| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: alle, stromkosten, wissen |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #26 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7
| Guten Tag Meine Stromkosten balaufen sich auf monatlich 30€, wie gehe ich vor und bekomme ich die bereits zuviel gezahlten Beträge zurück? |
| | |
| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.08.2008 Ort: zu hause
Beiträge: 165
| also wir zahlen 103,00€ mtl strom wenn jeder Person in der BG 20Euro für strom berechnet werden müsste die Arge also bei uns noch 23Euro zahlen oder versteh ich jetzt was nicht. LG Neuling |
| | |
| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.08.2008 Ort: zu hause
Beiträge: 165
| unabhängig davon wegen den warmwasseranteils steht in meinem Brief. Nach den gesetzlichen Vorschriften, hier § 330 Abs. 1 SGB III sind Leistungen nicht für die Vergangenheit aufzuheben, sondern erst mit Wirkung für die Zeit nach Gerichtsurteil. Dies wäre in diesem Fall der 01.03.3008 ( Urteil vom 27.02.08 B 14/7b AS 64/06R) Stromkosten gibt es dann wohl auch nicht für die Vergangenheit zurück??? LG neuling08 |
| | |
| | #29 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.12.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 510
| Zitat:
Hinweis: Auch das Sozialgericht Stuttgart (siehe sozialticker.com) hat jüngst entschieden, dass über den im Regelsatz enthaltenen Anteil hinaus keine Leistungen für Haushaltsenergie gewährt werden. Man müsse halt bei anderen Positionen sparen. Da hilft nur: Sich durch alle Instanzen klagen. Notfalls bis zum Verfassungsgericht. Denn Strom gehört zum menschenwürdigen Leben dazu! | |
| | |
| | #30 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
| | |
| | #31 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2008 Ort: nrw
Beiträge: 42
| Sozialgericht sagt: Stromkosten für ALG II-Empfänger müssen übernommen werden Sonntag, den 22. Juni 2008 um 20:35 Uhr von Julien Germain “Nachtrag” zum Artikel von Heinz Eng: “Aufreger der Woche, Frau Merkel und das ALG 2″ Gewissermaßen hätte die Bundekanzlerin Angela Merkel recht, wenn sie denn behauptete, dass die Stromkosten für ALG II-Empfänger übernommen würden. Zumindest aber hätte sie dann recht, wenn sich denn inzwischen alle Jobcenter der Bundesrepublik Deutschland nach dem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main richten würden, welches wie folgt lautet: Der ALG II-Regelsatz von monatlich Euro 347,00 deckt anfallende Stromkosten nur zum Teil. Sofern die Stromrechnung des Energieversorgers über Euro 20,74 monatlich hinaus geht, muss die zuständige Behörde den Betrag als Kosten der Unterkunft zusätzlich übernehmen. Im konkreten Fall erhielt hier ein ALG II-Empfänger neben dem Regelsatz Leistungen für Unterkunft und Heizung von gut Euro 570,00. In dieser Summe war neben der Nettokaltmiete auch die Abschlagszahlung für Heizkosten enthalten. Die anfallende Strompauschale von monatlich Euro 41,00 wollte das zuständige Jobcenter allerdings nicht übernehmen, wie dies auch heute noch bei fast allen Jobcentern praktiziert wird. Das Sozialgericht konstatierte jedoch, dass in der monatlichen Regelleistung nur Stromkosten von Euro 20,74 enthalten seien. Damit müsse das beklagte Jobcenter die noch verbleibenden Euro 20,26 als Kosten der Unterkunft übernehmen ( Az.: S 58 AS 518/05) Berücksichtigt wird das Frankfurter Urteil aus Gründen gern praktizierter Kosteneinsparungen allerdings bei Weitem nicht. Zu Klardeutsch: Sein Recht bekommt nur, wer auch dafür kämpft. Allen betroffenen Arbeitslosengeld-II-Empfängern sei deshalb hiermit dringend angeraten, gegen diese Praxis der Jobcenter Klage bei den zuständigen Sozialgerichten einzureichen und sich auf das Aktenzeichen dieses Urteils zu beziehen. Damit muss erreicht werden, dass die zuständigen ArGe’s alle anfallenden Abschlagsbeträge für Stromkosten, die über den Betrag von Euro 20,74 hinaus gehen, für jeden Betroffenen auch als Kosten der Unterkunft anerkennen und folglich zahlen werden.
4.2 |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| SAT 1 Doku: ....Und sie wissen nicht was sie tun .... | Martin Behrsing | News / Diskussionen / Tagespresse | 47 | 24.08.2008 19:02 |
| Alle Stromkosten werden übernommen !! | peter_S | News / Diskussionen / Tagespresse | 111 | 15.07.2008 21:58 |
| Zu viele wissen nicht, was in Deutschland passiert | Merkur | Soziale Politik / politisches Zeitgeschehen | 23 | 17.04.2008 18:29 |
| Sie wissen nicht was sie tun, aber sie tun es | Mambo | News / Diskussionen / Tagespresse | 2 | 02.02.2008 14:28 |
| Wir wissen nicht weiter | TOTO38 | Eingliederungsvereinbarung | 8 | 14.09.2007 12:37 |