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Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Kikaka - Um diesen Punkt klären zu können solltest Du Widerspruch einreichen : Die Unangemessenheit der KdU wird bestritten. 360 Euro incl. NK sind laut AV Wohnen ...
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Alt 02.11.2008, 20:12   #26
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Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Zitat:
Zitat von Kikaka Beitrag anzeigen
- Um diesen Punkt klären zu können solltest Du Widerspruch einreichen :
Die Unangemessenheit der KdU wird bestritten. 360 Euro incl. NK sind laut AV Wohnen angemessen.
- Verlange schriftliche Erklärung das deshalb auf anteilige Berechnung der NK-Abrechnung verzichtet wird.



-Dann wieder abwarten und Tee trinken
-Du kannst Deinen Widerspruch jederzeit wieder zurückziehen, setze aber 4-Wochen Frist , ansonsten EA beim Sozialgericht ankündigen
Das ist interessant. Heißt das dass das Amt mit der Ablehnung des Antrags künftige Steigerungen der KdU ignoriert? Und sagen die das einem erst dann wenn man bereits umgeszogen ist?

Wie sollte denn der Widerspruch aussehen? Das Problem ist ja dass die Wohnung 370 Euro kostet.
Vielen Dank schon mal für deine Hilfe!
Kristan ist offline  
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Alt 02.11.2008, 21:56   #27
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 206
Standard AW: Wie lang Mietkostendifferenz selbst zahlen?

Zitat:
Wie sollte denn der Widerspruch aussehen? Das Problem ist ja dass die Wohnung 370 Euro kostet.
-Sorry, ich bin bei dem ganzen von 360 Euro Miete ausgegangen
-Widerspruch macht jetzt keinen Sinn weil KdU unangemessen
-Du mußt damit rechnen das die Arge die NK-Abrechnungen Dir anteilig belastet
-Momentan kannst Du nichts machen. Lies Dir Bescheide sorgfältigst durch auf Hinweise in diese Richtung und agiere evtl. dann..
Kikaka ist offline  
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