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| Tags: aufnehmen, ausreichendem, bringt, einkommen, kinder |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Hallo zusammen, irgendwo hab ich gelesen, dass wenn Kinder ausreichendes Einkommen haben (207 Euro plus Mietanteil (und wahrscheinlich auch noch Heizkostenanteil)), es besser wäre, diese nicht in die Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen. Das Einkommen wäre ja z.B. das Kindergeld und evtl. erhaltener Kindesunterhalt vom Vater, der dauernd getrennt von der Mutter lebt. Also bei 216 euro KU für den 4-Jährigen und 154 Euro Kindergeld hätte er 370 Euro Einkommen, abzüglich 207 Bedarf bleiben 163 Euro für Mietanteil. Wäre sein Mietanteil nicht höher als 163 Euro, so hätte er ausreichendes Einkommen und müsste nicht in die BG hineingenommen werden. 2 Fragen dazu: 1. Habe ich das so richtig verstanden? 2. Wenn 3 Personen in der Wohnung wohnen (1 Mutter und die 2 Kinder), wird dann die Gesamtmiete durch 3 geteilt oder anders? Also entfält auf jedes der Kinder genausoviel Mietanteil wie auf die Mutter, oder evtl. weniger? Dann noch Fragen zu dem Modell an sich: 1. Was hat das dann genau für Vorteile. 2. Wenn die Kinder erst 4 und 6 sind, MÜSSEN die dann nicht in die BG mit der Mutter? Die leben doch im gleichen Haushalt, also zumindest eine Haushaltsgemeinschaft, und sie wirtschaften ja nicht selbständig, d.h. sie kaufen nicht selbst ein, waschen ihre Wäsche nicht selbst, kochen nicht für sich usw. So würde ich jedenfalls annehmen würde die ARGE argumentieren. Oder übersehe ich hier was? 3. Hat das auch irgendwelche Nachteile/Fallstricke? Also einen könnte ich mir schon mal denken: Sind die Kinder nicht in der BG, zählt auch deren Vermögensfreibetrag nicht zu dem der BG, und es bleiben der Mutter nur die 150 Euro pro Lebensjahr und die 750 Euro für Anschaffungen. Ups, die 750 Euro Anschaffungsfreibetrag der Kinder gehen der BG der Mutter ja dann auch verloren. Mit 34 Jahren hat sie also nur 34*150+750=5850 Vermögensfreibetrag, mit den Kindern in der BG nochmal je 3100+750 mehr, also insgesamt 13550. Sehe ich das richtig so? Gibt es evtl. noch nadere Nachteile? Gibt es hier jemanden, bzw. kennt jemand jemanden, der das so praktiziert? Gibts da Erfahrungen? Liebe Grüße Orlando |
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| | #2 | ||||||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Außerdem können die Kinder sich etwas hinzuverdienen und auch Geldgeschenke annehmen; das geht dann niemanden mehr etwas an, weil sie nicht mehr dem SGB II unterliegen. Zitat:
Zitat:
Ich bin sicher, da gäbe es eine Lösung, zumal das Kind ja nicht plötzlich nicht mehr zur Familie gehört, wenn auch nicht mehr zur BG. Viele hier haben gar kein Vermögen, so dass sich die Frage - jedenfalls mir - nie gestellt hat. Zitat:
Sonst sehe ich keinen Nachteil. Kosten der Klassenfahrt z.B. können bei zu wenig Einkommen auch weiterhin beantragt werden. Zitat:
Zitat:
__________________ LG biddy | ||||||||
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Meine Kinder sind raus aus der Bg, falls du das meinst - und froh drüber. Sie haben NUR Vorteile dadurch! | |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wir haben noch einen wichtigen anderen Vorteil, fält mir noch ein: Miete von über 900 € - unangemessen. (bei 3 Personen unter 500 € angemessen) Miete für 1 Person angemessen 330 € ...ergo: mein Mietanteil von 330 € wird voll übernommen... Umzugsaufforderung mußte zurück genommen werden ![]() Meine Kinder können ihren Mietanteil ja von ihrem Einkommen tragen... da kann das Amt nix machen, ich hab denen gesagt, sie können meine Kinder nicht zum Umzug zwingen, das ist nun vorbei, wo sie raus aus der BG sind... ![]() Mußte da zwar etwas diskutieren und deutlich machen, daß ich, bliebe die Aufforderung zur Kostensenkung bestehen, alleine umziehen würde und meine Kinder sich notfalls nen Mitbewohner suchen, aber es hat geklappt! Scheint also doch so zu sein, daß, wenn nur noch eine Person in der BG ist, nur noch die angemessene Miete für 1 Person zu betrachten ist. |
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| | #5 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Hi, Zitat:
