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ALG II

Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X); in Forum: Information; Hallo, Ich habe folgendes ein Anliegen: Hatte einen Brief der Agentur für Arbeit in meinem Briefkasten in dem geht es wie es im Titel des Threads schon steht um eine ...
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Alt 09.10.2008, 19:23   #1
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Beiträge: 5
Standard Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Hallo,
Ich habe folgendes ein Anliegen:
Hatte einen Brief der Agentur für Arbeit in meinem Briefkasten in dem geht es wie es im Titel des Threads schon steht um eine "Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)", und es geht um folgendes: seit dem 01.07.2008 erhalte ich ALG II, nun hatte ich zwischendurch einen Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitsfirma in der Tasche, aus dem das Arbeitsverhältnis jedoch nicht gemeldet bzw. verspätet gemeldet wurde,den ersten am 14.07.2008. Man sagte mir nächste Woche hätten sie eine Beschäftigung für mich, also kam ich am folgenden Montag wieder und sie sagten sie hätten keine Beschäftigung für mich, und erneuerten den Arbeitsvertrag auf das Datum vom 21.07.2008. Wieder sollte ich eine Woche später Arbeit bekommen, hat jedoch auch nicht geklappt, und der Vertrag wurde erneuert auf das Datum vom 28.07.2008. Eine Woche später sollte ich wieder da sein, sie hatten immernoch keine Arbeit für mich gefunden und der Vertrag wurde wieder erneuert auf den 04.08.2008. Wie immer sollte ich eine Woche später da sein, und der Vertrag wurde auf 11.08.2008 erneuert.
Die Zeitarbeitsfirma sagte mir solange kein "Beschäftigungsverhaeltnis" besteht bekomme ich das Geld von der Agentur für Arbeit rechtmaessig weiterhin, somit habe ich von der Zeitarbeitsfirma auch keinen Lohn erhalten.
Nun es sollte ein Beschaeftigungsverhaeltnis am 11.08.2008 (glaub das es der 11.08. war) entstehen, jedoch kam es nicht dazu da ich mit meiner rechten Hand Probleme hatte und den Daumen kaum bewegen konnte, bin ich zum Arzt gegangen, welcher mich am 12.08.2008 für den 11.08.2008 bis einschliesslich 13.08.2008 krankgeschrieben hat. Daraufhin folgte ein Brief mit einer sozusagen "fristgerechten Kündigung innerhalb der Probezeit" zum 21.08.2008, welcher das Arbeitsverhältnis vom 14.07.2008-21.08.2008 kündigt (wobei die bei der Zeitarbeitsfirma doch jede Woche den alten Vertrag zerrissen hat und einen neuen auf´s aktuelle Datum ausgestellt hatte?o0).
Meine erste Frage: ist das richtig gewesen das ich von der Zeitarbeitsfirma kein Geld erhalten habe sondern von der Agentur für Arbeit?
Und die zweite Frage: Verfällt durch das Arbeitsverhältnis sowie die Kündigung mein Anspruch auf ALG II in der Zeit sowie in den folge Monaten, und muss ich es nun mit der Kranken- und Pflegeversicherung zurück bezahlen?
Vielen Dank im vorraus!
pain
pain ist offline  
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Alt 09.10.2008, 20:01   #2
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Benutzerbild von Volker
 
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 605
Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Zitat:
Zitat von pain Beitrag anzeigen
Meine erste Frage: ist das richtig gewesen das ich von der Zeitarbeitsfirma kein Geld erhalten habe sondern von der Agentur für Arbeit?
Und die zweite Frage: Verfällt durch das Arbeitsverhältnis sowie die Kündigung mein Anspruch auf ALG II in der Zeit sowie in den folge Monaten, und muss ich es nun mit der Kranken- und Pflegeversicherung zurück bezahlen?
Vielen Dank im vorraus!
pain
Also erstmal, warum hast du den Scheiss mitgemacht? Ist ja Haarstraeubend.

Wenn du einen Vertrag, (auch für eine Woche) hattest, hätte die Firma dich bezahlen müssen. Das natürlich jede dieser Wochen. Du hättest im Prinzip auch jeden Tag vor der Türe stehen müssen und deine Leistung anbieten, dann nach Hause gehen. Damit wäre mit Rechtshilfe
möglich gewesen dir den Lohn einzuklagen.

