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ALG II

Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?; in Forum: Information; Hallo Ich wollte mal grundsätzlich wissen, von welchen Dokumenten die ARGE kopien machen darf? Meine SB sagt immer, dass sie alles in ihrer Akte haben müsse. Was ist mit ... ...
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Alt 26.09.2008, 17:31   #1
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Beiträge: 9
Standard Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Hallo

Ich wollte mal grundsätzlich wissen, von welchen Dokumenten die ARGE kopien machen darf?

Meine SB sagt immer, dass sie alles in ihrer Akte haben müsse.

Was ist mit ...

Mietvertägen
Kontoauszügen (kann man ja schwärzen)
Kreditverträgen
Zeugnissen
Arztberichten
usw.

Kann ich das kopieren verbieten ohne Nachteile zu fürchten?

Gibt es da Gerichtsurteile?

Danke schon mal für eure Antworten

Gruß hermine
hermine1972 ist offline  
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Alt 26.09.2008, 17:43   #2
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Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Zitat:
Zitat von hermine1972 Beitrag anzeigen
Hallo

Ich wollte mal grundsätzlich wissen, von welchen Dokumenten die ARGE kopien machen darf?

Meine SB sagt immer, dass sie alles in ihrer Akte haben müsse.

Was ist mit ...

Mietverträgen

Ja, wenn es der eigene und man nicht Untermieter ist. Sonst nur Untermietvertrag

Kontoauszügen (kann man ja schwärzen)

Grundsätzlich nein!

Kreditverträgen

Grundsätzlich nein!

Zeugnissen

Arztberichten

Grundsätzlich nein. Die gehören auch nicht vorgelegt. Nur der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit oder andere im Auftrag der ARGE arbeitende medizinische Gutachter dürfen diese sehen. Niemals aber Mitarbeiter der ARGE. Keine Vorlage, keine Einsicht, keine Kopien!

usw.

Kann ich das kopieren verbieten ohne Nachteile zu fürchten?

Ja! Aber es wird problematisch, wenn man keine Zeugen dabei hat und SB hat die Unterlagen schon in der Hand.

Gibt es da Gerichtsurteile?

Soll doch die ARGE Mitarbeiterin die Rechtsgrundlage zeigen die ihr das erlaubt. Warum sollen immer wir alles beweisen?

Danke schon mal für eure Antworten

Gruß hermine
.
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Tom_ ist offline  
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Alt 27.09.2008, 00:17   #3
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Beiträge: 4.426
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Das grundsätzliche Nein zu den Kontoauszugskopien finde ich diskutabel. Als Gegenargument ließe sich anführen, dass auch Kontoauszüge natürlich leistungsrelevante Gegebenheiten dokumentieren können. Ist ein Kontoauszug hinsichtlich eines leistungsrelevanten Details das einzige für die ARGE verwertbare Beweisstück - wie soll sie in der Akte dann zweifelsfrei die Beweisbarkeit festhalten, wenn nicht durch eine Auszugskopie? Es ließe sich der Fall konstruieren, dass später Entscheidungen der Behörde angefochten werden, sodass die ARGE die Notwendigkeit hat, ihre Entscheidungen zweifelsfrei zu begründen/beweisen. Die Hilfeempfänger könnte dann sagen: "Kontoauszüge von damals habe ich nicht mehr."

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 27.09.2008, 02:24   #4
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Daumen runter AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Hier wird ein "Müll" geschrieben, unglaublich...
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Ralf Hagelstein ist offline  
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Alt 27.09.2008, 05:41   #5
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Beiträge: 3.125
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Das grundsätzliche Nein zu den Kontoauszugskopien finde ich diskutabel. Als Gegenargument ließe sich anführen, dass auch Kontoauszüge natürlich leistungsrelevante Gegebenheiten dokumentieren können. Ist ein Kontoauszug hinsichtlich eines leistungsrelevanten Details das einzige für die ARGE verwertbare Beweisstück - wie soll sie in der Akte dann zweifelsfrei die Beweisbarkeit festhalten, wenn nicht durch eine Auszugskopie? Es ließe sich der Fall konstruieren, dass später Entscheidungen der Behörde angefochten werden, sodass die ARGE die Notwendigkeit hat, ihre Entscheidungen zweifelsfrei zu begründen/beweisen. Die Hilfeempfänger könnte dann sagen: "Kontoauszüge von damals habe ich nicht mehr."

