Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Weihnachtsgeld - Berechnung?; in Forum: Information; Hallo, folgende Situation. Ich, arbeitslos - Sie Vollzeitjob mit 1394,60 Euro Einkommen netto + 154,- Kindergeld + 1 Kind fast 3 Jahre alt. Jetzt bekommt Sie 888.- Euro netto Weihnachtsgeld ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 04.10.2008, 18:15   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Dantius
 
Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
Standard Weihnachtsgeld - Berechnung?

Hallo,

folgende Situation.

Ich, arbeitslos - Sie Vollzeitjob mit 1394,60 Euro Einkommen netto + 154,- Kindergeld + 1 Kind fast 3 Jahre alt.

Jetzt bekommt Sie 888.- Euro netto Weihnachtsgeld im November. Dies wird uns monatlich ab November mit 148.- Euro angerechnet bis April ´09. Ist dies so rechtens?

Grüsse
Dantius ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2008, 18:21   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Ja, ist rechtens so.

Siehe auch hier:
Zitat:
1.2.2 Einmalige Einnahmen

Einmalige Einnahmen (Randziffer 11.10)
(1) Bei einmaligen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit handelt es sich um Bezügebestandteile, die lediglich einmal gewährt werden (z.B. Jubiläumszuwendung, Abfindung, Leistungsprämie, einmaliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld).


Einkünfte in unregelmäßigen Abständen (11.11)

(2) Wie einmalige Einnahmen zu behandeln sind auch laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen. Dies betrifft insbesondere jährlich wiederkehrende Arbeitsentgelte (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld).


Angemessener Zeitraum (11.12)

(3) Einmalige Einnahmen sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist (§ 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V). Sind Leistungen für den Monat des Zuflusses bereits erbracht worden, ist die Anrechnung in der Regel ab dem auf den Zufluss folgenden Monat vorzunehmen. Der angemessene Zeitraum ist nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen. Dabei sollte der Anrechnungszeitraum grundsätzlich so kurz wie möglich gehalten werden.
Quelle und mehr: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 02:32   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Was mir gerade auffällt ... ihr habt ca. 1.400 netto? Da seid ihr aber wohl sehr knapp nur im Alg-II-Bezug, allein wohl wegen der Kosten der Unterkunft?

Habt ihr schon mal über Wohngeld (ab 2009 wird es erhöht) nachgedacht? Kinderzuschlag kommt wohl wegen der Höhe des Einkommens schon nicht mehr in Frage.
__________________
LG biddy

Geändert von biddy (05.10.2008 um 02:38 Uhr).
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 03:23   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von isabel
 
Registriert seit: 17.10.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.013
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Ja, ganz wahrscheinlich nach SGB2 ist es rechtens.
Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht.

Aber es ist nicht gerecht und moralisch verwerflich.
Deine Frau verdient für sich und ihr Kind genug, sie braucht kein ALG2.

Das Weihnachtgeld bekommt doch sie für ihre Arbeit.
Mit ihren Einkommen braucht sie nicht mal aufstocken.

Ich kann das jetzt nicht finden, aber es gibt so was, wie Selbstbehalt für die BG-Mitglieder, die von eigener Kraft für sich finanziell sorgen können.

Ich habe nur geringe Ahnung von Paragrafen, deshalb wollte ich mich da gar nicht einmischen.

Mich stört es einfach, wenn die gute Beziehungen durch finanzielle Abhängigkeiten zu Grunde gehen.

biddy, das, was Du schreibst, betrifft Aufstocker.

Die Frau mit ihrem Kind ist es nicht.

Logisch gesehen, warum soll sie ihren Weihnachtgeld überhaupt teilen?
Ich meine das nicht nur für SGB2, sondern für allgemeine Rechte.
So was, wie Familienrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltspflicht usw.

So, wie ich verstanden hatte, das Kind hat sie mit in die Beziehung gebracht. Also, sie hat Recht, ihr Geld für ihr Kind in erster Reihe einzusetzten.
Von anderem Thread weiss ich, dass das Kind in KiTa untergebracht ist für ca. 110,-€, und der Mann ist nicht gesund genug, um sich um das Kind zu kümmern.

Es hat früher funktioniert: Ehevertrag mit Gütertrennung.
Ob man das nachträglich machen kann, weiss ich nicht. Und, ob das bei SGB2 funktionieren würde?

Wenn man die Zahlen sieht, ist ja klar, dass die Frau auch für ihren Mann sorgen kann, aber auf welchen Niveau?

Vermutlich, wenn sie sich nicht so bemüht hätte, hätte sie ihr Kind nicht vor 3-ten Geburstag in KiTa abgegeben müssen. Dann könnte sie sich um das Kind selbst kümmern und die Familie wäre finanziell wahrscheinlich genauso schlecht gestellt, aber mit mehr Zeit und weniger Stress.
-------------------

Habe ich gerade bemerkt, biddy hat geschrieben:

Zitat:
Habt ihr schon mal über Wohngeld (ab 2009 wird es erhöht) nachgedacht?
Ich denke, das ist die beste Idee.
So schnell, wie möglich, Antrag stellen.

