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ALG II

Sanktion wg. Kündigung durch Arbeitgeber; in Forum: Information; Hallo! Mein Mann wurde gekündigt und der Arbeitgeber hat sich mit der SB in Verbindung gesetzt. Es soll eine Sanktion geben. Gründe: -Am 28.08 Krankmeldung für den 29.09 angekündigt, da ...
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Alt 18.09.2008, 10:58   #1
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Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 31
Standard Sanktion wg. Kündigung durch Arbeitgeber

Hallo!
Mein Mann wurde gekündigt und der Arbeitgeber hat sich mit der SB in Verbindung gesetzt.
Es soll eine Sanktion geben. Gründe:
-Am 28.08 Krankmeldung für den 29.09 angekündigt, da ab 29.09 Einsatz in einer anderen Abteilung.
-Abmahnung da am 15.08. nicht gesund gemeldet und am 18.08 unentschuldigt gefehlt
- mehrer Erstbescheinigungen von verschiedenen Ärzten


Haben ihr geantwortet:
- Keine Ankündigung, Einsatz in der neuen Abteilung war schon am 28.08
- Krankmeldungen von einem Arzt (Bescheinigungen kopiert)
- keine Abmahnung
- Am 18.08 telefonisch gemeldet


Heute kam die Antwort:
Auch wen nur ein Arzt gibt es immer Erstmeldungen ( es gab drei, Nr.1 erkältung, Nr. 2 Rücken, danch vier tage arbeit und somit nr.3 ebenfalls eine Erstbescheinigung).

Fraglich warum der Arbeitgeber solche Behauptungen ausstellen sollte!!!


Meine Frage, was sollen wir jetzt machen, die hat ja schon schwarz auf weiß das er ja in einem punkt gelogen hat.

desweiteren auf wen tritt die sanktion? nur meinen mann oder alle?

danke schon mal für eure hilfe.
liebelein83 ist offline  
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Alt 18.09.2008, 14:17   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
Standard AW: Sanktion

unbedingt Kündigungsschutzklage (über Gewerkschaft oder RA)einreichen.

Sanktion ist wg.Krankheit unbegründet
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 18.09.2008, 14:19   #3
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
Standard AW: Sanktion

Zitat:
Am 28.08 Krankmeldung für den 29.09 angekündigt, da ab 29.09 Einsatz in einer anderen Abteilung.
erklär mir doch bitte mal diesen Satz

Wurde da eine Krankmeldung angekündigt oder gab es sie schon? Und wurde die angekündigt wegen des Einsatzes in einer anderen Abteilung?

Falls ja, wäre das sicher in Kündigungsgrund
Arania ist offline  
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Alt 18.09.2008, 14:36   #4
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 31
Standard AW: Sanktion

in der anderen abteilung wurde er schon am 28.08 eingesetzt. und es gab keine ankündigung.
am 29.08 war mein mann beim arzt, und ich habe einmal ein fax geschickt, und eine email an die abteilungsleiterin. es kam nur zurück das man von weiteren emails zu ihr absehen soll. jede weitere email kam als unbeantwortet zurück.
liebelein83 ist offline  
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Alt 18.09.2008, 14:41   #5
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 31
Standard AW: Sanktion

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
unbedingt Kündigungsschutzklage (über Gewerkschaft oder RA)einreichen.

Sanktion ist wg.Krankheit unbegründet
aber die sb schrieb ja obwohl sie alle attests bekommen hat, und sah das der chef in dem punkt gelogen hat, warum er behauptungen aufstellen sollte.

und bis heute kam auch keine bescheinigung für den sb, wo steht was er verdient hat. wir haben lediglich unsere lohnbescheinigung, wo 8 tage als unentschuldiges fehlen meines mannes drin stehen, obwohl man zur arbeit anrief und am selben tag noch die arztbescheinigung zu denen geschickt worden ist.
liebelein83 ist offline  
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Alt 18.09.2008, 16:32   #6
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Sanktion

