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kein_lohn_unter10

ALG II

Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave; in Forum: Information; Hallo zusammen, also irgendwie hat die ARGE ein Händchen dafür jemanden das Wochenende zu vermiesen. Pünktlich zu Wochenende erhielt ich heute einen Stellenvorschlag "den man froh ist mir zu unterbreiten". ...
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Alt 18.10.2008, 12:03   #1
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Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
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Standard Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave

Hallo zusammen,

also irgendwie hat die ARGE ein Händchen dafür jemanden das Wochenende zu vermiesen. Pünktlich zu Wochenende erhielt ich heute einen Stellenvorschlag "den man froh ist mir zu unterbreiten".

Erst mal dachte ich: "nicht schlecht. Da ist ja doch Leben bei der ARGE". Zumal das Stellenangebot nicht von der ARGE ist sondern von der Agentur für Arbeit obwohl ich im Bezug von ALG-II bin

Jedenfalls verflog die Euphorie sehr schnell, als ich las, dass es sich um ein Stellenangebot eines Zeitsklaven hadelt. Es handelt sich dabei um die Firma Bind*n, welche meines Wissens von der Firma Randst*d aufgekauft worden ist.

Wie dem auch sei. Zunächst macht mich stuzig, dass in dem Schreiben der BA gefordert wird telefonischen Kontakt auf zu nehmen um einen "Termin" zu vereinbaren und nicht schriftlich. Ich ziehe aber die schriftliche Variante vor. Alleine schon aus Nachweisgründen. Adresse ist im Stellenvorschlag enthalten. Reicht die schriftliche Bewerbung nicht auch aus?

Dann werden in diesem Stellenangebot Kenntnisse verlangt die ich zum Teil nicht habe bzw. nicht erfüllen kann. Kleiner Auszug ".....haben Sie Personalerfahrung und beherrschen Excel perkeft". Den überwiegenden Teil, des Anforderungsprofils, beherrsche ist jedoch nicht.

Hinzu kommt, dass ich aufgrund einer chronischen Erkrankung "gleich gestellt" sowie räumlich nicht flexibel bin d.h. grössere Anfahrtswege sind für mich aus diesem Grund nicht machbar. Zumal ich auch kein KFZ besitze.

In der Zeitarbeitsbranche ist es ja so, dass man mal hier und mal da arbeitet. Jetzt ist natürlich die Frage was zu machen ist. Bewerben muss ich mich sowieso. Alleine schon wegen der Rechtsfolgebelehrung. Allerdings bin ich ein wenig "skeptisch" bzw. "übervorsichtig" wenn es um das Thema Zeitarbeit geht, weil ich häufig Horrorgeschichten höre wie dort mit "Mitarbeitern" umgegangen wird und das diese im Anschluss, nachdem sie ausgepresst worden sind wie eine Zitrone, nur mehr Probleme haben als vorher.

Ausserdem weiss ich ja auch nicht, ob es sich bei diesem Stellenangebot um ein Lockvogelangebot handelt oder ernst gemeint ist. Um diese Probleme vielleicht schon im Keim zu ersticke möchte ich fragen, ob jemand vielleicht Erfahrung mit dieser ZAF hat bzw. mir ein paar Basics an die Hand geben, worauf zu achten ist?

Meistens wird ja auch geschrieben, dass die ZAF dann einladen und dann auf einen Vertragsabschluss an ort und Stelle drängen. Ich wende das selbe Prinzip wie bei einer EGV an. Also erst mal mitnehmen und prüfen. Damit ist doch meine Mitwirkungspflicht nicht verletzt oder?

Alles in allem würde ich mich freuen viellecht den ein oder anderen Hinweis, Ratschlag o. ä. von euch zu lesen.

