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ALG II

Telefonisches Vorstellungsgespräch zählt doch !!!; in Forum: Information; Hallo zusammen ! Meine Frau hat sich im Januar bei einer ( EEJ )Arbeitsgelegenheit vorgestellt! Dann kam der Hammerbrief der ARGE ! Jetzt behauptet die SB : Sie habe sich ...
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Alt 31.03.2006, 00:51   #1
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Registriert seit: 30.03.2006
Beiträge: 6
Standard Telefonisches Vorstellungsgespräch zählt doch !!!

Hallo zusammen !

Meine Frau hat sich im Januar bei einer (Ein-Euro-Job)Arbeitsgelegenheit vorgestellt!

Dann kam der Hammerbrief der ARGE!
Jetzt behauptet die SB: Sie habe sich nicht vorgestellt! :twisted: (nach über 2 Monaten)

Habe sofort bei dieser Stelle (Ein-Euro-Job) angerufen!

Die nette Dame hat folgendes gesagt:
Meine Frau habe lediglich angerufen, :motz: aber sich nicht vorgestellt ! :P
Häää ? In dem Ein-Euro-Job- Vorschlag stand: Bitte vereinbaren Sie ungehend einen Vorstellungstermin bei Frau xxx, Tel: xxx xxx(punkt)

Wenn sich nun in der telefonischen Voranmeldung ergibt, das nur Fachkräfte gesucht werden? Also nicht passt !
Muß man dann extra noch eine schriftliche Bewerbung machen? (per Einschreiben?)

Die hätte Sie doch eh zum Vorstellungsgespräch mitgebracht, wenn die Stelle relevant gewesen wäre!
Jetzt stellt die SB es so hin, als ob sich meine Frau dort nicht beworben hätte! WOW :klatsch:

__________________________________________________ _______________ _________________________________
Für gute Tip´s bin ich immer dankbar ! Ansonsten habe ich mich hier schon ganz gut informiert! Klasse was hier so steht .. :stern:
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Alt 31.03.2006, 02:03   #2
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Benutzerbild von heuschrecke
 
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
Standard

Also so richtig verstanden hab ich das alles noch nicht....

>Gestern (30.3.2006) kam dann der Hammerbrief von "ARGE" ( ARGE für Beschäftigung)
Wir wissen nicht, was in dem Brief in etwa stand...

>gesagt das sich meine Frau nicht vorgestellt habe
Hat sie ja scheinbar letztlich auch garnicht, da ihr gesagt wurde sie sei ungeeignet.

Sieht für mich nach einem Mistverständnis aus:
1.Sie ruft an wegen 'Kinderbetreuung'.
2.Die Frau dort denkt, nö für die Kinderbetreuungsstelle brauchen wir ne Fachkraft.
3.Arbeitsamt ruft dort an: War die Frau XXX schon bei Ihnen?
4. Eine Frau XXX? Nein!

Irgendwie muss in das Konstrukt noch die "Küchenhilfe"-Stelle eingebaut werden. Krieg ich aber grad nicht hin, ist schon zu spät...
Vielleicht so:
1.Die Frau dort wendet sich an die Arge: Wegen der 'Küchenhilfe'-Stelle war immernoch niemand hier!
2.Arge-Frau schaut im Computer wer sich bei der Firma dort vorstellen sollte und sieht da Deine Frau (gut für einen anderen Job, aber wer sagt denn dass bei der Arge immer die Intelligenzbolzen eingestellt werden... :lol: )

>Sie müsste ja sofort mit der Maßnahme aufhören wegen "Lohnwucher"
Das hab ich nun überhaupt nicht verstanden.

>Hab schon an § 187 StGB (Verleumdung) für die "nette Dame"
sowie § 27 StGB (Beihilfe) für die SB, gedacht !
Naja. Erstmal locker bleiben. Vielleicht klärt es sich noch auf.
Ansonsten muss man solche Vorwürfe 'glaubwürdig' machen können. Ein Einzelverbindungsnachweis wäre zB. hilfreich. Wenn ihr keinen habt wäre es übrigens nicht unbedingt hilfreich, dass hier zu posten. Denn der Fall ist so gut beschrieben, dass der entsprechende Sachbearbeiter ihn leicht wiedererkennen kann. Und wir wollen ihm/ihr doch nicht alles verraten, was wir wissen... :P So lebt er sie nämlich erstmal im Ungewissen darüber, ob wir Beweise haben oder nicht... :twisted:
Hat man keinerlei Beweise, kann solche Anschuldigung im schlimmsten Fall auch mal nach hinten losgehen...
__________________
Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar.
heuschrecke ist offline  
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Alt 01.04.2006, 06:35   #3
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Registriert seit: 30.03.2006
Beiträge: 6
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1. Neue Erkenntnisse in dieser Sache!

Wenn ich da anrufe und sage: Guten Tag, mein Name ist.... Ich rufe an wegen...... usw.
Dann befinde ich mich bereits in einem "Vorstellungsgespräch" :|

Internet Suchbegriff: "telefonische Bewerbung" Mehrere Tausend Seiten beschreiben dieses Phänomen! :? (484.000 Seiten)
Is wohl "Neuland" für manche Arbeitgeber der Ein-Euro-Job

Diese "Telefonische Bewerbung" wurde als "nicht Vorgestellt" bei der ARGE mitgeteilt !!!

Vieleicht klärt sich das ja wircklich noch auf? :kinn:

Ich bin nur stink sauer wegen dieser Sache. Weil einem einfach das "Wort im Mund umgedreht" wird.

