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ALG II

Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!; in Forum: Information; olitik Sozialgericht sagt: Stromkosten für ALG II-Empfänger müssen übernommen werden Sonntag, den 22. Juni 2008 um 20:35 Uhr von Julien Germain “Nachtrag” zum Artikel von Heinz Eng: “Aufreger der Woche, ...
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Alt 18.09.2008, 10:59   #1
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Standard Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

olitik Sozialgericht sagt: Stromkosten für ALG II-Empfänger müssen übernommen werden

Sonntag, den 22. Juni 2008 um 20:35 Uhr von Julien Germain
“Nachtrag” zum Artikel von Heinz Eng: “Aufreger der Woche, Frau Merkel und das ALG 2″
Gewissermaßen hätte die Bundekanzlerin Angela Merkel recht, wenn sie denn behauptete, dass die Stromkosten für ALG II-Empfänger übernommen würden. Zumindest aber hätte sie dann recht, wenn sich denn inzwischen alle Jobcenter der Bundesrepublik Deutschland nach dem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main richten würden, welches wie folgt lautet:
Der ALG II-Regelsatz von monatlich Euro 347,00 deckt anfallende Stromkosten nur zum Teil. Sofern die Stromrechnung des Energieversorgers über Euro 20,74 monatlich hinaus geht, muss die zuständige Behörde den Betrag als Kosten der Unterkunft zusätzlich übernehmen.
Im konkreten Fall erhielt hier ein ALG II-Empfänger neben dem Regelsatz Leistungen für Unterkunft und Heizung von gut Euro 570,00. In dieser Summe war neben der Nettokaltmiete auch die Abschlagszahlung für Heizkosten enthalten. Die anfallende Strompauschale von monatlich Euro 41,00 wollte das zuständige Jobcenter allerdings nicht übernehmen, wie dies auch heute noch bei fast allen Jobcentern praktiziert wird.
Das Sozialgericht konstatierte jedoch, dass in der monatlichen Regelleistung nur Stromkosten von Euro 20,74 enthalten seien. Damit müsse das beklagte Jobcenter die noch verbleibenden Euro 20,26 als Kosten der Unterkunft übernehmen ( Az.: S 58 AS 518/05)
Berücksichtigt wird das Frankfurter Urteil aus Gründen gern praktizierter Kosteneinsparungen allerdings bei Weitem nicht. Zu Klardeutsch: Sein Recht bekommt nur, wer auch dafür kämpft.
Allen betroffenen Arbeitslosengeld-II-Empfängern sei deshalb hiermit dringend angeraten, gegen diese Praxis der Jobcenter Klage bei den zuständigen Sozialgerichten einzureichen und sich auf das Aktenzeichen dieses Urteils zu beziehen.
Damit muss erreicht werden, dass die zuständigen ArGe’s alle anfallenden Abschlagsbeträge für Stromkosten, die über den Betrag von Euro 20,74 hinaus gehen, für jeden Betroffenen auch als Kosten der Unterkunft anerkennen und folglich zahlen werden.

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Geändert von eppione (18.09.2008 um 11:10 Uhr).
eppione ist offline  
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Alt 18.09.2008, 11:17   #2
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Ort: nrw
Beiträge: 42
Standard AW: Stromlosten,Für alle die es noch nicht wissen!!!

Und noch etwas zu den fahrtkosten,

Hartz IV: Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten

Hartz IV: Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten
Die Agentur für Arbeit muss die Fahrtkosten für Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger erstatten, die bei Besuchen der Agentur entstehen. Dies hat im Dezember 2007 das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

Bisher verwiesen die Agenturen (auch in Celle) immer auf die so genannte "Bagatellgrenze" von 6 Euro, bis zu der Fahrtkosten nicht erstattet würden. Das Bundessozialgericht sprach aber jetzt einem Empfänger von Arbeitslosengeld II auch Fahrtkosten in Höhe von 1,76 Euro zu. (Az.: B 14/7b AS 50/06 R). Mit Verweis auf dieses Urteil können Sie sich künftig, bei jedem Termin in der Arbeitsagentur die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstatten lassen. (04.05.2008)
eppione ist offline  
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Alt 18.09.2008, 15:01   #3
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Benutzerbild von marty
 
Registriert seit: 06.05.2008
Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
Standard AW: Stromlosten,Für alle die es noch nicht wissen!!!

zu den Betrag 20,74 Euro

diese gehört zum Posten Haushaltsenergie

in dem auch Warmwasserpauschale von geschätzten 6,22 Euro mitberechnet sind ( Urteile unter www.sozialgerichtsbarkeit.de)

das macht den Stromkostenanteil noch niedriger

für eine Regelsatz von 351 Euro also 14,52 Euro


Grüße aus Roth
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Ich sorge mich nicht. Ich lebe.
marty ist offline  
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Alt 19.09.2008, 01:41   #4
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Dazu bräuchte man aber einen guten Anwalt...das würde ja wahrschenlich durch alle Instanzen gehen...und woher den nehmen?
 
