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| Tags: eingereicht, geforderte, geld, kein, trotzdem, unterlagen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2008 Ort: Schwelm
Beiträge: 13
| Weiß einfach nicht mehr weiter! Anfang Juli 08 ist mein Sohn wieder zu mir gezogen.Seit dem verlangt die ARGE folgende Unterlagen von mir: - Aufhebungsbescheid des ALG II an seinem letzten Wohnort - Bescheid über Kontoauflösung meines Sohnes - neue Vermieterbescheinigung - Notwendigkeitsbescheinigung Die oben genannten Unterlagen hat die ARGE bereits mehrmals erhalten,da trotz Einreichung und Eingansbestätigung sie diese immer noch fordern und mir meine restliche Hilfe zum Lebensunterhalt seit zwei Monaten nicht auszahlen wollen. Zu dem geforderten Aufhebungsbescheid möchte ich folgendes erwähnen: Mein Sohn hatte einen Bewilligungsbescheid bis zum 30.06.08, liegt der hiesigen ARGE in Kopie vor.Einen Aufhebungsbescheid von der ARGE an seinem letzten Wohnort haben wir mehrmals angefordert und bisher nicht erhalten.Diese Schreiben liegen der hiesigen ARGE in Kopie vor. Die Notwendigkeit seines Rückzuges zu mir bestand darin,dass er an seinem letzten Wohnort keine Ausbildungsstelle gefunden hat und hier eine für das nächste Jahr in Aussicht hat,und dass die ARGE in Wissen keine weitere Hilfe zum Lebensunterhalt gewähren wollte,aus welchen Gründen auch immer. Seit dem Zuzug meines Sohnes stimmen die Bescheide über die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II jeden Monat überhaupt nicht mehr. Ich erhalte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, da ich Vollzeit in einem Pflegedienst arbeite,aber mein Gehalt nicht ausreicht, um meine Kinder und mich allein davon zu ernähren.Habe pünktlich meine Gehaltsabrechnung eingereicht und nichts geschieht!Konnte gestern in Erfahrung bringen,dass der SB erst am 23.09.08 wieder da ist,nach dem ich seit zwei Wochen vergebens versucht habe ihn zu erreichen. Der Leiter der ARGE teilte mir widerum mit,dass noch Unterlagen fehlen würden,obwohl ich sagte,dass ich alles eingereicht habe. Was kann ich jetzt machen? Mir fehlen mal wieder fast 250 Euro und ich habe jetzt schon nichts mehr, um meine Kids zu ernähren!! Wäre für ein paar Tipps sehr dankbar! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Also ich schwanke zwischen Antrag auf Vorschuss und Einstweiliger Anordnung. Der Urlaub eines Mitarbeiters ist kein Grund für Bearbeitungs- und Auszahlungsverzögerung, egal bei welcher ARGE. Dazu gab es auch ein Urteil. Mario Nette |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2008 Ort: Schwelm
Beiträge: 13
| Der Rest der mir zustehenden Hilfe wird mir aufgrund fehlender Unterlagen,die die ARGE aber bereits mehrmals vorliegen hat, nicht ausgezahlt! Werde es mit einem Antrag auf Vorschuss mal versuchen und hoffe, Glück zu haben!? Danke für deine Antwort! |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Auf den Antrag forderst du dann entweder sofort eine Bearbeitung und Auszahlung oder einen schriftlichen (Ablehnungs-)Bescheid. Mit dem kann man dann nämlich weiter"arbeiten". Mario Nette |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Laß dir in Zukunft von allem, was du abgibst, auf einer Kopie die Annahme bestätigen... nur so kannst du nachweisen, daß du wirklich etwas abgegeben hast. |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Du sagst, dein Geld reicht nur für dich, nicht aber für deine Kinder? Hat dich die ARGE denn korrekt beraten, daß ALG II nachrangig ist und evtl. Kindergeldzuschuß/Wohngeld zu beantragen wären? Ist das mal durchgerechnet worden? |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2008 Ort: Schwelm
Beiträge: 13
| Um Kingergeldzuschlag und Wohngeld zu bekommen,müsste mein Verdienst etwas höher sein!Leider,sonst glaubt mir,wäre ich froh von der ARGE nicht mehr abhänging sein zu müssen. Ich hoffe,dass ich eventuell ab Februar etwas mehr verdienen werde,da dann mein Anerkennungsjahr zur staatlich anerkannten Familienpflegerin beendet ist. Vielen lieben Dank für eine Reaktionen und Tipps! |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2008 Ort: Schwelm
Beiträge: 13
| Habe mir auf alles eine Bestätigung beim Einreichen der Unterlagen geben lassen,gerade darum verstehe ich nicht,warum immer noch Unterlagen fehlen sollen!? |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Können wir dir leider auch nicht sagen: da hilft nur mit Beistand und Antrag auf Vorschuß hingehen (Protokoll schreiben nicht vergessen) und wenn das nicht hilft, weiter zum Sozialgericht, die einstweilige Anordnung beantragen. |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2008 Ort: Schwelm
Beiträge: 13
| Ich habe davon schon gehört!Danke!Es soll sich aber erst ab nächstes Jahr dabei etwas ändern oder nicht!? |
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| | #12 |
| Gast
Beiträge: n/a
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