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| Tags: alle, stromkosten, wissen |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2008 Ort: nrw
Beiträge: 42
| olitik Sozialgericht sagt: Stromkosten für ALG II-Empfänger müssen übernommen werden Sonntag, den 22. Juni 2008 um 20:35 Uhr von Julien Germain “Nachtrag” zum Artikel von Heinz Eng: “Aufreger der Woche, Frau Merkel und das ALG 2″ Gewissermaßen hätte die Bundekanzlerin Angela Merkel recht, wenn sie denn behauptete, dass die Stromkosten für ALG II-Empfänger übernommen würden. Zumindest aber hätte sie dann recht, wenn sich denn inzwischen alle Jobcenter der Bundesrepublik Deutschland nach dem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main richten würden, welches wie folgt lautet: Der ALG II-Regelsatz von monatlich Euro 347,00 deckt anfallende Stromkosten nur zum Teil. Sofern die Stromrechnung des Energieversorgers über Euro 20,74 monatlich hinaus geht, muss die zuständige Behörde den Betrag als Kosten der Unterkunft zusätzlich übernehmen. Im konkreten Fall erhielt hier ein ALG II-Empfänger neben dem Regelsatz Leistungen für Unterkunft und Heizung von gut Euro 570,00. In dieser Summe war neben der Nettokaltmiete auch die Abschlagszahlung für Heizkosten enthalten. Die anfallende Strompauschale von monatlich Euro 41,00 wollte das zuständige Jobcenter allerdings nicht übernehmen, wie dies auch heute noch bei fast allen Jobcentern praktiziert wird. Das Sozialgericht konstatierte jedoch, dass in der monatlichen Regelleistung nur Stromkosten von Euro 20,74 enthalten seien. Damit müsse das beklagte Jobcenter die noch verbleibenden Euro 20,26 als Kosten der Unterkunft übernehmen ( Az.: S 58 AS 518/05) Berücksichtigt wird das Frankfurter Urteil aus Gründen gern praktizierter Kosteneinsparungen allerdings bei Weitem nicht. Zu Klardeutsch: Sein Recht bekommt nur, wer auch dafür kämpft. Allen betroffenen Arbeitslosengeld-II-Empfängern sei deshalb hiermit dringend angeraten, gegen diese Praxis der Jobcenter Klage bei den zuständigen Sozialgerichten einzureichen und sich auf das Aktenzeichen dieses Urteils zu beziehen. Damit muss erreicht werden, dass die zuständigen ArGe’s alle anfallenden Abschlagsbeträge für Stromkosten, die über den Betrag von Euro 20,74 hinaus gehen, für jeden Betroffenen auch als Kosten der Unterkunft anerkennen und folglich zahlen werden.
4.2 Schlagwörter Geändert von eppione (18.09.2008 um 11:10 Uhr). |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2008 Ort: nrw
Beiträge: 42
| Und noch etwas zu den fahrtkosten, Hartz IV: Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten Hartz IV: Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten Die Agentur für Arbeit muss die Fahrtkosten für Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger erstatten, die bei Besuchen der Agentur entstehen. Dies hat im Dezember 2007 das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Bisher verwiesen die Agenturen (auch in Celle) immer auf die so genannte "Bagatellgrenze" von 6 Euro, bis zu der Fahrtkosten nicht erstattet würden. Das Bundessozialgericht sprach aber jetzt einem Empfänger von Arbeitslosengeld II auch Fahrtkosten in Höhe von 1,76 Euro zu. (Az.: B 14/7b AS 50/06 R). Mit Verweis auf dieses Urteil können Sie sich künftig, bei jedem Termin in der Arbeitsagentur die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstatten lassen. (04.05.2008) |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| zu den Betrag 20,74 Euro diese gehört zum Posten Haushaltsenergie in dem auch Warmwasserpauschale von geschätzten 6,22 Euro mitberechnet sind ( Urteile unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) das macht den Stromkostenanteil noch niedriger für eine Regelsatz von 351 Euro also 14,52 Euro Grüße aus Roth
__________________ Ich sorge mich nicht. Ich lebe. |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dazu bräuchte man aber einen guten Anwalt...das würde ja wahrschenlich durch alle Instanzen gehen...und woher den nehmen? |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
| Das wäre eine wichtige Aufgabe für alle Sozial- und Erwerbsloseninitiativen gemeinsam.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ja, das denke ich auch: da müßten viele dran arbeiten, fundierte Tips geben, daß jeder selbst klagen kann. Aber das klappt ja schon in anderen Bereichen nicht...letztlich muß sich doch jeder selbst durchpfuschen! Und die meisten trauen sich das nicht zu... |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
Warum nicht eine Arbeitsgruppe Stromkosten aufstellen, in der nur dieses Thema angegangen wird? Einschließlich der Vorbereitung einer Klage und die Begleitung derselben durch die Instanzen. Ich geh mal davon aus, daß auch die Redaktion uns unterstützen würde. Ich wäre bereit, eine so erarbeitete Klageschrift unter meinem Namen einzureichen und zu vertreten.
