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| Tags: aufnehmen, ausreichendem, bringt, einkommen, kinder |
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| | #26 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Ook, dann richt sie also ein Zusatzblatt ein, mit einer Erklärung, dass sie 2 Kinder hat, die nicht in der BG sind, die sie aber allein erzieht, und besteht darauf, dass falls die in der Software eingetragen werden müssen, um den Alleinerziehendenzuschlag zu bekommen, auf dem Bescheid erwähnt wird, dass das nur wegen der unzulänglichen Software passiert, aber die Kinder nicht zur BG gehören, also keine Leistungen nach ALG-II erhalten. Gut so? Und wegen der Zahlung des Kindesunterhaltes: Muss meine Ex-Frau ein Konto für die Jungs anlegen, oder reicht das, wenn ich den in einer von ihrem Unterhalt getrennten Überweisung auf ihr Konto überweise, mit dem Verwendungszweck "Unterhalt für xxx und yyy zur Weiterleitung", damit das nicht als ihr Einkommen zählt? Gruß Orlando |
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| | #27 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #28 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| 4 und 6 jahre. also die Überweisung mit o.g. Verwendungszweck? Habe hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erechtigte.pdf noch was gefunden: 3.1 unten: Einkommen eines zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kindes ist grds. nicht auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsge-meinschaft anzurechnen. Ausnahme: Kindergeld (vgl. Rz. 11.12 der Hinweise zu § 11). Würde sich damit nicht eine Herausnahme erübrigen? Gruß Orlando |
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| | #29 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Nein, wie ich immer wieder schreibe. Denn jedes Geldgeschenk würde angerechnet... oder man müßte betrügen. Davon abgesehen: ALG II ist nachrangig und sie haben damit KEINEN ALG II Anspruch!!! | |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Nur mal kurz eine Zwischeninfo für Deine Berechnungen, Orlando: Der Sozialgeldsatz beträgt aktuell 211 Euro pro Kind, nicht 207 Euro. Und: Das Wohngeld wird 2009 um einiges erhöht (Heizkosten fließen mit ein), so dass Opa dann evtl. nicht mehr zahlen müsste ... *zwischeninfo-ende*
__________________ LG biddy |
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| | #31 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Dankeschön! Bissel komplizwickt wird es noch mit dem Wohngeld und er KDU werden. Wir haben ja zusammen ein Haus, das wir versuchen wollen zu halten, damit die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung rausgerissen werden (schlimm genug, dass der Papa jetzt nicht mehr jeden Tag da ist). Ihre Kosten setzen sich also zum einen aus der Hälfte der Zinsen und zum anderen aus der Miete, die sie mir für meine Hälfte des Hauses zahlt, zusammen, plus Grundsteuer, Gebäudeversicherung (die beiden Posten gehören ja auch dazu) und dem Gas-Abschlag. Bei der Miete haben wir uns an die örtlichen 4,40 Euro pro Quadratmeter gehalten, damit uns kein Amt irgendwelche Schiebereien vorwerfen kann, war doch richtig so, oder? Bei mir kommt die Miete (abzüglich meiner Hälfte der Zinsen) ja wieder aufs Netto drauf, und dafür bekommt sie 1:1 wieder mehr Unterhalt, da ich eh nur den Selbsbehalt für mich behalten darf. Hat hier schon mal jemand so ein Konstrukt (halb Eigentum, halb Miete) gehabt? Oder weiß wie das geht? Gruß Orlando |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
Schornsteinfeger, Wartung der Heizung, städtische Abgaben (außer der Grundsteuer noch Müllabfuhr usw.) | |
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| | #33 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
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| | #34 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wohngeldberechnung: die ist mir zu kompliziert :-) Ich weiß nur: alles an Kosten angeben, was du zusammen kriegst, auch Nachzahlungen usw - damit hab ich früher mal erfolgreich einen Widerspruch durchbekommen, hatte etwas zuviel Einkommen - da hat mich ne Nebenkostenabrechnung gerettet, die mir bei Antragsabgabe nich eingefallen ist. |
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| | #35 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #36 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
ja, beim richtigen Wohngeld ist das etwas anders. Da muss ich aber auch den Abgabenbescheid einreichen, der Schornsteinfeger ist in irgendeiner Pauschale aber ich bezog das hierauf: Ihre Kosten setzen sich also zum einen aus der Hälfte der Zinsen und zum anderen aus der Miete, die sie mir für meine Hälfte des Hauses zahlt, zusammen, plus Grundsteuer, Gebäudeversicherung (die beiden Posten gehören ja auch dazu) und dem Gas-Abschlag. die genannten Kosten gehören auch zu den Nebenkosten der Miete | |
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| | #37 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
Mein Exmann sollte die Tilgung leisten und Unterhalt zahlen. Ich war verpflichtet die laufenden Kosten aufzubringen. Es lief aber darauf hin, dass er gar nichts zahlte und ich alles. Mittlerweile sind wir dabei ihn aus dem Grundbuch zu löschen. Es sieht da gut aus für mich. | |
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| | #38 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Zitat:
Und zählt da auch die Gebäudeversicherung dazu? Und wenn man mit Gas heizt und Warmwasser bereitet, wieviel wird dann da abgezogen für das WW? Und kann die ARGE hingehen und sagen "Da ist ja jetzt einer ausgezogen (der getrennt lebende Ehemenn), also fallen da jetzt auch weniger Kosten an"? Gruß Orlando | |
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| | #39 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #40 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
Der KdU Anteil wird ja nach Köpfen errechnet. Bei gleichen Kosten für nun weniger Personen erhöht sich der Prokopfanteil. Hinzu kommt noch, das die Größe des Eigentums angemessen sein muss. Wie sich das aber jetzt bei der Mischung aus Eigentum und Miete berechnet, weiß ich nicht. Ich vermute mal, die SB der Jobcenter auch nicht. (Ich sollte das Haus verkaufen und davon leben) Da wäre es sicher von Vorteil, wenn du dafür einen neuen Thread aufmachst. Denn dann melden sich diejenigen, die Ahnung haben von Eigentum usw. | |
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| | #41 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 415
| Sehr geehrter Herr XXXXXXX Sie teilen am 29.09.2008 telefonisch mit,daß ihre Tochter xxxx arbeitet. Zur Prüfung ihres Antrages vom 05.09.2008 bitte wir daher noch um Vorlage der Lohnabrechnungen ihrer Tochter xxxx muss ich wirklich die Lohnabrechnungen vorzeigen?? damit sie aus der BG kommt |
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| | #42 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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