Also wir (meine Freundin und ich sind beide ledig)beschlossen aufgrund des geringen Einkommens den Kinderzuschlag zu bekommen.Ich bin berufstätig und meine Freundin ist in Elterzeit,welche sich um unser 9 Monate altes Kind kümmert.Nachdem dann so ca. 8 Wochen ins Land gegangen waren und ich langsam ungeduldig wurde,kam ein Brief der Familienkasse mit der Aussage das unser Antrag aufgrund eines zu geringen Einkommens doch abgelehnt wird.
"Nach den eingereichten Unterlagen beträgt Ihr zu berücksichtigendes Einkommen und/oder Vermögen 711,05 €.Damit wird die für sie geltende Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 1109,24 € unterschritten (Regelbedarf 632 plus Elternanteil an den Kosten der Unterkunft 477,25 €)Somit besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag (§6a Abs.1 Nr 2 BKGG)...Es besteht möglichrweise aber ein Anspruch auf Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II.."
Ich also Zur
ARGE und Antrag geholt,zu hause (mit ein wenig Aufwand) ausgefüllt und zur Beraterin (vorher natürlich aufwand um Termin zu bekommen und dann rechnet sie und rechnet und bietet mit 144 € an.Zum einen sind das ja grad mal 4 € mehr als der Kinderzuschlag und zum anderen hatte sie in ihrem nächsten Satz doch sofort die Bitte vorher Wohngeld zu beantragen.Also entweder scheuen sie den Aufwand udn schicken mich deshalb erst zu einer anderen Institution oder die Berechnung scheint mir nicht richtig.Meine Denkweise wäre nämlich gewesen das wenn ich 711,05 Einkommen habe und die mindeseinkommengrenze doch bei 1109,24 liegt ich dann den Differenzbetrag von 389,19 bekomme.
Also entweder gibt es einen Punkt bzw Gesetz was ich nicht kenne oder die Berechnen nach einer völlig anderen Logik wie ich.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.Falls noch Fragen sein sollten immer her damit,werd sie danns chnellstmöglich beantworten.