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kein_lohn_unter10

ALG II

bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?; in Forum: Information; hallo all zusammen, hab heut meine ortsabwesenheit genehmigt bekommen. soll zum vereinbarten rückmeldetermin kontoauszüge der letzten 3 monate vorlegen ! kennt das jemand ? was soll das ? muss ich ...
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Alt 23.09.2008, 15:28   #1
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Standard bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

hallo all zusammen,
hab heut meine ortsabwesenheit genehmigt bekommen.
soll zum vereinbarten rückmeldetermin kontoauszüge der letzten 3 monate vorlegen !
kennt das jemand ? was soll das ? muss ich das ?

gruessle - zipfel
zipfel ist offline  
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Alt 23.09.2008, 15:33   #2
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Benutzerbild von Familienvater
 
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 126
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Na, der ist aber nett, der SB !

Der will sehen, wann Du an welchem Automaten wieviel Geld abgehoben hast.

Gruß
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Alt 23.09.2008, 18:58   #3
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Benutzerbild von Forsaken08
 
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Beiträge: 116
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Eigentlich kenne ich die Vorlage ( Vorlage nicht Kopien!) der Kontoauszüge der letzten drei Monate nur vom Erstantrag.
Warum er nun nach deiner Rückmeldung alles sehen möchte ist fraglich aber wohl im erlaubten Rahmen. Hattest du noch keine vorgelegt?

Der denkt wohl du gehst heimlich Urlaub machen, kauf Ansichtskarten und leg sie daneben
Forsaken08 ist offline  
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Alt 23.09.2008, 19:17   #4
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Ort: NRW
Beiträge: 194
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Meine Vermutung wäre, dass dein SB dich im Verdacht hat, "nebenher noch arbeiten zu gehen".

Vor kurzem gab´s dies Thema schon mal hier. Der Titel des Threads fällt mir grad nicht ein.
Dem TE wurde dazu geraten, bei seiner Bank nachzufragen, ob es eine Kontenabfrage in der letzten Zeit gegeben hatte.( durch die Arge)
Indiana ist offline  
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Alt 23.09.2008, 19:29   #5
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Beiträge: 13.527
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Vermutlich möchte er wissen ob ein Auslandsaufenthalt vorliegt und woher das Geld dafür kommt
Arania ist offline  
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Alt 23.09.2008, 20:35   #6
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Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 48
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

hallo,
ich habe erst kürzlich zu meinem folgeantrag (ab september neuer bewilligungszeitraum) 3 monate kontoauszüge vorgelegt. die waren da sehr erpicht darauf.
hauptsächlich geht es mal wieder darum: dürfen die das verlangen ?

gruss - zipfel

Geändert von zipfel (23.09.2008 um 20:40 Uhr).
zipfel ist offline  
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Alt 23.09.2008, 20:44   #7
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Ort: NRW
Beiträge: 848
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Ich verstehe den ganzen Wirbel um die Vorlage der Kontoauszüge nicht. Das gab es auch früher bei der Sozialhilfe. Es liegt nun wirklich nicht immer alles an neuen Reformen. Das sollte man auch mal bedenken. Als bedürftiger Leistungsempfänger sollte das kein Problem sein. Der ganze Datenschutz geht sowieso den Bach runter.
redfly ist offline  
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Alt 23.09.2008, 20:49   #8
Hartziger
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Beiträge: n/a
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Zitat:
Zitat von ft60user Beitrag anzeigen
Ich verstehe den ganzen Wirbel um die Vorlage der Kontoauszüge nicht.
Ich auch nicht. Zumal es jetzt auch ein Urteil gibt, das die Argen dazu berechtigt.
 
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Alt 23.09.2008, 20:53   #9
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 126
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Vermutlich möchte er wissen ob ein Auslandsaufenthalt vorliegt und woher das Geld dafür kommt

Ja, das hatte ich mit post Nr.2 gemeint:

Natürlich ist er nicht nett ! Er will nachschauen wo Du in Urlaub warst. Das kann er erkennen an welchen Automaten Geld abgehoben wurde.
Und dann kommt die Lawine:

Wie können Sie es sich leisten in Urlaub zu fahren, wer unterstützt Sie, wo arbeiten Sie schwarz um Ihren Urlaub zu finanzieren.. ???

