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ALG II

Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?; in Forum: Information; Hallo zusammen, irgendwo hab ich gelesen, dass wenn Kinder ausreichendes Einkommen haben (207 Euro plus Mietanteil (und wahrscheinlich auch noch Heizkostenanteil)), es besser wäre, diese nicht in die Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen. ...
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Alt 26.09.2008, 07:54   #1
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Standard Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Hallo zusammen,

irgendwo hab ich gelesen, dass wenn Kinder ausreichendes Einkommen haben (207 Euro plus Mietanteil (und wahrscheinlich auch noch Heizkostenanteil)), es besser wäre, diese nicht in die Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen.

Das Einkommen wäre ja z.B. das Kindergeld und evtl. erhaltener Kindesunterhalt vom Vater, der dauernd getrennt von der Mutter lebt. Also bei 216 euro KU für den 4-Jährigen und 154 Euro Kindergeld hätte er 370 Euro Einkommen, abzüglich 207 Bedarf bleiben 163 Euro für Mietanteil.
Wäre sein Mietanteil nicht höher als 163 Euro, so hätte er ausreichendes Einkommen und müsste nicht in die BG hineingenommen werden.

2 Fragen dazu:

1. Habe ich das so richtig verstanden?

2. Wenn 3 Personen in der Wohnung wohnen (1 Mutter und die 2 Kinder), wird dann die Gesamtmiete durch 3 geteilt oder anders? Also entfält auf jedes der Kinder genausoviel Mietanteil wie auf die Mutter, oder evtl. weniger?

Dann noch Fragen zu dem Modell an sich:

1. Was hat das dann genau für Vorteile.

2. Wenn die Kinder erst 4 und 6 sind, MÜSSEN die dann nicht in die BG mit der Mutter? Die leben doch im gleichen Haushalt, also zumindest eine Haushaltsgemeinschaft, und sie wirtschaften ja nicht selbständig, d.h. sie kaufen nicht selbst ein, waschen ihre Wäsche nicht selbst, kochen nicht für sich usw. So würde ich jedenfalls annehmen würde die ARGE argumentieren. Oder übersehe ich hier was?

3. Hat das auch irgendwelche Nachteile/Fallstricke? Also einen könnte ich mir schon mal denken: Sind die Kinder nicht in der BG, zählt auch deren Vermögensfreibetrag nicht zu dem der BG, und es bleiben der Mutter nur die 150 Euro pro Lebensjahr und die 750 Euro für Anschaffungen. Ups, die 750 Euro Anschaffungsfreibetrag der Kinder gehen der BG der Mutter ja dann auch verloren. Mit 34 Jahren hat sie also nur 34*150+750=5850 Vermögensfreibetrag, mit den Kindern in der BG nochmal je 3100+750 mehr, also insgesamt 13550.

Sehe ich das richtig so?

Gibt es evtl. noch nadere Nachteile?

Gibt es hier jemanden, bzw. kennt jemand jemanden, der das so praktiziert? Gibts da Erfahrungen?

Liebe Grüße
Orlando
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Alt 26.09.2008, 08:59   #2
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Beiträge: 2.853
Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

irgendwo hab ich gelesen, dass wenn Kinder ausreichendes Einkommen haben (207 Euro plus Mietanteil (und wahrscheinlich auch noch Heizkostenanteil)), es besser wäre, diese nicht in die Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen.

Das Einkommen wäre ja z.B. das Kindergeld und evtl. erhaltener Kindesunterhalt vom Vater, der dauernd getrennt von der Mutter lebt. Also bei 216 euro KU für den 4-Jährigen und 154 Euro Kindergeld hätte er 370 Euro Einkommen, abzüglich 207 Bedarf bleiben 163 Euro für Mietanteil.
Wäre sein Mietanteil nicht höher als 163 Euro, so hätte er ausreichendes Einkommen und müsste nicht in die BG hineingenommen werden.

