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ALG II

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Alt 25.09.2008, 13:52   #1
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Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 4
Standard Falsche Berechnung ? Hilfe

Hallo, ich habe solangsam ein riesen Problem, habe schon 2 mal bei meinem Sachbearbeiter vorgesprochen aber irgendwie stimmt da was nicht, ich versuche es mal zu erklären und danke schonmal im vorraus für eventuelle Hilfestellung :-) .
Bin Alleinerziehend habe 2 Kinder 3 und 9 Jahre alt.
Einnahmen sind wie folgt:
293 UV Kasse
308 Kindergeld
135 Wohngeld ab September 2008

Ausgaben:
375 Miete inkl. Nebenkosten
60 Heizkosten


so nun steht in meinem neuen Bescheid von heute drin das ich
157 Euro für Unterkunft und Heizung bekomme
und 351 Euro Sicherung des Lebensunterhaltes

Die Spalten wo die Kinder drin stehen sind alle mit 0,00 Euro auch fehlt der Mehrbedarf für AE
Insgesamt steht zum Schluß 508 Euro Gesamtbetrag
Auch wenn ich jetzt 135 Wohngeld bekomme , ist es immernoch nicht so das die Miete davon gedeckt wird, oder?
Wenn ich einen Hartz vl Rechner benutze aus dem Internet, fehlen mir 83 Euro !!
sportingbull ist offline  
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Alt 25.09.2008, 14:05   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
Standard AW: Falsche Berechnung ? Hilfe

unbedingt geg.den Bescheid innerh.4 Wochen schriftl.Widerspruch einlegen.

Überprüfungsantrag (unter Downlaod)stellen evtl.Juristische Hilfe in Anspruch nehemn.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 25.09.2008, 14:20   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Falsche Berechnung ? Hilfe

Hallo, wo finde ich das mit dem Download? Weiß gar nicht wie so ein Widerspruch aussehen muß??
Danke
sportingbull ist offline  
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Alt 25.09.2008, 14:24   #4
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
Standard AW: Falsche Berechnung ? Hilfe

sollte hier sein:
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Alt 25.09.2008, 14:24   #5
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Falsche Berechnung ? Hilfe

Erwerbslosen Forum Deutschland - Widerspr
gerda52 ist offline  
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Alt 25.09.2008, 16:51   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 316
Standard AW: Falsche Berechnung ? Hilfe

Wer bekommt das Wohngeld und warum?
Kalkulator ist offline  
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Alt 25.09.2008, 17:25   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Falsche Berechnung ? Hilfe

Also wer es bekommt kann ich nicht sagen Bescheid liegt noch nicht vor, aber da meine Kinder in der Berechnung der Arge fehlen wird es wohl für die Kinder sein. Und warum weiß nicht , wurde Anfang August von der Arge dazu Aufgefordert Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld zu stellen.
sportingbull ist offline  
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Alt 25.09.2008, 17:44   #8
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Falsche Berechnung ? Hilfe

Zitat:
Zitat von sportingbull
wurde Anfang August von der Arge dazu Aufgefordert Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld zu stellen.
Als ALG II-Bezieherin bist Du vom Kinderzuschlag ausgeschlossen. Den gibts nur, wenn Du selbst verdienst und damit Deinen eigenen Unterhalt bestreiten kannst.
gerda52 ist offline  
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Alt 25.09.2008, 18:52   #9
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Falsche Berechnung ? Hilfe

Deine Kinder haben ein Einkommen von jeweils 300,50 Euro ([293 € + 308 €] : 2).
Sie haben einen Bedarf von 211 Euro Sozialgeld und anteilig 145 Euro Kosten der Unterkunft plus Heizung ([375 + 60] : 3 Pers.] = 356 Euro pro Kind.

Es fehlen zur Bedarfsdeckung noch 55,50 Euro pro Kind.

Inklusive Wohngeld (67,50 € pro Kind) ist ihr Bedarf also gedeckt - die Kosten der Unterkunft plus Heizung zahlen sie aus ihrem Einkommen anteilig an Dich als Mieterin.

Du bekommst noch Deinen KdU-Anteil (keine Ahnung, warum der etwas höher ausfällt als (375 + 60) : 3 Personen) und Deinen Regelsatz. Die Miete ist also mit dem Wohngeld der Kinder und Deinem KdU-Anteil gedeckt.

Allerdings: Alleinerziehendenmehrbedarf fehlt, wie Du bereits bemerkt hast.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
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