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| Tags: alg2, ausbildung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.10.2008
Beiträge: 17
| Hallo, ich bin ganz neu im Forum und habe gleich eine Frage: Ich habe jetzt mein Studium abgebrochen (gestern). Heute war ich auf einer Erzieherfachschule und sie lassen mich noch nachrutschen. Ab Montag kann ich anfangen. Eigentlich ganz schön, aaaaber: Ich bekam die ganze Zeit Bafög. Die Ausbildung ist jetzt auch bafögförderungsfähig. Nun bekomme ich aber keins mehr, da es nur für die Erstausbildung gezahlt wird (bin im 7. Sem.). ALG2 steht mir laut Aussagen auch nicht zu. Ich müsste eben 1Euro-Jobs machen und damit leben. Bin gerade 26 Jahre alt. Nun soll ich für den Rest meines Lebens ALG2 Empfängerin bleiben? Weiß jemand einen Rat? Ich bin echt verzweifelt.... |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Wenn Dir kein ALG II zusteht, wie sollst Du dann 1-Euro-Jobs machen? Oder meintest Du, Du machst die Ausbildung nicht, bekommst dann ALG II und sollst einen 1-Euro-Job machen? Das würde auch nicht bedeuten das Du Dein ganzes Leben erwerbslos bleiben sollst |
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| | #3 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.10.2008
Beiträge: 17
| Zitat:
Zitat:
Ich habe einfach Angst, dass ich die Ausildung abbrechen muss und dafür 1Euro-Jobs machen soll. Naja und dass ich dann nie in meinem Leben eine Ausbildung habe und auch nie richtig arbeiten kann.... | ||
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Gibt es schwerwiegende Gründe für den Abbruch deines vorangegangenen Studiums? Mario Nette |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.10.2008
Beiträge: 17
| Klar die könnte ich mir vielleicht attestieren lassen. Psychische Gründe. Aber warum? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Vielleicht lässt sich darüber dann doch noch eine Begründung für die BAföG-Förderung des "Zweit"studiums erreichen. Mario Nette |
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| | #7 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.10.2008
Beiträge: 17
| Zitat:
Natürlich muss ich nun auch ALG2 beantragen, da ich ja nicht weiß wie das Bafögamt entscheidet. Wenn der Bescheid negativ ausfällt, dann muss ich nicht aufhören zu essen. Wie ist das aber, wenn ich der ARGE bescheid gebe, dass ich dann eine schul. Ausbildung mache? Bekomme ich es dann gestrichen und werde so gezwungen die Schule zu verlassen? Habe einen Gesetzestext gefunden mit dem ich allerdings nicht viel anfangen kann. Wäre schön, wenn ihn mir jemand mal genauer erklären könnte. (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden. (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende, 1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder 2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst. Vielen lieben Dank!! | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Solange du dich in einer prinzipiell BAföG-förderungsfähigen Ausbildung befindest, wirst du bei der ARGE so gut wie keinen Erfolg haben, selbst dann nicht, wenn das Amt für Ausbildungsförderung deinen Antrag ablehnt. Die Konsequenz daraus ist dann a) der Abbruch der Ausbildung oder b) Jobben neben der Ausbildung. Dein Gesetzestext(ausschnitt) stammt aus dem § 7 SGB II. Die darin formulierten Ausnahmen ziehen den Wohnort und die Ausbildungsstätte (und damit in Verbindung die Höhe des BAföG bzw. BAB) des Auszubildenden in Betracht. Mario Nette |
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| | #9 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.10.2008
Beiträge: 17
| Zitat:
Das mit dem Wohnort usw. Was genau würde das für mich bedeuten? Ich kanns einfach nicht "übersetzten". Danke | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| "Wohnort" meinte: Eigenes Zuhause oder bei den Eltern. Ich nehme an, dass du mit Kind in deinem eigenen Zuhause wohnst und daher die Ausnahme nicht greift. Das mit dem Kind wusste ich nicht - für den Murkel kann, wenn ich das jetzt recht überblicke, Antrag auf Sozialgeld (also auch Leistungen nach dem SGB II, ARGE ist Ansprechpartner) beantragt werden. Mario Nette |
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