2 Fragen dazu:

1. Habe ich das so richtig verstanden?
Ja, hast Du. Der Mietanteil der Kinder kann aber auch geringer sein, wenn die Höhe des Wohngelds die Differenz abdeckt. Deshalb sollte man sich den fiktiven Wohngeldanspruch beim Wohngeldamt ausrechnen lassen.

Zitat:
2. Wenn 3 Personen in der Wohnung wohnen (1 Mutter und die 2 Kinder), wird dann die Gesamtmiete durch 3 geteilt oder anders? Also entfält auf jedes der Kinder genausoviel Mietanteil wie auf die Mutter, oder evtl. weniger?
Ja, es wird durch die Personen im Haushalt geteilt; auf jeden entfällt eine gleich hohe Summe.

Zitat:
Dann noch Fragen zu dem Modell an sich:

1. Was hat das dann genau für Vorteile.
Die Kinder sind den ARGE-Schikanen nicht ausgesetzt, die dann sogar noch - wie auch hier im Forum oft zu lesen - während der regulären Schulzeit (ca. 15 J.) beginnen können. Wer möchte das für sein Kind? Ich nicht.
Außerdem können die Kinder sich etwas hinzuverdienen und auch Geldgeschenke annehmen; das geht dann niemanden mehr etwas an, weil sie nicht mehr dem SGB II unterliegen.

Zitat:
2. Wenn die Kinder erst 4 und 6 sind, MÜSSEN die dann nicht in die BG mit der Mutter? Die leben doch im gleichen Haushalt, also zumindest eine Haushaltsgemeinschaft, und sie wirtschaften ja nicht selbständig, d.h. sie kaufen nicht selbst ein, waschen ihre Wäsche nicht selbst, kochen nicht für sich usw. So würde ich jedenfalls annehmen würde die ARGE argumentieren. Oder übersehe ich hier was?
Dann soll die ARGE so argumentieren ... aktuell gibt es hier ja gerade einen Fall, in dem die ARGE behauptet, dass alle "Kinder" unter 25 J. zur BG der Eltern gehören - laut SGB II ist dies aber nicht so, wenn sie über eigenes Einkommen und/oder Vermögen verfügen, das ihren Bedarf abgedeckt.

Zitat:
3. Hat das auch irgendwelche Nachteile/Fallstricke? Also einen könnte ich mir schon mal denken: Sind die Kinder nicht in der BG, zählt auch deren Vermögensfreibetrag nicht zu dem der BG, und es bleiben der Mutter nur die 150 Euro pro Lebensjahr und die 750 Euro für Anschaffungen. Ups, die 750 Euro Anschaffungsfreibetrag der Kinder gehen der BG der Mutter ja dann auch verloren. Mit 34 Jahren hat sie also nur 34*150+750=5850 Vermögensfreibetrag, mit den Kindern in der BG nochmal je 3100+750 mehr, also insgesamt 13550.

Sehe ich das richtig so?
Soweit ich weiß, können Vermögensfreibeträge der Kinder eh nicht den Eltern zugeordnet werden - der Freibeträge für nowendige Anschaffungen von 750 Euro schon, da hast Du Recht, die werden ja alle in einen Topf geworfen.
Ich bin sicher, da gäbe es eine Lösung, zumal das Kind ja nicht plötzlich nicht mehr zur Familie gehört, wenn auch nicht mehr zur BG.
Viele hier haben gar kein Vermögen, so dass sich die Frage - jedenfalls mir - nie gestellt hat.


Zitat:
Gibt es evtl. noch nadere Nachteile?
Leider ist es so, dass die Kinder durch Übertragung von Kindergeld an die Eltern (also der Teil, der über ihren Bedarf hinausgeht), auf Sozialgeld-Niveau gehalten werden. Einige haben es geschafft, dass Kindergeld nicht übertragen wird; viele (noch) nicht. Außer Kindergeld darf aber nichts übertragen, also bei den Eltern als Einkommen angerechnet werden.

Sonst sehe ich keinen Nachteil. Kosten der Klassenfahrt z.B. können bei zu wenig Einkommen auch weiterhin beantragt werden.

