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| Tags: alg2, bewilligtes, hausbesuch, mehr, trotzdem, weiss |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| Also ich hatte das Hausbesuchsproblem, inzwischen hatte mein Mitbewohner der Bearbeiterin gesagt die können ihren Hausbesuch die Woche drauf machen, naja das war vor 2 Wochen. Er hat erklährt das er nicht für mich aufkommen will etc etc, nun wurde mir letzte woche das ALG2 bewilligt, ohne Hausbesuch und die Bearbeiterin sagte auch nichts weiter von einem Hausbesuch etc sondern das nun alles geregelt sei. Heute jedoch stand der "nette" Ausendienstmitarbeiter wieder vor der Tür und meinte er müsste noch einen Hausbesuch bei mir machen um die Wohnungsgegebenheiten zu Überprüfen, diesmal mit einem zweiten Mitarbeiter. Als ich dies meinen Mitbewohner erzählte rastete der aus und meinte die kommen nicht rein da er keinen bock abends nach der arbeit auf so einen Stress hat. Nun meine Frage können die wenn er sagt es kommt keiner rein da er abends seine ruhe will, die ALG2 bewilligung wieder rückgängig machen? Nachgewiesen haben wir zweifelsfrei das wir keine eheähnliche gemeinschaft sind. Ich bin gerade so ziemlich ratlos. |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
Haben die sich ausgewiesen? Wurde erzählt, das es "berechtigte Gründe" für diesen Hausbesuch gibt? Wenn ja, welche (siehe Frage 1) | |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| Ausgewiesen nicht direkt, habe eine Visitenkarte von ihm bekommen um einen Termin auszumachen wenn mein Mitbewohner da ist. Gründe gab er nur an dies sei dort so üblich durch Hausbesuche zu Kontrollieren ob wir eine Eheähnliche gemeinschaft darstellen oder nicht, da die andere regeln hätten als die ARGE.Und das er sehen möchte das wir beide abschliessbare Zimmer haben etc. Wobei Abschliessbare Zimmer nicht Möglich sind da ich nur durch das gemeinschaftszimmer und das Zimmer meines mitbewohners in meines gelangen kann. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
"Es ist so üblich", in welchem Gesetz steht das? Du kannst aber Widerspruch gegen den Hausbesuch einlegen. | |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| Kontrolliert wurde es nochnicht habe ihn das letztemal nicht reingelassen, woraufhin er mir mit dem staatsanwalt drohte, Wir haben es nachgewiesen wie normal üblich ist das wir kein gemeinsames konto haben, das kein andrer zugriff aufs konto des anderen hat, mein mitbewohner hat der Bearbeiterin klargemacht das er nicht für mich aufkommt etc etc und das wir keine gemeinsamen anschaffungen haben. Das mit dem so üblich sein sei bei denen wohl so regel das se dies durch einen Hausbesuch belegen ob oder ob nicht der bestand einer eheähnlichen gemeinschaft vorliegt. Ich frage mich jedoch wieso die bearbeiterin das bewilligt hatte, also das ALG2 und nun kommt der auf einmal an, nun hab ich angst dasse mir das ALG2 wieder streichen wenn wir se nicht reinlassen, da mein mitbewohner echt die schnauze voll hat weil keiner kam wo er zeit hatte und es auch anbot und jetzt wo er abends erst sehr spät daheim ist kommen se an. |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
Andere Frage: Was wäre (den schlimmsten Fall mal angenommen), wenn Dein Mitbewohner durch die Hausbesuche so genervt ist, das er Dich auffordert, Dir eine eigene Wohnung zu besorgen? | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| Das wäre denen von dem Amt hier egal, ich hatte schon nachgefragt da er von dem ersten besuch ja schon ange****t war im warsten sinne des wortes, und da meinten die ich müsste für alles selber aufkommen was den umzug angeht. |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
Trotzdem Widerspruch einlegen und eine Stellungnahme fordern. Ansonsten kannst Du ja auch beim Kundereaktionsmanagement nachfragen. Kundenreaktionsmanagement - www.arbeitsagentur.de (sofern die noch gilt, aber die werden es weiterleiten) Die fragen dann auch noch mal nach. | |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| danke, werde ich morgen gleich machen.... |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Bitte unbedingt genügend Beistände besorgen. Mind. 5 und dann entsprechend des Link vorgehen. So etwas wirkt garantiert ErwerbslosenForum Deutschland