Wünsche Euch alles Gute

MfG
Isabell
__________________
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art.1 P.1GG

Damit das auch so bleibt:
Wach auf, Verdammte dieser Erde,!


Aus Solidarität und als Ausdruck meines Protests gegen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten."
(Adorno)

Venceremos!
isabel ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 10:01   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Dantius
 
Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Moment, nochmal zur Klarstellung...

Sie bekommt knapp 1.400.- Euro Einkommen + 154.- Kindergeld und meine knappen 400.- Euro ALG II im Moment.

Ich dachte, als BG kann man kein Wohngeld beantragen?
Dantius ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 10:31   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von isabel
 
Registriert seit: 17.10.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.013
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Zitat:
Zitat von Dantius Beitrag anzeigen
Moment, nochmal zur Klarstellung...

Sie bekommt knapp 1.400.- Euro Einkommen + 154.- Kindergeld und meine knappen 400.- Euro ALG II im Moment.

Ich dachte, als BG kann man kein Wohngeld beantragen?
Antrag auf Wohngeld wäre noch das vernünftigste, vor allem, dass ALG2 nachrangig ist.
Ich wundere mich sowieso, warum die Behörde nicht den Vorwschlag gemacht hatte: erst Wohngeld zu beantragen.

MfG
Isabell
__________________
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art.1 P.1GG

Damit das auch so bleibt:
Wach auf, Verdammte dieser Erde,!


Aus Solidarität und als Ausdruck meines Protests gegen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten."
(Adorno)

Venceremos!
isabel ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 10:54   #7
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Dantius
 
Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Ich dachte, als ALG II Empfänger bzw. als BG darf / kann man kein Wohngeld beantragen, da man ausgeschlossen ist von diesem.

---
Seit 01.01.2005 sind nach § 1 Abs. 2 WoGG Empfängerinnen und Empfänger von
Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem SGB II,
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem neuen
SGB XII,
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt,
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind,

vom Wohngeld ausgeschlossen. Als Empfänger dieser Leistungen gelten auch Personen, die bei der Ermittlung des Leistungsanspruchs berücksichtigt worden sind (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) - das heißt, dieser Personenkreis ist ebenfalls vom Wohngeld ausgeschlossen !
---
Dantius ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 13:18   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Es war gemeint, dass ihr gar kein aufstockendes Alg II beantragt, sondern statt dessen Wohngeld.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...verordnung.pdf

Wie gesagt, ab 2009 soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich 90 auf 140 pro Person erhöhen (neu: Heizkosten werden mit berücksichtigt).
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 13:59   #9
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Dantius
 
Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Interessant, das wussten wir z.B. gar nicht. D.h. es könnte für uns sinnvoller sein, wenn wir anstatt ALG II hier Wohngeld beantragen? Was für "Nachteile" können da enstehen?

Wie sieht es mit der Kranken und Rentenversicherung aus?
Dantius ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 14:10   #10
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 848
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Im Prinzip keine, nur ihr könnt das Weihnachtsgeld behalten. Solange ihr aber ALG II Aufstocker seit, wird Euch dieses Geld auf den Leistungsbezug angerechnet. Ich denke als Erwerbstätiger hat man das Recht Wohngeld zu beantragen.
redfly ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 14:39   #11
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Dantius
 
Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Wie ist das denn genau... meldet man sich dann komplett ab bei der Agentur f. Arbeit - oder wie genau funktioniert das Ganze dann in diesem anderen Fall?

Wie siehts dann mit der KV und RV aus?

Grüsse
Dantius ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 15:38   #12
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 848
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Das ist natürlich bei euch so eine Sache. Da ihr wohl nicht verheiratet seit, bist du nicht über deine Partnerin versichert. Ich denke die 400 Euro die euch jetzt fehlen, wird das Wohngeld kaum auffangen.
redfly ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 17:24   #13
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Dantius
 
Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 70
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Hmm... also doch uninteressant. Schade.
Dantius ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2008, 17:55   #14
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Weihnachtsgeld - Berechnung?

Ich würde empfehlen, den Wohngeldanspruch (auch ab 01.01.2009) trotzdem ausrechnen zu lassen - damit ihr vergleichen könnt.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Weihnachtsgeld waldy ALG II 0 04.02.2008 21:33
Weihnachtsgeld für Hartz-IV-Empfänger wolliohne Soziale Politik / politisches Zeitgeschehen 5 07.12.2007 18:06
Weihnachtsgeld bei ALG 2 bert62 ALG II 6 06.11.2007 08:55
Weihnachtsgeld, Fahrtkostenrückerstattung etc. Nucule ALG II 1 10.11.2006 02:11
Weihnachtsgeld bei Pfändung geschützt sadness Schulden 0 15.12.2005 11:39


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:25 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland