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| Tags: kontoauszuege, urlaubsrueckmeldung, vorlegen |
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| | #26 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.04.2008
Beiträge: 32
| Zitat:
Nun will die Tusse von mir die Kontoauszüge der letzten 6 Monate und ich steh da wie dooooof.... | |
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| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 116
| Zitat:
Außerdem geht es die SB´s einen feuchten Kehrricht an, ob und wie man sich die Reise oder was auch immer zur Ortsabwesenheit führt, gespart hat. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die besagt wie du mit deinem Regelsatz umzugehen hast. @Biyanka Mit welcher Begründung möchte sie die denn sehen? :) | |
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| | #28 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.04.2008
Beiträge: 32
| Ach, was weiss ich was die wieder vor hat.... Nach dem neuen Gerichtsbeschluss muss ich denn wohl... Noch dazu wohn ich in Bayern wo man da anscheinend eh keine Chance hat. Drei Monate hätt ich noch eingesehen, aber 6 sind mir schon auch schwer zu viel. |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.106
| Hallo zipfel ! Kontoauszüge müssen nur zum Zweck der Leistungsbewilligung und nicht in Verbindung mit Ortsabwesenheit vorgelegt werden. Wenn die Leistungsabteilung das möchte, wird sie Dich anschreiben. Du hast Deine Leistungen bewilligt bekommen und Deine Bedürftigkeit wurde überprüft, durch Vorlage der Kontoauszüge. Lasse Dir die OA dadurch nicht verderben und melde Dich zurück, ohne Vorlage der KA. Wenn jemand außer der Reihe Kontoauszüge sehen möchte, dann muss er das schriftlich anfordern und begründen. Das wäre eine Neuerfindung, wenn in Verbindung mit OA, Beweisurkunden (Kontoauszüge) zur Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorgelegt werden müssten. Es ist ebenfalls im SGB II nicht geregelt, dass man sich persönlich zurückmelden muss. Einen schönen Urlaub und nicht vergessen, den Sparstrumpf mitzunehmen ! |
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| | #30 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 48
| hallo sissi und die anderen ! leider hab ich schon ne einladung zur persönlichen rückmeldung nach der OA in die hand gedrückt bekommen. wenns die tussi glücklich macht ... in der einladung ausserdem zu lesen: bringen sie die kontoauszüge mit. ist das jetzt schon das schriftliche der leistungsabteilung ? auf dem protokoll zur genehmigung der OA steht ausserdem: "... wenn die reise teilweise oder ganz selbst finanziert wird sind zur urlaubsrückmeldung die kontoauszüge der letzten 3 monate vorzulegen..." und "...wenn die reise angetreten wird, erfolgt IMMER eine prüfung von anrechenbarem einkommen..." "IMMER" übrings echt grossgeschrieben. mann, sind die d... oki, ich werds denen nach meiner rückkehr schon zeigen ;O). danke nochmal allen und schöne tage - zipfel |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
| oh ja, ich sehe hier Spielraum denen diese linke Tour zu versauen.. Heb auf jeden Fall dieses Schreiben auf!! Dann leg die Kontoauszüge nicht vor und klag das zur Not durch! Das ist echt die letzte Sauerei, wenn Du Dich bei Grosseltern durchfüttern lässt die Zeit über wird dir das evtl noch als Geldwerte Leistungen auselegt... |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Zitat:
__________________ lg andine | |
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.106