Zitat:
Gibt es hier jemanden, bzw. kennt jemand jemanden, der das so praktiziert? Gibts da Erfahrungen?
Ja, die gibt es. Und die werden sich bestimmt noch dazu melden. Hast du schon in den U-25-Bereich geschaut?

Zitat:
Liebe Grüße
Orlando
Lieben Gruß zurück.
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Alt 26.09.2008, 09:01   #3
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen

irgendwo hab ich gelesen, dass wenn Kinder ausreichendes Einkommen haben (207 Euro plus Mietanteil (und wahrscheinlich auch noch Heizkostenanteil)), es besser wäre, diese nicht in die Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen.

Richtig, schau mal im U 25, ganz oben anfangen, da hab ich viel dazu geschrieben seit Juni 07

Das Einkommen wäre ja z.B. das Kindergeld und evtl. erhaltener Kindesunterhalt vom Vater, der dauernd getrennt von der Mutter lebt.

Ja

Also bei 216 euro KU für den 4-Jährigen und 154 Euro Kindergeld hätte er 370 Euro Einkommen, abzüglich 207 Bedarf bleiben 163 Euro für Mietanteil.
Wäre sein Mietanteil nicht höher als 163 Euro, so hätte er ausreichendes Einkommen und müsste nicht in die BG hineingenommen werden.

So ist es

2 Fragen dazu:

1. Habe ich das so richtig verstanden?

Ja

2. Wenn 3 Personen in der Wohnung wohnen (1 Mutter und die 2 Kinder), wird dann die Gesamtmiete durch 3 geteilt oder anders? Also entfält auf jedes der Kinder genausoviel Mietanteil wie auf die Mutter, oder evtl. weniger?

Die ARGEN dritteln dann, ja

Dann noch Fragen zu dem Modell an sich:

1. Was hat das dann genau für Vorteile.

Du kannst für die Kinder Wohngeld beantragen, z.B. (das hättet ihr zusätzlich)
Sie dürfen geschenke behalten
Sie haben nichts mit der ARGE zu tun... usw

Fakt ist: haben die Kinder ausreichend eigenes Einkommen, dürften sie gar nicht in der BG sein: ALG II ist nachrangig!
Da hätten die SB drauf achten müssen!

2. Wenn die Kinder erst 4 und 6 sind, MÜSSEN die dann nicht in die BG mit der Mutter?

Warum, wenn sie ausreichend eigenes Einkommen haben? Das SGB II unterscheidet nicht nach Alter, da gibts nur U 25 oder drüber

Die leben doch im gleichen Haushalt, also zumindest eine Haushaltsgemeinschaft,

ja

und sie wirtschaften ja nicht selbständig, d.h. sie kaufen nicht selbst ein, waschen ihre Wäsche nicht selbst, kochen nicht für sich usw. So würde ich jedenfalls annehmen würde die ARGE argumentieren. Oder übersehe ich hier was?

Sie sind laut ARGE immer eine HG, selbst wenn sie selbst haushalten, wird bei Familienmitgliedern immer so gehandhabt!


3. Hat das auch irgendwelche Nachteile/Fallstricke?
Nein, ich wüßte keine

Also einen könnte ich mir schon mal denken: Sind die Kinder nicht in der BG, zählt auch deren Vermögensfreibetrag nicht zu dem der BG, und es bleiben der Mutter nur die 150 Euro pro Lebensjahr und die 750 Euro für Anschaffungen.

Und den Kindern bleibt, was ihnen gehört...

Ups, die 750 Euro Anschaffungsfreibetrag der Kinder gehen der BG der Mutter ja dann auch verloren.

Wieso das? Sind die Kinder aus der Bg, sind sie raus...und gut is. Dann können sie sich auch was sparen, das Amt hat dann ja nichts mehr damit zu tun, was sie sich ansparen

Mit 34 Jahren hat sie also nur 34*150+750=5850 Vermögensfreibetrag, mit den Kindern in der BG nochmal je 3100+750 mehr, also insgesamt 13550.