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Alt 19.09.2008, 03:57   #5
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Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Das wäre eine wichtige Aufgabe für alle Sozial- und Erwerbsloseninitiativen gemeinsam.
__________________
Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen."
Tom_ ist offline  
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Alt 19.09.2008, 05:17   #6
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Ja, das denke ich auch: da müßten viele dran arbeiten, fundierte Tips geben, daß jeder selbst klagen kann.

Aber das klappt ja schon in anderen Bereichen nicht...letztlich muß sich doch jeder selbst durchpfuschen!

Und die meisten trauen sich das nicht zu...
 
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Alt 19.09.2008, 06:23   #7
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Benutzerbild von Speedport
 
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Beiträge: 625
Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Ja, das denke ich auch: da müßten viele dran arbeiten, fundierte Tips geben, daß jeder selbst klagen kann.

Aber das klappt ja schon in anderen Bereichen nicht...letztlich muß sich doch jeder selbst durchpfuschen!

Und die meisten trauen sich das nicht zu...
Hier innerhalb des Forums gibt es doch die Möglichkeit sich zu speziellen Interessengruppen zusammen zu schließen.

Warum nicht eine Arbeitsgruppe Stromkosten aufstellen, in der nur dieses Thema angegangen wird? Einschließlich der Vorbereitung einer Klage und die Begleitung derselben durch die Instanzen.
Ich geh mal davon aus, daß auch die Redaktion uns unterstützen würde.

Ich wäre bereit, eine so erarbeitete Klageschrift unter meinem Namen einzureichen und zu vertreten.
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!

Geändert von Speedport (19.09.2008 um 08:39 Uhr).
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Alt 19.09.2008, 07:43   #8
Ludwigsburg
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Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Zitat:
Zitat von Speedport Beitrag anzeigen

Warum nicht eine Arbeitsgruppe Heizkosten aufstellen, in der nur dieses Thema angegangen wird?
Heizkosten? Du meinst Stromkosten...

ich fänd das keine schlechte Idee.

Aber einreichen sollte sie dann jeder...
 
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Alt 19.09.2008, 08:38   #9
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Benutzerbild von Speedport
 
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Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Heizkosten? Du meinst Stromkosten...

ich fänd das keine schlechte Idee.

Aber einreichen sollte sie dann jeder...
Ja, richtig. Ich habe mich eben mit dem Thema befassen müssen.

Wir sind jetzt zwei, wer will noch mitmachen?

Mein Vorschlag die Klage auch einzureichen geht von der Überlegung aus, dass in der zweiten Instanz evtl. ein RA notwendig ist und dann PKH verweigert wird.
Dann kann man für einen Prozess leichter das Geld zursammenbringen, als für 25.
__________________
Gruß
speedport

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Geändert von Speedport (19.09.2008 um 08:43 Uhr).
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Alt 19.09.2008, 08:54   #10
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Benutzerbild von Sam01
 
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Ort: ich wohn´nicht mehr - ich lebe schon
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Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Guten Morgen @all !

Aber warum denn eine Interessengruppe ?

Wir sind doch bereits eine grosse/starke Gruppe von wehrhaften/wehrwilligen Betrogenen !

Gruß Sam
__________________
altes Brot ist nicht hart -kein Brot, das ist hart !
Sam01 ist offline  
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Alt 19.09.2008, 11:27   #11
Ludwigsburg
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Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Zitat:
Zitat von Sam01 Beitrag anzeigen

Aber warum denn eine Interessengruppe ?

Wir sind doch bereits eine grosse/starke Gruppe von wehrhaften/wehrwilligen Betrogenen !

Gruß Sam
s. o.
 
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Alt 22.09.2008, 16:32   #12
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Benutzerbild von Rick
 
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Beiträge: 352
Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Sorry aber das Urteil gilt doch nur für Frankfurt.....
__________________
Carpe diem
Rick

+++ Hartz IV Empfänger steigern das Bruttosozialprodukt+++
Rick ist offline  
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Alt 22.09.2008, 19:11   #13
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Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Das vom TE benannte Frankfurter Urteil ist meines Wissens vom LSG wieder kassiert worden. Insofern müsste der Beitrag auf Readers-Edition eine Falschinformation sein.

Zitat:
Sorry aber das Urteil gilt doch nur für Frankfurt
Ein Urteil gilt immer nur zwischen den Parteien, die in diesem Rechtsstreit involviert waren.
__________________
Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl)

Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF)
von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
Lothenon ist offline  
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Alt 22.09.2008, 21:29   #14
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Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 2
Böse AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Zitat:
Zitat von Speedport Beitrag anzeigen
Hier innerhalb des Forums gibt es doch die Möglichkeit sich zu speziellen Interessengruppen zusammen zu schließen.

Warum nicht eine Arbeitsgruppe Stromkosten aufstellen, in der nur dieses Thema angegangen wird? Einschließlich der Vorbereitung einer Klage und die Begleitung derselben durch die Instanzen.
Ich geh mal davon aus, daß auch die Redaktion uns unterstützen würde.
Gute Idee - ich habe seit November 2007 eine Klage wegen Übernahme der Stromkosten am Sozialgericht Darmstadt laufen.

