Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Anrechnung Einkommen; in Forum: Information; Im Zuge einer Unterhaltsberechnung haben wir gestern von der Ex-Frau meines Lebensgefährten Lohnzettel und ALG2-Bescheide vom Jugendamt erhalten (die gemeinsame Tochter meines LG und der Ex-Frau lebt bei meinem LG). ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 11.10.2008, 11:06   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
Standard Anrechnung Einkommen

Im Zuge einer Unterhaltsberechnung haben wir gestern von der Ex-Frau meines Lebensgefährten Lohnzettel und ALG2-Bescheide vom Jugendamt erhalten (die gemeinsame Tochter meines LG und der Ex-Frau lebt bei meinem LG).
Die Ex-Frau erhält ergänzende ALG2-Leistungen, da sie sich in einer Teilzeitbeschäftigung (25Std/Woche) befindet.
Uns ist aufgefallen, dass sie einen festen bescheid für den Zeitraum vom 1.6.-30.11.2008 erhalten hat. Allerdings variiert ihr Einkommen von Monat zu Monat aufgrund Nachtarbeit, Feiertagszuschlägen etc.
Ihr wird in dem Bescheid ein fester Einkommensbetrag angerechnet.
Geht das überhaupt wenn das EInkommen jeden Monat anders ist? Müsste da nicht jeden Monat ein neuer Bescheid erstellt werden nachdem sie den Lohnzettel eingereicht hat?

Außerdem ist auf ihrem Lohnzettel die Steuerklasse 2 eingetragen.
Ist das zulässig? Sie ist ja gar nicht alleinerziehend, da die Tochter nicht bei ihr lebt.

Vielen Dank für Antwort
rocky020703 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2008, 12:30   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Zitat:
Müsste da nicht jeden Monat ein neuer Bescheid erstellt werden nachdem sie den Lohnzettel eingereicht hat?
Nach § 11 des SGB 2 ist es zulässig, bei unterschiedlich hoch ausfallendem Einkommen einen immer gleich bleibenden Mittelwert zur Berechnung heranzuziehen. Nach Ende des Bewilligungsabschnitts (6 Monate) wird dann neuberechnet und entweder zurückgefordert oder nachgezahlt. Wird bei mir auf eigenen Wunsch auch so gehandhabt.


Zitat:
Steuerklasse II

Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält.
Ist auch der andere Elternteil unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist. Es darf keine zweite erwachsene Person in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sein.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2008, 12:33   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Es ist so wie biddy schreibt - wurde bei mir auch so gemacht, Wobei mir nicht aufgefallen war, das die Rückrechnung immer für den Bewilligungszeitraum war (muss ich doch mal nachsehen :-)
ela1953 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2008, 12:47   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Zitat:
Wobei mir nicht aufgefallen war, das die Rückrechnung immer für den Bewilligungszeitraum war
... auch erst auf meinen Wunsch, Gedränge, Ermahnung und Erinnerung - wer möchte schon gern den Überblick verlieren; längere Zeiträume, weil der/die SB keine Lust zur Neuberechnung hat, obwohl er/sie müsste, sind mir zu riskant.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2008, 14:29   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Das bedeutet, im Fall der Steuerklsse begeht sie eigentlich Steuerbetrug?
Außerdem wird ihr im Bescheid ein Freibetrag von 184€ angerechnet. Was für ein Freibetrag solld as sein?
rocky020703 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2008, 15:00   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Das wird der Einkommensfreibetrag sein.

Worum geht's Euch hier, frag' ich mich ... die Ex zu überführen?

Nein danke.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2008, 15:20   #7
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Es geht hier lediglich ums RECHT. Wenn sie angibt, sie wäre alleinerziehend um sich hierdurch finanziellen Vorteil zu verschaffen, ist das für mich Betrug.
Sie belügt und betrügt Ämter, Anwälte, Firmen, etc..
Sie macht Bestellungen auf Namen der 10jährigen Tochter und bezahlt diese nicht.
Sie legt ihre unbezahlten Rechnungen alle auf meinen Lebensgefährten um - dieser erhält Mahnbescheide i.H.v. ca. 10.000€ aus Versorgungsverträgen die sie nie bezahlt hat.
rocky020703 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 10:56   #8
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Ich denke auch, dass es nicht ok ist, dass sie auf dem Papier eine Wohnung hat, für die sie von der Arge KdU erhält, in der sie aber gar nicht mehr lebt!
Die Wohnung ist so gut wie leer und sie wohnt mit ihrem Freund in dessen Wohnung.
rocky020703 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 11:26   #9
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Zitat:
Zitat von 020703
Außerdem ist auf ihrem Lohnzettel die Steuerklasse 2 eingetragen.
Ist das zulässig? Sie ist ja gar nicht alleinerziehend, da die Tochter nicht bei ihr lebt.
Den Status für die Steuerklasse 2 erhält man nicht eben mal so auf Wunsch, sondern es müssen Nachweise erbracht werden. Wo ist die Tochter denn gemeldet?
__________________
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr.
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 11:28   #10
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Die Tochter lebte Mai bis September 2007 bei der Mutter.
Seitdem ist sie beim Vater gemeldet.
Wahrscheinlich hat sie es einfach nie ändern lassen?
rocky020703 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 11:38   #11
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Anrechnung Einkommen

Zitat:
Die Tochter lebte Mai bis September 2007 bei der Mutter.
Seitdem ist sie beim Vater gemeldet.

Durch Ummeldung?

Wahrscheinlich hat sie es einfach nie ändern lassen?
Normal hätte das mit Ausstellung der Lohnsteuerkarte für 2008 automatisch passieren müssen, wenn kein Kind mehr im Haushalt gemeldet ist. Das ist jetzt nur meine Meinung, wer genaueres weiß, bitte melden. ; )
__________________
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr.
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Pflegegeld - Anrechnung als Einkommen ? redfly Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 12 16.02.2008 10:23
Anrechnung von Einkommen aus Gewerbebetrieb Nexus Existenzgründung 1 14.01.2008 19:47
ALG II / Anrechnung Einkommen und Pauschbetrag cidmutt Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 2 06.07.2007 18:19
Anrechnung von Einkommen ausgebeutete25 ALG II 7 27.01.2007 21:23
anrechnung vom einkommen woki2005 ALG II 11 17.12.2005 11:40


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:56 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland