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| Tags: algii, erscheinen, festgelegt, folgeantrag, gestzl, persoenliches |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hallo zusammen, es geht um die Frage einen Folgeantrag bezüglich ALG-II pünktlich und sicher abzugeben, so dass gewährleistet ist, dass keine Leistungslücke beim Bezug entsteht. Ende des Bewilligungsabschnitts ist in diesem Fall Ende Okt. 2008. Jetzt betrachte ich mir den Vordruck des ALG-II Antrags und sehe, dass dort eine Personalidentifikation mit dem Personalausweis vorgenommen wird. Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass man bei einem Folgeantrag persönlich anwesend sein muss bzw. man diesen Antrag persönlich abgeben muss? Die ARGEn handhaben diese Sache ja unterschiedlich. Manche ARGEn schicken rechtzeitig dem HE einen Folgeantrag zu. Andere lassen die HE bewusst im dunkeln (Spareffekt). Die hiesige ARGE zähle ich zu letzterer Truppe. Darum auch die Bedenken. Oder besteht auch die Möglichkeit den Folgeantrag mit den benötigten Nachweisen wie Kontoauszüge usw. per Einschreiben mit Rückschein direkt an die ARGE zu schicken? Kann in dem Fall eine Annahmeverweigerung oder gar eine Verweigerung der Bearbeitung seitens der ARGE geschehen mit dem Argument, dass man persönlich nicht anwesend war? Es geht lediglich darum, dass ein Nachweis vorhanden ist falls evtl. Probleme auftauchen (kein Beistand und somit kein Zeuge). Diese sind ja leider nicht selten. Sicherlich könnte man sich auch bei persönlicher Präsenz eine Kopie abstempeln lassen. Allerdings machen das nur die wenigstens auch wenn man als HE einen Anspruch darauf hat. Die Realität sieht aber anders aus wie wir alle wissen. Und bevor man sich um einen Stempel mit inkompetenten ARGE-Mitarbeitern streitet wäre mir die postalische Alternative lieber. Sofern möglich und gesetzlich Wasserdicht. Zumal man bei der hiesigen ARGE ohne einen vorherigen Termin den man telefonisch vereinbaren muss nicht mal einen simplen ALG-II Folgeantrag abgeben kann/darf. Ich habe bereits zu diesem Thema einen ähnlichen Beitrag gepostet. Dabei ging es um die Bearbeitungszeit eines Folgeantrags. In diesem Falle sind keinerlei Änderungen eingetreten somit müsste das eine einfache Sache für den SB sein. Also gehe ich mal davon aus, dass es ausreichend ist wenn man den Folgeantrag 2-3 Wochen vor auslaufen des Bewilligungsabschnittes auch abgibt. Jetzt geht es lediglich nur um das "wie man es am sichersten abgibt". Für eure Antworten danke ich euch bereits im Voraus. Gruss Paolo_Pinkel
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
| Ich hab das immer in den Briefkasten geworfen. Gab nie ein Problem damit |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| § 37 SGB II. Der Antrag kann sogar fernmündlich gestellt werden, wobei der Nachweis dabei recht schwer sein wird. Also per Einschreiben mit Rückschein an die Behörde und damit ist er rechtzeitig zugestellt. Danach können die dich ja gerne einladen. Damit bist du dann auch Unfallversichert. Anders ist e nämlich, wenn du ohne meldeaufforderung zur Behörde gehst, da greift nach einem Urteil des Sozialgericht Stuttart die Unfallversicherung nicht.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.02.2008 Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 126
| Moin, also ich machs immer mit Einschreiben mit Rückschein, und nun das wichtige: Im Fensterkurvert ! Das heißt, ich formuliere ein Beleitschreiben, wo dann die Adresse mit und ich als Absender (oben klein über die Adresse) im Fenster des Fensterkuvert zu sehen ist. In diesem Begleitschreiben wird aufgezählt (Anlagen, genau beschrieben und Seitenanzahl) was sich in dem Kuvert befindet. Dann kann man unter www . deutsche Bundespost . de den Versand genau verfolgen. Das heißt: wenn die Meldung kommt: empfänger würde benachrichtigt oder wurde dem Empfänger zur Verfügung gestellt, ist das für mich der Zustellungszeitpunkt. Natürlich kopiere ich mir die ganzen unterlagen bevor ich sie versende. Mangels Kopierer kann man auch Fotos anfertigen. Gruß Familienvater