Sehe ich das richtig so?

Nein!

Gibt es evtl. noch nadere Nachteile?

Das ist kein Nachteil, da du falsch denkst!

Gibt es hier jemanden, bzw. kennt jemand jemanden, der das so praktiziert? Gibts da Erfahrungen?
Was praktiziert?

Meine Kinder sind raus aus der Bg, falls du das meinst - und froh drüber. Sie haben NUR Vorteile dadurch!
 
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Alt 26.09.2008, 09:12   #4
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Wir haben noch einen wichtigen anderen Vorteil, fält mir noch ein: Miete von über 900 € - unangemessen. (bei 3 Personen unter 500 € angemessen)

Miete für 1 Person angemessen 330 € ...ergo: mein Mietanteil von 330 € wird voll übernommen... Umzugsaufforderung mußte zurück genommen werden
Meine Kinder können ihren Mietanteil ja von ihrem Einkommen tragen... da kann das Amt nix machen, ich hab denen gesagt, sie können meine Kinder nicht zum Umzug zwingen, das ist nun vorbei, wo sie raus aus der BG sind...

Mußte da zwar etwas diskutieren und deutlich machen, daß ich, bliebe die Aufforderung zur Kostensenkung bestehen, alleine umziehen würde und meine Kinder sich notfalls nen Mitbewohner suchen, aber es hat geklappt!

Scheint also doch so zu sein, daß, wenn nur noch eine Person in der BG ist, nur noch die angemessene Miete für 1 Person zu betrachten ist.
 
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Alt 26.09.2008, 13:14   #5
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Beiträge: 45
Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Hi,

Zitat:
3. Hat das auch irgendwelche Nachteile/Fallstricke?
Nein, ich wüßte keine

Also einen könnte ich mir schon mal denken: Sind die Kinder nicht in der BG, zählt auch deren Vermögensfreibetrag nicht zu dem der BG, und es bleiben der Mutter nur die 150 Euro pro Lebensjahr und die 750 Euro für Anschaffungen.

Und den Kindern bleibt, was ihnen gehört...

Ups, die 750 Euro Anschaffungsfreibetrag der Kinder gehen der BG der Mutter ja dann auch verloren.

Wieso das? Sind die Kinder aus der Bg, sind sie raus...und gut is. Dann können sie sich auch was sparen, das Amt hat dann ja nichts mehr damit zu tun, was sie sich ansparen

Mit 34 Jahren hat sie also nur 34*150+750=5850 Vermögensfreibetrag, mit den Kindern in der BG nochmal je 3100+750 mehr, also insgesamt 13550.

Sehe ich das richtig so?

Nein!
Aber ist es nicht so, dass wenn sie in der BG sind, das Vermögen der BG auf Verwertungspflicht geprüft wird? Nehmen wir an, die Kinder haben kein Vermögen, weil sie immer Spiele, Kleidung usw. geschenkt bekommen haben. Dann bringt ihnen (zumindest momentan) ein eigener Vermögensfreibetrag nichts.
Wenn allerdings die Mutter mehr als 5850 Euro Vermögen hätte, würde sie alleine kein ALG-2 bekommen, weil über dem Freibetrag.
Wären die Kinder mit in der BG, erhöht sich doch der Freibetrag der BG, und das höhere Vermögen der Mutter wäre nicht mehr zu verwerten.

So hab ich die ganzen Infos im WWW verstanden.

Hab ich das Falsch verstanden?

Gruß
Orlando

P.S.:
Danke für die schnellen Antworten
P.P.S:
Also wenn die Kids draußen sind, haben sie einen Bedarf von 207 Euro plus Mietanteil. Ist Kindergeld+Kinderunterhalt höher (muss ja sein, damit sie aus der BG draußen bleiben können), wird der übersteigende Betrag der Mutter als Einkommen zugerechnet (richtig verstanden?), aber nur maximal bis zur Höhe des Kindergeldes, den KU können sie voll "behalten".

