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ALG II

Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?; in Forum: Information; Hallo zusammen, es geht um die Frage einen Folgeantrag bezüglich ALG-II pünktlich und sicher abzugeben, so dass gewährleistet ist, dass keine Leistungslücke beim Bezug entsteht. Ende des Bewilligungsabschnitts ist in ...
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Alt 17.09.2008, 19:49   #1
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Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Gulag-IV
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Standard Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Hallo zusammen,

es geht um die Frage einen Folgeantrag bezüglich ALG-II pünktlich und sicher abzugeben, so dass gewährleistet ist, dass keine Leistungslücke beim Bezug entsteht. Ende des Bewilligungsabschnitts ist in diesem Fall Ende Okt. 2008.

Jetzt betrachte ich mir den Vordruck des ALG-II Antrags und sehe, dass dort eine Personalidentifikation mit dem Personalausweis vorgenommen wird. Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass man bei einem Folgeantrag persönlich anwesend sein muss bzw. man diesen Antrag persönlich abgeben muss?

Die ARGEn handhaben diese Sache ja unterschiedlich. Manche ARGEn schicken rechtzeitig dem HE einen Folgeantrag zu. Andere lassen die HE bewusst im dunkeln (Spareffekt). Die hiesige ARGE zähle ich zu letzterer Truppe. Darum auch die Bedenken.

Oder besteht auch die Möglichkeit den Folgeantrag mit den benötigten Nachweisen wie Kontoauszüge usw. per Einschreiben mit Rückschein direkt an die ARGE zu schicken? Kann in dem Fall eine Annahmeverweigerung oder gar eine Verweigerung der Bearbeitung seitens der ARGE geschehen mit dem Argument, dass man persönlich nicht anwesend war?

Es geht lediglich darum, dass ein Nachweis vorhanden ist falls evtl. Probleme auftauchen (kein Beistand und somit kein Zeuge). Diese sind ja leider nicht selten. Sicherlich könnte man sich auch bei persönlicher Präsenz eine Kopie abstempeln lassen. Allerdings machen das nur die wenigstens auch wenn man als HE einen Anspruch darauf hat. Die Realität sieht aber anders aus wie wir alle wissen.

Und bevor man sich um einen Stempel mit inkompetenten ARGE-Mitarbeitern streitet wäre mir die postalische Alternative lieber. Sofern möglich und gesetzlich Wasserdicht.

Zumal man bei der hiesigen ARGE ohne einen vorherigen Termin den man telefonisch vereinbaren muss nicht mal einen simplen ALG-II Folgeantrag abgeben kann/darf.

Ich habe bereits zu diesem Thema einen ähnlichen Beitrag gepostet. Dabei ging es um die Bearbeitungszeit eines Folgeantrags. In diesem Falle sind keinerlei Änderungen eingetreten somit müsste das eine einfache Sache für den SB sein. Also gehe ich mal davon aus, dass es ausreichend ist wenn man den Folgeantrag 2-3 Wochen vor auslaufen des Bewilligungsabschnittes auch abgibt. Jetzt geht es lediglich nur um das "wie man es am sichersten abgibt".

Für eure Antworten danke ich euch bereits im Voraus.

Gruss

Paolo_Pinkel
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"Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen".

"Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill -

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Alt 17.09.2008, 20:26   #2
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Benutzerbild von münchnerkindl
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Ich hab das immer in den Briefkasten geworfen. Gab nie ein Problem damit
münchnerkindl ist offline  
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Alt 17.09.2008, 20:29   #3
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 11.958
Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

§ 37 SGB II. Der Antrag kann sogar fernmündlich gestellt werden, wobei der Nachweis dabei recht schwer sein wird. Also per Einschreiben mit Rückschein an die Behörde und damit ist er rechtzeitig zugestellt. Danach können die dich ja gerne einladen. Damit bist du dann auch Unfallversichert. Anders ist e nämlich, wenn du ohne meldeaufforderung zur Behörde gehst, da greift nach einem Urteil des Sozialgericht Stuttart die Unfallversicherung nicht.
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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 18.09.2008, 08:03   #4
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Benutzerbild von Familienvater
 
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 126
Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Moin,

also ich machs immer mit Einschreiben mit Rückschein, und nun das wichtige: Im Fensterkurvert !

Das heißt, ich formuliere ein Beleitschreiben, wo dann die Adresse mit und ich als Absender (oben klein über die Adresse) im Fenster des Fensterkuvert zu sehen ist. In diesem Begleitschreiben wird aufgezählt (Anlagen, genau beschrieben und Seitenanzahl) was sich in dem Kuvert befindet.

Dann kann man unter www . deutsche Bundespost . de den Versand genau verfolgen. Das heißt: wenn die Meldung kommt: empfänger würde benachrichtigt oder wurde dem Empfänger zur Verfügung gestellt, ist das für mich der Zustellungszeitpunkt.

Natürlich kopiere ich mir die ganzen unterlagen bevor ich sie versende. Mangels Kopierer kann man auch Fotos anfertigen.


Gruß

Familienvater
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Alt 18.09.2008, 08:23   #5
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Beiträge: 633
Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Funktioniert auch bei mir schriftlich sehr gut. Begleitanschreiben mache ich sowieso immer um die Anlagen etc. aufzuführen und ggf. nochmals auf irgend etwas hinzuweisen.

Einwurfeinschreiben reicht. Rückschein wäre mir zu teuer, weil man ja im Zweifelsfall noch nachforschen kann.

