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ALG II

kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?; in Forum: Information; Hallo, ich komme gerade von der ARGE wo ich meinen Erstantrag auf ALG2 stellen wollte. Als die SB den Kontoauszug von meinem Bausparvertrag gelesen hatte hieß es direkt das ich ...
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Alt 29.09.2008, 09:47   #1
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Standard kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Hallo,

ich komme gerade von der ARGE wo ich meinen Erstantrag auf ALG2 stellen wollte. Als die SB den Kontoauszug von meinem Bausparvertrag gelesen hatte hieß es direkt das ich keinen Anspruch auf ALG2 hätte weil das angeblich zuviel Vermögen wäre. Der BSV ist mitte 2009 fällig und da kommen 14.000 Euro bei raus, aktuell sind um die 7.300 Euro angespart. Ist das wirklich zuviel? Muss ich den Bausparvertrag wirklich auflösen?
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Alt 29.09.2008, 10:27   #2
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Benutzerbild von Familienvater
 
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Beiträge: 126
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Zitat:
Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
Hallo,

ich komme gerade von der ARGE wo ich meinen Erstantrag auf ALG2 stellen wollte. Als die SB den Kontoauszug von meinem Bausparvertrag gelesen hatte hieß es direkt das ich keinen Anspruch auf ALG2 hätte weil das angeblich zuviel Vermögen wäre. Der BSV ist mitte 2009 fällig und da kommen 14.000 Euro bei raus, aktuell sind um die 7.300 Euro angespart. Ist das wirklich zuviel? Muss ich den Bausparvertrag wirklich auflösen?

Moin,

kommt darauf an wie alt Du bist. Ich glaube pro Lebensjahr 200€ ?!
(Andere Antworten abwarten)

Dann gilt aber nur das Angesparte im Vertrag, nicht die Summe die damit finanziert werden könnte.

Gruß

Familienvater
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In bestimmten Zyklen macht die Menschheit immer wieder die gleichen Fehler...
Familienvater ist offline  
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Alt 29.09.2008, 10:29   #3
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Beiträge: 6
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Danke für die Antwort. Ich bin 26 Jahre alt.
Pasta ist offline  
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Alt 29.09.2008, 11:52   #4
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Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

sind 150€ pro lebensjahr. Ich komme da auf 3900€, die Du haben darfst zuzüglich 750€ für einmalige Anschaffungen
__________________
meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
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Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter",
nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
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Alt 29.09.2008, 12:16   #5
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Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 6
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Habe gerade das hier gelesen:

Zitat:
Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.
Also wenn ich das richtig verstehe dann stehen mir max. 9.750 Euro + 750 Euro zu? Ich blick da langsam nicht mehr durch. Alternativ müsste ich den BSV auf jemand anders überschreiben?
Pasta ist offline  
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Alt 29.09.2008, 12:23   #6
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Benutzerbild von egjowe
 
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Beiträge: 624
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Zitat:
Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
Habe gerade das hier gelesen:



Also wenn ich das richtig verstehe dann stehen mir max. 9.750 Euro + 750 Euro zu? Ich blick da langsam nicht mehr durch. Alternativ müsste ich den BSV auf jemand anders überschreiben?
das maximun darfst du haben, wenn du 65 sein würdest.
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Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
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alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
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Alt 29.09.2008, 12:38   #7
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Beiträge: 6
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Zitat:
Zitat von egjowe Beitrag anzeigen
das maximun darfst du haben, wenn du 65 sein würdest.
Das wiederspricht sich aber, denn wenn ich 65 wäre, wäre ich auch vor 1. Jan. 1948 geboren und somit stünden mir dann 33.800€ zu.
Pasta ist offline  
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Alt 29.09.2008, 13:38   #8
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Beiträge: 624
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Zitat:
Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
Das wiederspricht sich aber, denn wenn ich 65 wäre, wäre ich auch vor 1. Jan. 1948 geboren und somit stünden mir dann 33.800€ zu.
in bezug auf dich und deinen jahrgang habe ich nicht korrekt formuliert.

aus heutiger sicht ist das genannte maximum eher theoretisch,
weil es ja auch noch für die jahrgänge 1948 bis 1957 gelten soll.

rein rechnerisch liegt das maximum für den jahrgang 1948 in diesem jahr bei 9000 euro.
demnach würde das maximum von 9.750 euro für den jahrgang 1948 erst in 2013 zum tragen kommen können.