Vorteilhaft für die Mutter wäre es also, dass ihr der KU nicht angerechnet wird, und vom Kindergeld nur ein Teil.

Nachteilhaft wäre, dass nun nur noch ihr Bedarf (345 Euro, richtig?) plus Alleinerziehendenzuschlag (36%? der bleibt doch auch wenn die Kinder nicht in der BG sind, oder?) plus ihr Mietanteil bleibt, also beim Bedarf 2/3 der Miete und 2*207 Euro weniger rauskommt.

Kann das sein, dass das dadurch, dass das Einkommen der Kinder, das über deren Bedarf hinausgeht, bis zur Höhe des Kindergeldes bei der Mutter angerechnet wird, das ganze so lange ein Nullsummenspiel ist, bis mindestens eins der Kinder über Einkommen verfügt, das seinen Bedarf um mehr als das Kindergeld (also 154 Euro) übersteigt?

Oder wo soll der Vorteil (finanzielle) sein?

Kinder sind raus aus der BG:

Angenommen Miete 489 Euro, also 163 für jeden.
Kind 1 Bedarf 207+163=370
Kind 1 154(KG)+216(KU)=370

Kind 2 Bedarf 207+163=370
Kind 2 154(KG)+262(KU)=416

Kind 2 hat 46 Euro mehr als Bedarf, was der Mutter als Einkommen berechnet wird.

Mutter hat also als Einkommen EU+46 Euro
Mutter hat Bedarf 345+36%+163

Kinder sind in der BG:

BG hat als Einkommen EU+478(KU)+308(KG) also 740 mehr als Mutter alleine.
BG hat als Bedarf: 345+36%+207+207+489 also 740 mehr als Mutter alleine.

Bedarf und Einkommen sind jeweils 740 Euro höher, also egal wie mans macht, oder?

Nur dass das Vermögen einzeln gewertet wird, statt als BG-Vermögen.

Habt Ihr an der Rechnung was auszusetzen?

Gruß
Orlando
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Alt 26.09.2008, 13:22   #6
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Wenn allerdings die Mutter mehr als 5850 Euro Vermögen hätte, würde sie alleine kein ALG-2 bekommen, weil über dem Freibetrag.
Wären die Kinder mit in der BG, erhöht sich doch der Freibetrag der BG, und das höhere Vermögen der Mutter wäre nicht mehr zu verwerten.
Ich schrieb es bereits unten:
Zitat:
Freibeträge, die einem Kind eingeräumt werden, sind jedoch ausschließlich dessen eigenem Vermögen zuzuordnen.
Eine Übertragung nicht ausgeschöpfter Freibeträge der Eltern auf das Vermögen der Kinder bzw. nicht ausgeschöpfter Freibeträge von Kindern auf das Vermögen der Eltern ist nicht möglich.

(3) Der Freibetrag für notwendige Anschaffungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 wird nicht dem Inhaber des Vermögens zugeordnet. Die Frei-beträge werden für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft addiert und den vorhandenen Vermögenswerten gegenübergestellt; soweit Kinder ihren Vermögensfreibetrag nicht ausschöpfen, können ihre Freibeträge nach Nr. 4 demzufolge den Eltern zugerechnet werden und umgekehrt.
Quelle - Randziffer 12.10 hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Vermoegen.pdf
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Alt 26.09.2008, 13:47   #7
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Hi,



Aber ist es nicht so, dass wenn sie in der BG sind, das Vermögen der BG auf Verwertungspflicht geprüft wird?

Ja, und?

Wenn sie nicht mehr in der Bg sind, prüft niemand mehr, was sie angespart haben. Mit welchem Recht auch? Kinder sind ihren Eltern gegenüber doch nicht unterhaltsverpflichtet, wär ja auch noch schöner!

Nehmen wir an, die Kinder haben kein Vermögen, weil sie immer Spiele, Kleidung usw. geschenkt bekommen haben. Dann bringt ihnen (zumindest momentan) ein eigener Vermögensfreibetrag nichts.

