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ALG II

Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?; in Forum: Information; Ook, dann richt sie also ein Zusatzblatt ein, mit einer Erklärung, dass sie 2 Kinder hat, die nicht in der BG sind, die sie aber allein erzieht, und besteht darauf, ...
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Alt 29.09.2008, 08:44   #26
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Beiträge: 45
Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Ook, dann richt sie also ein Zusatzblatt ein, mit einer Erklärung, dass sie 2 Kinder hat, die nicht in der BG sind, die sie aber allein erzieht, und besteht darauf, dass falls die in der Software eingetragen werden müssen, um den Alleinerziehendenzuschlag zu bekommen, auf dem Bescheid erwähnt wird, dass das nur wegen der unzulänglichen Software passiert, aber die Kinder nicht zur BG gehören, also keine Leistungen nach ALG-II erhalten.

Gut so?

Und wegen der Zahlung des Kindesunterhaltes:
Muss meine Ex-Frau ein Konto für die Jungs anlegen, oder reicht das, wenn ich den in einer von ihrem Unterhalt getrennten Überweisung auf ihr Konto überweise, mit dem Verwendungszweck "Unterhalt für xxx und yyy zur Weiterleitung", damit das nicht als ihr Einkommen zählt?

Gruß
Orlando
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Alt 29.09.2008, 08:51   #27
Ludwigsburg
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Ook, dann richt sie also ein Zusatzblatt ein, mit einer Erklärung, dass sie 2 Kinder hat, die nicht in der BG sind, die sie aber allein erzieht, und besteht darauf, dass falls die in der Software eingetragen werden müssen, um den Alleinerziehendenzuschlag zu bekommen, auf dem Bescheid erwähnt wird, dass das nur wegen der unzulänglichen Software passiert, aber die Kinder nicht zur BG gehören, also keine Leistungen nach ALG-II erhalten.

Gut so?

Ja

Und wegen der Zahlung des Kindesunterhaltes:
Muss meine Ex-Frau ein Konto für die Jungs anlegen, oder reicht das, wenn ich den in einer von ihrem Unterhalt getrennten Überweisung auf ihr Konto überweise, mit dem Verwendungszweck "Unterhalt für xxx und yyy zur Weiterleitung", damit das nicht als ihr Einkommen zählt?

Gruß
Orlando
Wie alt sind die Jungs? Ab 15 würd ich eigene Konten einrichten.
 
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Alt 29.09.2008, 08:59   #28
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Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

4 und 6 jahre. also die Überweisung mit o.g. Verwendungszweck?

Habe hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erechtigte.pdf

noch was gefunden:

3.1 unten:

Einkommen eines zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kindes ist
grds. nicht auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsge-meinschaft
anzurechnen. Ausnahme: Kindergeld (vgl. Rz. 11.12 der
Hinweise zu § 11).


Würde sich damit nicht eine Herausnahme erübrigen?

Gruß
Orlando
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Alt 29.09.2008, 09:10   #29
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
4 und 6 jahre. also die Überweisung mit o.g. Verwendungszweck?

Habe hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erechtigte.pdf

noch was gefunden:

3.1 unten:

Einkommen eines zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kindes ist
grds. nicht auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsge-meinschaft
anzurechnen. Ausnahme: Kindergeld (vgl. Rz. 11.12 der
Hinweise zu § 11).


Würde sich damit nicht eine Herausnahme erübrigen?

Gruß
Orlando

Nein, wie ich immer wieder schreibe. Denn jedes Geldgeschenk würde angerechnet... oder man müßte betrügen.
Davon abgesehen: ALG II ist nachrangig und sie haben damit KEINEN ALG II Anspruch!!!
 
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Alt 29.09.2008, 10:19   #30
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Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Nur mal kurz eine Zwischeninfo für Deine Berechnungen, Orlando:

Der Sozialgeldsatz beträgt aktuell 211 Euro pro Kind, nicht 207 Euro.

Und: Das Wohngeld wird 2009 um einiges erhöht (Heizkosten fließen mit ein), so dass Opa dann evtl. nicht mehr zahlen müsste ...

*zwischeninfo-ende*
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
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Alt 29.09.2008, 14:00   #31
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Beiträge: 45
Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Dankeschön!

Bissel komplizwickt wird es noch mit dem Wohngeld und er KDU werden.

Wir haben ja zusammen ein Haus, das wir versuchen wollen zu halten, damit die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung rausgerissen werden (schlimm genug, dass der Papa jetzt nicht mehr jeden Tag da ist).

Ihre Kosten setzen sich also zum einen aus der Hälfte der Zinsen und zum anderen aus der Miete, die sie mir für meine Hälfte des Hauses zahlt, zusammen, plus Grundsteuer, Gebäudeversicherung (die beiden Posten gehören ja auch dazu) und dem Gas-Abschlag.

Bei der Miete haben wir uns an die örtlichen 4,40 Euro pro Quadratmeter gehalten, damit uns kein Amt irgendwelche Schiebereien vorwerfen kann, war doch richtig so, oder?

