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| Tags: alg2, antrag, kontoauszuege |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 77
| Hallole, ich muß einen Antrag auf ALG2 stellen und von mir werden die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt. Darauf sind aber Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung (übe ich derzeit nicht mehr aus) und noch Zahlungen von einem Bekannten (150€), der mir in monatlichen Raten Geld zurückzahlt welches ich ihm mal vor längerer zeit geliehen habe. Jetzt hab ich scheinbar ein Problem, oder? ich meine, das aus der Nebenbeschäftigung werden die mir nicht ankreiden, oder?? Und die Zahlungen von meinem Bekannten? Werten die das rückwirkend als Zufluss oder wie sieht es da jetzt aus?? Für Antworten bin ich euch sehr dankbar. Viele grüße |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Hast Du schon ALG II bezogen und die Einkünfte verschwiegen? Dann hast Du ein Problem, anderenfalls nicht |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 77
| nein, mein Anspruch auf ALG1 ist ausgelaufen und ich muß jetzt einen Antrag auf ALG2 stellen... |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Dann sehe ich kein Problem, nur die Zahlungen Deines Bekannten, da sollte ein Ratenvertrag vorliegen |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 77
| Hmm, sowas haben wir nicht abgeschlossen, konnt ja nicht ahnen das ich jetzt deswegen Probleme bekomme... Was kann ich da jetzt tun? Die rate erstmal aussetzen bis ich wieder Arbeit habe? ich meine, jetzt im Nachhinein noch einen vertrag zu machen würde bestimmt nicht durchgehen... |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Laut neuestem Urteil muss bei einem Erstantrag von ALG II die Kontoauszüge vorgelegt werden. |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 77
| Richtig, das werde ich ja auch tun. Bloß wollt ich wissen inwieweit mir jetzt was gestrichen wird.. Ich mein, die könnten doch erst was streichen bzw. anrechnen seit dem ich bedürftig bin, in meinem Falle ab 12.10. oder lieg ich da jetzt falsch?? Geändert von Maddin79 (19.10.2008 um 14:33 Uhr). |
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