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kein_lohn_unter10

ALG II

JC will Attest -> Müssen die den Arztbesuch auch zahlen?; in Forum: Information; Moin.. Mehrbedarf wird beantragt, JobCenter schickt Schreiben mit Blatt zum ausfüllen zu mit der Aufforderung innerhalb einer Frist dieses zurückzuschicken und von einem Arzt ausfüllen zu lassen, sonst Sperre. ALG ...
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Alt 01.04.2006, 21:03   #1
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Standard JC will Attest -> Müssen die den Arztbesuch auch zahlen?

Moin..

Mehrbedarf wird beantragt, JobCenter schickt Schreiben mit Blatt zum ausfüllen zu mit der Aufforderung innerhalb einer Frist dieses zurückzuschicken und von einem Arzt ausfüllen zu lassen, sonst Sperre.

ALG II-Empfänger geht natürlich zum Arzt und zahlt 10 Euro Eintrittsgebühr.

Frage:

Muss das JobCenter zahlen (gemäß dem BGB-Grundsatz: Wer die Musik bestellt zahlt sie auch) oder nicht?

Der erste Antrag zur Kostenübernahme wurde bereits abgelehnt.
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Alt 03.04.2006, 01:17   #2
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Beiträge: 149
Standard Re: JC will Attest -> Müssen die den Arztbesuch auch zahl

Zitat:
Zitat von rannseier
Moin..

Mehrbedarf wird beantragt, JobCenter schickt Schreiben mit Blatt zum ausfüllen zu mit der Aufforderung innerhalb einer Frist dieses zurückzuschicken und von einem Arzt ausfüllen zu lassen, sonst Sperre.

ALG II-Empfänger geht natürlich zum Arzt und zahlt 10 Euro Eintrittsgebühr.

Frage:

Muss das JobCenter zahlen (gemäß dem BGB-Grundsatz: Wer die Musik bestellt zahlt sie auch) oder nicht?

Der erste Antrag zur Kostenübernahme wurde bereits abgelehnt.
deine chancen sind gleich 0 das geld wieder zu bekommen


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Alt 03.04.2006, 01:20   #3
Barney
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rannseier, ich dachte, du kennst die Regeln:

1. Vorher vereinbaren

2. vorher schriftlich beantragen, bei Ablehnung, Widerspruch.

Das ist doch immer das Gleiche. Es ändert sich doch nicht, solange Hartz sein Unwesen treibt.
 
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Alt 03.04.2006, 01:41   #4
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Zitat:
Zitat von Barney
rannseier, ich dachte, du kennst die Regeln:

1. Vorher vereinbaren

2. vorher schriftlich beantragen, bei Ablehnung, Widerspruch.

Das ist doch immer das Gleiche. Es ändert sich doch nicht, solange Hartz sein Unwesen treibt.
der widerspruch bringt aber auch nicht sehr viel!
gehen wir mal davon aus das er wiederspruch einlegt
der wird den widerum abgelehnt
soll er den wirglich wegen 10 € klagen?
das wäre den ja eine Idiotie hoch 3


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Alt 03.04.2006, 06:40   #5
Barney
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Nun, vielleicht hat er ja schon eine Klage zu laufen, dann kann es dazu gepackt werden.

Übrigens, es gibt bereits einen Fall, da hat jemand für 7,85 € geklagt. Es geht ja nicht immer nur um den Einzelfall. Nicht nur rannseier wird zum Arzt geschickt, denke ich mal. Und wenn niemand klagt, zahlen viele. Jeder 10 €.

Außerdem finde ich, geht es hier ums Prinzip.
 
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Alt 03.04.2006, 13:21   #6
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Zitat:
Zitat von Barney
Außerdem finde ich, geht es hier ums Prinzip.
Ich klage auch Momentan gegen die 9€ Wassererwärmungskosten. Das JobCenter hat dem Sozialgericht geschrieben man fühle sich an die Zahlen vom Land Berlin gebunden. Nur die Quelle wurde nicht angegeben.

Hat die vielleicht jemand parat?
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Alt 04.04.2006, 01:37   #7
Barney
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Wieso klagst du gegen 9 €? Behalt sie doch einfach. :twisted:

Und was für Zahlen meinst du? Wassererwärmungszahlen?

römische Zahlen? oder wie oder was? :P Zahlen vom Land Berlin?
 
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Alt 04.04.2006, 14:07   #8
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Na die ziehen mir 9€ ab, wegen den Wassererwärmugskosten.

JC schrieb nun ans SG: Die Beklagte fühlte sich an die Zahlen vom Land Berlin gebunden. Satz und Texteende.

Klar, das ich das nicht auf sich beruhen lasse.