Mario Nette
In der Regel wird es aber von den ARGEn so gehandhabt, daß man den Stapel nimmt, Kopien anfertigt, die in die Akte wandern, egal ob irgendetwas Auffälliges zu finden ist oder nicht. Allein mit dem Argument, daß man im Moment zur Durchsicht keine Zeit hat. Entsprechend dem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die ARGE nur Vorlage verlangen. Vorlage also "ja", Behalten oder Kopien anfertigen "nein".

Da über Jahre Kopien von Kontoauszügen bei den Banken zu bekommen sind, greift auch das Argument nicht, daß diese später vielleicht nicht mehr verfügbar sein könnten.
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Tom_ ist offline  
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Alt 28.09.2008, 12:53   #6
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Beiträge: 9
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Erstmal Danke für eure Antworten

@Ralf Hagelstein

Du scheinst es besser zu wissen.
Was meinst du zu dem Thema.
hermine1972 ist offline  
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Alt 28.09.2008, 13:48   #7
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Beiträge: 159
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Zitat:
Zitat von hermine1972 Beitrag anzeigen
@Ralf Hagelstein...Du scheinst es besser zu wissen. Was meinst du zu dem Thema.
Ich gehe davon aus, dass er das hier
Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Das grundsätzliche Nein zu den Kontoauszugskopien finde ich diskutabel.
meint mit seiner Bemerkung. Und da kann man ihm nur recht geben. Es ist Unsinn, was da geschrieben wurde. Es gibt eine klare Vorschrift, dass Kontoauszüge nur zur Einsicht vorgelegt werden müssen, von Kopien beim SB lassen ist nirgendwo auch nur ein Komma zu lesen. Und da ändern auch die Argumente von MarioNette nix dran

Ansonsten hat Dir Tom schon alles gesagt, was wichtig (und richtig) ist.
junghans2805 ist offline  
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Alt 28.09.2008, 14:06   #8
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Bitte das hier mal genau druchlesen.
http://www.elo-forum.org/news-diskus...e-kontoau.html
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Martin

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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 28.09.2008, 16:27   #9
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Benutzerbild von Ralf Hagelstein
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 998
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

@ junghans2805,

danke.

Hinzufügen möchte ich noch die Frage, warum ein Mietvertrag vorgelegt und gar auch noch kopiert werden dürfen sollte.
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Ralf Hagelstein ist offline  
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Alt 28.09.2008, 16:47   #10
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Registriert seit: 21.09.2008
Beiträge: 9
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Das heißt es ist nicht festgelegt ob sie es dürfen oder nicht.
Sie machen es einfach.

Und wenn man sich wehrt gibt es Ärger. Es muß wohl erst ein
Gerichtsurteil geben, welches festlegt ob sie es dürfen oder nicht.
Solange können sie Kopien machen, weil es ihnen nicht explizit verboten wurde.

http://www.elo-forum.org/news-diskus...e-kontoau.html
"Das Verlangen von Kopien für die Aufbewahrung in den Akten - ohne Unkenntlichmachungen - entspricht allerdings bereits gängiger Praxis."

Geändert von hermine1972 (28.09.2008 um 16:55 Uhr).
hermine1972 ist offline  
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Alt 28.09.2008, 17:20   #11
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Benutzerbild von Ralf Hagelstein
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 998
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Zitat:
Zitat von hermine1972 Beitrag anzeigen
Das heißt es ist nicht festgelegt ob sie es dürfen oder nicht.
Sie machen es einfach.
Also, ich hätte keine Lust darauf, dass mein Vermieter wegen Verstosses gegen sein Recht auf Informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und EMRK Art. 8 (1)) verärgert wird.
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Ralf Hagelstein ist offline  
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Alt 28.09.2008, 17:30   #12
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Benutzerbild von Nustel
 
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Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Zitat:
Zitat von Ralf Hagelstein Beitrag anzeigen
Hier wird ein "Müll" geschrieben, unglaublich...
Wie kann man so etwas schreiben, lieber Hagelstein.
Nustel ist offline  
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Alt 05.10.2008, 15:49   #13
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Benutzerbild von JAMBALAJA
 
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Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Kündigungsschreiben (alte Wohnung ) von unseren EX Vermieter seinem Anwalt , darf die ARGE davon eine Kopie besitzen ????



