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| Tags: erhalten, erinnerung, fehlenden, unterlagen, wegen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 2
| Hallo an alle! Meine Frau hat am Freitag, ein ERINNERUNGS-Brief von ALG 2 bekommen, wo drin stand dass wir Unterlagen nachreichen sollen. Meine Frau hat vor 3 Wochen unsere Tochter bekommen und ist jetzt im Erziehungsurlaub für 3 Jahre und bekommt seit April 2008 ALG 2, weil Sie zu wenig in Ihrer Beschäftigung vor der Geburt verdient hat. Ich bin Student an der Uni. Jetzt aber zurück zu dem Brief von der ALG 2. Es ging um Geburtsurkunde unserer neugeborenen 3 Wochen alten Tochter, Kindergeldbescheid von unserer Tochter und Elterngeldbescheid unserer Tochter, AOK Mutterschaftsgeld zahlung und mein neue Studiumbescheinigung, dass ich wieter studiere. Jetzt schreiben Sie aber das wir nichts eingereicht haben und das Sie nichts bekommen haben. Ich habe es aber persönlich vor guten 3 WOCHEN in dem ALG 2 Info Center abgegeben. Wie soll ich mich da verhalten? Der erste Bewilligungsbescheid läuft nur bis 31.10.2008. Meine Frau ist gesundheitlich nach der Geburt nicht im Stande solche Stress Situationen zu bewältigen deshalb muss und werde ich alles erledigen. Soll ich die Unterlagen nochmal kopieren und hinschicken, vorbei bringen, persönlich dem Sachbearbeiter vor die Nase legen oder gleich ein Termin bei dem Vorgesetzten machen? Ich habe nicht soviel Erfahrung mit Arbeitsamt und den Stress halte ich einfach FERN von meiner Frau und meiner neugeborenen Tochter. Soll ich diplomatisch und kultiviert mit dem ALG 2 sprechen oder gleich mit der Tür ins Haus? Vielen dank für eure Hilfe und Antworten. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 389
| Da die Zeit drängt, ist es wohl das Vernünftigste, wenn Du die Unterlagen einfach nochmal kopierst und abgibst. Lange Diskussionen führen Dich jetzt auch nicht weiter, auch wenn einige passende Worte von der Sache her vielleicht angebracht wären. Bitte aber für die Zukunft merken: alle wichtigen Unterlagen nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung abgeben. Das ist vor allem bei Sachen wie Anträgen und Widersprüchen wichtig, wo (angeblich) versäumte Fristen nicht einfach nachgeholt werden können. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 2
| @ gurkenaugust hast du vielleicht so ein MUSTER der schriftlichen Empfangsbestätigung oder wie soll ich das am besten Formulieren? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| *klick* ARGE-Freiburg.de: Eingangs- und Empfangsbestätigung - Antragsformulare für Hartz IV, Öffnungszeiten, Adressen, Beratung, Rechtsanwalt, Sozialrecht, Mietobergrenze, Arbeitsgemeinschaft, Arbeitsamt Besser ist meiner Meinung nach, Kopien der abzugebenden Unterlagen mitzuführen und sich diese abzeichnen/-stempeln zu lassen - Datum nicht vergessen.
__________________ LG biddy |
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