| Hallo zipfel ! Von welcher Abteilung der ARGE die Aufforderung kommt, bei Rückmeldung KA vorzulegen, dass kannst Du nur selbst herausfinden. Auf jeden Fall genehmigt die Leistungsabteilung keine OA. Das ist Sache der Fallmanager. Hier ist ein anderer Möchtegern am Werk. Wie schon empfohlen, alles aufheben und bei Rückmeldung nichts vorlegen. Es muss nicht einmal Auskunft über das Reiseziel gegeben werden und die Kosten ebenfalls nicht. Genau betrachtet, wird hier schon im Vorfeld Leistungsbetrug unterstellt, imdem Du Einkommen verschweigst. Selbst wenn jemand für z.B. eine Reise Zuwendungen erhält, dann wären das zweckbestimmte Einnahmen und nicht anrechenbar. Nichts mit Tussi glücklich machen ! Das geht eindeutig zu weit ! Geändert von Sissi54 (26.09.2008 um 09:51 Uhr). |
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| | #34 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 48
| hallöchen ! bin aus dem urlaub zurück ;O). und war bei der persönlichen rückmeldung. ich wurde gefragt, "ob ich denn die unterlagen, die die kollegen wollen, dabei hätte" ... natürlich war meine antwort N E I N. "warum denn nicht ?" usw. blablabla die tussi leitet es nun an die leistungsabteilung weiter, dass ich und mein anwalt die aufforderung zur vorlage der kontoauszüge schriflich von der leistungsabteilung mit begründung und rechtlicher grundlage wollen (was sie natürlich nicht verstanden hat). ich wies sie noch darauf hin, dass ein hinweis auf die mitwirkungspflicht nicht reicht und ging nach hause. jez mal abwarten, was so kommt. grüßle - zipfel |
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| | #35 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 48
| hallöle, am 17.10.08 kam nun folgendes schreiben der agentur: sehr geehrt XXX, sie haben leistungen zur sicherung des lebensunterhaltes beantragt. mit der beantragung dieser leistungen sind sie verpflichtet, nach § 60 abs. 1 nr. 3 sgb 1 im leistungsverfahren mitzuwirken. dabei haben sie beweismittel zu bezeichnen und beweisurkunden vorzulegen oder ihrer vorlage zuzustimmen. ihre pflicht zur angabe aller tatsachen, die für die geldleistung erheblich sind, besteht nach § 60 abs. 1 nr. 1 sgb 1 und bleibt davon unberührt. im rahmen ihrer mitwirkungspflicht bitte ich sie, bis spätestens 30.10.08 folgende unterlagen bzw. nachweise vorzulegen: bereits am 23.09.08 wurden sie auf die vorlage der kontoauszüge der monate juli-september hinsichtliche ihrer urlaubsfinanzierung hingewiesen. dieser hinweis wurde von ihnen am tag der urlaubsgenehmigung zur kenntnis genommen und unterschrieben. sie gaben an, dass es noch nicht ganz klar sei wo sie sich aufhalten werden und ob sie die reise selbst- bzw. fremdfinanzieren. ich fordere sie aus diesem grund nochmals auf mir die kontoauszüge der letzten 3 monate sowei nachweise über die unterkunft und verpflegung während des urlaubs vorzulegen. ihre mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die erbetenen unterlagen bzw. nachweise nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein leistungsanspruch besteht. sollten sie bis zum o.g. termin nicht antworten bzw. die angeforderten unterlagen nicht einreichen, werde ich die geldleistung bis zur nachholung der mitwirkung ganz versagen. die entsprechenden gesetzlichen bestimmungen sind als anlage abgedruckt. anlagen gesetzestext mit freundlichen grüßen agentur für arbeit XXX ************ tsja, dazu gibt es einiges zu sagen. ich hab der frau bei beantragung der OA bereits gesagt, dass ich die reise selbst finanziere. dies habe ich auch schriftlich von ihr bestätigt bekommen. den aufenhaltsort habe ich grob umrissen. als anlage in diesem agenturschreiben waren die §§ 60 und 66 sbg 1 beigelegt. von wegen einer rechtlichen grundlage bezüglich kontoauszüge bei OA. aber das habe ich der frau bei der rückmeldung ja auch schon gesacht. mannmann, soviel inkompetenz auf einem fleck. jetzt bin ich am überlegen, was ich der frau denn zurückschreibe, da ich eigentlich nicht vorhabe, meine kontoauszüge wegen einer OA so einfach vorzulegen. demnächst wollen die noch ne gebrauchte unterhose. habt ihr ideen, was ich in mein schreiben so aufnehmen könnte ? grüße - zipfel |
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