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ALG II

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Alt 01.10.2008, 12:40   #1
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Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 21
Unglücklich 60% Kürzung - Widerspruch abgelehnt

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder Stress mit der ARGE und würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könnt, wie ich mich weiter verhalten / weiter vorgehen soll.
Ich versuche mal kurz zu erklären um was es geht....
Von der ARGE habe ich einen schriftlichen Vermittlungsvorschlag für eine Zeitarbeitsfirma bekommen, bei welcher ich mich telefonisch bewerben sollte.
Dies habe ich natürlich auch gemacht.

Die auf dem Vermittlungsvorschlag angegebene Ansprechpartnerin war nicht zu sprechen und die "nette" Frau am Telefon wusste garnicht um was es geht.
Nach kurzem Überlegen kam sie dann zu dem Schluss, dass sie wohl einen Vermittlungsvorschlag von der ARGE vorliegen haben und ich mich doch einfach mal persönlich vorstellen soll.
Ich habe dann gefragt, um was für eine Tätigkeit es sich überhaupt handelt.
Sie war sich scheinbar nicht ganz sicher und meinte dann, dass es eine Tätigkeit als Produktionshelfer in der Automobilbranche ist.
Dann habe ich gefragt wo denn der Einsatzort wäre, da ich vorab schonmal gucken müsste, wie ich am besten dorthin komme. Die Bus- und Bahnverbindungen sind hier leider alles andere als gut.
Sie hat mich dann ganz erstaunt gefragt, ob ich denn keinen Pkw habe?!
Diese Frage musste ich natürlich verneinen.
Die nächste Frage war dann, ob ich einen Staplerschein besitze.
Natürlich musste ich auch diese Frage verneinen.

Von ihr kam dann nur ein "hmmm mmhh....... "
...naja, Sie können uns ja trotzdem mal Ihre Bewerbungsunterlagen zukommen lassen.
Ich habe dann gefragt ob das auch per eMail möglich ist, was sie mir bestätigt hat.
Dann kam von ihr ein: "Ok, ich glaube dann verbleiben wir erstmal so..." und das war dann das ganze Gespräch.

Von der ARGE wurden mir jetzt die Leistungen gekürzt, weil ich angeblich die oben genannte Tätigkeit sofort abgelehnt habe, da ich nicht bereit bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren
Das ist natürlich absoluter Schwachsinn!!
Ich habe NIE gesagt, dass ich nicht bereit bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.
Ich habe lediglich gesagt, dass ich vorab gucken müsste, wie ich zum Einsatzort komme, da die Bus- und Bahnverbindungen hier nicht sonderlich gut sind.

Natürlich habe ich schon einen Widerspruch gegen die Kürzung eingereicht, welcher aber abgelehnt wurde.

Achso, die 60% Kürzung kommt daher, dass ich innerhalb des letzten Jahres schon einmal eine Sanktion erhalten habe.
Damals sollte ich min. 10 Bewerbungen pro Monat schreiben (ja, ich war so dumm und habe eine so schwachsinnige EGV unterschrieben), was hier in unserer Gegend einfach nicht machbar ist.
Ich habe das Gefühl, dass mit allen Mitteln versucht wird, mir immer wieder einen reinzuwürgen
Daher wahrscheinlich auch nur die ausschließlich telefonische Bewerbung bei der ZA Firma.
So etwas kann man ja nicht wirklich nachweisen....

Hat eine Klage vor dem SG überhaupt Aussicht auf Erfolg, oder kann man sich das direkt sparen?

Den Widerspruchsbescheid habe ich als PDF angehängt.
Ich hoffe mal dass ihr mir ein paar Tipps geben könnt, denn ich sehe es nicht ein für etwas bestraft zu werden, was ich nie getan habe, bzw. was überhaupt nicht stimmt!