Immerhin sind inzwischen schonmal Stromkosten der Jahre 2005 bis 2007, die ich nicht zahlen kann, als Darlehen übernommen worden. Allerdings erst, nachdem mir der Strom abgestellt wurde.

Inzwischen habe ich noch eine weitere Abrechnung bekommen (2007-2008), in der wieder eine Nachzahlung geleistet werden muß.

Jetzt geht der ganze Sch... wieder von vorne los.

Die Abrechnung habe ich gerade heute an die Kreisagentur für Beschäftigung übermittelt mit der Bitte um Beratung, wie der Betrag beglichen werden kann.

Da ich in rechtlichen Fragen absoluter Laie bin und mich langsam durch diese Geschichte überfordert fühle, möchte ich gleich mal Fragen, ob mir hier aus dem Forum jemand weiterhelfen kann.

Hilfe ist weder am Sozialgericht zu bekommen, noch durch einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt über das Amtsgericht, da angeblich die Erfolgsaussichten zu gering sind.

Zum Thema der Urteile kann ich noch sagen, daß es ein neueres Urteil gibt, welches jedoch sehr unterschiedlich ausgelegt wird.

Zitat:
Hartz IV Urteil zu Stromkosten begrüsst

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) begrüßt die mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes im Februar 2008 erfolgte Klarstellung zum Umgang mit Kosten für Warmwasserbereitung und Strom bei Hartz IV.

Der Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen ruft die Betroffenen gleichzeitig dazu auf, Widerspruch einzulegen um so ihre geltenden Bescheide überprüfen zu lassen. In vielen Kommunen sei davon auszugehen, dass zusätzlich Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden müssten. Die in vielen Kommunen geltende Rechtspraxis, von Sozialleistungen pauschal festgelegte Prozentwerte der Wohnkosten für Strom und Warmwasserbereitung abzuziehen, ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes nicht mehr rechtmäßig.

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die monatlichen Abzüge für Haushaltsenergie, die von den Betroffenen zu tragen seien, 20,74 Euro im Monat nicht übersteigen dürfen (Verfahren: B 14/7b AS 64/06 R). "Das Bundessozialgericht hat geurteilt, dass Hartz IV-Beziehern monatlich nicht mehr als 20,74 Euro für Stromkosten von ihrem Regelsatz von 347 Euro abgezogen werden dürfen. Damit ist das Verwaltungshandeln vieler Kommunen, Menschen einen bestimmten Prozentsatz der Mietkosten für Strom von ihrem Regelsatz abzuziehen, der diesen Betrag übersteigt, rechtlich nicht mehr haltbar." so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.
Das Darmstädter Sozialgericht schreibt mir am 05.09.08 dazu :

Zitat:
Nach dem Urteil des BSG vom 27.08.08 ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich, nach der Haushaltsstromkosten, die über den im Regelsatz enthaltenen Betrag hinausgehen, als Zuschuss gewährt werden können.
Da weiß man wirklich nicht mehr, wo einem der Kopf steht.



Im Moment bin ich ziemlich Ratlos, wie ich da weiter verfahren muß, um damit zum Erfolg zu kommen.
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Alt 23.09.2008, 00:37   #15
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Benutzerbild von fritzi
 
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Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Ja, das denke ich auch: da müßten viele dran arbeiten, fundierte Tips geben, daß jeder selbst klagen kann. Aber das klappt ja schon in anderen Bereichen nicht...letztlich muß sich doch jeder selbst durchpfuschen! Und die meisten trauen sich das nicht zu...
Bei mir läuft das gerade. Ich habe einen Antrag auf Erstattung der vollen Energiekosten - Strom, Heizung, Warmwasser - gestellt, der umfangreich abgelehnt wurde. Dagegen habe ich unter Berufung auf das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a. M. vom 29.12.2006 Widerspruch eingelegt. Nun warte ich ... Falls jemand noch Tipps hat?
__________________
Woke up to a world that I am not a part
except when I can play it stranger.
fritzi ist gerade online  
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Alt 23.09.2008, 01:09   #16
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Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

hmm, sehr gut.
Dann gehe ich also recht in der Annahme, dass ich endlich besser wegkomme mit meiner Nachtspeicherheizung? Ich zahl 77€/Monat für Strom...nur Strom, da ich darüber auch heize und mein warmes Wasser bekomme. Heißt das nun, ich kann die restlichen ~50€ noch einfordern?
Wenn ja, werd ich doch gleiich demnächst mal da hinmarschieren
Lexxy ist offline  
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Alt 23.09.2008, 07:37   #17
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Zitat:
Zitat von Lexxy Beitrag anzeigen
hmm, sehr gut.
Dann gehe ich also recht in der Annahme, dass ich endlich besser wegkomme mit meiner Nachtspeicherheizung? Ich zahl 77€/Monat für Strom...nur Strom, da ich darüber auch heize und mein warmes Wasser bekomme. Heißt das nun, ich kann die restlichen ~50€ noch einfordern?
Wenn ja, werd ich doch gleiich demnächst mal da hinmarschieren