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| Tags: hat, methode |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: am Fuße der Schw. Alb
Beiträge: 49
| Beim Lesen meiner Emails gestern dachte ich, mich tritt ein Pferd! ![]() Hab ich doch tatsächlich eine Email von meiner "schnellen" SB im Postfach!!! *staun, staun, staun* Vorgeschichte: Am 08.07.08 habe ich Widerspruch eingelegt gegen den letzten Weiterbewilligungsbescheid, weil mir das Kindergeld für meinen Sohn angerechnet wurde, welches ich schon seit März nicht mehr erhalte. Des weiteren habe ich die KdU bemängelt, weil nicht nachvollziehbar gekürzt wurde und Versicherungen (u.a. Riester) nicht mitgerechnet wurden etc.pp. Eingang des Widerspruchs wurde am 10.7.08 bestätigt. Am 28.8.08 schriftlich (per Fax) nachgefragt und um Stellungnahme gebeten - natürlich: KEINE REAKTION. Am 2.10.08 "Letzte Aufforderung mit Terminsetzung zum 8.10.08" geschrieben (per Fax und Post) mit dem einkopierten Hinweis auf die "Weisung des Zentralbereichs S ..... (hier im Forum gefunden). Da die 3 Monatsfrist heute ausgelaufen wäre und ich morgen DEFINITIV beim SG Untätigkeitsklage eingereicht hätte - was ich ihr in diesem Schreiben angekündigt hatte, hat sie doch Zeit gefunden, mir am 7.10.08 mit EMAIL mitzuteilen, dass sie "bestimmt bis 17.10. über meinen Widerspruch entscheiden wird" . Seltsam, seltsam, seltsam - drei Monate keine Zeit für auch nur eine einzige Zeile und 1 Tag vor Ablauf dann diese Mitteilung. (ein Schelm, wer Böses dabei denkt ..............) Das ist aber auch kein offizieller Bescheid. Es juckt mich in den Fingern, morgen trotzdem die Untätigkeitsklage einzureichen - beim letzten Widerspruch vom April habe ich nämlich genau gleich einen Tag vor Ablauf der Frist (unter Androhung der Untätigkeitsklage) einen Bescheid auf meinen Widerspruch erhalten. Das hat doch Methode, oder? Man wartet auf jeden Fall, ob sich der blöde HE rührt oder nicht und so lange er nichts weiter tun kann, bearbeitet man einfach nicht - damit ist ja auch schon wieder ein zeitlicher Aufschub für die ARGE was die Nachzahlung betrifft - und dieses Mal gibt es eine!!!! - erreicht. Ich könnte k......... - bin ich denn eine Bank? (dann ginge es mir wesentlich besser, weil ich meine Schulden von Frau M......... bezahlt bekomme ...........) ich glaube, ich mache eine Bank auf ..... Catsy |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.04.2008
Beiträge: 24
| Hallo, Du hast der ARGE genug Möglichkeiten und Zeit gegeben, inkl. Fristsetzung, so daß ich keinen wirklichen Grund sehe, keine Untätigkeitsklage einzureichen. Dies führt dann sicherer zur Reaktion seitens der ARGE. Grüße Jürgen |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hi, kann das nur bestätigen. An deiner Stelle würde ich auch Untätigkeitsklage einlegen. Wer drei Monate kein Lebenszeichen von sich gibt fordert das doch gradezu heraus. Macht sich bestimmt gut in der hiesigen Personalakte :-) Viel Erfolg!!! :icon_klarsch:
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
| Lass Dich nicht ... Der 17. ist nun mal nach dem 10. Ich sehe hier keinen Grund der ARGE gegenüber nicht die argetypische Groißzügigkeit anzuwenden. Also am 10. ist die Klage im Kasten. |
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