Grüße
Marius
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Dateityp: pdf Widerspruch.pdf (1,08 MB, 39x aufgerufen)
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Alt 01.10.2008, 13:17   #2
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Beiträge: 4.426
Standard AW: 60% Kürzung - Widerspruch abgelehnt

Guck dir mal den Job-Vorschlag genau an, ob dort wirklich über eine Rechtsfolgebelehrung konkret für deinen Fall auf die Konsequenzen einer Ablehnung eingegangen wurde.

Der Widerspruchsbescheid geht außerdem davon aus, du hättest die Arbeit (ohne wichtigen Grund) nicht angenommen, man wirft dir also grundlose Verweigerung vor. Das sind also zwei Schuhe: Einmal "grundlos" und einmal "Verweigerung" Das Problem ist der Nachweis über das Gespräch - es steht Aussage gegen Aussage, wobei ich persönlich dann doch gerne mal in die Akten schauen würde, wie die Rückantwort der Leiharbeitsbude an die ARGE ausgefallen ist.

Eine Sanktion soll ferner zeitnah erfolgen. In deinem Fall kann man sich streiten, ob dem nachgekommen wird. Ist denn jetzt schon sanktioniert? Der Auswirkung würde dich sonst erst im November treffen. Ich persönlich finde, dass dies tatsächlich nicht mehr zeitnah ist.

Ferner ist natürlich überhaupt noch zu prüfen, ob das Stellenangebot überhaupt geeignet war. Schon das Nichtvorhandensein des geforderten Staplerscheins lässt mich zweifeln, allerdings ist natürlich blöd, dass er wohl im Stellenangebot nicht gefordert war.

Mario Nette
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Alt 01.10.2008, 14:35   #3
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Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 21
Standard AW: 60% Kürzung - Widerspruch abgelehnt

Also der Vermittlungsvorschlag war ein Standardschreiben mit einer Rechtsfolgenbelehrung, wie sie immer dabei ist.

Ich habe die Arbeit NIE verweigert, also gilt der Punkt "grundlos" doch eigentlich schonmal garnicht mehr?!
Also ich habe da auch so meine Zweifel, dass die ARGE überhaupt etwas schriftliches von der ZA Firma hat.
Warum sollten die denn so dreist lügen und etwas behaupten, was garnicht stimmt?
Hätte die (schriftliche) Antwort nicht eigentlich bei dem Ablehnungsbescheid dabei sein müssen?

Ja, sanktioniert wurde leider schon.

Im Stellenangebot steht natürlich nichts vom Staplerschein.
Aber da die ZA Firma mich früher oder später 100% auch in anderen Firmen/Bereichen einsetzen wollte, wäre ein Staplerschein ja nur von Vorteil. Und dass die sowas schon vorab checken, ist ja klar

Ich habe noch den Vermittlungsvorschlag, sowie meinen Widerspruch angehängt.


Grüße
Marius
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Dateityp: pdf Vermittlungsvorschlag.pdf (389,5 KB, 20x aufgerufen)
Dateityp: pdf Mein Widerspruch.pdf (49,8 KB, 24x aufgerufen)
JustMe ist offline  
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Alt 01.10.2008, 14:53   #4
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Beiträge: 667
Standard AW: 60% Kürzung - Widerspruch abgelehnt

Ich würde Dir raten zu Klagen (EA Verfahren).

In einem meiner Beschlüsse steht, dass die tel. Bewerbung die denkbar ungünstigste Art der Bewerbung ist wegen Nachweisbarkeit.

Du hast ja sicher einen Bekannten der beim tel. Gespräch mit dabei war. Und dass auch vor Gericht bezeugen wird.

Hast Du einen Nachweis für das versenden per Mail?

Die meisten Absenkungsbescheide sind "Inhaltlich nicht Bestimmt" genug. Hier währe auch noch ein Ansatzpunkt.

