| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: umzug |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 5
| Liebe Leute, ich hab hier im Forum schön häufiger vorbei geschaut und jetzt selbst eine Frage. Ich möchte aufgrund lärmender Nachbarn und Schlafstörungen in eine DG-Wohnung umziehen. Da ich nicht davon ausgehe dass das Amt diesen Umzug als "erforderlich" einstuft, werde ich wohl die höheren Mietkosten der neuen Wohnung selbst übernehmen müssen. Die Frage lautet nun: Wie lange muss man als ALG2-Empfänger diese Mehrkosten (alte Wohnung 310 Euro warm, neue Wohnung 370 Euro) selbst tragen? Nur bis zum Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums oder auch darüber hinaus? Weiß jemand Bescheid? |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Wenn die Wohnung unangemessen ist und Du ohne Genehmigung umziehst auf Dauer |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 206
| ... bei innerörtlichem Umzug sieht das schlecht aus... ....wenn Du allerdings in den Bereich einer anderen Arge ziehst stehen die Chancen besser... ... allerdings bitte darauf achten das die KdU im Vorgabenbereich sind - Sollte die jetzige neue Wohnung allerdings von den KdU her im Rahmen liegen, so hättest Du noch eine Chance : - Bist Du in ärztlicher Behandlung wegen der Schlafstörungen ? Wenn ja, um ärtzliches Attest bitten - Dann schriftlichen Antrag auf Umzugsbewilligung und Kostenübernahme stellen und Attest vorlegen |
| | |
| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Zitat:
| |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
| Unverantwortlich. Es bleibt nicht bei der Differenz 60€. ARGE wird keine Erhöhung / Nachzahlung leisten. |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.10.2005 Ort: Magdeburg
Beiträge: 223
| Das Problem hatte ich vor 4 Jahren, nur Lärm in dem Haus war auch nur eine Mietpartei, die den veranstaltet hat. Einige Mieter (ich mit dabei) haben uns zusammengeschlossen und eine Mietminderung mit RA gemacht. Ging dann noch ca. ein viertel Jahr laut zu, aber dann durften die Radautüten ausziehen. LG Hexe
__________________ "Kleine Schurkereien nennt man kriminell, große historische Taten." Zitat Herbert Reinecker |
| | |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 206
| Hallo Kristan, - -wo wohnst Du denn ? -die KdU-Frage sollte mal auch in Deinem Interesse etwas intensiver berachtet werden damit Du mehr Handlungssicherheit bekommst. |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 206
| - Bitte nicht immer gleich die Flinte ins Korn werfen. Das 370 Euro Warmmiete durchaus noch im Rahmen liegen können zeigt z. Bsp. Hamburg : Fachanweisung zu § 22 SGB II - FHH Höchstwerte für 1-Personen-Haushalte HöchstwertNettokaltmiete bis 340,-- |
| | |
| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 5
| Danke erstmal für Eure Antworten! Ich komme grad vom Amt und mir wurde mitgeteilt, dass ich ohne Genehmigung des Umzugs und/oder Angemessenheit der neuen Wohnung gar keine Miete mehr gezahlt bekommen würde (die AA-Frau hat sich da nicht differenziert geäußert). Da habe ich anderes gelesen, wollte mich aber auch nicht länger mit der Frau auseinandersetzen. Entscheidend ist was mir die Leistungsabteilung am Dienstag erzählt (werde das hier dann posten). In Berlin liegt die Grenze für Unterkunft und Heizung bei 360 Euro, die neue Wohnung wäre also 10 Euro zu teuer. Die Dame meinte ich solle mir da keine großen Hoffnungen machen (und es sei unwahrscheinlich, dass ich die zehn Euro einfach selbst zuzahlen könne). Naja, am Dienstag mehr. @ Kikaka: Attest ist ne gute Idee |
| | |
| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Seit wann hat die Leistungsabteilung etwas mit dem Umzug zu tun, das muss Deine SB entscheiden |
| | |
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 206
| Bitte immer alles schriftlich ! Mündliche Aussagen sind nichts wert sowohl positiv wie negativ ( Horrordrohszenarien ) - besorg Dir das Attest - Stelle schriftlichen Antrag auf Umzugsbewilligung und Kostenübernahme - wenn möglich schalte sofort einen Anwalt ein über Beratungshilfeschein |
| | |
| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 87
| Wenn Du ohne Genehmigung umziehst, wird man dir weiter die alte Miete überweisen. Selbst wenn sich der Umzug als erforderlich erweist, würde ein Umzug in die "teure" Wohnung nicht genehmigt werden (Miete 10 € zu teuer). Im besten Falle würde man dann 360,00 € zahlen |
| | |
| | #13 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Zitat:
Von "zurück ins Elternhaus bzw. "Verbleib im Elternhaus" ist nämlich erst im weiteren Verlauf von (2a) die Rede ... *klick* Leistungen für Unterkunft und Heizung - SGB II
__________________ LG biddy | ||
| | |
| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 3
| Du wirst die höhere Miete überhaupt nicht vom Amt bekommen. Wenn Du nach Ablauf des ALG II-Zeitraumes weiterhin bedürftig bist und einen Folgeantrag stellst, wird weiterhin nur die niedrigere Miete gezahlt. Ist der Umzug nicht durch das Amt als wichtig anerkannt, wird dir auch nicht die maximal mögliche Miete gezahlt sondern nur die Miete in der bisherigen Höhe. Also nix mit 360 Euro sondern weiterhin nur 310. Und bei 60 Euro im Monat wird das Amt sich und dann wohl auch Dich fragen, wie Du das bewerkstelligst. Geändert von skilliard (16.10.2008 um 22:08 Uhr). Grund: Ergänzung |
| | |
| | #15 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 206
| Zitat:
- Fragt das Amt vor jeder Regelsatzkürzung ob und wie der Betroffene das bewerkstelligt ? Doppelzüngige Moral. Zigtausende werden mit KdU-Kürzungen überzogen, Hintergrund sind von oben delegierte Einsparanordnungen, da wird gedeckelt das die Fetzen fliegen. Im Umzugsbereich wird ungehemmt zur Schwarzarbeit genötigt. Jede Münze hat 2 Seiten. Zitat:
| ||
| | |
| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 3
| Die Aussage, auf die sich dein Kommentar bezieht, geht für die Kostenübernahme aber von einem genehmigten notwendigen Umzug aus (und ist übrigens nicht von mir). Die 360 Euro wären die maximalen Kosten, die das Amt übernehmen würde. Wohnt man aber in einer billigeren Wohnung und zieht ohne (für das Amt) wichtigen Grund um und erhöhen sich dadurch die Kosten, bekommt man nur die alten Kosten übernommen. Wenn er jetzt in einer Wohnung für 310 Euro wohnt wird er die 360 nicht bekommen sondern weiterhin die 310, weil sein Umzug nicht notwendig ist. |
| | |
| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| so ist es und ob die ARGE fragt wie man mit einer Kürzung klar kommt oder ob sie eher fragt wie man 60 Euro monatlich freiwillig selber tragen kann, ist wohl eh egal |
| | |
| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 206
| Zitat:
- bitte nicht weil sondern wenn... | |
| | |
| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Zitat:
![]() Welche Rhetorik gefällt nicht? | |
| | |