Entschuldigt bitte wenn ich das eben ncht so ausführlich, für aber sehr ironisch formuliert habe.


Grüße

Familienvater
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Alt 23.09.2008, 20:53   #10
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Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Ich auch nicht. Zumal es jetzt auch ein Urteil gibt, das die Argen dazu berechtigt.
ja, die Argen sind dazu berechtigt. Aber ich hatte das Urteil so verstanden, das die Auszüge beim Antrag vorzuzeigen sind.
Aber doch nicht nach einer Ortsabwesenheit. Oder fällt dann aus dem Leistungsbezug und muss anschließend einen neuen Antrag stellen?
ela1953 ist offline  
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Alt 23.09.2008, 21:06   #11
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Ort: NRW
Beiträge: 848
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Zitat:
... kann er erkennen an welchen Automaten Geld abgehoben wurde
Können die Ausgaben nicht geschwärzt werden? Nur Einnahmen sind doch für die ARGE von Interesse!
redfly ist offline  
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Alt 23.09.2008, 21:08   #12
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Beiträge: 13.527
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

laut neuestem Urteil dürfen nur sensible Daten geschwärzt werden
Arania ist offline  
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Alt 23.09.2008, 21:14   #13
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Benutzerbild von andine
 
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Beiträge: 4.941
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Zitat:
Zitat von ft60user Beitrag anzeigen
Können die Ausgaben nicht geschwärzt werden? Nur Einnahmen sind doch für die ARGE von Interesse!
Man kann das Geld schließlich auch noch vorher holen.
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lg andine
andine ist offline  
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Alt 23.09.2008, 21:15   #14
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Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
laut neuestem Urteil dürfen nur sensible Daten geschwärzt werden
Ja, ok. Was sensibel ist bestimmst eigentlich Du. Also kann man (frau) annehmen alles schwärzen, weil alles sensibel. soweit wäre das ok.

ABER: Er kann die VORLAGE vordern und hiermit wird er die Originale sehen wollen. Also Stess machen.

Also immer dran denken: Nur Bares ist Wahres. Bei unvermeidlichen Zuwendungen von Anderen, wenn diese gar nicht zu vermeiden sind und übers konto laufen müssen, immer schön Kreditverträge machen und diese dann auch immer schön bar, mit quittung versteht sich, zurückzahlen.


Grüße
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Alt 23.09.2008, 21:15   #15
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Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
Aber doch nicht nach einer Ortsabwesenheit. Oder fällt dann aus dem Leistungsbezug und muss anschließend einen neuen Antrag stellen?
Man fällt nur aus dem Bezug, auch noch rückwirkend, wenn eine unerlaubte Ortsabwesenheit bekannt wird.
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Alt 23.09.2008, 21:21   #16
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Beiträge: 845
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Hallo ihr alle draußen in der Ferne

habe mal eine Frage an euch, ich muss also beim Folgeantrag die Auszüge der
letzten 3 Monate vorzeigen.

wenn mein Bewilligungsbescheid nun 6 Monate läuft, kann ich also die ersten 3 Monate tun und lassen was ich will

oder was meint ihr
__________________
lg:
penelope

um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein
penelope ist offline  
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Alt 23.09.2008, 21:24   #17
Hartziger
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Lass einfach nur das Notwendigste über das Konto laufen. Alles andere in bar bezahlen.

Nur bares ist wahres!
 
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Alt 23.09.2008, 21:31   #18
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 126
Standard AW: bei urlaubsrückmeldung kontoauszüge vorlegen ?

Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Lass einfach nur das Notwendigste über das Konto laufen. Alles andere in bar bezahlen.

Nur bares ist wahres!

Genau so.

Den Stress und die Klagen machen Leute wie Ich und noch andere. Bei mir laufen auch ständig Zahlungen der Krankenversicherung übers Konto. Manchmals auch Kredite die ich haben muss weil die Arge aus reiner Willkür nicht zahlt und die SG´s total überlastet sind....

Das gibt wieder Arbeit für die SB´s und die SG,´. Danke an das Bundessozialgericht das viele Sachbearbeiter in den Argen, widerspruchstellen der Argen und Angestellten der Sozialgerichte nicht arbeitlos werden.
Wäre doch schlimm wenn ich mal zusammen mit meinen verflossenen SB in einer Reihe stehen müsste...


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