Jetzt schreibst du das der Vertrag jeweils zerrissen wurde, hattest du keine
Schriftstücker erhalten? Warum nicht? Wenn doch der ARGE vorlegen.

Jetzt kannst du wahrcheinlich nicht nachweisen, das du da einen Vertrag hattest. WIe sich jetzt die ARGE dazustellt, keine Ahnung.

Ein Grund mehr ZA zu meiden, vor allem wenn es schon so dubios anfängt.

Richtig wäre gewesen, der ARGE sofort den Arbeitsvertrag anzugeben, die
äh veränderung anzugeben, das heisst die Vordatierungen natürlich auch.

Noch richtiger wäre gewesen, der ARGE das zu erzählen, die Gewerkschaft
aufzusuchen und mit Rechthilfe dagegen vorzugehen und sich auf das Spielchen nicht erst einzulassen.

Geh zur Anhörung und erzähl das ruhig mit allen Belefegen die du hast,
möglichst glaubwürdig. Und sag du hattest keine Ahnung was falsch und was richtig ist.

Gruss Volker
__________________
Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter-
machen hat niemand das recht zu verzweifeln.
Volker ist offline  
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Alt 09.10.2008, 20:07   #3
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Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Als Erstes würde ich von dieser ZAF den Lohn ab dem 14.07. fordern. Notfalls mit Hilfe des Arbeitsgerichtes. Wenn ZAF einen Mitarbeiter einstellt, dann zahlt ZAF auch für die Zeiten in den der Mitarbeiter nicht ausgeliehen ist; ist ein typisches Unternehmerrisiko.


Solange obiges Verfahren läuft und kein Geld von ZAF bei Dir angekommen ist, wird ARGE nichts zurückfordern können.
kleindieter ist gerade online  
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Alt 09.10.2008, 21:46   #4
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Beiträge: 5
Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Warum ich das mitgemacht habe ist ganz einfach: hatte bis heute keine ahnung von der "Arbeitswelt" habe gerad einmal eine abgeschlossene Ausbildung!
Ok hm hoffe ich mal das die ArGe nichts zurückfordert, denn 1500-2000€ fuer die 3,4 Monate wär echt hart das irgendwo "an Land zu ziehen" wenn man keine Arbeit hat, muesste man das Geld ja illegal verdienen!
Und wie steht es jetzt mit einer Sperre des ALG 2? Das weiss keiner von euch und wird die ArGe entscheiden?
Danke schonmal
pain
pain ist offline  
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Alt 09.10.2008, 23:01   #5
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Beiträge: 98
Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Zitat:
Zitat von pain Beitrag anzeigen
Warum ich das mitgemacht habe ist ganz einfach: hatte bis heute keine ahnung von der "Arbeitswelt" habe gerad einmal eine abgeschlossene Ausbildung!
Ok hm hoffe ich mal das die ArGe nichts zurückfordert, denn 1500-2000€ fuer die 3,4 Monate wär echt hart das irgendwo "an Land zu ziehen" wenn man keine Arbeit hat, muesste man das Geld ja illegal verdienen!
Und wie steht es jetzt mit einer Sperre des ALG 2? Das weiss keiner von euch und wird die ArGe entscheiden?
Danke schonmal
pain
So, nu geb ich auch mal meinen Senf dazu. Ich habe bei ZA auf beiden Seiten des Tresens gearbeitet, ist aber Jahr(hundert)e her.
Fakt ist, dass du nicht alleine zu dieser Anhörung gehst, wo wohnst du, evtl kann ich dich begleiten! Familie gildet nicht, die ziehen euch beide über den Tisch.
Fakt bei ZA ist, dass die dich bezahlen müßten. Hast du von den jeweils geänderten Verträgen keine kopien? Und wenn nicht, müssen die doch die Daten im Compi haben. Hast du ne Rechtschutzversicherung, viellicht über deine Eltern? Dann hol dir die Zusage der Unterstützung. Ansonsten kannst du auch beim Gericht Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe bekommen auf Antrag und Nachweis deiner Bedürftigkeit.
Sperren dürfen die dich nicht, ich geh mal davon aus, dass du arbeiten willst und das nicht zur Diskussion steht. Du kannst ja durch die Kündigung nachweisen, dass du bei ZA von wann bis wann unter >Vertrag gestanden hast.
Noch etwas: Das waren, wenn die das so gem8 haben mit den Verträgen, Reihenverträge, die es nicht geben darf.
Ich befürchte, dass du fast nicht ohne Anwalt auskommst...
Viel Erfolg, ANne
__________________
Mein Motto: Schönheit liegt im Auge des Betrachters
Wenn ich in den kleinen Dingen nicht geduldig bin, werde ich in den großen scheitern
lehenanne ist offline  
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Alt 09.10.2008, 23:31   #6
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Beiträge: 5
Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Leider wohne ich zu weit weg, nämlich in Hamburg :(. Gehe morgen -->alleine<-- :( zu der Anhoerung, habe 3/5 Verträgen wenn ich die anderen find werd ich sie nachreichen!
Bin nicht Rechtschutzversichert, seit ich ALG 2 bekomme bin ich nichtmehr Familär versichert soviel ich weiss. Vor dem Gericht werde ich ersteinmal abwarten was die morgen in der ArGe zu mir sagen werden!
Gut zu wissen das mit dem Sperren, klar will ich arbeiten, habe mich bei den 4 Angeboten meines Arbeitsvermittlers beworben, jedoch waren 2 Stellen bereits besetzt und von 2 habe ich keine Antwort erhalten :(.
Reihenverträge hm noch nie gehört aber vielen Dank fuer die Information, die werd ich morgen bestimmt gebrauchen koennen!
pain ist offline  
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Alt 10.10.2008, 03:10   #7
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Ort: Berlin
Beiträge: 1.995
Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Hi pain, hoffe dass das einigermaßen gut abgeht morgen/heute .