Gruss

Paolo
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Alt 18.10.2008, 12:18   #2
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Standard AW: Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave

Der wichtigste Ratschlag ist sehr einfach: Du hast gute Gründe genannt, warum der Job für Dich kaum in Frage kommt. Davon schreib aber nichts in der Bewerbung, sondern lass die ZAF das selbst merken! Gleich im Anschreiben darauf hinzuweisen, dass man das Anforderungsprofil zum Teil nicht erfüllt bringt nur Ärger ein!

Also: interesse bekunden, die vom AG gewünschte Form der Kontaktaufnahme beachten und auf Rückfrage im VG die fachlichen/gesundheitlichen Einschränkungen und das fehlende Auto beiläufig erwähnen. Und dann gaaaaaaanz traurig gucken, weil die Sklaventreiber Dich nicht wollen!
avalon ist offline  
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Alt 18.10.2008, 12:29   #3
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Standard AW: Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave

Hallo Avalon,

danke für deine Antwort. Ne ne. So wollte ich das auch nicht angehen

Also im Stellenvorschlag von der BA steht explizit eine telefonische Kontaktaufnahme. Gebe ich allerdings die Referenznummer bei der Internetseite der BA ein steht explizit drin, dass eine Kontaktaufnahme telefonisch, per E-Mail sowie über den Internetauftritt der ZAF möglich ist.

Wie gesagt. Die telefonische Veriante mag ich nicht, weil ich mich da nicht festnageln lassen möchte. Bei der schriftlichen Variante habe ich mehr Zeit zum nachdenken

Aber bin ich nicht rein rechtlich dazu verpflichtet den AG darüber in Kenntnis zu setzen, dass ich zu einem schwer behinderten Menschen gleich gestellt bin?

Was ist eine VG?

Gruss

Paolo
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Alt 18.10.2008, 12:39   #4
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Standard AW: Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave

Ich habe erst vor ein paar Tagen so ein Formular einer Zeitarbeitsfirma ausgefüllt.
Diese stellte sich vor im Rahmen meiner ü 50 Maßnahme. Ich will ja nicht dort anfangen, den Aussagen der beiden Herren war schon zu entnehmen, dass ü 50jährige Kaufleute mit zwei Jahren Arbeitsuche schlechte Karten hätten. Es sei denn, sie wären Spezialisten in Buchhaltung, SAP usw.

Ganz dick stand auf dem Formular: DAS IST KEIN ARBEITSVERTRAG!

Und ich war verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
In dem Formular wurden Fragen gestellt nach dem Grad der Behinderung, der körperlichen Einschränkungen, dem Vorhandensein von Führerschein und Art des Fahrzeugs. Nach den körperlichen Einschränkungen wurde ich auch noch befragt.

Ich habe auch wahrheitsgemäß meinen GdB angegeben, den Mindest-Stundenlohn (hab da schon weniger angegeben wie meinen letzten) den ich haben möchte und auch das Gehalt meiner letzten Arbeitsstelle (das lag doppelt so hoch, wie das, was denen vorschwebt)

Auf die Frage, ob ich mir auch andere Arbeitszweige vorstellen könne, z.B. Kommissionieren, Verkäuferin, Callcenter usw. bekam er auch eine Antwort.

Klar kann ich mir das vorstellen, möchte ich auch machen. Aber ich denke, dass mich niemand mit meiner Kniearthrose als Verkäuferin einstellen wird.
Callcenter - ich hab eine beginnende Schwerhörigkeit. Meine sehr starke Kursichtigkeit gab ich an und wies auf meine Brille mit Feld zum lesen hin. (Altersweitsichtigkeit)

Ich bekomm jetzt Bescheid, wenn sie einen passenden Arbeitsplatz für mich haben. Wann das sein wird, konnte er mir aber nicht sagen.....
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Alt 18.10.2008, 12:49   #5
Hartziger
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Standard AW: Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
Ich bekomm jetzt Bescheid, wenn sie einen passenden Arbeitsplatz für mich haben. Wann das sein wird, konnte er mir aber nicht sagen.....
Von der Zeitklietsche wirst du vermutlich nie wieder etwas hören. Du wirst dort zu den nicht Vermittelbaren zählen. Dazu zähle ich übrigens auch bei den meisten Klietschen.

