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ALG II

KDU zurück zahlen aus 07; in Forum: Information; hallo habe soeben meine post ausm postkasten geholt, ein brief der reginaldirektion nds / bremen dabei, mahnung. am 31.8 ist ein betrag fällig geworden, 92,56€. deatils: mahngebühren 1,54€ forderung: leistung ...
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Alt 18.09.2008, 11:01   #1
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Standard KDU zurück zahlen aus 07

hallo

habe soeben meine post ausm postkasten geholt, ein brief der reginaldirektion nds / bremen dabei, mahnung.

am 31.8 ist ein betrag fällig geworden, 92,56€.

deatils:

mahngebühren 1,54€

forderung: leistung für unterkunft und heizung, bescheid vom april 07. 91,97€.

ergibt 93,33€

nun stehe ich hier... ich weiss aboslut von gar nix das ich irgendwie zuviel gezahlte miete oder so bekommen habe, war immer alles korrekt, vorab hat mich auch nie eine zahlungsaufforderung errreicht oder dergleichen... weiss eigentlich gar net was die da bemängeln...

soll nun innerhalb 3 tagen zahlen, sonst zwangsvollstreckung.

was tun? die anschreiben um mir erklären zu lassen was die da bemängeln?
grüße
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Eagle ist offline  
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Alt 18.09.2008, 11:15   #2
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Standard AW: KDU zurück zahlen aus 07

Zitat:
die anschreiben um mir erklären zu lassen was die da bemängeln?
genau das, wird nur zeitlich etwas knapp. Ich hatte mal etwas ähnliches. Denen habe ich geschrieben, dass ich, sollte sich die Forderung als berechtigt erweisen, bereit bin zu zahlen, dass dies aber nicht binnen der gesetzten Frist geht, da zunächst der Sachverhalt geklärt werden muss.

Kam das per einfachen Brief? Dann können die eh nicht beweisen, dass oder wann dch das Schreiben erreicht hat. Kein Ahnung, ob das im Hinblick auf die Zawangsvollstreckung was nützt.
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Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 18.09.2008, 11:43   #3
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Standard AW: KDU zurück zahlen aus 07

Zitat:
Zitat von Kerstin_K Beitrag anzeigen
genau das, wird nur zeitlich etwas knapp. Ich hatte mal etwas ähnliches. Denen habe ich geschrieben, dass ich, sollte sich die Forderung als berechtigt erweisen, bereit bin zu zahlen, dass dies aber nicht binnen der gesetzten Frist geht, da zunächst der Sachverhalt geklärt werden muss.

Kam das per einfachen Brief? Dann können die eh nicht beweisen, dass oder wann dch das Schreiben erreicht hat. Kein Ahnung, ob das im Hinblick auf die Zawangsvollstreckung was nützt.
ja, war ein einfacher brief. gäbe dann ja noch die möglichkeit des fax. denke vor montag würden die eh nichts in die wege leiten und bis dhain hätten die meine antwort ja da, dass ich erstmal um klärung der sachlage bitte.
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Alt 18.09.2008, 12:20   #4
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Standard AW: KDU zurück zahlen aus 07

Was steht denn in dem Bescheid vom April 2007? Den müsstest Du doch haben
Arania ist offline  
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Alt 21.09.2008, 03:07   #5
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Standard AW: KDU zurück zahlen aus 07

hallo

bin meine papiere nun mal durchgegangen, es handelt sich wohl um den bescheid im anhang.

es macht mich nur stutzig, in meinen papieren habe ich auch schon eine vollstreckungsankündigung gefunden für genau diesen fall, vom 11.07.2007.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
agos_1-jpg   agos_2-jpg  
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Geändert von Eagle (21.09.2008 um 03:27 Uhr).
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