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ALG II

Ferienjob im Ausland für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?; in Forum: Information; Hi, würde eventuell im kommenden Jahr einen 3-4 monatigen ferienjob als Animateur im NICHT europäischen Ausland bekommen. Meine Wohnung kann ich von dem "Gehalt" dort(ca. 400 euro im Monat) ja ...
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Alt 11.10.2008, 11:57   #1
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Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
Standard Ferienjob im Ausland für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

Hi,

würde eventuell im kommenden Jahr einen 3-4 monatigen ferienjob als Animateur im NICHT europäischen Ausland bekommen.
Meine Wohnung kann ich von dem "Gehalt" dort(ca. 400 euro im Monat) ja nicht bezahlen und diese müsste weiter bezahlt werden.
Meinen Lebensunterhalt könnte ich ja selbst bestreiten(ist im Ausland ja nicht so teuer und Verpflegung ist ja mit dabei) und somit müsste die Arge das ja nicht bezahlen also würden nur die Kosten für die Wohnung bleiben, da ich ja nicht für 3 Monate die komplette Wohnung aufgeben kann und will.
Weis jemand ob sowas möglich ist? Und wenn ja ob es da einen Antrag für gibt oder ob das von Berater zu Berater auf der Arge anders entschieden wird?
Vielen Dank für Eure Infos und viele Grüße
Micky
Micky07 ist offline  
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Alt 11.10.2008, 12:05   #2
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ferienjob im Auskand für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

Rede erstmal mit deinem Arbeitsberater... für deinen Lebenslauf würde sich das ja gut machen. Im nächsten Jahr soll es ja so ein Budget geben, vielleicht ist da was zu machen?
 
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Alt 11.10.2008, 12:17   #3
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Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
Standard AW: Ferienjob im Auskand für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

ein Budget geben? Für was denn?
denke auch das sich das im Lebenslauf gut macht vorallem da ich aus dem Hotelfach komme passt das ja ganz gut zusammen!!
Micky07 ist offline  
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Alt 14.10.2008, 08:47   #4
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Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
Standard AW: Ferienjob im Auskand für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

ich pusche nochmal, vielleicht weis ja doch jemand mehr darüber?
Micky07 ist offline  
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Alt 14.10.2008, 11:37   #5
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Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
Standard AW: Ferienjob im Ausland für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

Mit Budget ist gemeint, dass es statt der momentan festgeschriebenen Unterstützungsleistungen (Mobi usw.) ein Vermittlungsbudget geben soll, welches der Vermittler nach seinem Ermessen einsetzen kann.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 14.10.2008, 11:44   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
Standard AW: Ferienjob im Ausland für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

ALG II wird nur gezahlt wenn man in Deutschland ist, das gilt auch für die KDU, ich kenne da noch keine Ausnahmen
Arania ist offline  
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Alt 16.10.2008, 09:54   #7
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Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
Standard AW: Ferienjob im Ausland für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

Hi und danke für Eure Antworten!
Na Du muss ich wohl mal mit meiner Beraterin reden, wobei ich das vermeiden wollte da ich absolut keinen guten Draht zu ihr habe und wir uns nicht sonderlich verstehen. Da wäre es natürlich gut gewesen zu sagen: es gibt doch da Formular xyz und das bräuchte ich jetzt.
Aber das scheint es nicht zu geben:-( und vermutlich wird sie mir da auch nicht weiterhelfen können und wollen und nur sagen: Nein das geht nicht!
Wie immer eben!!
Wenn nochjemand ne Ausnahmeregelung weis oder selbst Erfahrungen hat(zb. auch mit Ferienjob im Skigebiet) dann wäre ich dankbar mehr zu erfahren!
Danke und Grüße
Micky
Micky07 ist offline  
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Alt 16.10.2008, 12:50   #8
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
Standard AW: Ferienjob im Ausland für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

Du kannst Dich selbstverständlich komplett abmelden für einige Monate, aber wie Du dann die Wohnung halten möchtest?

Eigentlich hast Du einen 400 Euro Job im Ausland, wenn der SB da mitspielt, kann es natürlich so sein, das das nur angerechnet wird wie bei einem 400 Euro Job im Inland, da Du aber weiter vermittelbar bleiben musst in Deutschland glaube ich wird das schwierig sein
Arania ist offline  
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Alt 17.10.2008, 10:05   #9
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 14
Standard AW: Ferienjob im Ausland für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

Hi,

also ich meinte ja auch das die regelleistung dann ausfällt und ich meinen Lebensunterhalt dann von dem geld verdiene das ich dort bekomme und nur noch die Wohnung bezahlt wird! Das heißt die Arge würde sich ja einiges sparen! So war das gemeint!
Grüße
Micky07 ist offline  
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Alt 17.10.2008, 10:37   #10
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Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Ferienjob im Ausland für 3mom. - wird Wohnung in D gezahlt?

Ich hab' in der Wissensdatenbank der BA zum SGB II dies hier gefunden:

Zitat:
Paragraph: § 7

Nr.: 10054

Eingestellt am: 22.03.2005

Geändert am: 24.10.2007

Gültig bis:



Anliegen:

Ein Antragsteller absolviert vom 01.03. bis 30.08. eines Jahres ein vom Arbeitgeber (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit - GTZ -) projektfinanziertes Praktikum in Peru.

Der Praktikant erhält anstelle seines Arbeitsentgeltes einen einmaligen Betrag in Höhe von 2.700,00 €, welcher sich aus einer Flugkostenpauschale in Höhe von 1.200,00 € und einer monatlichen Vergütung von 250,00 € zusammensetzt. Da er sich von diesem Betrag selbst verpflegen und seine Unterkunft bezahlen muss, beantragt er Alg II. Der Antragsteller macht geltend, dass er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nicht aufgibt.

Kann Alg II gewährt werden?


Antwort:


Bei dieser Fallgestaltung ist davon auszugehen, dass entsprechend der Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I ein gewöhnlicher Aufenthalt in Peru nicht begründet wird, da der Erwerbsfähige sich in Peru nur vorübergehend für die Dauer des Praktikums aufhält. Der gewöhnliche Aufenthalt bleibt weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Für die Dauer des Aufenthaltes in Peru erscheint die Erbringung der Regelleistung nach § 20 SGB II jedoch nicht gerechtfertigt, weil durch die - auf die Verhältnisse im Ausland abgestimmte - Zahlung der GTZ Hilfebedürftigkeit insoweit nicht vorliegt.

Inwieweit für die Dauer des Auslandsaufenthaltes KdU gezahlt werden kann, ist durch die Kommune zu entscheiden.


Hinweise:


Nachdem sich der Antragsteller außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält, ist für einen Leistungsanspruch die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners erforderlich.
Quelle: Indexseite
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
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