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| Tags: arge, fristlose, kdu, kuendigung, zahlt |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.10.2008
Beiträge: 8
| Hallo! Habe zum 1.8 eine neue Wohnung angemietet und Fortzahlungsantrag gestellt (ab 1.8). Bis heute erhielt ich weder den Regelsatz noch die KDU. Erhielt aber vor 4 Wochen eine Sanktion (10%), da ich einen angeblichen Termin nicht wahrgenommen haben soll. Stellte letzte Woche Antrag auf Vorschuss, legte den aktuellen Kontoauszug und die fristlose Wohnungs-Kündigung, wegen Zahlungsverzug (2 Monate) bei. Abgelehnt ! Arge verlangt nun nach 2,5 Monaten (Mitwirkungspflicht) u.a. einen gültigen schriftlichen Mietvertrag. sonst wird nachträglich zum 1.8 die Leistung eingestellt. Die Arge stimmte dieser Wohnung im Juli schriftlich zu, nachdem ich den vom Vermieter ausgefüllten Wohngeldantrag reinreichte. Nach Einzug verlangte die Arge einen schriftlichen Mietvertrag, obwohl es zu keinem schriftlichen Vertragsabschluss kam - sondern nur zum Gesetzlichen. Die Wohnung wurde in keinem Vertragsmässigen Zustand übergeben,da der Vormieter zu viele Schäden hinterliess. Ich habe der Arge einen schriftlichen Mietvertrag nach Einzug abgegeben, der aber nur vom Vermieter unterschrieben war. Da sagte die Sachberarbeiterin noch, sie bräuchte keine Unterschrift von mir, es geht nur um die Nebenkosten, da die aus dem Wohngeldantrag nicht ganz ersichtlich waren. Jetzt verlangt die Arge , das ich für diese Wohnung einen gültigen schriftlichen Mietvertrag abgebe. Kann ich nicht,da ich dann diese Wohnung als im Vertragsmässigen Zustand übergeben anerkennen würde und hafte für die Schäden (ca 8.000€) Vormieters. Ich fühle mich etwas von dieser Arge verarscht ! Erst stimmt sie dieser Wohnung, ohne Mietvertrag, zu und dann zahlt sie nicht. Das ich fristlos gekündigt und der Vermieter zu demnoch Vermieterpfandrecht erhoben hat, stört der Arge ebenso wenig. Jemand Ahnung ? Ich kann denen keinen schriftlichen unterschriebenen Mietvertrag reinreichen,dann sollen sie mir halt rückwirkend zum 1.8 die Leistung einstellen,dann werde ich Widerspruch und eine einstweilige Anordnung erwirken ! Es sei denn, jemand hat eine andere Vorgehensweise für mich, wie ich darauf reagieren soll ! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Die Kompletteinstellung der Leistung erachte ich sowieso als haltlos, weil unabhängig von der Mietsache du vermutlich (durch den vorangegangenen ALG-II-Bezug) weiterhin prinzipiell Anspruch auf Leistungen hast. Vielleicht versuchst du mal, einen Beratungshilfeschein beim Gericht zu bekommen und suchst dann einen Anwalt für Sozialrecht auf. Was hat es mit dem angeblichen Termin und der Sanktionsfolge auf sich? Mario Nette |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Der Mietvertrag ist zustandegekommen, da Du in Wohnung lebst. Das nennt man konkludentes Handeln. Hast Du Deine Ansprüche, die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, unabhängig von der Verweigerung Deiner Unterschrift gegenüber dem Vermieter geltend gemacht?
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.10.2008
Beiträge: 8
| Sanktion deshalb, weil die Arbeitsvermittlerin ihre Einladung an meine "alte" Adresse schickte ! Obwohl ich die neue Adresse im Fortzahlungsantrag korrekt angab und die anderen Briefe von den Sachberarbeiern auch an meine neue Adresse geschickt wurden ! Ich habe den Brief erhalten, aber erst Wochen später ! Habe mir nun einen Anwalt für Sozialrecht rausgesucht , den werde ich heute noch anrufen! Denn der Vermieter plündert mir schon meine Wohnung leer, nur weil die Arge die KDU seit fast 3 Monaten verweigert. Ich kann die KDU nicht aufbringen, wovon wenn ich seit 2,5 Monaten ohne Geld leben muss........ Dazu brauche ich unbedingt eine neue Wohnung, aber auch die neuen Vermieter wollen ihre Miete !!!! |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.10.2008
Beiträge: 8
| Ja,darauf reagierte der Vermieter nicht, sondern schickte mir sofort die erste fristlose Kündigung.Als ich ihn die Mängelliste erstellte und aufforderte die Wohnung im vertragsmässigen Zustand herzustellen ! |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Ich nehme an, im Mietvertrag selbst wurde der bei Übergabe der Wohnung vorhandene Zustand mit keinem Wort erwähnt. Warum bist Du trotzdem eingezogen?
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.10.2008
Beiträge: 8
| Alte Whg war gekündigt - also musste ich meine Möbel und Hausrat erstmal in diese Wohnung stellen ! Mietvertrag wollte ich erst bei Einzug unterschreiben, um mich zu vergewissern ob sie auch wie vereinbart renoviert wurde ! |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Die Sanktion ist meines Erachtens haltlos. Wenn die ARGE schlampig arbeitet, kann man dir das nicht zur Last legen. Ich würde daher diese Sanktion angreifen. Da es "nur" 10 % sind, lässt sich allerdings über eine Einstweilige Anordnung nichts machen, es sei denn, man kann das mit der Mietfrage kombinieren (das weiß ich aber nicht). Mario Nette |
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| | #9 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
![]() Hast Du Zeugen oder schriftl. Beweise, dass die Renovierung vor Einzug vom VM versprochen war? Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | ||
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.10.2008
Beiträge: 8
| In der fristlosen Whg-Kündigung steht, ich soll die Wohnung im vertragsmässigen Zustand hinterlassen. Schon deswegen kann ich nicht den Mietvertrag unterschreiben. |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Ums Unterschreiben gehts doch gar nicht mehr, mit dem Abstellen Deiner Siebensachen hast Du den Vertrag akzeptiert.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. |
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