Wenn allerdings die Mutter mehr als 5850 Euro Vermögen hätte, würde sie alleine kein ALG-2 bekommen, weil über dem Freibetrag.
Wären die Kinder mit in der BG, erhöht sich doch der Freibetrag der BG,

aber nicht der der Mutter
und das höhere Vermögen der Mutter wäre nicht mehr zu verwerten.

es gibt kein höheres Vermögen für die Mutter, es gibt nur Vermögen von mutter, vin Kind 1 und Kind 2



Also wenn die Kids draußen sind, haben sie einen Bedarf von 207 Euro plus Mietanteil. Ist Kindergeld+Kinderunterhalt höher (muss ja sein, damit sie aus der BG draußen bleiben können), wird der übersteigende Betrag der Mutter als Einkommen zugerechnet (richtig verstanden?), aber nur maximal bis zur Höhe des Kindergeldes, den KU können sie voll "behalten".

Jein

Bei dem einen wird das Kindergeld, das "nicht gebraucht wird" übertragen, bei dem anderen (wie bei uns) nicht.

Ich hab damit argumentiert, daß ich meine Kinder nicht aus der Bg hole, um anschließend wieder für sie einen ntrag zu stellen, wenn die nächste Klassenfahrt ansteht. Oder weil die kiefernorthopädische Behandlung im Regelsatz nicht zu finden ist, und auch sonsdt haben meine Kinder notwendige Ausgaben, für die sie das ganze Kindergeld brauchen. Und das halbe Kindergeld steht ja dem Vater zu, und er ziehts vom KU ab... usw

Meine Arge hat deshalb kein Kindergeld übertragen.


Vorteilhaft für die Mutter wäre es also, dass ihr der KU nicht angerechnet wird, und vom Kindergeld nur ein Teil.



Vorteilhaft ists für die Kinder, wenn das ganze Kindergeld bei den Kindern bleibt.

Nachteilhaft wäre, dass nun nur noch ihr Bedarf (345 Euro, richtig?) plus Alleinerziehendenzuschlag (36%? der bleibt doch auch wenn die Kinder nicht in der BG sind, oder?) plus ihr Mietanteil bleibt, also beim Bedarf 2/3 der Miete und 2*207 Euro weniger rauskommt.

Wieso kommt weniger raus? Der Kindesunterhalt und das Kindergeld sind docvh nach wie vor da - nur eben nicht mehr im Bescheid!

Dazu kommt auf jeden Fall das Wohngeld für die Kinder, das es vom Wohnungsamt dann gibt: was also soll ein Nachteil sein???

Kann das sein, dass das dadurch, dass das Einkommen der Kinder, das über deren Bedarf hinausgeht, bis zur Höhe des Kindergeldes bei der Mutter angerechnet wird, das ganze so lange ein Nullsummenspiel ist, bis mindestens eins der Kinder über Einkommen verfügt, das seinen Bedarf um mehr als das Kindergeld (also 154 Euro) übersteigt?

Nein, denn du vergißt das Wohngeld....

Oder wo soll der Vorteil (finanzielle) sein?

Wohngeld!!! bitte etwas besser lesen, daß hatt ich schon im ersten Beitrag geschrieben!

Kinder sind raus aus der BG:

Angenommen Miete 489 Euro, also 163 für jeden.
Kind 1 Bedarf 207+163=370
Kind 1 154(KG)+216(KU)=370

Kind 2 Bedarf 207+163=370
Kind 2 154(KG)+262(KU)=416

Kind 2 hat 46 Euro mehr als Bedarf, was der Mutter als Einkommen berechnet wird.

Aber davon wird die Versicherungspauschale abgezogen: also kannst dich noch mit dem Amt um 16 € streiten.
Und da gibts genug Gründe, auf der Nichtanrechnung zu bestehen! s.o.
...
 
