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| Tags: konto, schliessen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.07.2008
Beiträge: 19
| Hallo, ich habe folgende Frage. Meine Freundin bekommt seit 2 Monaten ALG II und im Februar ein Kind. Bis Oktober wird sie auch noch ALG II bekommen, danach geht das Studium los. Nun habe ich in ihrem Antrag nur mein Arbeitsgirokonto angegeben. Es existiert aber noch eins bei einer Onlinebank ( Comdirect ). Da habe ich nur manchmal vom Kontostand 0 was runtergeholt und das Minus dann durch ne bareinzahlung ausgeglichen. Nun frage ich mich, ob die Koba das Konto irgenwie rausbekommen kann, weil wenn ja, dann würden ja wieder die bareinzahlungen als Einkommen zählen. Oder soll ich das Konto lieber kündigen, dann ist es aus der Welt. Viele Grüße Robert |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Bei Kontoabgleich wird das wohl herauskommen, da hilft auch die Kündigung nichts, gib es lieber an |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Genau. Konto angeben und sich schon mal darauf einstellen, dass Nachfragen hinsichtlich der Buchungen kommen. Kontoauszüge sollten also für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs irgendwo parat liegen. Mario Nette |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.03.2007
Beiträge: 437
| ich hab mal GEHÖRT, dass es weniger "auffällig" ist, ein Konto auf "0" - bzw. bei Sparbüchern auf 0,50 Euro - zu lassen und es BRACH liegen zu lassen, als es aufzulösen, weil durch die Auflösung eines Kontos eine wahre Flut von Meldungen losgetreten wird gilt natürlich nur für die Zukunft für die Vergangenheit, so wie bereits beantwortet
__________________ Liebe Grüße, theota Rechtsberatung machen Andere; ich gebe nur meine Erfahrungen und meine Meinung zu bedenken __________________________________________________ ____________________________________ "...denn nur, wer noch Chaos in sich trägt, kann einen tanzenden Stern gebären..." (frei nach F.Nietzsche) |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.07.2008
Beiträge: 19
| Du liebes bischen, ich habe von dem Konto immer mal was runtergeholt und dann danach um das Minus zu tilgen wieder was draufgebracht. Zählt das dann alles immer als Einkommen? ich hab das ja bar eingezahlt und vorher von dem normalen Einkommen vom ndren Girokonto runtergeholt. Also z.B. hab ich von dem normalen Girokonto 300 Euro runtergeholt und dann auf das Konto eingezahl weil ich da ne Überweisung gemacht habe. 1. Soll ich warten bis die sich melden oder selber angeben. 2. Zählt das dann alles Einkommen weil insgesamt waren das schon 500 Euro in 2 Monaten. 3. Konto also lieber nicht kündigen sondern auf 0 Euro lassen? |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Melde das Konto nach und wenn du die Kontobewegungen mit Kontoauszügen belegen kannst sollte sich das erledigt haben. Anders wirst du Probleme bekommen. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Wenn du belegen kannst, dass das Geld einfach nur von einem Konto aufs andere verschoben wurde, ist doch alles in Ordnung. Belegen lässt sich das, wenn man Kontoauszug neben Kontoauszug legt und die Beträge identisch sind. Mario Nette |
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