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| Tags: aufstocker, berechnung, wichtig |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Folgende Situation: Ich und meine Lebensgefährtin bekommen etwa 1.200 € ALG II (Gesamtbedarf). Ab nächste Woche werde ich eine AGH in der Entgeltvariante antreten. Der Verdienst liegt bei 1.250 € Brutto, also ca. 920 € Netto. So, jetzt meine Fragen: Wie berechnet jetzt meine Krankenkasse die Zuzahlungsgrenze? 1% von der Regelleistung wie bisher, also die 41,xx €? Oder wird mir bei der Berechnung das gesamte Bruttoeinkommen, also die 1.250 € zugrunde gelegt? Im Sinne der Kasse bin ich gegenüber meiner Lebensgefährtin ja nicht unterhaltspflichtig, da unverheiratet. Muss der ALG II Leistungsbescheid, speziell der Berechnungsbogen, meine Anteile für Regelleistung, Mehrbedarfe und KdU enthalten? Denn sollte ich im Leisungsbescheid nicht mehr auftauchen, hätte ich mit erheblichen Nachteilen zu rechnen. Das gleiche auch bei der Befreiung der Hundesteuer und GEZ. Also, wie muss der Leistungsbescheid aussehen??? |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Schreie mal auf, wie hoch die KDU ist und was an Fahrtkosten (ÖPNV)(bzw. km zur Arbeit einfache Wegstrecke) entstehen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Miete 515 € 2 x Regelleistung 316 € 1 x Mehrbedarf 51 € Gesamtbedarf etwa 1.200 € Der Einsatzort liegt nur 1km vom Wohnort entfernt. Während des Ein-Euro-Jobs gab es vom Träger das Geld für ein Monatsticket (54€). Bekomme ich auch einen Grundfreibetrag, wie z.b. bei einem Minijob? Ach so, Martin ich hatte Dir am Wochenende eine PN geschickt! Jetzt muss ich erstmal schlafen, morgen wird der Vertrag unterzeichnet und am nächsten Montag gehts dann los. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 316
| Durch die Freibeträge hast du insgesamt 280 Euro Monat mehr. Du erscheinst weiterhin auf dem Bescheid. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 316
| Da eure BG weiterhin ALG2 bezieht, sollte auch die Zuzahlungsgrenze auf dieser Grundlage berechnet werden. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Vielen Dank, Kalkulator Ich war heute auch bei meiner Krankenkasse, da noch eine Mitgliedsbescheinigung benötigt wird. Und an meiner ehemaligen Wirkungsstätte als Ein-Euro-Jobber haben sich wirklich alle auf meine Rückkehr am nächsten Montag gefreut. Jetzt aber als Mitarbeiter und Kollege, nicht mehr als Teilnehmer. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Steht mir nicht auch noch die Versicherungspauschale von 30 Euro zu? |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Die Versicherungspauschale von 30 Euro ist im Grundfreibetrag von 100 Euro, der sich in dem Gesamtfreibetrag von 280 Euro (100 Euro + 140 Euro [20 % von 700 Euro] + 40 Euro [10 % von 40 Euro]) befindet, enthalten.
__________________ LG biddy |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Wer kommt dann überhaupt in den Genuss der Versicherungspauschale? ALG II-Bezieher ohne Einkommen jedenfalls nicht, ALG II-Bezieher mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit auch nicht. Also bleiben ja praktisch nur Bezieher von Kindergeld oder Unterhalt übrig. Nur die könnten dann das sonstige Einkommen um 30 Euro bereinigen. Richtig? |
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| | #10 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Letztere nur, wenn sie volljährig sind. Zitat:
Zitat:
Nachzulesen in den §§ 11 und 30 hier: Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
__________________ LG biddy | ||
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| meine Fahrkosten übersteigen 100 Euro, also habe ich die 30 Euro Pauschale extra noch. m.
__________________ Ich sorge mich nicht. Ich lebe. |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Das liegt aber an den höheren Aufwendungen wie eben Deine Fahrtkosten und weil Du mehr als 400 Euro verdienst. So oder so erhältst Du die 30 Euro Versicherungspauschale, ob in den 100 Euro versteckt oder ob Du nun höherer Beträge absetzen kannst.
__________________ LG biddy |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| richtig, dabei sind auch die Pauschale für Werbungskosten( fast nicht tatsächlich höher) - 15,33 Eur gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen und auch Mindestbeiträge zur Altersvorsorge in den 100 Euros drinnen Leider steht es auf keinem Bescheid, was genau berücksichtigt wird. Man muss wirklich ein Experte werden.
__________________ Ich sorge mich nicht. Ich lebe. |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Alles klar, Danke! |
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