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| Tags: falscher, hilfe, wegen, widerspruch |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 70
| Hallo zusammen... ich habe die Tage einen neuen Bescheid von der ARGE bekommen und bin am Überlegen in Widerspruch zu gehen, denn die Einkommensbereinigung ist meiner Meinung nach falsch. Ich habe ein Bruttoeinkommen von 944,80 Euro und Netto 752,30 Euro. Von der ARGE wird monatlich 800 Euro netto erstmal berechnet und davon habe ich nun einen Freibetrag von 386,41 Euro + Einkommensbereinigung von 60,25 Euro (30 Euro Versicherungspauschale + 30,25 KFZ-Versicherung). Wenn ich mal ausrechne, dass ich 19 Arbeitstage im Monat habe und täglich für die einfache Strecke bis auf Arbeit 57 km fahre. Dann wäre das für mich ein Betrag der sich berechnet von 57 km *0,20 Euro = 11,40 Euro * 19 Tage = 216,60 Euro. Dann hätte ich einen Freibetrag ohne km von 169,81 Euro. Und bevor mir die km angerechnet wurden hatte betrug der Freibetrag aber 194,23 Euro. Wie kann das denn sein, dass auf einmal der Freibetrag ohne die km-Pauschale geringer ausfällt. Leider habe ich immer mal wieder ein Problemchen mit der genauen Berechnung von den Freibeträgen. Kann mir da jemand vielleicht anhand meiner Angaben helfen und gegenenfalls einen Tipp geben wie ich dann am besten einen Widerspruch gegen den Bescheid schreiben kann? Mir fehlt leider die Zeit um mich mit der Berechnung umfassend zu befassen und bei den ALG II - Rechner kommt auch öfters was anderes raus. Weil es nicht überall einen Rechner gibt um den MB für Neuro, sowohl für mich als auch für meine Tochter einzugeben. Würde mich freuen, wenn mir jemand mal anhand meines Einkommens und den Angaben die Berechnung auflisten könnte. Danke schonmal im Voraus. |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| Zitat:
Auflistung: Freibeträge: 100,00 Grundfreibetrag 140,00 Erster FB (700 x 20 %) 14,48 Zweiter FB (144,80 x 10 %) 254,48 Gesamtfreibetrag Aufwendungen 216,60 Fahrkosten 30,00 Versicherungspauschale 30,25 KFZ Versicherung 15,33 Werbungskostenpauschale 292,18 Summe der Aufwendungen Das Nettoeinkommen ist zu bereinigen um den Gesamtfreibetrag und um die Aufwendungen, die den Grundfreibetrag übersteigen: 254,48 + 192,18 = 446,66 Euro. Viele Grüsse Cha | |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 70
| Hallo Cha ... danke für die Auflistung. Nun kann ich genau das mit dem Bescheid vergleichen und ggf. Widerspruch einlegen. LG |
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| | #4 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Anhand von Chas Berechnung siehst Du doch, dass die ARGE richtig gerechnet hat. Oben hat er Dir eingestellt, was die ARGE Dir gewährt: Zitat:
Zitat:
__________________ LG biddy | ||
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
wenn mein Jobcenter falsch rechnet, muss ich einen Überprüfungsantrag stellen | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Ela, Cha hat doch in der letzten Zeile nur die den Grundfreibetrag übersteigenden Absetzungen hinzugerechnet. Er hat nicht 292,18 Euro, sondern 192,18 Euro addiert.
__________________ LG biddy |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
ich glaube, darum geht es ela nicht. Wenn bei der Auflistung der tatsächlichen Aufwendungen die im GF enthaltenen fixen Pauschalen ausgelassen, die 100 € aber komplett abgezogen werden, dann stimmt die Berechnung bei ela tatsächlich nicht. @ela1953 Du hast sicherlich ein Thema zu Deiner Einkommensbereinigung hier eingestellt. Setz doch bitte einen Link zum Thread, damit man noch mal drüberschauen kann.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.09.2008 Ort: Südlich Berlin
Beiträge: 337
| Zitat:
ciao pinguin Es steht auch irgendwo geschrieben, daß diese beiden Pauschalen im Grundfreibetrag regelmäßig enthalten sind; nicht zum Grundfreibetrag zählen allerdings laut den bei uns gültigen ALG2-Anträgen, Beträge, die für gefahrene Kilometer mit dem Auto angesetzt werden; leider ist in der ALG2-Regelung eine Tätigkeit mit dem Fahrrad, (wie bei mir), nicht vorgesehen. | |
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