Mir wurde neulich sogar bei einer Klietsche nahegelegt einen Rentenantrag wegen meiner psychischen Probleme zu stellen nachdem ich auf meine gesundheitlichen Einschränkungen angesprochen wurde und ich wahrheitsgemäßt antwortete. Nun ja, jetzt steht erst mal ein stationärer Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik an. Siehe anderer Thread...

Geändert von Hartziger (18.10.2008 um 12:52 Uhr).
 
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Alt 18.10.2008, 12:50   #6
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Standard AW: Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave

Hallo ela,

dieses Formular kenne ich. Sowas durfte ich auch einmal bei einer ZAF ausfüllen. Die fragen Dort allerhand. Müssen die sowas überhaupt wissen? Unter anderem kann ich mich noch an fragen erinnern wie "Seid wann sind sie arbeitslos?, beziehen Sie ALG-I oder ALG-II, Kundennummer, Name des Sachbearbeites" usw. Das war wohl sowas wie eine Art Infobogen. Fraglich bleibt nur die Fülle der Informationen die die haben wollen.

Fragen die auf eine Behinderung, Einschränkung und KFZ abzielen kann ich ja nachvollziehen. Aber was geht die meine Kundennummer bei der ARGE an?

Sehr merkwürdig. Jedenfalls wurde mir dann damals gesagt, dass ich mit diesen Einschränkungen im Rahmen einer Vermittlung für die Zeitarbeitsbranche ungeeignet wäre aufgrund der eingeschränkten Mobilität, weil man nie im Vorfeld abschätzen könnte wo der nächste AG mit wo einsetzen will.
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Alt 18.10.2008, 12:51   #7
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Standard AW: Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave

Hallo,

ich hatte auch einmal einen Stellenvorschlag der AfA erhalten, in dem ich mich über das Internet der ZAF bewerben sollte. Dieses habe ich nicht getan, da ich keine persönlichen Daten ins Internet stelle.

Also bewarb ich mich einfach schriftlich. Dies teilte ich auch der AfA mit.

In meinem Lebenslauf steht, dass ich zwar den Führerschein habe, allerdings sei kein Fahrzeug vorhanden.

Außerdem schrieb ich noch ans Ende meines Lebenslaufes:
"Persönliche Daten fallen unter das geltende Datenschutzgesetz, Weitergabe an Dritte nur mit meiner ausdrücklichen Erlaubnis
(Ausnahme hier: SteA Nr. ???)"

Ich habe nie wieder etwas von denen gehört.
alraune ist offline  
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Alt 18.10.2008, 12:54   #8
Hartziger
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Standard AW: Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave

Zitat:
Zitat von alraune Beitrag anzeigen
Außerdem schrieb ich noch ans Ende meines Lebenslaufes:
"Persönliche Daten fallen unter das geltende Datenschutzgesetz, Weitergabe an Dritte nur mit meiner ausdrücklichen Erlaubnis
(Ausnahme hier: SteA Nr. ???)"
Das ist ein heisses Eisen. Diese Bewerbung könnte als Antibewerbung ausgelegt werden.
 
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Alt 18.10.2008, 12:57   #9
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Standard AW: Stellenangebot, gleich gestellt ---> Zeitsklave

Hi alraune,

muss hartziger zustimmen. Das Schuss kann auch nach hinten los gehen. Wie dem auch sei. Ich denke eine schriftliche Bewerbung via Schneckenpost kann nicht schaden. Auch wenn da steht telefonische Kontaktaufnahme.

Ich will einfach nicht, dass diese Bande meine Telefonnummer hat und mich dann ständig terrorisieren kann.

Wie sieht das nun mit der Mitwirkungspflicht in Bezug auf eine schriftliche Bewerbung aus? Reicht das auch wenn da steht das telefonische Kontaktaufnahme gewünscht ist?
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Alt 18.10.2008, 12:58   #10
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Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Von der Zeitklietsche wirst du vermutlich nie wieder etwas hören. Das ist auch meine Absicht :-)

Du wirst dort zu den nicht Vermittelbaren zählen. Dazu zähle ich übrigens auch bei den meisten Klietschen.

