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| Tags: 3mom, auskand, ferienjob, gezahlt, wohnung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
| Hi, würde eventuell im kommenden Jahr einen 3-4 monatigen ferienjob als Animateur im NICHT europäischen Ausland bekommen. Meine Wohnung kann ich von dem "Gehalt" dort(ca. 400 euro im Monat) ja nicht bezahlen und diese müsste weiter bezahlt werden. Meinen Lebensunterhalt könnte ich ja selbst bestreiten(ist im Ausland ja nicht so teuer und Verpflegung ist ja mit dabei) und somit müsste die Arge das ja nicht bezahlen also würden nur die Kosten für die Wohnung bleiben, da ich ja nicht für 3 Monate die komplette Wohnung aufgeben kann und will. Weis jemand ob sowas möglich ist? Und wenn ja ob es da einen Antrag für gibt oder ob das von Berater zu Berater auf der Arge anders entschieden wird? Vielen Dank für Eure Infos und viele Grüße Micky |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Rede erstmal mit deinem Arbeitsberater... für deinen Lebenslauf würde sich das ja gut machen. Im nächsten Jahr soll es ja so ein Budget geben, vielleicht ist da was zu machen? |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
| ein Budget geben? Für was denn? denke auch das sich das im Lebenslauf gut macht vorallem da ich aus dem Hotelfach komme passt das ja ganz gut zusammen!! |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
| ich pusche nochmal, vielleicht weis ja doch jemand mehr darüber? |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Mit Budget ist gemeint, dass es statt der momentan festgeschriebenen Unterstützungsleistungen (Mobi usw.) ein Vermittlungsbudget geben soll, welches der Vermittler nach seinem Ermessen einsetzen kann. Mario Nette |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| ALG II wird nur gezahlt wenn man in Deutschland ist, das gilt auch für die KDU, ich kenne da noch keine Ausnahmen |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
| Hi und danke für Eure Antworten! Na Du muss ich wohl mal mit meiner Beraterin reden, wobei ich das vermeiden wollte da ich absolut keinen guten Draht zu ihr habe und wir uns nicht sonderlich verstehen. Da wäre es natürlich gut gewesen zu sagen: es gibt doch da Formular xyz und das bräuchte ich jetzt. Aber das scheint es nicht zu geben:-( und vermutlich wird sie mir da auch nicht weiterhelfen können und wollen und nur sagen: Nein das geht nicht! Wie immer eben!! Wenn nochjemand ne Ausnahmeregelung weis oder selbst Erfahrungen hat(zb. auch mit Ferienjob im Skigebiet) dann wäre ich dankbar mehr zu erfahren! Danke und Grüße Micky |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Du kannst Dich selbstverständlich komplett abmelden für einige Monate, aber wie Du dann die Wohnung halten möchtest? Eigentlich hast Du einen 400 Euro Job im Ausland, wenn der SB da mitspielt, kann es natürlich so sein, das das nur angerechnet wird wie bei einem 400 Euro Job im Inland, da Du aber weiter vermittelbar bleiben musst in Deutschland glaube ich wird das schwierig sein |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
| Hi, also ich meinte ja auch das die regelleistung dann ausfällt und ich meinen Lebensunterhalt dann von dem geld verdiene das ich dort bekomme und nur noch die Wohnung bezahlt wird! Das heißt die Arge würde sich ja einiges sparen! So war das gemeint! Grüße |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Ich hab' in der Wissensdatenbank der BA zum SGB II dies hier gefunden: Zitat:
__________________ LG biddy | |
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