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| Tags: begruendung, gesperrt, ohne, zahlung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.09.2008
Beiträge: 6
| Hallo zusammen, es gibt mal wieder Probleme... Heute nochmal nachgeschaut auf dem Konto, kein Geld drauf. Vorhin kurzfristig beim SB vorgesprochen und nach den Gründen gefragt. Die Ansage des SB: "Da haben sie Pech, ich warte noch auf Rückmeldung bezüglich ihres Widerspruchs der Kindergeld-Nachzahlung, solange gibts kein Geld" (das ist ein derzeit noch im Lauf befindliches Gerichtsverfahren, wo widerrechtlich von der Familienkasse über mehrere Monate das Kindergeld einbehalten wurde, aber dennoch von der ARGE voll angerechnet worden ist). Auf die Nachfrage, wovon wir leben sollen, zitiere ich den SB: "Das ist nicht MEIN Problem." Auch ein Vorschuß wurde aufgrund des laufenden Prozesses bzw. noch nicht vorliegender aktueller Informationen verweigert. Was können wir tun, um schnellstmöglich an Geld zu kommen ? Unsere Vorräte sind fast aufgebraucht... und können wir nach diesem Vorfall (schon wieder !!!) endlich den SB, der übrigens in der Leistungsabteilung sitzt, wechseln wg. Befangenheit oder seiner Unverschämtheiten ? Hier in der ARGE sind zwar die "Kunden" nach Alphabet den SB zugeordnet, aber ich sehe keine Basis mehr für eine Zusammenarbeit mit diesem Herrn. |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| hier hilft wohl nur noch das SG bzw.ein RA sämtl.Dokumente inkl.Kontoauszüge kopieren und damit zum Rechtspfleger (er ist kostenlos behilflich) des Gerichts eine Einstweilige Verfügung beantragen.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (01.10.2008 um 10:28 Uhr). |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Ich sehe keinen Grund für Zahlungseinstellung, wenn sich an den Umständen nichts geändert hat. Wenn die ARGE das Kindergeld, welches es nicht gab, eh angerechnet hat, dann ist die spätere Nachzahlung nicht auf den Anspruch anrechenbar. Wenn das Kindergeld rechtmäßig einbehalten wurde, dann sind die Bescheide der ARGE fehlerhaft und die ARGE muss nachzahlen. So oder so bekommst du Geld für die vergangenen Monate nachgezahlt, ohne dass das Auswirkungen auf den laufenden Bezug hat. Juristische Schritte sind hier wohl unumgänglich. Mario Nette |
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