Mir wurde neulich sogar bei einer Klietsche nahegelegt einen Rentenantrag wegen meiner psychischen Probleme zu stellen nachdem ich auf meine gesundheitlichen Einschränkungen angesprochen wurde und ich wahrheitsgemäßt antwortete. Nun ja, jetzt steht erst mal ein stationärer Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik an. Siehe anderer Thread...
aber ich bemühe mich jedenfalls, kann mir niemand mangelndes Interesse vorwerfen
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Alt 18.10.2008, 13:01   #11
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Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Hallo Avalon,

danke für deine Antwort. Ne ne. So wollte ich das auch nicht angehen

Also im Stellenvorschlag von der BA steht explizit eine telefonische Kontaktaufnahme. Gebe ich allerdings die Referenznummer bei der Internetseite der BA ein steht explizit drin, dass eine Kontaktaufnahme telefonisch, per E-Mail sowie über den Internetauftritt der ZAF möglich ist.

Wie gesagt. Die telefonische Veriante mag ich nicht, weil ich mich da nicht festnageln lassen möchte. Bei der schriftlichen Variante habe ich mehr Zeit zum nachdenken

Aber bin ich nicht rein rechtlich dazu verpflichtet den AG darüber in Kenntnis zu setzen, dass ich zu einem schwer behinderten Menschen gleich gestellt bin?

Was ist eine VG?

Gruss

Paolo
Mit VG meinte ich das Vorstellungsgespräch. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung muss nicht mitgeteilt werden, sofern sie nicht Jobrelevant ist. Übrigens selbst dann nicht, wenn im Personalfragebogen explizit danach gefragt wird!

Normalerweise wollen Arbeitgeber diese Information heute nicht mehr haben, weil sie dann gegen AGG-Klagen abgesichert sind. Diskriminierung setzt Kenntnis der Schwerbehinderung des Bewerbers voraus! Bei Zeitklitschen, wo es eher darum geht, sich das Pack vom Leib zu halten, ist die Frage eher, ob man die Schwerbehinderung ungefragt mtteilen DARF. Ich denke ja, aber besser nicht gleich im Anschreiben! Die geeignete Stelle dürfte eine Rubrik "sonstige Angaben" im Lebenslauf sein. Daraus kann eigentlich kein Richter ein vorsätzliches Verhindern des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses basteln!
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Alt 18.10.2008, 13:03   #12
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Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Hallo ela,

dieses Formular kenne ich. Sowas durfte ich auch einmal bei einer ZAF ausfüllen. Die fragen Dort allerhand. Müssen die sowas überhaupt wissen? Unter anderem kann ich mich noch an fragen erinnern wie "Seid wann sind sie arbeitslos?, das fragen die, weil die zumindest bei persona, nicht nach deiner Bildung bezahlen, sondern nach der Tätigkeit, für die du eingesetzt wirst. beziehen Sie ALG-I oder ALG-II, Kundennummer, Name des Sachbearbeites" usw. das wurde nicht gefragt Das war wohl sowas wie eine Art Infobogen. Fraglich bleibt nur die Fülle der Informationen die die haben wollen.

Fragen die auf eine Behinderung, Einschränkung und KFZ abzielen kann ich ja nachvollziehen. Aber was geht die meine Kundennummer bei der ARGE an?