Was den Richtern auch nicht gefällt ist, dass sie Dir keine Lebensmittelscheine angeboten haben. (War bei mir so der Fall)

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 01.10.2008, 15:23   #5
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Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 21
Standard AW: 60% Kürzung - Widerspruch abgelehnt

Muss ich das unbedingt zusammen mit einem Anwalt machen, oder habe ich auch alleine gute Chancen?
Ja, ich hätte eine Zeugin, welche meine Aussage auch vor Gericht bestätigen könnte. Das Problem wäre wohl nur, dass es sich bei der Zeugin um meine Freundin handelt. Weiß nicht, ob das Probleme geben könnte....

Einen Nachweis für das Versenden der eMail habe ich leider nicht. Ich habe auch keine Empfangsbestätigung erhalten von der Za Firma.

Also angeboten wurde mir von der ARGE garnichts. Es kam halt nur der Bescheid und das wars.

Wird in Fällen wo es Aussage gegen Aussage steht denn eher für den Kläger oder die ARGEn entschieden?

Gibt es evtl. irgendwo eine Musterklage etc., welche ich als Vorlage für meine Klage nehmen kann?
Es wäre nämlich meine erste Klage und ich weiß ehrlich gesagt garnicht so wirklich, wie ich das alles formulieren soll


Grüße
Marius
JustMe ist offline  
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Alt 01.10.2008, 15:35   #6
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Beiträge: 316
Standard AW: 60% Kürzung - Widerspruch abgelehnt

Ich würde einen Anwalt beauftragen und sofort eA, das unterstreicht dass du deiner Sache sicher bist und den Job nicht von Dir aus abgelehnt hast.
Vielleicht hat die Mitarbeiterin Dich nur falsch verstanden, dass kann aber dann nicht für dich solch schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Der Anwalt könnte Akteneinsicht beantragen.
Kalkulator ist offline  
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Alt 01.10.2008, 15:49   #7
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Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 21
Standard AW: 60% Kürzung - Widerspruch abgelehnt

Also müsste ich jetzt zum Amtsgericht und mir einen Beratungsgutschein holen, mit dem ich dann zu einem Anwalt gehe?
JustMe ist offline  
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Alt 01.10.2008, 15:53   #8
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Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
Standard AW: 60% Kürzung - Widerspruch abgelehnt

Zitat:
Zitat von JustMe Beitrag anzeigen
Muss ich das unbedingt zusammen mit einem Anwalt machen, oder habe ich auch alleine gute Chancen?
Wäre besser jedoch nur ein Fachanwalt für Sozialrecht.

Zitat:
Ja, ich hätte eine Zeugin, welche meine Aussage auch vor Gericht bestätigen könnte. Das Problem wäre wohl nur, dass es sich bei der Zeugin um meine Freundin handelt. Weiß nicht, ob das Probleme geben könnte....
Wieso? Ich las doch keine Fremde bei mir in die Wohnung.

Zitat:
Einen Nachweis für das Versenden der eMail habe ich leider nicht. Ich habe auch keine Empfangsbestätigung erhalten von der Za Firma.
Hier hilft auch das Anschreiben an die ZA.


Zitat:
Wird in Fällen wo es Aussage gegen Aussage steht denn eher für den Kläger oder die ARGEn entschieden?
Die Hälfte aller Verfahren geht zu gunsten des Klägers aus.

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 01.10.2008, 16:25   #9
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Beiträge: 21
Standard AW: 60% Kürzung - Widerspruch abgelehnt

Mit den Fremden in der Wohnung hast du natürlich Recht
Also habe ich eine 50/50 Chance....
Naja, wenn ich nichts mache habe ich garkeine Chance.
Werde morgen zum Amtsgericht fahren und gucken, ob ich einen Beratungsgutschein bekomme und dann gucken ob ich einen Fachanwalt für Sozialrecht in der Nähe finde.
Danke auf jeden Fall schonmal für eure Antworten!!

Grüße
Marius
JustMe ist offline  
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