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Alt 19.09.2008, 12:38   #1
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Beiträge: 189
Standard muss sohn (18) mitziehen, wohnung zu klein

Ich frag gerade für einen bekannten, er ist im august 18 jahre alt geworden und seine mutter ist vorher umgezogen , in eine 3 zimmer, küche, diele bad wohnung. seine muttetr hat ihn , und zwei mädchen (12 und 2) auch haben die kinder dort keine betten etc. und die ganze wohnung sieht aus wie bei einem messie. nun hat er beantragt das er entweder alleine in eine eigene wohnung oder mit seinem steifvate zusammen ziehen darf. beides wurde abgelehnt ist das so rechtens, die zimmer sind höchstens 10 qm hoch.
ach so, da er keine ausbildung macht, macht er im moment ein unbezahltes praktikum um seine chancen auf eine ausbildung zu vergrößern. kann mir wer helfen? ( die rede ist von der arge rhein-sieg /eitorf)
__________________
Der mensch sieht nur mit dem herzen gut, das wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
renamausi ist offline  
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Alt 19.09.2008, 13:25   #2
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Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
Standard AW: muss sohn (18) mitziehen, wohnung zu klein

Die Mutter kann nicht gezwungen werden, ihr volljähriges Kind bei einem Umzug mitzunehmen. Das sollte sie deutlich machen.

Mit welcher Begründung sind denn die Anträge abgelehnt worden?
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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Alt 19.09.2008, 21:26   #3
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Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 189
Standard AW: muss sohn (18) mitziehen, wohnung zu klein

sorry hab mich wohl falsch ausgedrückt, die gründe sind dasd er unter 25 ist, und es ist umgekehrt er will nicht zu seiner mutter, seine mutter hätt ihn wahrscheinlich sehr gern bei sich, dann hätte sie etwas mehr geld zum verprassen. (letztens bekam sie montags 250€, hat sozialbetreuerin und hatte di schon kein geld mehr um mit ihrer tochter zum zahnarzt zu fahren nur ein bsp, mit ihr wißt was man den kindern zumutet.)
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Alt 19.09.2008, 23:54   #4
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: muss sohn (18) mitziehen, wohnung zu klein

Weder muß die Mutter ihn mitnehmen (dazu kann man sie nicht zwingen) noch ist es ihm zumutbar, bei ihr zu leben.
Da das Amt Probleme macht, solte er zu einer Bberatungsstelle gehen. Die sollen bestätigen, daß er eigenen Wohnrum braucht. Dann muß die ARGE das akzeptieren!

Er sollte der ARGE sofort mitteilen, daß er nicht mehr von seiner Mutter vertreten werden will.
 
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