Zitat:
und bis heute kam auch keine bescheinigung für den sb, wo steht was er verdient hat. wir haben lediglich unsere lohnbescheinigung, wo 8 tage als unentschuldiges fehlen meines mannes drin stehen, obwohl man zur arbeit anrief und am selben tag noch die arztbescheinigung zu denen geschickt worden ist.
Diese Lohnbescheinigung würde ich umgehend als nicht den Tatsachen entsprechend zurückweisen und eine neue verlangen. Da will sich jemand um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall drücken. Wurde der betreffende Zeitraum bereits vom Arbeitgeber abgerechnet? Wieviele AN werden vom AG ca. beschäftigt? Gibts einen Betriebsrat?
gerda52 ist offline  
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Alt 18.09.2008, 17:20   #7
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
Standard AW: Sanktion

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
unbedingt Kündigungsschutzklage (über Gewerkschaft oder RA)einreichen.

Sanktion ist wg.Krankheit unbegründet
Anwalt für Arbeitesrecht aufsuchen! Der Arbeitgeber scheint es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht ernst zu nehmen.
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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Alt 18.09.2008, 17:38   #8
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Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 31
Standard AW: Sanktion

ja die haben einen betriebsrat. es wurde auch schon ein schreiben an die firma geschrieben, mit fristsetzung bis morgen. aber ich denke das sich nichts tun wird.

und was ist mit der sanktion? es wurden behauptungen aufgestellt die nicht der wahrheit entsprechen. tritt die sanktion die ganze familie an, oder nur mein mann?
liebelein83 ist offline  
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Alt 18.09.2008, 17:58   #9
Redaktion
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Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Sanktion

Zitat:
Zitat von liebelein83
und was ist mit der sanktion? es wurden behauptungen aufgestellt die nicht der wahrheit entsprechen. tritt die sanktion die ganze familie an, oder nur mein mann?
Bei der Sanktion gehts nur um den RS Deines Mannes, der gekürzt werden kann.
gerda52 ist offline  
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Alt 19.09.2008, 15:26   #10
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Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 31
Standard AW: Sanktion

Dankeschön. Damit bin ich etwas beruhigter dass es nur für meinen Mann angerechnet werden kann.
Die Frist die ich denen gesetzt habe, läuft Montag aus. Und da ich nicht glaube dass etwas bis dahin kommt, geht es Montag zum Anwalt. Er soll sich dann darum kümmern, denn die Bescheinigung für die Arge kam bis heute nicht, und ohne diese gibt es kein Geld das für diesen Monat bestimmt ist und für nächsten Montag ebenfalls nicht. Aber der Arbeitgeber (übrigens eine riesen Firma in Deutschland, sowie in anderen Staaten) ist leider sehr wenig kooperativ.
liebelein83 ist offline  
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Alt 19.09.2008, 15:37   #11
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Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
Standard AW: Sanktion

Wenn die Firma sich Absolut weigert, die Bescheinigung auszustellen, kann die ARGE die auch von Amts wegen anfordern.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 19.09.2008, 15:59   #12
Redaktion
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Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Sanktion

Zitat:
Aber der Arbeitgeber (übrigens eine riesen Firma in Deutschland, sowie in anderen Staaten) ist leider sehr wenig kooperativ.
Die Firma ist wohl nur deshalb groß, weil sie die kleinen AN auf's Kreuz legt.

Handelt es sich bei der Kündigung um eine außerordentliche oder um eine normale?

Gab es vorher ne Abmahnung?

Wie lange war Dein Mann dort beschäftigt?

Schau Dir wegen der Sanktion auch unbedingt diesen Beitrag an und vergleich mal die angegebenen §§ der Begründung.
gerda52 ist offline  
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Alt 22.09.2008, 08:11   #13
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 31
Standard AW: Sanktion wg. Kündigung durch Arbeitgeber

Er war noch in Probezeit. Es gab keine Abmahung, laut der Firma aber ja.
liebelein83 ist offline  
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Alt 22.09.2008, 10:20   #14
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
Standard AW: Sanktion wg. Kündigung durch Arbeitgeber

Dann würde ich mir diese angebliche Abmahnung doch mal zeigen lassen....
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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