Für weitere Male wegen Begleitung: du kannst hier unter Regionales auch fragen. Oder über Peng in Hamburg, glaube ich , oder die Die Linke.

Berichte bitte danach, wie es lief - scheint ein schwieriger Fall zu werden.

Günstigen Rechtsschutz kannst du auch über die z.B. Mitgliedschaft in einer für dich passenden Gewerkschaft - ver.di? - erhalten. Oder manche Sozialverbände (vdk z.b).
Einfach mal mit der Forums-Suche danach suchen.

Am Wichtigsten: Nie den Mut verlieren !
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist gerade online  
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Alt 10.10.2008, 08:32   #8
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Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Wichtig ist, es ist kein Lohn zugeflossen, also kann ARGE auch kein Einkommen anrechnen.

Man wird Dich eventuell auffordern, den Lohn einzuklagen, aber sanktionieren und zurückfordern wird schlecht möglich sein.
Kalkulator ist offline  
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Alt 10.10.2008, 15:38   #9
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Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Zitat:
Zitat von Kalkulator Beitrag anzeigen
Wichtig ist, es ist kein Lohn zugeflossen, also kann ARGE auch kein Einkommen anrechnen.

Man wird Dich eventuell auffordern, den Lohn einzuklagen, aber sanktionieren und zurückfordern wird schlecht möglich sein.
Wenn die Arge das einklagen fordert, sollen sie auch die Rechtsmittel zu Verfügung stellen. Damit ist das dann wohl gestorben.


an pain@, sorry, wollte nicht überheblich wirken ;-).

Volker
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Volker ist offline  
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Alt 11.10.2008, 17:50   #10
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Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Also ich muss trotz des Gespraeches diesen Zettel noch ausfuellen mit meiner Aussage. Aber bei dem Gespraech ist so ungefaehr das folgende rausgekommen: Ich soll "gefaelligst" den Lohn einklagen bzw. er sagte "Sie haben die moeglichkeit den Lohn vor dem Sozialgericht einzuklagen" naja und als ich den Herren fragte "und dann muss ich 2 Monate ALG 1 und 2 zurueckzahlen?" Antwortete dieser mit "Ja!".
Die Rechtsmittel zur Verfuegung stellen - habe ich das Recht das von der ArGe zu fordern oder ist das so ein Versuch auf gut Glueck? Das war Naemlich das erste woran ich dachte *kann mir das nicht leisten vor gericht zu ziehen*
und das zweite war: *na tolle wurst, die wollen so ungefaehr gut 1500€ von mir haben und ich hab keinen job und soll alles auf einen schlag zahlen*
Volker np ;)
pain
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Alt 12.10.2008, 11:38   #11
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Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Zitat:
Zitat von pain Beitrag anzeigen
Aber bei dem Gespraech ist so ungefaehr das folgende rausgekommen: Ich soll "gefaelligst" den Lohn einklagen bzw. er sagte "Sie haben die moeglichkeit den Lohn vor dem Sozialgericht einzuklagen"
Der hat keine Ahnung, Arbeitsgericht ist dafür zuständig. Soviel schon mal zu dessen Aussageinhalten. Wenn Belege/Arbeitsverträge hast, kannst du zum Arbeitsgericht ziehen, mit guter Rechtsvertretung/Anwalt, ohne dürfte es hoffnungslos sein, wegen fehlender Kenntniss der Materie. Und dann wird es noch schwierig sein.