weitere staffelung findest du im § 12 sgb2.
SGB 2 - Einzelnorm
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Alt 29.09.2008, 17:56   #9
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Beiträge: 6
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Wie sieht die Sache aus wenn ich den Bausparvertrag auf jemand anders überschreiben lasse? Können die mir dann noch was? Weil die wissen ja jetzt das ich einen BSV habe. Aber hat die Arge doch eigentlich nicht zu interessieren was ich mit meinem Vermögen mache, ob ich das jetzt an einen verwandten verschenke oder so, ist ja eigentlich meine sache.
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Alt 29.09.2008, 18:07   #10
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Beiträge: 624
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Zitat:
Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
Wie sieht die Sache aus wenn ich den Bausparvertrag auf jemand anders überschreiben lasse? Können die mir dann noch was? Weil die wissen ja jetzt das ich einen BSV habe. Aber hat die Arge doch eigentlich nicht zu interessieren was ich mit meinem Vermögen mache, ob ich das jetzt an einen verwandten verschenke oder so, ist ja eigentlich meine sache.
ich glaube, du bist im falschen forum.
mach' nur so weiter !!??

leb' wohl !!
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Alt 29.09.2008, 19:10   #11
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Zitat:
Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
Wie sieht die Sache aus wenn ich den Bausparvertrag auf jemand anders überschreiben lasse? Können die mir dann noch was? Weil die wissen ja jetzt das ich einen BSV habe. Aber hat die Arge doch eigentlich nicht zu interessieren was ich mit meinem Vermögen mache, ob ich das jetzt an einen verwandten verschenke oder so, ist ja eigentlich meine sache.
Das hat die ARGE sehr wohl zu interessieren, wenn du dein Geld verschenkst um dich bedürftig zu machen!

Denn zahlen muß die Allgemeinheit...
 
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Alt 29.09.2008, 19:11   #12
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Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Und abgesehen davon würde die ARGE es auch vom Beschenkten zurückfordern bzw. dazu auffordern, die Schenkung rückgängig zu machen, denke ich. Ich such' jetzt aber mal nicht nach'm Link ...
__________________
LG biddy

Geändert von biddy (29.09.2008 um 19:19 Uhr).
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Alt 29.09.2008, 19:56   #13
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Benutzerbild von penelope
 
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Beiträge: 845
Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Und abgesehen davon würde die ARGE es auch vom Beschenkten zurückfordern bzw. dazu auffordern, die Schenkung rückgängig zu machen, denke ich. Ich such' jetzt aber mal nicht nach'm Link ...

jetzt biddy fordere ich dich raus, wo ist der Link

wenn du mir 2000 € schenkst, ich habe dich nie im Leben gesehen
__________________
lg:
penelope

um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein
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Alt 29.09.2008, 20:04   #14
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Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

*en garde!*

Zu spät nach diesem Posting, Du schaust mir genau in die Augen!

*touchez!*


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LG biddy
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Alt 29.09.2008, 20:15   #15
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Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

BGB

§ 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers (1) 1Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. 3Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.
(2) Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist.






es geht auch noch heftiger - ich muss also hoffen, dass meine Rente ohne Grusi reicht und ich mindestens 10 Jahre die Rente bekommen. Ich muss also mindestens 75 + 7 Monate alt werden :-) wenn ich bis zum Renteneintritt ALG II beziehe.
§ 35 SGB II - Erbenhaftung

(1) Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind und 1 700 Euro übersteigen. Die Ersatzpflicht ist auf den Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalles begrenzt.

(2) Der Ersatzanspruch ist nicht geltend zu machen,
1. soweit der Wert des Nachlasses unter 15 500 Euro liegt, wenn der Erbe der Partner des Leistungsempfängers war oder mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis zum Tode des Leistungsempfängers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat,
2. soweit die Inanspruchnahme des Erben nach der Besonderheit des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde.

(3) Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach dem Tod des Leistungsempfängers. § 34 Abs. 3 Satz 2 gilt sinngemäß.
ela1953 ist offline  
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Alt 29.09.2008, 20:17   #16
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Standard AW: kein Anspruch auf ALG2 wegen Bausparvertrag?

Für Penelope:

Zitat:
(3) Zum Vermögen zählen auch zivilrechtliche Rückforderungs- bzw. Rückübertragungsansprüche nach § 528 BGB. Der Tatbestand des § 528 BGB ist erfüllt, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige bzw. dessen Ehegatte/Partner ohne die Schenkung nicht bedürftig wäre. Einreden nach § 529 BGB sind nur zu berücksichtigen, wenn sie ausdrücklich geltend gemacht werden. Näheres hierzu ist zu § 33 geregelt.
Vereinzelte Schenkungen bis zur Höhe des maßgeblichen Regelsatzes nach § 20 Abs. 2 bleiben unberücksichtigt.
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Vermoegen.pdf
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LG biddy
biddy ist offline  
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Alt 29.09.2008, 20:30   #17
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Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen

die Dame der schnellen Links
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lg:
penelope

um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein
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