__________________ In bestimmten Zyklen macht die Menschheit immer wieder die gleichen Fehler... |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 633
| Funktioniert auch bei mir schriftlich sehr gut. Begleitanschreiben mache ich sowieso immer um die Anlagen etc. aufzuführen und ggf. nochmals auf irgend etwas hinzuweisen. Einwurfeinschreiben reicht. Rückschein wäre mir zu teuer, weil man ja im Zweifelsfall noch nachforschen kann. Hin- und Rückfahrt zur ARGE kosten bei mir EUR 6,60 und ich bin einen halben Tag unterwegs - um am Empfang ne halbe Stunde zu warten und ggf. noch eine Stunde vorm Sachbearbeiter zu warten ist mir meine Zeit einfach zu kostbar. Rückfragen können vom SB auch schriftlich erfolgen - dann habe ich es schwarz auf weiß und er auch für seine Akten... |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.02.2008 Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 126
| @ Donauwelle: genau so wie bei mir. Ich kann mir den Luxus des Rückscheins noch leisten. Aber ohne reicht sicher auch. Gruß Familienvater
__________________ In bestimmten Zyklen macht die Menschheit immer wieder die gleichen Fehler... |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 14
| Ich wollte letztens meinen Folgeantrag, wie immer, am Empfang abstempeln lassen. Das wäre nun nicht mehr möglich, wurde mir gesagt... Ich bohrte solange nach, bis ich herausbekam, dass es jetzt ein neues Formular gab, eine " Bestätigung über die Abgabe von Unterlagen". Dort wurde dann mein Name eingegeben, die Art des Antrages angekreuzt und mein begehrter Stempel mit Unterschrift untergesetzt. Auf meine Feststellung, dass dieses Formular ja wohl keine Erleichterung für die Mitarbeiter der AfA sei, wurde nur hilflos mit den Schultern gezuckt... |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.049
| Mein Weiterbewilligungsantrag kam auch gestern,- ausgedruckt und verschickt in Nürnberg mit Stuttgarter JC-Absender. Und ich habe den auch ganz normal ausgefüllt und in den Kasten geworfen. Ich denke, das Feld für die persönlichen Ausweisdaten wurde einfach nur vom Erstantrag übenommen. Ich ignoriere das Ding, zumal ich ja weiß, daß wenn mich meine PAp oder meine SB dehen wollen, dann bestellen sie mich ein,- und wenn ich nicht ausdrücklich einbestellt werde, bleibe ich da weg. Schließlich bin ich ja als Kunde der größte Störfaktor im Betrieb,- und ich möchte den Damen und Herren im Amt doch nicht mehr Arbeit als nötig machen. Heinz
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.02.2008 Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 126
| Damit keiner sagt: war ein leeres Bleatt drin. Hinter dem Fenster ist das Anschreiben zu sehen auf welchem der Absender und der Empänger geschrieben steht. Gleichzeitig soll auf dem Anschreiben stehen was an Anlagen beigefügt ist. Ebenso kann das Anschreiben auch nette Fragen an den SB enthalten auf welche man den Wert einer schriftlichen Beantwortung legt. Vor Gericht muss sich der SB dann fragen lassen, wo ist das Anschreiben auf welchem die Anschrift der arge steht. warum haben Sie meine Fragen nicht beantwortet obwohl Sie auskunftpflichtig sind. Was ist mit den Dokumenten geschehen die in dem Anschreiben aufgeführt waren etc. etc. Ist mein Geschreibsel zu verstehen ? Mit diesem Anschreiben schafft Ihr euch wichtige Dokumente !? Gruß Familienvater
__________________ In bestimmten Zyklen macht die Menschheit immer wieder die gleichen Fehler... |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Ich gebe den immer am Empfang ab, der wird abgestempelt , das wars, gab nie Probleme |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 167
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hallo zusammen, erst mal vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten. Die haben mir nun wirklich weiter geholfen. Zwei Fragen haben sich noch aufgetan. Die ARGE wird ja vermutlich auch Kontoauszüge verlangen was ich ja auch nachvollziehen kann. Gibt es dort auch eine feste Regelung was den Zeitraum der Kontoauszüge angeht oder handhabt das jede ARGE anders bzw. gibt es dazu gesetliche Grundlagen oder Grundsatzentscheidungen? Ich hatte mir gedacht, die Kontoauszüge der letzten drei Monate mit zu schicken. Ist das so in Ordnung oder zu viel/wenig? Dann habe ich auch noch das Problem mit dem Formular EK und Einkommensbescheinigung. Da arbeitssuchend besteht somit auch kein Einkommen aus nicht/selbständiger Tätigkeit geschweige den anderes Einkommen. Wie ist dort zu verfahren? Mitschicken (leer) oder nicht mitschicken? Würde mich freuen wenn dazu vielleicht noch jemand Stellung nehmen könnte. Vielen Dank im Voraus. Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hallo Kerstin, zu deiner Aussage: Zitat:
Ach ja. Kann mir jemand von euch bitte erklären wie ich das mit den Zitaten so schön hinbekomme wie ihr? Vielen Dank im Voraus. Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - | |
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