Sehr merkwürdig. Jedenfalls wurde mir dann damals gesagt, dass ich mit diesen Einschränkungen im Rahmen einer Vermittlung für die Zeitarbeitsbranche ungeeignet wäre aufgrund der eingeschränkten Mobilität, weil man nie im Vorfeld abschätzen könnte wo der nächste AG mit wo einsetzen will.
ja, dann kannst du doch bei der Klitsche anrufen. Die fragen dich dann sicherlich den Bogen ab.
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Alt 18.10.2008, 13:10   #13
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Zitat:
ja, dann kannst du doch bei der Klitsche anrufen. Die fragen dich dann sicherlich den Bogen ab.
Im Prinzip ja. Aber ich traue dieser Bande einfach nicht. Dafür habe ich schon zu viel negatives gehört wo am Ende Tatsache so verdreht werden, dass der HE teilweise machtlos da steht und sich mit der ARGE streiten kann. Das möchte ich vermeiden. Möchte zumindest irgendetwas schriftlich von denen haben, so dass es am Ende nicht heisst, dass ich mich da nicht gemeldet habe.

Da die keine schriftlichen Bewerbungen möchten schlussfolgere ich, dass man den Aufwand scheut. Mir egal. Die bekommen das am besten mit der Schneckenpost. Und natürlich auch ohne Angabe von E-Mailadresse oder Telefonnummer.

So muss man schriftlich anworten oder eben nicht. Aber ich hab meinen Part erfüllt
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Alt 18.10.2008, 13:17   #14
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Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
So muss man schriftlich anworten oder eben nicht. Aber ich hab meinen Part erfüllt
Es gibt auch ganz hartnäckige Klietschen die sich Telefonnummern aus dem Telefonbuch raussuchen, sofern man eingetragen ist und diese Nummer aktuell ist. Kommt zwar eher selten vor ist aber schon alles passiert...

Die Arge hat meine Telefonnummer nicht und ich stehe auch nicht im Telefonbuch. Und das ist auch gut und richtig so und wird auch so bleiben! Für Ämter, Behörden und sonstige von denen ich eigentlich nichts will, bin ich nur werktäglich, schriftlich auf dem Postweg erreichbar.

Geändert von Hartziger (18.10.2008 um 13:21 Uhr).
 
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Alt 18.10.2008, 13:33   #15
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Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Im Prinzip ja. Aber ich traue dieser Bande einfach nicht. Dafür habe ich schon zu viel negatives gehört wo am Ende Tatsache so verdreht werden, dass der HE teilweise machtlos da steht und sich mit der ARGE streiten kann. Das möchte ich vermeiden. Möchte zumindest irgendetwas schriftlich von denen haben, so dass es am Ende nicht heisst, dass ich mich da nicht gemeldet habe.

Da die keine schriftlichen Bewerbungen möchten schlussfolgere ich, dass man den Aufwand scheut. Mir egal. Die bekommen das am besten mit der Schneckenpost. Und natürlich auch ohne Angabe von E-Mailadresse oder Telefonnummer.

So muss man schriftlich anworten oder eben nicht. Aber ich hab meinen Part erfüllt
Meine Handy- und E-Mailadresse hab ich auf dem Bogen nicht angegeben. Telefonnummer können die ruhig haben, steht eh im Telefonbuch.
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Alt 18.10.2008, 13:38   #16
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Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Es gibt auch ganz hartnäckige Klietschen die sich Telefonnummern aus dem Telefonbuch raussuchen, sofern man eingetragen ist und diese Nummer aktuell ist. Kommt zwar eher selten vor ist aber schon alles passiert...

Die Arge hat meine Telefonnummer nicht und ich stehe auch nicht im Telefonbuch. Und das ist auch gut und richtig so und wird auch so bleiben! Für Ämter, Behörden und sonstige von denen ich eigentlich nichts will, bin ich nur werktäglich, schriftlich auf dem Postweg erreichbar.

Das Jobcenter hat meine Telefonnummer und per E-Mail konnte ich schon viel klären.
Neulich hab ich z.B. per E-Mail den Widerspruchsbescheid angefordert (3 Monate waren rum). 5 Minuten später kam der Anruf des Teamleiters. Er meinte, hätte sich doch erledigt, weil die doch Recht hätten.
Ich erklärte ihm dann, dass ich ja den Bescheid brauche, um Klagen zu können.
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