Hat jemand Zahlen parat, oder soll ich übers SG das JC auffordern mir Zahlen mit Quelle und Quellendatum zukommen zu lassen?

Bei SG Freiburg hat jemand die 9€ schliesslich um 25% kürzen können.
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Alt 04.04.2006, 14:48   #9
Barney
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Ich könnt mich kringeln: Die Zahlen vom Land Berlin...

Wahrscheinlich liegen die in einem rostschutzsicheren Tresor auf dem Grunde der Spree und nur dem JC bekannt.

rannseier, die Zahlen, wie die das nennen, sind hausinterne Vorschriften.
So rätselhaft wie ominös. Hier bei uns, nicht weit von Berlin weg, haben die auch eine ganz eigenartige Formel, der ich augenblicklich auch widerspreche.

Die Warmwasserkosten errechnen die aus der m²-Zahl der Wohnung. Für große Familien mag das ja noch günstig sein. Ich aber bade meinen Fußboden als Einzelperson eher selten. Und für mich brauch ich nicht soviel warmes Wasser.

Da du also davon ausgehen kannst, dass es sich um irgendwelche Fantasiezahlen handelt, gleich den Amtsweg gehen, der ist lang genug. Da muß man nicht noch einen Zwischenstopp einlegen.

Ich habe sowieso mittlerweile den Eindruck, die setzen auf Zeit: Erst mal kürzen, die Klärung dauert ja schön lange. Bis das beim Amtsgericht gelandet ist, sind ungefähr hier bei uns zwei Jahre vergangen.

Viele geben vorher auf und schon haben die wieder einen Einspareffekt.

:motz: :motz: :motz: :dampf:
 
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Alt 04.04.2006, 14:49   #10
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Nuja, die Wassererwärmungskosten in Höhe von 9€ werden ja bei allen Berlinern Erwachsenen abgezogen.

http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856178.html

Zitat:
– das Sozialgericht Freiburg i. Br. (Beschluß vom 18.5.2005 – Az.: 9 AS 1581/05 ER) [http://www.justizportal-bw.de/sixcms....php?id=98093] hat entschieden: „…,dass die von den Sozialleistungsträgern in Baden-Württemberg vorgenommenen Pauschalabzüge für Haushaltsenergiekosten und die Bereitung von Warmwasser zu hoch sind.“ … „Aus Äußerungen der Bundesregierung und Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ergebe sich, dass in der Regelleistung nach dem SGB II bzw. in den Regelsätzen nach dem SGB XII und der Regelsatzverordnung (RSV) geringere Beträge für den Energiebedarf berücksichtigt worden seien, als zuletzt in den Regelsätzen nach dem BSHG.“ (Text Pressemitteilung des Gerichts); aber: das Gericht hat zwar den Fixwert für Warmwasser von 9 EUR für einen Alleinstehenden um 25 % heruntergerechnet, die sich daraus ergebenden 6,67 EUR entsprechen allerdings dem Göttinger/niedersächsischen Wert für einen Alleinstehenden von 6,72 EUR von vor der Senkung auf 5,02 EUR (s.o.)
Meinem letzten Bewilligungsbescheid habe ich widersprochen (wegen den in Berlin üblichen 9€), Widerspruchsbescheid kam und ich habe geklagt, insbesondere werden der Begründung vom SG Freiburg.

Als Antwort vom JC kam dann (fast wörtlich): Die Beklagte fühlt sich an den Zahlen vom Land Berlin gebunden.
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Alt 04.04.2006, 21:14   #11
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jeder soll es machen wie er will

aber ein gericht bemühen wegen 9 oder 10 €

finde ich persönlich übertrieben!

würde ich nicht machen!
so viel langeweile habe ich auch nicht das ich vor langerweile
wegen 9 oder 10 € klage

aber wie schon gesagt jeder soll machen wie er es für richtig hält!
aber jeder der wegen so einer sume klagt trägt dazu bei das es schon überlegungen gibt sozialklagen kostenflichtig zu machen!!





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Alt 04.04.2006, 21:18   #12
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Die 9€ sind pro Monat.

Und wenn ich Recht hab, hab ich recht, auch wenns dem JobCenter nicht passt.
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Alt 04.04.2006, 21:25   #13
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Zitat:
Zitat von rannseier
Die 9€ sind pro Monat.

Und wenn ich Recht hab, hab ich recht, auch wenns dem JobCenter nicht passt.
also wenn du jetzt meinst 12 * 9= 108 €

ok den würde ich auch klagen!

wenn es jetzt aber nur 1*9 € wären wäre es blödsinn zu klagen

ich habe deinen text endnomen das es nur 9 € sind

mfg

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