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ALG II

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Alt 08.10.2008, 16:59   #1
Benutzer
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Registriert seit: 08.07.2008
Ort: am Fuße der Schw. Alb
Beiträge: 49
Standard Das hat doch Methode! (Soll ich oder soll ich nicht ...)

Beim Lesen meiner Emails gestern dachte ich, mich tritt ein Pferd!
Hab ich doch tatsächlich eine Email von meiner "schnellen" SB im Postfach!!! *staun, staun, staun*

Vorgeschichte:
Am 08.07.08 habe ich Widerspruch eingelegt gegen den letzten Weiterbewilligungsbescheid, weil mir das Kindergeld für meinen Sohn angerechnet wurde, welches ich schon seit März nicht mehr erhalte. Des weiteren habe ich die KdU bemängelt, weil nicht nachvollziehbar gekürzt wurde und Versicherungen (u.a. Riester) nicht mitgerechnet wurden etc.pp.

Eingang des Widerspruchs wurde am 10.7.08 bestätigt.
Am 28.8.08 schriftlich (per Fax) nachgefragt und um Stellungnahme gebeten - natürlich: KEINE REAKTION.
Am 2.10.08 "Letzte Aufforderung mit Terminsetzung zum 8.10.08" geschrieben (per Fax und Post) mit dem einkopierten Hinweis auf die "Weisung des Zentralbereichs S ..... (hier im Forum gefunden).
Da die 3 Monatsfrist heute ausgelaufen wäre und ich morgen DEFINITIV beim SG Untätigkeitsklage eingereicht hätte - was ich ihr in diesem Schreiben angekündigt hatte, hat sie doch Zeit gefunden, mir am 7.10.08 mit EMAIL mitzuteilen, dass sie "bestimmt bis 17.10. über meinen Widerspruch entscheiden wird" .

Seltsam, seltsam, seltsam - drei Monate keine Zeit für auch nur eine einzige Zeile und 1 Tag vor Ablauf dann diese Mitteilung.
(ein Schelm, wer Böses dabei denkt ..............)

Das ist aber auch kein offizieller Bescheid.
Es juckt mich in den Fingern, morgen trotzdem die Untätigkeitsklage einzureichen - beim letzten Widerspruch vom April habe ich nämlich genau gleich einen Tag vor Ablauf der Frist (unter Androhung der Untätigkeitsklage) einen Bescheid auf meinen Widerspruch erhalten.

Das hat doch Methode, oder? Man wartet auf jeden Fall, ob sich der blöde HE rührt oder nicht und so lange er nichts weiter tun kann, bearbeitet man einfach nicht - damit ist ja auch schon wieder ein zeitlicher Aufschub für die ARGE was die Nachzahlung betrifft - und dieses Mal gibt es eine!!!! - erreicht.
Ich könnte k......... - bin ich denn eine Bank? (dann ginge es mir wesentlich besser, weil ich meine Schulden von Frau M......... bezahlt bekomme ...........)
ich glaube, ich mache eine Bank auf .....

Catsy
Catsy ist offline  
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Alt 08.10.2008, 17:05   #2
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Registriert seit: 15.04.2008
Beiträge: 24
Standard AW: Das hat doch Methode! (Soll ich oder soll ich nicht ...)

Hallo,
Du hast der ARGE genug Möglichkeiten und Zeit gegeben, inkl. Fristsetzung, so daß ich keinen wirklichen Grund sehe, keine Untätigkeitsklage einzureichen. Dies führt dann sicherer zur Reaktion seitens der ARGE.
Grüße
Jürgen
juergen1958 ist offline  
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Alt 08.10.2008, 17:26   #3
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Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
Standard AW: Das hat doch Methode! (Soll ich oder soll ich nicht ...)

Hi,

kann das nur bestätigen. An deiner Stelle würde ich auch Untätigkeitsklage einlegen. Wer drei Monate kein Lebenszeichen von sich gibt fordert das doch gradezu heraus.

Macht sich bestimmt gut in der hiesigen Personalakte :-)

Viel Erfolg!!! :icon_klarsch:
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Paolo_Pinkel ist offline  
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Alt 08.10.2008, 19:28   #4
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
Standard AW: Das hat doch Methode! (Soll ich oder soll ich nicht ...)

Lass Dich nicht ...
Der 17. ist nun mal nach dem 10.
Ich sehe hier keinen Grund der ARGE gegenüber nicht die argetypische Groißzügigkeit anzuwenden. Also am 10. ist die Klage im Kasten.
kleindieter ist gerade online  
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