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| Tags: algii, bescheid, ergeht, krankenversicherung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Hallo zusammen, mal ne Frage zur Krankenversicherung: Wenn man bisher ALG-I bezogen hat, und dieses ausläuft, ist man ja noch maximal einen Monat bei der Krankenkasse, bei der einen die ARGE versichert hat (z.B. AOK) weiterversichert, richtig? Wenn man nun einen ALG-II Antrag gestellt hat (telefonisch gleich nach dem Auslufen des ALG-I und die Formulare zugeschickt bekommen hat, und nach 2 Wochen den Termin zur Abbe) und die Bearbeitung 4 bis 6 Wochen dauert, wie ist mn dann in der Zwischenzeit versichert (sind ja doch 2 bis 4 Wochen)? Familienversicherung geht nicht, da getrennt vom Partner und Trennungsunterhalt über 355 Euro ist. Muss man sich für diese Zeit selbst freiwillig versichern? Oder was für Möglichkeiten gibt es da? Gruß Orlando |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Zitat:
Grundsätzlich kannst du schon während der Trennungszeit und bis zur Scheidung über den Partner familienversichert bleiben, wenn dein Einkommen unter 400 Euro liegt. Wenn der Versicherungsnehmer allerdings die KV kündigt, stehst du ohne Versicherungsschutz da. Im ungünstigsten Fall erfährst du nicht einmal etwas davon, da die Kündigungsbestätigung nur dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wird. Das ist also nur zu empfehlen, wenn du mit deinem Expartner noch "einigermaßen gut reden kannst". | |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Hi, also das mit unter 400 Euro gilt ja nur für Minijobs. Beí Einkommen, das kein Erwerbseinkommen ist (Unterhalt) gilt wohl als Geringfügigkeitsgrenze 355 Euro. Wenn der Unterhalt aber höher ist, geht die Familienversicherung wohl nicht mehr :-( Also: Familienversicherung geht nicht, ALG-I ausgelaufen und der "Überziehungsmonat" läuft auch aus, und der ALG-II Anrag ist noch in Bearbeitung. Was tun? Freiwillig versichern bis ALG-II Antrag durch? Wird man dann durch die ARGE rückwirkend ab dem Antragsdatum versichert, und bekommt die freiwilligen Beiträge zurück? Gruß Orlando |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
| Bei ARGE die sofortige Kostenübernahme fordern. |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Hi, danke für die schnelle Antwort. Wie geht das? Gibts da ein Formular dafür? Geht das auch wenn der Antrag noch nicht bearbeitet ist, bzw. kann man das direkt bei dem Termin für die Abgabe des Antragsformulars machen? Gruß Orlando |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Hi, scheinbar muss man sich für die Zeit bis der Antrag geprüft ist selbst versichern, und bekommt dann aber die Beiträge (so die Bedürftigkeit dann anerkannt wird) im Rahmen des ALG 2 wieder erstattet, und ab der Bewilligung erledigt die ARGE dann das mit der KV. Naja, schaun mer mal. Gruß Orlando |
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