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Alt 26.09.2008, 14:00   #8
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Ludwigsburg, willst du dich nicht als Rechts"anwalt" für uns alle zur Verfügung stellen?

Ich denke, dann hättest du einen Vollzeitjob. Wir müssten dann nur die Vergütung zusammenkriegen.
ela1953 ist offline  
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Alt 26.09.2008, 14:51   #9
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
Ludwigsburg, willst du dich nicht als Rechts"anwalt" für uns alle zur Verfügung stellen?

Ich denke, dann hättest du einen Vollzeitjob. Wir müssten dann nur die Vergütung zusammenkriegen.
Da wüßt ich hier ein paar, die besser geeignet wären :-)
 
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Alt 26.09.2008, 14:58   #10
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Hi,

erstmal nochmal DANKE!!!

Also:
Nur die 750 Euro sind "übertragbar", richtig?

Geht das nur wenn die Kids in der BG sind, oder auch wenn sie nur in der HG sind?

1. Vorteil von "Kinder nicht in der BG": Wohngeld (whow, noch ein Thema zum Einarbeiten ;-) )

2. Wenn man gut argumentiert, kann man glück haben, dass das "übrige" Kindergeld nicht übertragen wird

3. Das Kind kann bei seinen Einkünften 30 Euro Vers. Pauschale abziehen. (dann wohl aber eine Kinderunfall mit 20 Euro Beitrag nicht mehr extra, oder?)

4. Hmmm wenn der Vater das halbe KG bekommt, es sich also selbst auszahlen lässt, und nachher den KU nicht kürzt, bekommt das Kind nur 77 Euro KG, d.H. die ARGE kann nur maximal 77 Euro an die Mutter übertragen, falls sie nicht ganz davon absieht.

Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Noch ne Zusatzfrage:
Bei den OG Verhältnissen, bekämen die Kinder dann Wohngeld? Und was hat das mit "fiktiv" auf sich? (sorry, wohngeld hab ich noch keine Ahnung)

Gruß
Orlando
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Alt 26.09.2008, 17:39   #11
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Und nochmal ne Nachfrage:

Die 30 Euro Versicherungspauschale kann man auch von Unterhaltseinkommen absetzen?

Hatte gedacht ich hätte mal gelesen, dass das nur von unselbständigem Erwerbseinkommen geht. Oder war es so, dass es nur bei selbständigen nicht geht? Und falls ja, gilt das dann auch für nebenbei selbständig Tätige, die ansonsten z.B. noch Unterhaltseinkünfte haben?

Bin bissel verwirrt...

Gruß
Orlando
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Alt 26.09.2008, 17:51   #12
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Hi,

erstmal nochmal DANKE!!!

Also:
Nur die 750 Euro sind "übertragbar", richtig?

Geht das nur wenn die Kids in der BG sind, oder auch wenn sie nur in der HG sind?

1. Vorteil von "Kinder nicht in der BG": Wohngeld (whow, noch ein Thema zum Einarbeiten ;-) )

2. Wenn man gut argumentiert, kann man glück haben, dass das "übrige" Kindergeld nicht übertragen wird

3. Das Kind kann bei seinen Einkünften 30 Euro Vers. Pauschale abziehen. (dann wohl aber eine Kinderunfall mit 20 Euro Beitrag nicht mehr extra, oder?)

4. Hmmm wenn der Vater das halbe KG bekommt, es sich also selbst auszahlen lässt, und nachher den KU nicht kürzt, bekommt das Kind nur 77 Euro KG, d.H. die ARGE kann nur maximal 77 Euro an die Mutter übertragen, falls sie nicht ganz davon absieht.

Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Noch ne Zusatzfrage:
Bei den OG Verhältnissen, bekämen die Kinder dann Wohngeld? Und was hat das mit "fiktiv" auf sich? (sorry, wohngeld hab ich noch keine Ahnung)

Gruß
Orlando
Mit "fiktiv" meinte ich, dass man sich vorab den Wohngeldanspruch ausrechnen und den Antrag ruhend stellen lässt - also es wird nicht wirklich schon Wohngeld bezogen. Die Kinder müssen ja erst einmal aus dem ARGE-Bescheid verschwinden, bevor Wohngeldantrag bezogen werden kann. Alg II und gleichzeitig Wohngeld zu beziehen ist nicht möglich.

