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| Tags: anrechnung, einkommen |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
| Im Zuge einer Unterhaltsberechnung haben wir gestern von der Ex-Frau meines Lebensgefährten Lohnzettel und ALG2-Bescheide vom Jugendamt erhalten (die gemeinsame Tochter meines LG und der Ex-Frau lebt bei meinem LG). Die Ex-Frau erhält ergänzende ALG2-Leistungen, da sie sich in einer Teilzeitbeschäftigung (25Std/Woche) befindet. Uns ist aufgefallen, dass sie einen festen bescheid für den Zeitraum vom 1.6.-30.11.2008 erhalten hat. Allerdings variiert ihr Einkommen von Monat zu Monat aufgrund Nachtarbeit, Feiertagszuschlägen etc. Ihr wird in dem Bescheid ein fester Einkommensbetrag angerechnet. Geht das überhaupt wenn das EInkommen jeden Monat anders ist? Müsste da nicht jeden Monat ein neuer Bescheid erstellt werden nachdem sie den Lohnzettel eingereicht hat? Außerdem ist auf ihrem Lohnzettel die Steuerklasse 2 eingetragen. Ist das zulässig? Sie ist ja gar nicht alleinerziehend, da die Tochter nicht bei ihr lebt. Vielen Dank für Antwort |
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| | #2 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Zitat:
__________________ LG biddy | ||
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Es ist so wie biddy schreibt - wurde bei mir auch so gemacht, Wobei mir nicht aufgefallen war, das die Rückrechnung immer für den Bewilligungszeitraum war (muss ich doch mal nachsehen :-) |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
__________________ LG biddy | |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
| Das bedeutet, im Fall der Steuerklsse begeht sie eigentlich Steuerbetrug? Außerdem wird ihr im Bescheid ein Freibetrag von 184€ angerechnet. Was für ein Freibetrag solld as sein? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Das wird der Einkommensfreibetrag sein. Worum geht's Euch hier, frag' ich mich ... die Ex zu überführen? Nein danke.
__________________ LG biddy |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
| Es geht hier lediglich ums RECHT. Wenn sie angibt, sie wäre alleinerziehend um sich hierdurch finanziellen Vorteil zu verschaffen, ist das für mich Betrug. Sie belügt und betrügt Ämter, Anwälte, Firmen, etc.. Sie macht Bestellungen auf Namen der 10jährigen Tochter und bezahlt diese nicht. Sie legt ihre unbezahlten Rechnungen alle auf meinen Lebensgefährten um - dieser erhält Mahnbescheide i.H.v. ca. 10.000€ aus Versorgungsverträgen die sie nie bezahlt hat. |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
| Ich denke auch, dass es nicht ok ist, dass sie auf dem Papier eine Wohnung hat, für die sie von der Arge KdU erhält, in der sie aber gar nicht mehr lebt! Die Wohnung ist so gut wie leer und sie wohnt mit ihrem Freund in dessen Wohnung. |
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| | #9 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
| Die Tochter lebte Mai bis September 2007 bei der Mutter. Seitdem ist sie beim Vater gemeldet. Wahrscheinlich hat sie es einfach nie ändern lassen? |
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| | #11 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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