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Alt 22.09.2008, 10:47   #1
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Registriert seit: 03.08.2008
Beiträge: 12
Standard sg umzug bescheide fehlerhaft

folgende situation.

und zwar mussten wir im rahmen unserer umzugsbewilligung eine einstweilige anordnung vor dem sg erlassen.

grund war der, dass die bescheide fehlerhaft ausgefallen sind und einige punkte in unserem antrag nicht berücksichtigt wurden.

wir zwei personen haben folgenden antrag gestellt.

links unser antrag-- rechts in fett die argumentation der arge

1. wohnung mietübernahme 457,09 Euro- miete zu hoch
2. sprinter mit benzin privat wertgutschein esixt- nur zahlung auf rechnung kann begehrt werden

3.kaution - kaution muss separat bentragt werden wenn bewilligung erfolgt nur mit anrechnung auf laufende leistung

4. renoveriung-ihr müsst selber renovieren.


vor dem sg haben wir folgende argumentation geltend gemacht.

zu 1. wir wurden nicht davon in kenntnis gesetzt, dass die arge mit der vermieterin verhandelt hat... ok der punkt der klage ist dann hinfällig.
würde mich aber trotzdem interessieren ob zwei personen in niedersachsen diese miete nicht übernommen bekommen.

zu 2. das geht nicht esixt verlangt einen wertgutschein.

zu 3. das geht nicht dafür gibt es ein gesetz welches dies unterbindet.
das belastet uns wirtschaftlich zu sehr.

zu. 4 wir haben atteste und gutachten vorgelegt welche deutlich machen, dass wir die jetzige wohnung nicht renovieren können.
der helfer muss daher für seine arbeit entschädigt werden.


daher die frage an euch.. wie beurteilt ihr den erfolgt und wie findet ihr die argumentation der arge..

hoffe auf antworten..

http://www.imgbox.de/?img=t9551o161.jpg
algIIbezieher ist offline  
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Alt 22.09.2008, 11:20   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
Standard AW: sg umzug bescheide fehlerhaft

hm,

d.h.vor dem Umzug (von ARGE schriftl zur Kostensenkung aufgefordert)sind die Kosten (alle die mit Umzug in Zusammenhang stehen auch Renovierung)von Euch schriftl.beantragt worden ?

Im Nachhinein natürlich schlechte karten.

Meine ARGE behauptet sogar,Umzüge sind grundsätzlich in Eigenregie durchzuführen.

Empfehlung:
http://www.erwerbslosenforum.de/wide...uReAAKUIf6MkMc
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Geändert von wolliohne (22.09.2008 um 11:23 Uhr).
wolliohne ist offline  
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