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! Geändert von Speedport (19.09.2008 um 08:39 Uhr). | |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
Wir sind jetzt zwei, wer will noch mitmachen? Mein Vorschlag die Klage auch einzureichen geht von der Überlegung aus, dass in der zweiten Instanz evtl. ein RA notwendig ist und dann PKH verweigert wird. Dann kann man für einen Prozess leichter das Geld zursammenbringen, als für 25.
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! Geändert von Speedport (19.09.2008 um 08:43 Uhr). | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.06.2008 Ort: ich wohn´nicht mehr - ich lebe schon
Beiträge: 170
| Guten Morgen Aber warum denn eine Interessengruppe ? Wir sind doch bereits eine grosse/starke Gruppe von wehrhaften/wehrwilligen Betrogenen ! ![]() Gruß Sam
__________________ altes Brot ist nicht hart -kein Brot, das ist hart ! |
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| | #11 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2007 Ort: Köln
Beiträge: 352
| Sorry aber das Urteil gilt doch nur für Frankfurt.....
__________________ Carpe diem Rick +++ Hartz IV Empfänger steigern das Bruttosozialprodukt+++ |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
| Das vom TE benannte Frankfurter Urteil ist meines Wissens vom LSG wieder kassiert worden. Insofern müsste der Beitrag auf Readers-Edition eine Falschinformation sein. Zitat:
__________________ Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl) Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF) von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht | |
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| | #14 | |||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 2
| Zitat:
Immerhin sind inzwischen schonmal Stromkosten der Jahre 2005 bis 2007, die ich nicht zahlen kann, als Darlehen übernommen worden. Allerdings erst, nachdem mir der Strom abgestellt wurde. Inzwischen habe ich noch eine weitere Abrechnung bekommen (2007-2008), in der wieder eine Nachzahlung geleistet werden muß. Jetzt geht der ganze Sch... wieder von vorne los. Die Abrechnung habe ich gerade heute an die Kreisagentur für Beschäftigung übermittelt mit der Bitte um Beratung, wie der Betrag beglichen werden kann. Da ich in rechtlichen Fragen absoluter Laie bin und mich langsam durch diese Geschichte überfordert fühle, möchte ich gleich mal Fragen, ob mir hier aus dem Forum jemand weiterhelfen kann. Hilfe ist weder am Sozialgericht zu bekommen, noch durch einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt über das Amtsgericht, da angeblich die Erfolgsaussichten zu gering sind. Zum Thema der Urteile kann ich noch sagen, daß es ein neueres Urteil gibt, welches jedoch sehr unterschiedlich ausgelegt wird. Zitat:
Zitat:
![]() ![]() ![]() Im Moment bin ich ziemlich Ratlos, wie ich da weiter verfahren muß, um damit zum Erfolg zu kommen. | |||
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 286
| Bei mir läuft das gerade. Ich habe einen Antrag auf Erstattung der vollen Energiekosten - Strom, Heizung, Warmwasser - gestellt, der umfangreich abgelehnt wurde. Dagegen habe ich unter Berufung auf das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a. M. vom 29.12.2006 Widerspruch eingelegt. Nun warte ich ... Falls jemand noch Tipps hat?
__________________ Woke up to a world that I am not a part except when I can play it stranger. |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 78
| hmm, sehr gut. Dann gehe ich also recht in der Annahme, dass ich endlich besser wegkomme mit meiner Nachtspeicherheizung? Ich zahl 77€/Monat für Strom...nur Strom, da ich darüber auch heize und mein warmes Wasser bekomme. Heißt das nun, ich kann die restlichen ~50€ noch einfordern? Wenn ja, werd ich doch gleiich demnächst mal da hinmarschieren |
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
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