Zitat:
Nur die 750 Euro sind "übertragbar", richtig?

Geht das nur wenn die Kids in der BG sind, oder auch wenn sie nur in der HG sind?
Hast du die Dienstanweisungen der BA zur Vermögensanrechnung gelesen? Die 750 pro BG-Mitglied werden zusammengeschmissen, ja.

Wenn sie zur Haushaltsgemeinschaft gehören ... keine Ahnung, sorry. Da müsste ich noch mal konzentriert drüber nachdenken und selbst dann wäre es nur meine Meinung, die für "die da" nicht zählt, fürchte ich.


Zitat:
3. Das Kind kann bei seinen Einkünften 30 Euro Vers. Pauschale abziehen. (dann wohl aber eine Kinderunfall mit 20 Euro Beitrag nicht mehr extra, oder?)
Das minderjährige Kind nicht, aber das volljährige (in dem von Dir geschilderten Fall sind sie ja sehr Jung, die Kids).

Bevor das Kindergeld bei der Mutter angerechnet wird, muss es um die ihr zustehende Versicherungspauschale bereinigt werden, das war gemeint.
Die 30 Euro werden aber wohl schon z.Zt. (wird schon Alg II bezogen?) beim Ehegattenunterhalt abgezogen, deshalb nicht noch einmal.

Es gibt Gerichtsurteile, die aber auch Minderjährigen eine eigene Versicherungspauschale zugestehen, wenn sie wirklich eigene Versicherungen besitzen (Mofa, Handy ...).

Zitat:
4. Hmmm wenn der Vater das halbe KG bekommt, es sich also selbst auszahlen lässt, und nachher den KU nicht kürzt, bekommt das Kind nur 77 Euro KG, d.H. die ARGE kann nur maximal 77 Euro an die Mutter übertragen, falls sie nicht ganz davon absieht.
Die Familienkasse zahlt nicht an zwei Empfänger aus, nur an einen. Und ob - wenn unterhaltsrechtlich bestimmt wurde, dass die Mutter Kindergeld erhält - es so einfach ist, den Vater zum Kindergeldempfänger zu bestimmen, bezweifele ich. Kindergeld erhält derjenige Elternteil, bei dem die Kinder leben.

Ja, WÄRE weniger Ki'geld übertragbar.

Zu Deiner letzten Frage: Ja, ich sehe es so, dass den Kindern Wohngeld zustehen würde. Einfach Antrag stellen und ruhend stellen lassen, bis die Kinder aus dem Bescheid gestrichen wurden aufgrund ausreichend eigenem Einkommen
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LG biddy

Geändert von biddy (26.09.2008 um 17:56 Uhr).
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Alt 26.09.2008, 17:59   #13
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Und nochmal ne Nachfrage:

Die 30 Euro Versicherungspauschale kann man auch von Unterhaltseinkommen absetzen?

Hatte gedacht ich hätte mal gelesen, dass das nur von unselbständigem Erwerbseinkommen geht. Oder war es so, dass es nur bei selbständigen nicht geht? Und falls ja, gilt das dann auch für nebenbei selbständig Tätige, die ansonsten z.B. noch Unterhaltseinkünfte haben?

Bin bissel verwirrt...

Gruß
Orlando
Du meinst wahrscheinlich den Grundfreibetrag und weitere Freibeträge und Absetzungen (auch Versicherungspauschale) bei Erwerbseinkommen.

Im Unterschied dazu ist die Absetzung der Versicherungspauschale von 30 Euro bei jedem Einkommen möglich. Nein: Pflicht.

Aber eben nur einmal, also nicht bei mehreren Einkommensarten wie Unterhalt, Kindergeld, Was-weiß-ich pro Person mehrmals.
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