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| Tags: ausziehen, ohne, unterstuetzung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 3
| Hallo, ich wende mich mit folgendem Problem an Euch. Ich bin vor 4 Jahren hier in die Wohnung im Haus meiner Eltern gezogen, damals mit meinem Mann. Mittlwerweile bin ich geschieden. Ich lebe hier mit meiner Tochter. Nun möchte ich hier ausziehen, zum einen, gibt es immer mehr Probleme mit meinen Eltern, Streit um die Erziehung meiner Tochter. Mir wurde von einer Beratungsstelle geraten, mit eine eigene Wohnung zu suchen, damit meine Tochter eine festere Struktur hat. Naja, das ist die eine Seite, die andere ist diese, ich habe seit 2 Jahren einen neuen Partner, der mit meinen Eltern nicht zurecht kommt, es ist mittlerweile nicht mehr möglich, dass er mich hier besucht ohne das es zum Streit kommt oder ich tagelang traktiert werde. Ich möchte meine eigene Familie, nur ein Zusammenzug von mir und meine Freund kommt erst im nächsten Jahr in Frage. Da ich mir hier immer mehr wie in einem Gefängnis vorkomme möchte ich ausziehen. Ich habe mit der Arge gesprochen, die sagen ich bekomme keine Unterstützung, da ich aus privaten Gründen umziehe und das ich nur die 410 Euro für die Unterkunft bekommen würde, wie jetzt auch. Ok, die neue Wohnung würde 10 Euro mehr kosten, die könnte ich ja selbst tragen, ich arbeite nebenbei auf 400 Euro. Umzugskosten möchte ich ja auch keine haben, nur sehe ich Probleme wegen der Kaution und habe ich auch kaum Möbel, hier gehört alles meinem Vater und der wird es mir mit Sicherheit nicht mitgeben, denn er sagte: Wenn du ausziehst, brauchst du nicht wieder kommen. Ich habe kaum Möbel und bin jetzt schon dabei in meinem Bekanntenkreis zu suchen nach gebrauchten Dingen. Kann man von mir wirklich mit 28 Jahren verlangen im Haus meiner Eltern wohnen zu müssen? Bin dankbar für jede Antwort. Gruß Nicole |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.049
| Hallo Nicole, lass Dir von der Beratungsstelle ein entsprechendes Schreiben ausstellen, dass diese den Umzug für notwendig hält. Weiterhin ist eine Vorsprache beim Jugendamt hilfreich, Sachverhalt schildern und Umzugsnotwendigkeit bescheinigen lassen. Damit den Umzug (möglichst mit konkreter Wohnung) schriftlich beantragen. Darüber muss die ARGE dann entscheiden. Wird zugestimmt, stellst einen weiteren Antrag auf Umzugskosten und Erstausstattung; wird abgelehnt, gehst Du in das Widerspruchsverfahren.
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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