Bei mir kommt die Miete (abzüglich meiner Hälfte der Zinsen) ja wieder aufs Netto drauf, und dafür bekommt sie 1:1 wieder mehr Unterhalt, da ich eh nur den Selbsbehalt für mich behalten darf.

Hat hier schon mal jemand so ein Konstrukt (halb Eigentum, halb Miete) gehabt? Oder weiß wie das geht?

Gruß
Orlando
Orlando ist offline  
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Alt 29.09.2008, 14:43   #32
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Dankeschön!

Bissel komplizwickt wird es noch mit dem Wohngeld und er KDU werden.

Wir haben ja zusammen ein Haus, das wir versuchen wollen zu halten, damit die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung rausgerissen werden (schlimm genug, dass der Papa jetzt nicht mehr jeden Tag da ist).

Ihre Kosten setzen sich also zum einen aus der Hälfte der Zinsen und zum anderen aus der Miete, die sie mir für meine Hälfte des Hauses zahlt, zusammen, plus Grundsteuer, Gebäudeversicherung (die beiden Posten gehören ja auch dazu) und dem Gas-Abschlag.

Bei der Miete haben wir uns an die örtlichen 4,40 Euro pro Quadratmeter gehalten, damit uns kein Amt irgendwelche Schiebereien vorwerfen kann, war doch richtig so, oder?

Bei mir kommt die Miete (abzüglich meiner Hälfte der Zinsen) ja wieder aufs Netto drauf, und dafür bekommt sie 1:1 wieder mehr Unterhalt, da ich eh nur den Selbsbehalt für mich behalten darf.

Hat hier schon mal jemand so ein Konstrukt (halb Eigentum, halb Miete) gehabt? Oder weiß wie das geht?

Gruß
Orlando
zu den Kosten der Unterkunft zählen auch noch:
Schornsteinfeger, Wartung der Heizung, städtische Abgaben (außer der Grundsteuer noch Müllabfuhr usw.)
ela1953 ist offline  
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Alt 30.09.2008, 07:17   #33
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Beiträge: 45
Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
zu den Kosten der Unterkunft zählen auch noch:
Schornsteinfeger, Wartung der Heizung, städtische Abgaben (außer der Grundsteuer noch Müllabfuhr usw.)

Hi,

das zählt dann aber nur bei der KDU des ALG 2 und nicht beim Wohngeld, oder?

Gruß
Orlando
Orlando ist offline  
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Alt 30.09.2008, 07:23   #34
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Wohngeldberechnung: die ist mir zu kompliziert :-)

Ich weiß nur: alles an Kosten angeben, was du zusammen kriegst, auch Nachzahlungen usw - damit hab ich früher mal erfolgreich einen Widerspruch durchbekommen, hatte etwas zuviel Einkommen - da hat mich ne Nebenkostenabrechnung gerettet, die mir bei Antragsabgabe nich eingefallen ist.
 
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Alt 30.09.2008, 07:28   #35
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft
 
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Alt 30.09.2008, 11:27   #36
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Hi,

das zählt dann aber nur bei der KDU des ALG 2 und nicht beim Wohngeld, oder?

Gruß
Orlando

ja, beim richtigen Wohngeld ist das etwas anders. Da muss ich aber auch den Abgabenbescheid einreichen, der Schornsteinfeger ist in irgendeiner Pauschale


aber ich bezog das hierauf:

Ihre Kosten setzen sich also zum einen aus der Hälfte der Zinsen und zum anderen aus der Miete, die sie mir für meine Hälfte des Hauses zahlt, zusammen, plus Grundsteuer, Gebäudeversicherung (die beiden Posten gehören ja auch dazu) und dem Gas-Abschlag.

die genannten Kosten gehören auch zu den Nebenkosten der Miete
ela1953 ist offline  
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Alt 30.09.2008, 11:34   #37
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Dankeschön!

Bissel komplizwickt wird es noch mit dem Wohngeld und er KDU werden.

Wir haben ja zusammen ein Haus, das wir versuchen wollen zu halten, damit die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung rausgerissen werden (schlimm genug, dass der Papa jetzt nicht mehr jeden Tag da ist).

Ihre Kosten setzen sich also zum einen aus der Hälfte der Zinsen und zum anderen aus der Miete, die sie mir für meine Hälfte des Hauses zahlt, zusammen, plus Grundsteuer, Gebäudeversicherung (die beiden Posten gehören ja auch dazu) und dem Gas-Abschlag.

Bei der Miete haben wir uns an die örtlichen 4,40 Euro pro Quadratmeter gehalten, damit uns kein Amt irgendwelche Schiebereien vorwerfen kann, war doch richtig so, oder?

Bei mir kommt die Miete (abzüglich meiner Hälfte der Zinsen) ja wieder aufs Netto drauf, und dafür bekommt sie 1:1 wieder mehr Unterhalt, da ich eh nur den Selbsbehalt für mich behalten darf.

Hat hier schon mal jemand so ein Konstrukt (halb Eigentum, halb Miete) gehabt? Oder weiß wie das geht?

Gruß
Orlando
Bei mir wurde das anders festgelegt: Ich brauchte keine Miete zahlen.

