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kein_lohn_unter10

ALG II

Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?; in Forum: Information; Liebe Leute, ich hab hier im Forum schön häufiger vorbei geschaut und jetzt selbst eine Frage. Ich möchte aufgrund lärmender Nachbarn und Schlafstörungen in eine DG-Wohnung umziehen. Da ich nicht ...
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Alt 15.10.2008, 16:37   #1
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Standard Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Liebe Leute,

ich hab hier im Forum schön häufiger vorbei geschaut und jetzt selbst eine Frage.
Ich möchte aufgrund lärmender Nachbarn und Schlafstörungen in eine DG-Wohnung umziehen. Da ich nicht davon ausgehe dass das Amt diesen Umzug als "erforderlich" einstuft, werde ich wohl die höheren Mietkosten der neuen Wohnung selbst übernehmen müssen.
Die Frage lautet nun:

Wie lange muss man als ALG2-Empfänger diese Mehrkosten (alte Wohnung 310 Euro warm, neue Wohnung 370 Euro) selbst tragen? Nur bis zum Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums oder auch darüber hinaus?

Weiß jemand Bescheid?
Kristan ist offline  
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Alt 15.10.2008, 16:40   #2
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Beiträge: 13.527
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Wenn die Wohnung unangemessen ist und Du ohne Genehmigung umziehst auf Dauer
Arania ist offline  
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Alt 15.10.2008, 18:55   #3
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Beiträge: 206
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

... bei innerörtlichem Umzug sieht das schlecht aus...
....wenn Du allerdings in den Bereich einer anderen Arge ziehst stehen die Chancen besser...
... allerdings bitte darauf achten das die KdU im Vorgabenbereich sind

- Sollte die jetzige neue Wohnung allerdings von den KdU her im Rahmen liegen, so hättest Du noch eine Chance :

- Bist Du in ärztlicher Behandlung wegen der Schlafstörungen ? Wenn ja, um ärtzliches Attest bitten
- Dann schriftlichen Antrag auf Umzugsbewilligung und Kostenübernahme stellen und Attest vorlegen
Kikaka ist offline  
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Alt 15.10.2008, 22:54   #4
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Beiträge: 13.527
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Zitat:
(alte Wohnung 310 Euro warm, neue Wohnung 370 Euro)
Bei der Differenz kaum eine Chance
Arania ist offline  
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Alt 15.10.2008, 23:02   #5
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Beiträge: 1.564
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Unverantwortlich.

Es bleibt nicht bei der Differenz 60€.
ARGE wird keine Erhöhung / Nachzahlung leisten.
kleindieter ist gerade online  
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Alt 16.10.2008, 00:37   #6
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Ort: Magdeburg
Beiträge: 223
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Das Problem hatte ich vor 4 Jahren, nur Lärm in dem Haus war auch nur eine Mietpartei, die den veranstaltet hat.

Einige Mieter (ich mit dabei) haben uns zusammengeschlossen und eine Mietminderung mit RA gemacht.

Ging dann noch ca. ein viertel Jahr laut zu, aber dann durften die Radautüten ausziehen.

LG Hexe
__________________
"Kleine Schurkereien nennt man kriminell, große historische Taten."
Zitat Herbert Reinecker
Hexe ist gerade online  
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Alt 16.10.2008, 07:34   #7
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Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Hallo Kristan,
-
-wo wohnst Du denn ?
-die KdU-Frage sollte mal auch in Deinem Interesse etwas intensiver berachtet werden damit Du mehr Handlungssicherheit bekommst.
Kikaka ist offline  
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Alt 16.10.2008, 08:14   #8
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Beiträge: 206
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

- Bitte nicht immer gleich die Flinte ins Korn werfen. Das 370 Euro Warmmiete durchaus noch im Rahmen liegen können zeigt z. Bsp. Hamburg :

Fachanweisung zu § 22 SGB II - FHH

Höchstwerte für 1-Personen-Haushalte

HöchstwertNettokaltmiete bis
340,--
Kikaka ist offline  
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Alt 16.10.2008, 10:01   #9
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Beiträge: 5
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Danke erstmal für Eure Antworten!

Ich komme grad vom Amt und mir wurde mitgeteilt, dass ich ohne Genehmigung des Umzugs und/oder Angemessenheit der neuen Wohnung gar keine Miete mehr gezahlt bekommen würde (die AA-Frau hat sich da nicht differenziert geäußert).
Da habe ich anderes gelesen, wollte mich aber auch nicht länger mit der Frau auseinandersetzen. Entscheidend ist was mir die Leistungsabteilung am Dienstag erzählt (werde das hier dann posten).
In Berlin liegt die Grenze für Unterkunft und Heizung bei 360 Euro, die neue Wohnung wäre also 10 Euro zu teuer. Die Dame meinte ich solle mir da keine großen Hoffnungen machen (und es sei unwahrscheinlich, dass ich die zehn Euro einfach selbst zuzahlen könne). Naja, am Dienstag mehr.

