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| Tags: 011008, brauche, dringend, geld, hilfe, kein |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.01.2007 Ort: Niedersachsen...
Beiträge: 30
| Hallo, Kurz zu dem Sachverhalt: Folgeantrag ist gestellt. Antwort von der ARGE :Zwischenmitteilung der Antrag kann nicht berabeitet werden. da Unterlagen fehlen ! Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag,! Problem die liegen mir selbst noch nicht vor! nun droht ab 1 keine Geld... was kenn ich tun? Ein Eilantrag auf Fortzahlung auf Basis der lezten Berechnung??? was ist noch nötig?
__________________ Ohne Widerspruch geht es nicht vorwärts |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| Antrag auf angemessenen Vorschuss,unter Download.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.01.2007 Ort: Niedersachsen...
Beiträge: 30
| Wie komme ich denn zu downloads?
__________________ Ohne Widerspruch geht es nicht vorwärts |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| *klick* ErwerbslosenForum Deutschland Links in der Spalte auf "Downloads" klicken, dann auf Anträge/Formulare/Tabellen --> Weitere Anträge
__________________ LG biddy |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.01.2007 Ort: Niedersachsen...
Beiträge: 30
| ok hab ih gefunden vielen Dank! morgen geben wir den ab! aber wie ist das? Der Antrag ist sofort stattzugeben ???? Warten wir darauf... gibt es ne Bestätigung, wie lang darf das dauern???
__________________ Ohne Widerspruch geht es nicht vorwärts |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.01.2007 Ort: Niedersachsen...
Beiträge: 30
| na ja .. ok ... das hat so keinen Zweck... wir gehen morgen zum Anwalt.. wenn wir den Antrag abgeben dauert das doch nur wieder Wochen... ok aber danke euch
__________________ Ohne Widerspruch geht es nicht vorwärts |
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Aber Lohn ist ja noch nicht eingegangen? Hat man überzahlt, kann man ja dann zurück fordern, wen man neu berechnet hat... dem Amt muß ja durch den bisherigen Leistungsbezug auch klar sein, daß ihr noch hilfebedürftig seid. | |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.01.2007 Ort: Niedersachsen...
Beiträge: 30
| Das Problem ist das wir heute schon mit der SB getelt (sorry hab ich in der Aufregung vergessen) haben. Sie beahrrt auf die fehlenden Unterlagen. Wir sagen, die haben wir noch nicht! Und wir haben ab 1.10., eigentlich schon jetzt ne akute Notlage. na ja und wenn der Folgeantrag nicht bearbeitet wird und kein Bescheid für ab 1.10. da ist, dann gibt es doch auch kein Geld mehr. Die SB hat sonst alle Unterlagen, Kontoauszüge und so weiter ... nur das was wir selbst nicht haben, hat sie halt nicht. Und Lohn ist noch nicht geflossen, kein cent! mit der Barauszahlung wieviel ist das denn? Legen die das fest was angemessen ist?
__________________ Ohne Widerspruch geht es nicht vorwärts |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Barauszahlung richtet sich eigentlich nach der Größe der BG. Von 50 bis 600 € habe ich schon alles gehört. Macht eure SB darauf aufmerksam, dass sie durchaus auch vorläufige Leistungen (§ 43 SGB I) bewilligen kann. Mario Nette |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 489
| Du kannst erst rechtlich ab 01.10. was unternehmen. Du gehst am 01.10. hin und stellst Antrag auf Vorschuß (hier aus Download). Sollte sich deine ARGE weigern Dir Vorschuß auszuzahlen, fährst Du am besten gleich zu deinem zuständigen Sozialgericht und stellst Antrag auf Einsweilige Anordnung beim dortigen Rechtspfleger. Denk daran, wenn Du zum Gericht fährst, dass Du aktuellen Kontoauszug vorlegen kannst und am besten auch entsprechenden Schriftverkehr mit der ARGE in dieser Angelegenheit (in zweichfacher Kopie). Viel erfolg. Auch ich werde warscheinlich am 01.10. Antrag auf Vorschuß stellen müssen, da mein Weiterbewilligungsan´trag auch noch nicht bearbeitet wurde. Blinky |
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Telefonate helfen euich nicht weiter... wie du siehst! Hast du was Schriftliches, kann man danach zum Sozialgericht gehen... was du telefoniert hast, wird neimanden dazu bringen, dir zu helfen! | |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.01.2007 Ort: Niedersachsen...
Beiträge: 30
| Zitat von Ludwigsburg: Sorry, aber wie oft sollen wir noch predigen, telefoniert nicht na ja, ich würde sagen solange wie dieses Problem existiert! Mir passiert das jedenfalls nicht mehr!
__________________ Ohne Widerspruch geht es nicht vorwärts |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 415
| Zitat:
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| | #15 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich würd sagen Glück gehabt daß du eine verläßliche SB hast - aber: Man sollte trotzdem, wenns wichtig und eilig ist, lieber mit einem Schreiben in der Hand auftauchen und sich die Annahme bestätigen lassen , als sich auf sein Glück zu verlassen... | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 415
| klar auf´s Glück soll man sich nicht verlassen,wollte ja nur sagen das es auch ausnahmen gibt,warte nur noch auf den Bescheid das ein Kind aus der BG kommt habe deine Beiträge alle verfolgt |
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| | #18 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 415
| war am 20.09 musste neuen Antrag stellen weil ich 2 Monate Arbeit hatte war Sommerbedingt auf 2 monate begrenzt |
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