Danke im voraus

lg JAMBALAJA
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Alt 05.10.2008, 16:04   #14
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Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Zitat:
Zitat von JAMBALAJA Beitrag anzeigen
Kündigungsschreiben (alte Wohnung ) von unseren EX Vermieter seinem Anwalt , darf die ARGE davon eine Kopie besitzen ????
Wenn Dein Ex-Vermieter seinem Anwalt kündigt, dann geht das die Arge natürlich nix an.
junghans2805 ist offline  
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Alt 05.10.2008, 16:25   #15
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Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Zitat:
Zitat von junghans2805 Beitrag anzeigen
Wenn Dein Ex-Vermieter seinem Anwalt kündigt, dann geht das die Arge natürlich nix an.




Sorry habe mich wohl nicht richtig ausgedrückt, wir wurden damals gekündigt und das Kündigungsschreiben liegt in unsere AKTE bei der ARGE , dieses Schreiben entspricht aber nicht der Wahrheit. Hinzu kommt das die ARGE ein Vermerk auf der Kündigung notiert hat und zwar folgendes " das wir uns Vertragswidrig verhalten haben " und das entspricht auch nicht der Wahrheit, wir sind damals auch an die Öffentlichkeit gegangen, und wir habe diese Kündigung Widersprochen über einem Rechtsanwalt des DMB , und der Widerspruch wurde bedingungslos angenommen von unserem Ex Vermieter, was mich nun stört ist die Tatsache das die ARGE alle die Lügen die in diesem Wohnungskündigung schreiben steht glaubt, sonst hätten Sie nicht so einen Vermerk getätigt


LG JAMBALAJA
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Alt 06.10.2008, 12:19   #16
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Benutzerbild von Forsaken08
 
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Beiträge: 116
Standard AW: Von welchen Dokumenten darf die ARGE kopien erstellen?

Nunja, ob die Arge nun darf oder nicht scheint nirgendwo verbindlich vermerkt zu sein. Eine Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Redemann in Bezug auf meine Anfrage eben solche Kopien betreffend kam das:

Die Kontoauszüge, der Sozialversicherungsausweis, die Krankenkassenkarte u.
a. als Nachweise für mittels Formular erhobene Daten sind selbst lediglich
eine Bestätigung für die Richtigkeit der im Formular gemachten Angaben. Zur
Aufgabenerfüllung der Behörde ist daher die weitere Speicherung dieser
zusätzlichen Daten in den Unterlagen und der EDV im Regelfall nicht
erforderlich. Üblicherweise dürfte nach der Einsicht in die vorgelegten
Nachweise durch die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiters ein
schriftlicher Vermerk über die getroffenen Feststellungen und den erbrachten
Beweis ausreichen.



Unabhängig hiervon kann es besondere Einzelfälle geben, bei denen eine
besonders eingehende Prüfung der Datenschutzbelange der Betroffenen
notwendig ist. Je nach Lage dieser Sonderfälle kann auch eine Speicherung
von Kopien der Nachweise in den Unterlagen der Behörde erforderlich werden
oder sein, z. B. bei widersprüchlichen/unklaren Angaben der Betroffenen oder
wenn die Anfertigung von Vermerken wegen der Vielzahl der Nachweise zu einem
unangemessenen Verwaltungs- und Zeitaufwand führen würde. Dabei gilt aber
auch dann für die Speicherung der betreffenden Nachweise in den
Verfahrensakten, dass die zur konkreten Aufgabenerfüllung nicht
erforderlichen Angaben darin von den Beschäftigten der Behörde jeweils
geschwärzt werden sollten.

Vielleicht hilft das ein wenig weiter.
Forsaken08 ist offline  
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Alt 06.10.2008, 13:54   #17
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Zitat:
Zitat von Forsaken08 Beitrag anzeigen
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Und zu welchem Bundesland gehoert Herr oder Frau Redemann?