Mein Exmann sollte die Tilgung leisten und Unterhalt zahlen. Ich war verpflichtet die laufenden Kosten aufzubringen. Es lief aber darauf hin, dass er gar nichts zahlte und ich alles.
Mittlerweile sind wir dabei ihn aus dem Grundbuch zu löschen. Es sieht da gut aus für mich.
ela1953 ist offline  
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Alt 30.09.2008, 12:32   #38
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
zu den Kosten der Unterkunft zählen auch noch:
Schornsteinfeger, Wartung der Heizung, städtische Abgaben (außer der Grundsteuer noch Müllabfuhr usw.)
Bei der Müllabfuhr nur die Jahresgebühren für die Abfuhr (nach Personen gerechnet), oder auch die Müllmarken, die man auf die Tonne kleben muss?

Und zählt da auch die Gebäudeversicherung dazu?

Und wenn man mit Gas heizt und Warmwasser bereitet, wieviel wird dann da abgezogen für das WW?
Und kann die ARGE hingehen und sagen "Da ist ja jetzt einer ausgezogen (der getrennt lebende Ehemenn), also fallen da jetzt auch weniger Kosten an"?

Gruß
Orlando
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Alt 30.09.2008, 12:41   #39
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Bei der Müllabfuhr nur die Jahresgebühren für die Abfuhr (nach Personen gerechnet), oder auch die Müllmarken, die man auf die Tonne kleben muss?

Ja

Und zählt da auch die Gebäudeversicherung dazu?

Ja

Und wenn man mit Gas heizt und Warmwasser bereitet, wieviel wird dann da abgezogen für das WW?

Knapp 7 € für einen Erwachsenen
bei Kindern weniger, da sie nicht den vollen Regelsatz haben
 
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Alt 30.09.2008, 13:00   #40
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Orlando Beitrag anzeigen
Bei der Müllabfuhr nur die Jahresgebühren für die Abfuhr (nach Personen gerechnet), oder auch die Müllmarken, die man auf die Tonne kleben muss? ich bezahle nur die Gebühr nach Größe der Tonne, habe aber hier gelesen, dass es diese zweifache Bezahlung gibt. Und diese Marke gehört auch zu den Müllgebühren.

Und zählt da auch die Gebäudeversicherung dazu? ja,

Und wenn man mit Gas heizt und Warmwasser bereitet, wieviel wird dann da abgezogen für das WW? den genauen Anteil überles ich immer, da ich mit Strom das Wasser erwärme

Und kann die ARGE hingehen und sagen "Da ist ja jetzt einer ausgezogen (der getrennt lebende Ehemenn), also fallen da jetzt auch weniger Kosten an"?

Gruß
Orlando
die Arge ist ja verpflichtet, die tatsächlichen Kosten zu erstatten. Wenn ihr jetzt weniger zahlen müsst, da pro Kopf Gebühren, dann erstatten die das natürlich nicht. Die Abschläge für Heizung und Wasser werden wohl erst bei der nächsten Jahresabrechnung angeglichen. Wenn ihr dann was zurück bekommt (was ich aber aufgrund der Gaspreiserhöhung ausschließe) erhält das die Arge. Wenn der Stromverbrauch sinkt, gehört euch das Guthaben. weil der Strom vom Regelsatz gezahlt wird.
Der KdU Anteil wird ja nach Köpfen errechnet. Bei gleichen Kosten für nun weniger Personen erhöht sich der Prokopfanteil.
Hinzu kommt noch, das die Größe des Eigentums angemessen sein muss.
Wie sich das aber jetzt bei der Mischung aus Eigentum und Miete berechnet, weiß ich nicht. Ich vermute mal, die SB der Jobcenter auch nicht. (Ich sollte das Haus verkaufen und davon leben) Da wäre es sicher von Vorteil, wenn du dafür einen neuen Thread aufmachst. Denn dann melden sich diejenigen, die Ahnung haben von Eigentum usw.
ela1953 ist offline  
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Alt 01.10.2008, 09:55   #41
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Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 415
Beitrag AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Sehr geehrter Herr XXXXXXX
Sie teilen am 29.09.2008 telefonisch mit,daß ihre Tochter xxxx arbeitet.
Zur Prüfung ihres Antrages vom 05.09.2008 bitte wir daher noch um Vorlage der Lohnabrechnungen ihrer Tochter xxxx
muss ich wirklich die Lohnabrechnungen vorzeigen??
damit sie aus der BG kommt
Avensis ist offline  
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Alt 01.10.2008, 12:06   #42
Ludwigsburg
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Standard AW: Kinder mit ausreichendem Einkommen nicht in die BG aufnehmen? Was bringt das?

Zitat:
Zitat von Avensis Beitrag anzeigen
Sehr geehrter Herr XXXXXXX
Sie teilen am 29.09.2008 telefonisch mit,daß ihre Tochter xxxx arbeitet.
Zur Prüfung ihres Antrages vom 05.09.2008 bitte wir daher noch um Vorlage der Lohnabrechnungen ihrer Tochter xxxx
muss ich wirklich die Lohnabrechnungen vorzeigen??
damit sie aus d