@ Kikaka: Attest ist ne gute Idee
Kristan ist offline  
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Alt 16.10.2008, 12:47   #10
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Beiträge: 13.527
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Seit wann hat die Leistungsabteilung etwas mit dem Umzug zu tun, das muss Deine SB entscheiden
Arania ist offline  
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Alt 16.10.2008, 13:11   #11
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Beiträge: 206
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Bitte immer alles schriftlich ! Mündliche Aussagen sind nichts wert
sowohl positiv wie negativ ( Horrordrohszenarien )
- besorg Dir das Attest
- Stelle schriftlichen Antrag auf Umzugsbewilligung und Kostenübernahme
- wenn möglich schalte sofort einen Anwalt ein über Beratungshilfeschein
Kikaka ist offline  
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Alt 16.10.2008, 20:16   #12
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Beiträge: 87
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Wenn Du ohne Genehmigung umziehst, wird man dir weiter die alte Miete überweisen. Selbst wenn sich der Umzug als erforderlich erweist, würde ein Umzug in die "teure" Wohnung nicht genehmigt werden (Miete 10 € zu teuer). Im besten Falle würde man dann 360,00 € zahlen
atze151a ist offline  
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Alt 16.10.2008, 21:32   #13
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Benutzerbild von biddy
 
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Beiträge: 2.853
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Zitat:
Zitat von Kristan Beitrag anzeigen
Ich komme grad vom Amt und mir wurde mitgeteilt, dass ich ohne Genehmigung des Umzugs und/oder Angemessenheit der neuen Wohnung gar keine Miete mehr gezahlt bekommen würde (die AA-Frau hat sich da nicht differenziert geäußert).

Zitat:
Zitat von SGB II § 22
[...]
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.
[...]
Kann es sein, dass Du unter 25 Jahre alt bist und die SB den § 22 sehr eng auslegt, weil sie meint, dies gelte auch, wenn der Hilfeempfänger aus einer eigenen Wohnung in eine andere ziehen möchte und nicht aus dem Elternhaus in die erste eigene Wohnung, lediglich von "umziehen" zu lesen ist?

Von "zurück ins Elternhaus bzw. "Verbleib im Elternhaus" ist nämlich erst im weiteren Verlauf von (2a) die Rede ...

*klick* Leistungen für Unterkunft und Heizung - SGB II
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
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Alt 16.10.2008, 22:05   #14
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Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Du wirst die höhere Miete überhaupt nicht vom Amt bekommen. Wenn Du nach Ablauf des ALG II-Zeitraumes weiterhin bedürftig bist und einen Folgeantrag stellst, wird weiterhin nur die niedrigere Miete gezahlt.

Ist der Umzug nicht durch das Amt als wichtig anerkannt, wird dir auch nicht die maximal mögliche Miete gezahlt sondern nur die Miete in der bisherigen Höhe. Also nix mit 360 Euro sondern weiterhin nur 310.
Und bei 60 Euro im Monat wird das Amt sich und dann wohl auch Dich fragen, wie Du das bewerkstelligst.

Geändert von skilliard (16.10.2008 um 22:08 Uhr). Grund: Ergänzung
skilliard ist offline  
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Alt 17.10.2008, 08:47   #15
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Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Zitat:
Und bei 60 Euro im Monat wird das Amt sich und dann wohl auch Dich fragen, wie Du das bewerkstelligst.

- Fragt das Amt vor jeder Regelsatzkürzung ob und wie der Betroffene das bewerkstelligt ? Doppelzüngige Moral. Zigtausende werden mit KdU-Kürzungen überzogen, Hintergrund sind von oben delegierte Einsparanordnungen, da wird gedeckelt das die Fetzen fliegen. Im Umzugsbereich wird ungehemmt zur Schwarzarbeit genötigt. Jede Münze hat 2 Seiten.

Zitat:
Wenn Du ohne Genehmigung umziehst, wird man dir weiter die alte Miete überweisen. Selbst wenn sich der Umzug als erforderlich erweist, würde ein Umzug in die "teure" Wohnung nicht genehmigt werden (Miete 10 € zu teuer). Im besten Falle würde man dann 360,00 € zahlen
-Damit wäre Kristan doch einverstanden.
Kikaka ist offline  
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Alt 17.10.2008, 09:00   #16
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Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Zitat:
Zitat von Kikaka Beitrag anzeigen
- -Damit wäre Kristan doch einverstanden.
Die Aussage, auf die sich dein Kommentar bezieht, geht für die Kostenübernahme aber von einem genehmigten notwendigen Umzug aus (und ist übrigens nicht von mir).

Die 360 Euro wären die maximalen Kosten, die das Amt übernehmen würde.
Wohnt man aber in einer billigeren Wohnung und zieht ohne (für das Amt) wichtigen Grund um und erhöhen sich dadurch die Kosten, bekommt man nur die alten Kosten übernommen.

Wenn er jetzt in einer Wohnung für 310 Euro wohnt wird er die 360 nicht bekommen sondern weiterhin die 310, weil sein Umzug nicht notwendig ist.
skilliard ist offline  
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Alt 17.10.2008, 12:01   #17
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Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

so ist es und ob die ARGE fragt wie man mit einer Kürzung klar kommt oder ob sie eher fragt wie man 60 Euro monatlich freiwillig selber tragen kann, ist wohl eh egal
Arania ist offline  
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Alt 17.10.2008, 17:25   #18
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Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Zitat:
Wenn er jetzt in einer Wohnung für 310 Euro wohnt wird er die 360 nicht bekommen sondern weiterhin die 310, weil sein Umzug nicht notwendig ist.

- bitte nicht weil sondern wenn...
Kikaka ist offline  
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Alt 17.10.2008, 20:48   #19
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Zitat:
bitte nicht weil sondern wenn...


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Arania ist offline  
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