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
| Zitat:
Du darfst ja wohl in der WG Besucher empfangen.... Alles was privaträume des Mitbewohners sind sind eh tabu für die. Der Fehler war schon daß Dein Mitbewohner überhaupt mit der Arge kommuniziert hat. Besser hätte er jeden Versuch ihn da einzubeziehen ignorieren sollen. Weil er hat mit dir NIX zu tun in der Sache, muss keinerlei Angaben machen und keinerlei Stellungnahmen abgeben. Die Arge hat mit ihm einfach nichts zu tun, ggf Briefe zurück an Absender. Geändert von münchnerkindl (13.10.2008 um 22:35 Uhr). | |
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| | #13 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Das ist ja nicht möglich, siehe #3: Zitat:
__________________ LG biddy | ||
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| | #14 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| Zitat:
die versuche dies durchzusetzen mit der befragung zu Dienstrang und Ausweisen etc wurde leider nur belächelt mit begründung sie seien ja nicht die arge, und meine beschwerde die ich nach dem ersten hausbesuch schrieb (schon wegen der anschuldigung des aussendienstmitarbeiters und drohung mit dem staatsanwalt, und ankündigung das se in der nachbarschaft befragungen zu anstellen wollen ob wir eine WG seien oder eine Eheähnliche gemeinschaft) wurde auch wieder nur belächelt (es war dumm von mir die Polizei nicht zu rufen) , es wurde mir auch gesagt was sozialgerichte in andren bundesländern entscheiden sei denen egal hausbesuch wird gemacht ohne wenn und aber und befragungen auch. Und zu meinen Mitbewohner er ist Hauptmieter er mag so ein Terror ja nicht wie das Amt veranstaltet und er hat sich auf dem Amt vor der Bearbeiterin ja nur geäussert weil er das friedlich aus der Welt schaffen wollte und auch auf seine Rechte pochen wollte, hat er ja auch. Gegen besuche hat er ja nichts die Leute die mich besuchen kennt er ja, nur Besuche vom Amt sind ja wieder was anderes da will er auch dabei sein, grade auch nach dem ersten Besuch der mich letzendlich schon mitgenommen hatte durch die anschuldigungen und drohungen. Zumal die Bearbeiterin ja dann auf dem letzten Termin auch meinte "allein weil ihr nochnicht solang in einer wohnung wohnt kann man das bewilligen" (seit juni) was sie auch tat. Zur zeit frage ich mich eins wieso machen die Gesetze siehe das ab wann man als einstehens und verantwortungsgemeinschaft gilt etc wenn die Ämter das eh nicht einhalten wollen. Geändert von nine82 (14.10.2008 um 02:48 Uhr). | |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
Ich nehme an, das Du nichts gegen einen Besuch der Arge und eine besichtigung der Wöhnverhältnisse hast, aber ohne triftigen Grund oder weil "es eben so Regel ist", hast Du auch ein Recht, gegen diese "Mitarbeiter" Beschwerde einzulegen. Ansonsten holst Du wirklich das nächste Mal die Polizei. Mein Rat. | |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| Nee gegen einen Besuch von denen habe ich nichts, solange es in dem Rahmen bleibt wie die dürfen,und wenn es ein freundlicheres auftrehten wäre, und mit einen triftigen grund, nur anscheinend ist der ausendienstmitarbeiter echt von seiner "wir sind nicht die ARGE und wir sind hier eine kirchliche gemeinde"-theorie überzeugt.(hab ich vergessen zu erwähnen ich bin für ihn eine sozialbetrügerin da es ja nicht geht in einer kirchlichen gemeinde eine WG mit einer männlichen person zu haben als frau das sei unüblich dort etc.) Ich werde morgen die Bearbeiterin anrufen und nach dem Grund fragen und schauen das wenn der Hausbesuch unbedingt sein muss "wobei ich erst die beweise dafür sehen möchte die dies belegen" das ein freundlicherer Aussendienstmitarbeiter dies macht wenn mein Mitbewohner da ist und ein paar Zeugen. Zu verbergen hab ich ja nichts. mir ist echt schleierhaft wieso erst bewilligen und sagn ist alles ok und dann nun doch so Geändert von nine82 (14.10.2008 um 03:14 Uhr). |
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