Wenn allerdings die Mutter mehr als 5850 Euro Vermögen hätte, würde sie alleine kein ALG-2 bekommen, weil über dem Freibetrag. Wären die Kinder mit in der BG, erhöht sich doch der Freibetrag der BG, und das höhere Vermögen der Mutter wäre nicht mehr zu verwerten. So hab ich die ganzen Infos im WWW verstanden. Hab ich das Falsch verstanden? Gruß Orlando P.S.: Danke für die schnellen Antworten P.P.S: Also wenn die Kids draußen sind, haben sie einen Bedarf von 207 Euro plus Mietanteil. Ist Kindergeld+Kinderunterhalt höher (muss ja sein, damit sie aus der BG draußen bleiben können), wird der übersteigende Betrag der Mutter als Einkommen zugerechnet (richtig verstanden?), aber nur maximal bis zur Höhe des Kindergeldes, den KU können sie voll "behalten". Vorteilhaft für die Mutter wäre es also, dass ihr der KU nicht angerechnet wird, und vom Kindergeld nur ein Teil. Nachteilhaft wäre, dass nun nur noch ihr Bedarf (345 Euro, richtig?) plus Alleinerziehendenzuschlag (36%? der bleibt doch auch wenn die Kinder nicht in der BG sind, oder?) plus ihr Mietanteil bleibt, also beim Bedarf 2/3 der Miete und 2*207 Euro weniger rauskommt. Kann das sein, dass das dadurch, dass das Einkommen der Kinder, das über deren Bedarf hinausgeht, bis zur Höhe des Kindergeldes bei der Mutter angerechnet wird, das ganze so lange ein Nullsummenspiel ist, bis mindestens eins der Kinder über Einkommen verfügt, das seinen Bedarf um mehr als das Kindergeld (also 154 Euro) übersteigt? Oder wo soll der Vorteil (finanzielle) sein? Kinder sind raus aus der BG: Angenommen Miete 489 Euro, also 163 für jeden. Kind 1 Bedarf 207+163=370 Kind 1 154(KG)+216(KU)=370 Kind 2 Bedarf 207+163=370 Kind 2 154(KG)+262(KU)=416 Kind 2 hat 46 Euro mehr als Bedarf, was der Mutter als Einkommen berechnet wird. Mutter hat also als Einkommen EU+46 Euro Mutter hat Bedarf 345+36%+163 Kinder sind in der BG: BG hat als Einkommen EU+478(KU)+308(KG) also 740 mehr als Mutter alleine. BG hat als Bedarf: 345+36%+207+207+489 also 740 mehr als Mutter alleine. Bedarf und Einkommen sind jeweils 740 Euro höher, also egal wie mans macht, oder? Nur dass das Vermögen einzeln gewertet wird, statt als BG-Vermögen. Habt Ihr an der Rechnung was auszusetzen? Gruß Orlando | |
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| | #6 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Zitat:
__________________ LG biddy | ||
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Ludwigsburg, willst du dich nicht als Rechts"anwalt" für uns alle zur Verfügung stellen? Ich denke, dann hättest du einen Vollzeitjob. Wir müssten dann nur die Vergütung zusammenkriegen. |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Hi, erstmal nochmal DANKE!!! Also: Nur die 750 Euro sind "übertragbar", richtig? Geht das nur wenn die Kids in der BG sind, oder auch wenn sie nur in der HG sind? 1. Vorteil von "Kinder nicht in der BG": Wohngeld (whow, noch ein Thema zum Einarbeiten ;-) ) 2. Wenn man gut argumentiert, kann man glück haben, dass das "übrige" Kindergeld nicht übertragen wird 3. Das Kind kann bei seinen Einkünften 30 Euro Vers. Pauschale abziehen. (dann wohl aber eine Kinderunfall mit 20 Euro Beitrag nicht mehr extra, oder?) 4. Hmmm wenn der Vater das halbe KG bekommt, es sich also selbst auszahlen lässt, und nachher den KU nicht kürzt, bekommt das Kind nur 77 Euro KG, d.H. die ARGE kann nur maximal 77 Euro an die Mutter übertragen, falls sie nicht ganz davon absieht. Hab ich das jetzt richtig verstanden? Noch ne Zusatzfrage: Bei den OG Verhältnissen, bekämen die Kinder dann Wohngeld? Und was hat das mit "fiktiv" auf sich? (sorry, wohngeld hab ich noch keine Ahnung) Gruß Orlando |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Und nochmal ne Nachfrage: Die 30 Euro Versicherungspauschale kann man auch von Unterhaltseinkommen absetzen? Hatte gedacht ich hätte mal gelesen, dass das nur von unselbständigem Erwerbseinkommen geht. Oder war es so, dass es nur bei selbständigen nicht geht? Und falls ja, gilt das dann auch für nebenbei selbständig Tätige, die ansonsten z.B. noch Unterhaltseinkünfte haben? Bin bissel verwirrt... Gruß Orlando |
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| | #12 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Zitat:
Wenn sie zur Haushaltsgemeinschaft gehören ... keine Ahnung, sorry. Da müsste ich noch mal konzentriert drüber nachdenken und selbst dann wäre es nur meine Meinung, die für "die da" nicht zählt, fürchte ich. Zitat:
Bevor das Kindergeld bei der Mutter angerechnet wird, muss es um die ihr zustehende Versicherungspauschale bereinigt werden, das war gemeint. Die 30 Euro werden aber wohl schon z.Zt. (wird schon Alg II bezogen?) beim Ehegattenunterhalt abgezogen, deshalb nicht noch einmal. Es gibt Gerichtsurteile, die aber auch Minderjährigen eine eigene Versicherungspauschale zugestehen, wenn sie wirklich eigene Versicherungen besitzen (Mofa, Handy ...). Zitat:
Ja, WÄRE weniger Ki'geld übertragbar. Zu Deiner letzten Frage: Ja, ich sehe es so, dass den Kindern Wohngeld zustehen würde. Einfach Antrag stellen und ruhend stellen lassen, bis die Kinder aus dem Bescheid gestrichen wurden aufgrund ausreichend eigenem Einkommen
__________________ LG biddy Geändert von biddy (26.09.2008 um 17:56 Uhr). | ||||
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Im Unterschied dazu ist die Absetzung der Versicherungspauschale von 30 Euro bei jedem Einkommen möglich. Nein: Pflicht. Aber eben nur einmal, also nicht bei mehreren Einkommensarten wie Unterhalt, Kindergeld, Was-weiß-ich pro Person mehrmals.
__________________ LG biddy | |
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