Du hast kein Einkommen gehabt, ende. Dafür ist die ARGE zuständig. Hier ist dann das vorgeschlagene Sozialgericht wirklich zuständig.

Volker
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Alt 12.10.2008, 19:50   #12
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Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Naja ka was der Herr da geschnackt hat, auf jeden Fall war das einer mitn bissl mehr Ahnung, auch wenns immernoch keine ist, der hatte immerhin sein "privates" separates Buero.
Hoffnungslos, hm...koennte doch einfach die Fragen beantworten, welche mir gestellt werden. Einspruch koennte ich wohl eher nicht "erheben".
Naja aber kann mir das alles trotzdem nicht leisten, vonwegen vor Gericht zu ziehen etc. es sei denn die ArGe "sponsort" mir nen Anwalt, da die ver.di nicht fuer meinen Berufsbereich zustaendig ist (Ausbildung: Teilezurichter, schlosserische Ausruestung).
Das Arbeitsgericht kostet nach dem was ich gehoert hab ja nur einmalig 10€, das wuerd ich ja noch hinkriegen, allerdings Sozialgericht hab ich keine Ahnung von und denke mal dass das bestimmt das hundertfache kostet.
Andererseits kann ich es mir noch weniger leisten gute 1500€ zurueck zu zahlen... :(
pain
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Alt 12.10.2008, 20:43   #13
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Standard AW: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

also, wenn ich jetzt nicht Alles durcheinanderwerfe, ist es m.W. so, dass SOZIALgerichte von Jedem bis zur 2. Instanz (LSG) naja sagen wir mal "kostenfrei" angerufen werden können, da man erst ab der 3. Instanz (BSG) sich vom Gesetz her durch einen RA vertreten lassen MUSS; bis dahin kannst du dich alleine "vertreten"

dabei ist es nicht Voraussetzung, ALG II-Empfänger zu sein, allerdings bedürftig schon; der Name SOZIALgericht soll hier Programm sein, nämlich dass hier Bedürftige auch eine Möglichkeit haben, sich ihr Recht zu erklagen

so wurde es mir zumindest erklärt; link(s) hab ich leider nicht dazu, bin mir aber sicher, dass sich hier noch der Ein oder Andere mit profunderem Wissen zu Wort melden wird ;-)

als ALG II-ler hast du halt darüber hinaus noch die Möglilchkeit, dir einen Beratungshilfeschein (für RA) zu besorgen; z.Zt. noch Euro 10, die der Anwalt für seine Tätigkeit max. verlangen kann (habe ich noch nie wirklich zahlen müssen); im Gespräch ist allerdings - siehe anderer thread - eine Anhebung auf Euro 20, bzw. zzgl. Euro 20, so ganz habe ich das noch nicht durchblickt, wären dann also max 30 Euro, also nix "Hundertfaches" ;-)
__________________
Liebe Grüße,

theota


Rechtsberatung machen Andere; ich gebe nur meine Erfahrungen und meine Meinung zu bedenken
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"...denn nur, wer noch Chaos in sich trägt, kann einen tanzenden Stern gebären..."




(frei nach F.Nietzsche)
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Alt 13.10.2008, 00:48   #14
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Auch für deinen Berufszweig gibt es bestimmt die richtige Gewerkschaft mit Rechtsschutz - wie wär's mit IGMetall ?
Dort würde ev. sogar dein kurioser Fall noch wirklich interessieren:

IG Metall-Jugendportal | IGM-Jugendportal

IG Metall Bezirk Baden-W

IG Metall ~ Startseite Leiharbeit

Nur nicht aufgeben!
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Gruß! ethos07


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