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| Tags: berechnung, weihnachtsgeld |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
| Hallo, folgende Situation. Ich, arbeitslos - Sie Vollzeitjob mit 1394,60 Euro Einkommen netto + 154,- Kindergeld + 1 Kind fast 3 Jahre alt. Jetzt bekommt Sie 888.- Euro netto Weihnachtsgeld im November. Dies wird uns monatlich ab November mit 148.- Euro angerechnet bis April ´09. Ist dies so rechtens? Grüsse |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Ja, ist rechtens so. Siehe auch hier: Zitat:
__________________ LG biddy | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Was mir gerade auffällt ... ihr habt ca. 1.400 netto? Da seid ihr aber wohl sehr knapp nur im Alg-II-Bezug, allein wohl wegen der Kosten der Unterkunft? Habt ihr schon mal über Wohngeld (ab 2009 wird es erhöht) nachgedacht? Kinderzuschlag kommt wohl wegen der Höhe des Einkommens schon nicht mehr in Frage.
__________________ LG biddy Geändert von biddy (05.10.2008 um 02:38 Uhr). |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.10.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.013
| Ja, ganz wahrscheinlich nach SGB2 ist es rechtens. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht. Aber es ist nicht gerecht und moralisch verwerflich. Deine Frau verdient für sich und ihr Kind genug, sie braucht kein ALG2. Das Weihnachtgeld bekommt doch sie für ihre Arbeit. Mit ihren Einkommen braucht sie nicht mal aufstocken. Ich kann das jetzt nicht finden, aber es gibt so was, wie Selbstbehalt für die BG-Mitglieder, die von eigener Kraft für sich finanziell sorgen können. Ich habe nur geringe Ahnung von Paragrafen, deshalb wollte ich mich da gar nicht einmischen. Mich stört es einfach, wenn die gute Beziehungen durch finanzielle Abhängigkeiten zu Grunde gehen. biddy, das, was Du schreibst, betrifft Aufstocker. Die Frau mit ihrem Kind ist es nicht. Logisch gesehen, warum soll sie ihren Weihnachtgeld überhaupt teilen? Ich meine das nicht nur für SGB2, sondern für allgemeine Rechte. So was, wie Familienrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltspflicht usw. So, wie ich verstanden hatte, das Kind hat sie mit in die Beziehung gebracht. Also, sie hat Recht, ihr Geld für ihr Kind in erster Reihe einzusetzten. Von anderem Thread weiss ich, dass das Kind in KiTa untergebracht ist für ca. 110,-€, und der Mann ist nicht gesund genug, um sich um das Kind zu kümmern. Es hat früher funktioniert: Ehevertrag mit Gütertrennung. Ob man das nachträglich machen kann, weiss ich nicht. Und, ob das bei SGB2 funktionieren würde? Wenn man die Zahlen sieht, ist ja klar, dass die Frau auch für ihren Mann sorgen kann, aber auf welchen Niveau? Vermutlich, wenn sie sich nicht so bemüht hätte, hätte sie ihr Kind nicht vor 3-ten Geburstag in KiTa abgegeben müssen. Dann könnte sie sich um das Kind selbst kümmern und die Familie wäre finanziell wahrscheinlich genauso schlecht gestellt, aber mit mehr Zeit und weniger Stress. ------------------- Habe ich gerade bemerkt, biddy hat geschrieben: Zitat:
So schnell, wie möglich, Antrag stellen. Wünsche Euch alles Gute MfG Isabell
__________________ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Art.1 P.1GG Damit das auch so bleibt: Wach auf, Verdammte dieser Erde,! Aus Solidarität und als Ausdruck meines Protests gegen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung: "Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten." (Adorno) Venceremos! | |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
| Moment, nochmal zur Klarstellung... Sie bekommt knapp 1.400.- Euro Einkommen + 154.- Kindergeld und meine knappen 400.- Euro ALG II im Moment. Ich dachte, als BG kann man kein Wohngeld beantragen? |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.10.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.013
| Zitat:
Ich wundere mich sowieso, warum die Behörde nicht den Vorwschlag gemacht hatte: erst Wohngeld zu beantragen. MfG Isabell
__________________ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Art.1 P.1GG Damit das auch so bleibt: Wach auf, Verdammte dieser Erde,! Aus Solidarität und als Ausdruck meines Protests gegen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung: "Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten." (Adorno) Venceremos! | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
| Ich dachte, als ALG II Empfänger bzw. als BG darf / kann man kein Wohngeld beantragen, da man ausgeschlossen ist von diesem. --- Seit 01.01.2005 sind nach § 1 Abs. 2 WoGG Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem SGB II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem neuen SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, vom Wohngeld ausgeschlossen. Als Empfänger dieser Leistungen gelten auch Personen, die bei der Ermittlung des Leistungsanspruchs berücksichtigt worden sind (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) - das heißt, dieser Personenkreis ist ebenfalls vom Wohngeld ausgeschlossen ! --- |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Es war gemeint, dass ihr gar kein aufstockendes Alg II beantragt, sondern statt dessen Wohngeld. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...verordnung.pdf Wie gesagt, ab 2009 soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich 90 auf 140 pro Person erhöhen (neu: Heizkosten werden mit berücksichtigt).
__________________ LG biddy |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
| Interessant, das wussten wir z.B. gar nicht. D.h. es könnte für uns sinnvoller sein, wenn wir anstatt ALG II hier Wohngeld beantragen? Was für "Nachteile" können da enstehen? Wie sieht es mit der Kranken und Rentenversicherung aus? |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Im Prinzip keine, nur ihr könnt das Weihnachtsgeld behalten. Solange ihr aber ALG II Aufstocker seit, wird Euch dieses Geld auf den Leistungsbezug angerechnet. Ich denke als Erwerbstätiger hat man das Recht Wohngeld zu beantragen. |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
| Wie ist das denn genau... meldet man sich dann komplett ab bei der Agentur f. Arbeit - oder wie genau funktioniert das Ganze dann in diesem anderen Fall? Wie siehts dann mit der KV und RV aus? Grüsse |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Das ist natürlich bei euch so eine Sache. Da ihr wohl nicht verheiratet seit, bist du nicht über deine Partnerin versichert. Ich denke die 400 Euro die euch jetzt fehlen, wird das Wohngeld kaum auffangen. |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
| Hmm... also doch uninteressant. Schade. |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Ich würde empfehlen, den Wohngeldanspruch (auch ab 01.01.2009) trotzdem ausrechnen zu lassen - damit ihr vergleichen könnt.
__________________ LG biddy |
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