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| Tags: abs, anhoerung, plaedieren, sgb |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
| Wollte mal Fragen ob ich da was machen kann könnte allerdings problematisch werden habe am 12.09 einen Anhörungsbogen nach §24bekommen jeweils für mich und meine Frau . Es geht darin um folgenden Fall. nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch(SGB 11) für die Zeit vom 01.10.07 bis 31.10.07 zu Unrecht bezogen (Bescheid vom 30.05.2007). Ihr Ehemann hat im Oktober 2007 den Lohn für September und Oktober 2007 erhalten. Mit diesen Lohnzahlungen sowie Ihrem Einkommen waren Sie in der Lage, Ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs geführt hat (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch -SGB X). Die aufgeführten Leistungen sind gem. § 50 SGB X zu erstatten. In der Zeit vom 01.10.2007 bis 31.10.2007 wurden Ihnen Leistungen nach dem SGB 11 in nachfolgend aufgeführter Höhe zu Unrecht gezahlt: Leistungen für xxxxxxx(meiner Frau) • geb. am xxxxxxx Erstattungszeitraum: 01.10.2007 -31.10.2007 Leistungen für Unterkunft und Heizung 70,68 EUR Es ergibt sich somit eine Überzahlung in Höhe von: 70,68 EUR Von dieser Überzahlung haben Sie bereits einen Betrag in Höhe von 28,88 EUR aufgrund des Aufhebungsbescheid und Erstattungsbescheides vom 13.12.2007 erstattet. Es verbleibt damit ein Überzahlungsbetrag in Höhe von 41.80 EUR. Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie darauf hin, dass der Erstattungsbetrag grundsätzlich in einer Summe zurückzuzahlen ist. Eine ratenweise Rückzahlung kommt bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht. Dazu müssen ggf. die gesamten Einkommens-und Verögensverhältnisse dargelegt werden. Bevor ich eine abschließende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Bitte verwenden Sie hierfür die vorbereitete Rückantwort zu diesem Schreiben. Sollten Sie bis zum 26.10.2008 keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Wenn das so korrekt ist musst Du die 41, 80 zurückzahlen |
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| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
Wie hat die Arge Kenntnis von der Überzahlung erhalten? Wie wurde die jeweilige Lohnzahlung in 2007 angerechnet?
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht dann nicht, wenn 56 vom Hundert der kalten KdU dem Hilfebedürftigen verbleiben, also nicht zurückgefordert werden. Dieser Betrag soll den Anspruch auf Wohngeld pauschal abgelten. (letzter Absatz geklaut in den foren.duisburg
__________________ LG biddy | |
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| | #5 | |||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
Auf den Vertrauensschutz kannst Du Dich nur berufen, wenn alle relevanten Fakten von Dir zeitnah, also im Okt. bzw. Nov. 2007 bei der Arge vorgelegt wurden. Es geht nicht, wenn Du Folgendes nicht entkräften kannst: Zitat:
Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |||
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| | #6 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Zitat:
__________________ LG biddy | ||
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| | #7 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Lies Dir den Eingangsbeitrag noch einmal durch, biddy. Es bestand ursprünglich nur ein Auszahlungsanspruch von 70,68. (Einkommen geschätzt?) Und danach gabs schon mal eine Teilaufhebung im Dez., dort wurde vermutlich nur der Zufluss des Sept.-Lohns berücksichtigt. Im Moment denke ich, dass Torsten68 mit der Rückzahlung billig weg kommt. Was Deine Grübelei anbelangt: Unter Teilaufhebung versteht man, dass noch ein Auszahlungsanspruch bestehen bleibt. Das ist hier nicht gegeben. Im Übrigen hast Du mit Deiner Überlegung recht.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. Geändert von gerda52 (17.10.2008 um 02:10 Uhr). |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
| hallo erstmal Danke für eure Hilfe. Das alles ist recht Kompliziert es gibt noch andere Rückzahlungen ich habe von 2007 bis jetzt ca 7-10 Bescheide und Änderungsbescheide wenn obwoh ich glaube das es noch mehr waren bekommen.Teilweiße auf mein Verschulden(Lohnabrechnug zu Spät abgegeben). Die Sache von der ich in meinem Eingangspost berichtete war das wir es erstmal anerkannt haben (Deswegen war ja der eine Abzug.Von dieser Überzahlung haben Sie bereits einen Betrag in Höhe von 28,88 EUR aufgrund des Aufhebungsbescheid und Erstattungsbescheides vom 13.12.2007 erstattet. Es verbleibt damit ein Überzahlungsbetrag in Höhe von 41.80 EUR.)darauf folgte ein Änderungsbescheit das Sie uns Monatlich 25 bzw weil ich und meine Frau beide zur BG gehören insgesamt 50€ Das ging 2 oder 3 Monate so gut dann hatte ich eine Mieterhöung die ich Mitteilte darauf hin habe ich wieder ein Änderungsbescheidt bekommen wo auf einmal nichts mehr von der BA abgezogen wurde. Dann wieder einen Änderungsbescheit wegen eines einspruchs vom 14.12.08 aber zu meinen gunsten. Dort stand auch nichts von Abzug zur Ba. Dann kam halt mein Eingangspost. Muss dazu sagen das ich am 13.10.08 ingesamt 6!!!!! Briefe der Arge erhalten habe alle mit Datum 09.10.08 Wenn ich es schaffe kann ich ja mal die Odysee hier reinschreiben würde allerdings etwas Dauern. |
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| | #9 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| @gerda52 Zitat:
Wenn in meinem Bescheid z.B. stand Erstattungszeitraum 01.09.2007-30.09.2007 Leistungen für Unterkunft und Heizung 17,97 € (und ich hatte nicht lediglich 17,97 € KdU für diesen Monat erhalten; es ist die Überzahlung durch Neuberechnung) Überzahlung von: 17,97 € hat dies nicht bedeutet, dass ich lediglich einen Anspruch auf Auszahlung von 17,97 € hatte, sondern dass durch nachträglich neue Einkommensberechnung und Einkommensverteilung auf die BG-Mitglieder sich dieser Anspruch auf hier KdU-Leistung bei mir um 17,97 € gemindert hat, also von mir zu erstatten sind; es ist aber keine Gesamtaufhebung der Leistung. So verstehe ich auch Torstens Bescheid: Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ LG biddy | ||||
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| | #10 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
Ich habe mich durch diesen Satz zu meiner Spekulation verleiten lassen. Über den tatsächl. Sachverhalt muss uns Torsten aufklären.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Danke Gerda ... hatte ich also doch Recht: Zitat:
__________________ LG biddy | |
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