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| Tags: ablehnung, crohn, mehrbedarf, morbus |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 13
| Hallo! Mein Mann hat Morbus Crohn und bis vor 2 Monaten den Mehrbedarf für Kostenaufw. Ernährung bei Morbus Crohn bekommen. Nun mußte er einen neuen Antrag stellen (weil der alte angebl. nur 1 Jahr gültig wäre) und heute kam die Absage. Bei meiner telefonischen Anfrage wurde mir mitgeteilt, das ein medizinischer Rat beschlossen hätte, das die spezielle Ernährung in diesem Krankheitsfall nichts bringen würde, und daher nicht gezhalt werden muß. Doch mein Mann verträgt aufgrund der Krankheit keinerlei Zucker mehr hat auch eine Laktoseintoleranz entwickelt. Und die laktosefreie Ernährung ist sehr kostenaufwändig. Nun meine Fragen: bringt hier ein Widerspruch was und kann ich eine begutachtung bei einem Amtsarzt verlangen (kann ich auch verlangen, das ein Gastroenterologe ihn begutachtet und nicht ein Allgemeinmediziener?)? Weiß jemand welcher Rat sowas entscheidet und wo man seine Entscheidungen nachlesen kann? Vielen Dank für eure Hilfe! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Tja da gibt es leider unterschiedliche Urteile zu, im Endeffekt muss es durchgeklagt werden, aber die Richtlinien bei den Kassen sagen es auch mal so, mal so Hier ein paar Urteile http://www.ruhrtalklinik.de/aktuelle...d02/index.html http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/...ds=&sensitive= ( bitte zweimal klicken) |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
| Zitat:
einen erhöhten Regelsatz angeordnet. In dem Beschluss vom sächsischen LSG geht es nur um die Anrechnung von Kindergeld, da der AST trotz des gewährten Mehrbedarfs zu Morbus Crohn ohne dem KG nicht in der Lage sei, die besondere Ernährung zu finanzieren. Und auch für Lactoseintolleranz wird Mehraufwand gewährt: Entscheidung I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18.07.2006 aufgehoben und die Beklagte in Abänderung des Bescheides vom 27.10.2005 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 25.01.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.01.2006 verurteilt, an den Kläger im Zeitraum November 2005 bis Januar 2006 einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung wegen Laktoseintoleranz in Höhe von 71,58 EUR monatlich zu zahlen. Bundessozialgericht f
__________________ Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl) Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF) von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Geändert von Lothenon (26.09.2008 um 03:07 Uhr). | |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Domain-Infos www.elo-forum.org | Mister Wong | This thread | Refback | 12.11.2008 18:31 | |
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