Dann wäre ja eine Bewerbung auch "nicht Vorgestellt" sondern eben nur "beworben" !!!!
Das ist doch alles nur Wortglauberei -> Nicht mit mir! :evil:
hersteller ist offline  
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Alt 01.04.2006, 12:05   #4
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
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Und ich sehe da einige Unklarheiten:
Ersten wird meistens am Telefon gefragt worauf ich mich bewerbe wenn verschiedene Posten frei sind oder man sagt "Guten Tag, ich bin die und die und ich soll mich auf das und das bewerben"

Wenn dann gesagt wird das man da nichts frei hat oder die Person nicht braucht, dann rufe ich hinterher bei der ARGE an und sage ich habe gerade mit Person XY telefoniert und mir wurde gesagt das ich da nicht gebraucht werde.

Ich setze mich nicht einfach zuhause hin und denke das die Angelegenheit damit erledigt ist, es steht - stand zumindest bei mir- in der Aufforderung zu einem 1 Euro Job auch drin das man sich meldet was aus der Sache geworden ist, etwas muß man selber auch schon machen.
Arania ist offline  
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Alt 02.04.2006, 21:35   #5
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Registriert seit: 30.03.2006
Beiträge: 6
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Ja, genau !

Das Ergebniss wurde natürlich der ARGE mitgeteilt ! Am gleichen Tag noch ! Alles superschnell erledigt. :stern:

----------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------

Aber jetzt mal im ernst ! Die SB übt ziemlich viel Druck aus !
Laufend Neue Termine und ständig soll man sich rechtfertigen!
Ich lasse da meine Frau nicht alleine in "Die Höhle des Löwen"
Bei den Gesprächen bin ich mit anwesend, darf oder soll aber nix sagen.

Wie beim P-Verhör! Der nächste Termin ist schon wieder in 2 Wochen. Dabei waren wir erst vor 2 Wochen.

Hab da jetzt auch ne Frage dazu?

Kann die SB darauf bestehen das ich nicht mit im "Raum" sitze?
Und kann man in diesem Fall dann eine "Schreiberin" verlangen, die das
gesprochene Wort protokoliert?
hersteller ist offline  
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Alt 02.04.2006, 21:54   #6
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Benutzerbild von Quirie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
Standard

Warst Du dabei, bei den Telefonaten meine ich?

Entgegen der oft verbreiteten Auffassung sind auch Ehepartner vollwertige Zeugen, auch vor Gericht.

Vielleicht kannst Du ja für Deine Frau eine Bestätigung schreiben, dass Du das Gespräch so mit angehört hast, dass Deine Frau einen Vorstelleungstermin haben wollte, ihr aber darauf hin gesagt wurde, für die Stelle kämen nur Fachkräfte in Frage.

Käme natürlich auch drauf an, ob in dem Aufforderungsschreiben ganz konkret von Kinderbetreuung die Rede war. Warum hätte sie dann noch weiter fragen sollen?
__________________
Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen.
(Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %)

- Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte-
Quirie ist offline  
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Alt 02.04.2006, 22:21   #7
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Registriert seit: 30.03.2006
Beiträge: 6
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Hallo Quirie,

natürlich war ich dabei, bei dem Telefonat! ( Beim Vorstellungsgespräch)

Es ist der AG der mir (uns) das Wort im Munde verdreht!
(Als ich dort angerufen habe) siehe nächste Zeile....

Hab da ja angerufen beim AG und der hat mir ganz konkret gesagt! :P Ihre Frau hat zwar angerufen, aber sich nicht vorgestellt !

Und im Stellenangebot war alles wie immer! Bezeichnung der Arbeit, Kontaktperson, Telefonnummer. Alles ganz normal, nur halt nicht gepasst! (Nur Fachkraft gesucht!)
hersteller ist offline  
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Alt 02.04.2006, 23:34   #8
Barney
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Beiträge: n/a
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@ hersteller,

deine Frau hat das Recht eine Person ihres Vertrauens an den Gesprächen im Amt dabei zu haben. Alles, was diese Person sagt, gilt so als hätte es deine Frau selber gesagt. Es sei denn, sie widerspricht sofort.
§ 13 Abs 4 SGB X:
Zitat:
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
 
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Alt 04.04.2006, 12:05   #9
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Registriert seit: 30.03.2006
Beiträge: 6
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Endlich !

Die ARGE hat mitgeteilt, daß die Aussage widerufen worden ist !

Immer schön nach dem Motto: "Probieren kann man es ja mal" :twisted:

PS: Danke Barney, für den Hinweis!
hersteller ist offline  
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Alt 04.04.2006, 13:32   #10
Barney
Gast
 
Beiträge: n/a
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Freut mich, wenn es euch geholfen hat.

Mal ein "Fall", der schnell gelöst werden konnte.

:)
 
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Alt 04.04.2006, 13:44   #11
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Registriert seit: 30.06.2005
Ort: rhein-main-donau
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@ Barney, wie ist das, habe ich richtig verstanden der SB darf mir nicht verbieten nichts zu dem Thema zu sagen, wenn ich als Zeuge mitkomme?
argon5
__________________
Möge die Macht mit uns sein


"ARMUT IST DIE SCHLIMMSTE FORM VON GEWALT"
Mahatma Ghandi

Nichts macht uns feiger und gewissensloser als der Wunsch, von allen Menschen geliebt zu werden.
Marie v. Ebner-Eschenbach

Alles was ich hier von mir gebe, stellt nur meine persönliche Meinung dar, keine Rechtsberatung.

Wenn nichts an Teflon hängenbleiben kann, warum hängt dann Teflon an der Pf....?
Argon5 ist offline  
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Alt 04.04.2006, 14:03   #12
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Beiträge: 4.487
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ja, siehe Antwort barney etwas weiter oben
Arco ist offline  
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