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ALG II

Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!; in Forum: Information; Guten Tag Meine Stromkosten balaufen sich auf monatlich 30€, wie gehe ich vor und bekomme ich die bereits zuviel gezahlten Beträge zurück?...
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Alt 23.09.2008, 15:07   #26
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Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Guten Tag

Meine Stromkosten balaufen sich auf monatlich 30€, wie gehe ich vor und bekomme ich die bereits zuviel gezahlten Beträge zurück?
fallingdown2008 ist offline  
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Alt 23.09.2008, 15:08   #27
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Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

also wir zahlen 103,00€ mtl strom

wenn jeder Person in der BG 20Euro für strom berechnet werden müsste die Arge also bei uns noch 23Euro zahlen oder versteh ich jetzt was nicht.


LG Neuling
neuling08 ist offline  
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Alt 23.09.2008, 15:34   #28
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Beiträge: 165
Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

unabhängig davon wegen den warmwasseranteils steht in meinem Brief.

Nach den gesetzlichen Vorschriften, hier § 330 Abs. 1 SGB III sind Leistungen nicht für die Vergangenheit aufzuheben, sondern erst mit Wirkung für die Zeit nach Gerichtsurteil.

Dies wäre in diesem Fall der 01.03.3008 ( Urteil vom 27.02.08 B 14/7b AS 64/06R)


Stromkosten gibt es dann wohl auch nicht für die Vergangenheit zurück???


LG neuling08
neuling08 ist offline  
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Alt 23.09.2008, 15:37   #29
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Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Zitat:
Zitat von neuling08 Beitrag anzeigen
also wir zahlen 103,00€ mtl strom

wenn jeder Person in der BG 20Euro für strom berechnet werden müsste die Arge also bei uns noch 23Euro zahlen oder versteh ich jetzt was nicht.


LG Neuling
Du musst von den Prozentwerten ausgehen! Beispiel: 0,9 multipliziert mit 20,74 Euro bei zwei Personen (Pärchen) multipliziert mit zwei bzw. Einzelbeträge addieren.

Hinweis: Auch das Sozialgericht Stuttgart (siehe sozialticker.com) hat jüngst entschieden, dass über den im Regelsatz enthaltenen Anteil hinaus keine Leistungen für Haushaltsenergie gewährt werden. Man müsse halt bei anderen Positionen sparen.

Da hilft nur: Sich durch alle Instanzen klagen. Notfalls bis zum Verfassungsgericht. Denn Strom gehört zum menschenwürdigen Leben dazu!
hellucifer ist offline  
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Alt 23.09.2008, 16:09   #30
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Beiträge: 625
Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Zitat:
Zitat von hellucifer Beitrag anzeigen
Du musst von den Prozentwerten ausgehen! Beispiel: 0,9 multipliziert mit 20,74 Euro bei zwei Personen (Pärchen) multipliziert mit zwei bzw. Einzelbeträge addieren.

Hinweis: Auch das Sozialgericht Stuttgart (siehe sozialticker.com) hat jüngst entschieden, dass über den im Regelsatz enthaltenen Anteil hinaus keine Leistungen für Haushaltsenergie gewährt werden. Man müsse halt bei anderen Positionen sparen.

Da hilft nur: Sich durch alle Instanzen klagen. Notfalls bis zum Verfassungsgericht. Denn Strom gehört zum menschenwürdigen Leben dazu!
Deshalb sollte man versuchen eine Musterklage in der Interessgruppe "Stromkosten" zu basteln!
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!
Speedport ist offline  
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Alt 24.09.2008, 12:24   #31
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Beiträge: 42
Standard AW: Stromkosten, Für alle die es noch nicht wissen!!!

Sozialgericht sagt: Stromkosten für ALG II-Empfänger müssen übernommen werden

Sonntag, den 22. Juni 2008 um 20:35 Uhr von Julien Germain
“Nachtrag” zum Artikel von Heinz Eng: “Aufreger der Woche, Frau Merkel und das ALG 2″
Gewissermaßen hätte die Bundekanzlerin Angela Merkel recht, wenn sie denn behauptete, dass die Stromkosten für ALG II-Empfänger übernommen würden. Zumindest aber hätte sie dann recht, wenn sich denn inzwischen alle Jobcenter der Bundesrepublik Deutschland nach dem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main richten würden, welches wie folgt lautet:
Der ALG II-Regelsatz von monatlich Euro 347,00 deckt anfallende Stromkosten nur zum Teil. Sofern die Stromrechnung des Energieversorgers über Euro 20,74 monatlich hinaus geht, muss die zuständige Behörde den Betrag als Kosten der Unterkunft zusätzlich übernehmen.
Im konkreten Fall erhielt hier ein ALG II-Empfänger neben dem Regelsatz Leistungen für Unterkunft und Heizung von gut Euro 570,00. In dieser Summe war neben der Nettokaltmiete auch die Abschlagszahlung für Heizkosten enthalten. Die anfallende Strompauschale von monatlich Euro 41,00 wollte das zuständige Jobcenter allerdings nicht übernehmen, wie dies auch heute noch bei fast allen Jobcentern praktiziert wird.
Das Sozialgericht konstatierte jedoch, dass in der monatlichen Regelleistung nur Stromkosten von Euro 20,74 enthalten seien. Damit müsse das beklagte Jobcenter die noch verbleibenden Euro 20,26 als Kosten der Unterkunft übernehmen ( Az.: S 58 AS 518/05)
Berücksichtigt wird das Frankfurter Urteil aus Gründen gern praktizierter Kosteneinsparungen allerdings bei Weitem nicht. Zu Klardeutsch: Sein Recht bekommt nur, wer auch dafür kämpft.
Allen betroffenen Arbeitslosengeld-II-Empfängern sei deshalb hiermit dringend angeraten, gegen diese Praxis der Jobcenter Klage bei den zuständigen Sozialgerichten einzureichen und sich auf das Aktenzeichen dieses Urteils zu beziehen.
Damit muss erreicht werden, dass die zuständigen ArGe’s alle anfallenden Abschlagsbeträge für Stromkosten, die über den Betrag von Euro 20,74 hinaus gehen, für jeden Betroffenen auch als Kosten der Unterkunft anerkennen und folglich zahlen werden.


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