Hin- und Rückfahrt zur ARGE kosten bei mir EUR 6,60 und ich bin einen halben Tag unterwegs - um am Empfang ne halbe Stunde zu warten und ggf. noch eine Stunde vorm Sachbearbeiter zu warten ist mir meine Zeit einfach zu kostbar. Rückfragen können vom SB auch schriftlich erfolgen - dann habe ich es schwarz auf weiß und er auch für seine Akten...
Donauwelle ist offline  
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Alt 18.09.2008, 08:31   #6
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Benutzerbild von Familienvater
 
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 126
Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

@ Donauwelle:

genau so wie bei mir. Ich kann mir den Luxus des Rückscheins noch leisten. Aber ohne reicht sicher auch.

Gruß

Familienvater
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Familienvater ist offline  
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Alt 18.09.2008, 09:43   #7
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Beiträge: 14
Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Ich wollte letztens meinen Folgeantrag, wie immer, am Empfang abstempeln lassen. Das wäre nun nicht mehr möglich, wurde mir gesagt...

Ich bohrte solange nach, bis ich herausbekam, dass es jetzt ein neues Formular gab, eine " Bestätigung über die Abgabe von Unterlagen".

Dort wurde dann mein Name eingegeben, die Art des Antrages angekreuzt und mein begehrter Stempel mit Unterschrift untergesetzt.

Auf meine Feststellung, dass dieses Formular ja wohl keine Erleichterung für die Mitarbeiter der AfA sei, wurde nur hilflos mit den Schultern gezuckt...
alraune ist offline  
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Alt 18.09.2008, 13:48   #8
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Beiträge: 1.747
Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Zitat:
also ich machs immer mit Einschreiben mit Rückschein, und nun das wichtige: Im Fensterkurvert !
Warum ist das Fensterkunert so wichtig?
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Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 18.09.2008, 14:10   #9
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Ausrufezeichen AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Mein Weiterbewilligungsantrag kam auch gestern,- ausgedruckt und verschickt in Nürnberg mit Stuttgarter JC-Absender.

Und ich habe den auch ganz normal ausgefüllt und in den Kasten geworfen.

Ich denke, das Feld für die persönlichen Ausweisdaten wurde einfach nur vom Erstantrag übenommen. Ich ignoriere das Ding, zumal ich ja weiß, daß wenn mich meine PAp oder meine SB dehen wollen, dann bestellen sie mich ein,- und wenn ich nicht ausdrücklich einbestellt werde, bleibe ich da weg. Schließlich bin ich ja als Kunde der größte Störfaktor im Betrieb,- und ich möchte den Damen und Herren im Amt doch nicht mehr Arbeit als nötig machen.

Heinz
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Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

Rounddancer ist offline  
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Alt 18.09.2008, 14:13   #10
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Benutzerbild von Familienvater
 
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Ort: Rheinland-Pfalz
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Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Damit keiner sagt: war ein leeres Bleatt drin. Hinter dem Fenster ist das Anschreiben zu sehen auf welchem der Absender und der Empänger geschrieben steht. Gleichzeitig soll auf dem Anschreiben stehen was an Anlagen beigefügt ist. Ebenso kann das Anschreiben auch nette Fragen an den SB enthalten auf welche man den Wert einer schriftlichen Beantwortung legt.

Vor Gericht muss sich der SB dann fragen lassen, wo ist das Anschreiben auf welchem die Anschrift der arge steht. warum haben Sie meine Fragen nicht beantwortet obwohl Sie auskunftpflichtig sind. Was ist mit den Dokumenten geschehen die in dem Anschreiben aufgeführt waren etc. etc.

Ist mein Geschreibsel zu verstehen ? Mit diesem Anschreiben schafft Ihr euch wichtige Dokumente !?


Gruß

Familienvater
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Familienvater ist offline  
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Alt 18.09.2008, 14:17   #11
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Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Ich gebe den immer am Empfang ab, der wird abgestempelt , das wars, gab nie Probleme
Arania ist offline  
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Alt 18.09.2008, 16:18   #12
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Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Ich gebe den immer am Empfang ab, der wird abgestempelt , das wars, gab nie Probleme
Mach ich auch so, mit Eingangsbestätigung vom Jobcenter auf meiner Kopie, bisher klappte es. Erspare mir so das Gedöns mit der inkompetenten SB in der Leistungsabteilung.

Ulla
Ulla ist offline  
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Alt 18.09.2008, 16:46   #13
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Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
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Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Hallo zusammen,

erst mal vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten. Die haben mir nun wirklich weiter geholfen.

Zwei Fragen haben sich noch aufgetan. Die ARGE wird ja vermutlich auch Kontoauszüge verlangen was ich ja auch nachvollziehen kann. Gibt es dort auch eine feste Regelung was den Zeitraum der Kontoauszüge angeht oder handhabt das jede ARGE anders bzw. gibt es dazu gesetliche Grundlagen oder Grundsatzentscheidungen?

Ich hatte mir gedacht, die Kontoauszüge der letzten drei Monate mit zu schicken. Ist das so in Ordnung oder zu viel/wenig?

Dann habe ich auch noch das Problem mit dem Formular EK und Einkommensbescheinigung. Da arbeitssuchend besteht somit auch kein Einkommen aus nicht/selbständiger Tätigkeit geschweige den anderes Einkommen. Wie ist dort zu verfahren? Mitschicken (leer) oder nicht mitschicken?

Würde mich freuen wenn dazu vielleicht noch jemand Stellung nehmen könnte.

Vielen Dank im Voraus.

Paolo
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Paolo_Pinkel ist offline  
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Alt 18.09.2008, 18:23   #14
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Standard AW: Persönliches Erscheinen beim ALG-II Folgeantrag gestzl. festgelegt?

Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

erst mal vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten. Die haben mir nun wirklich weiter geholfen.

Zwei Fragen haben sich noch aufgetan. Die ARGE wird ja vermutlich auch Kontoauszüge verlangen was ich ja auch nachvollziehen kann. Gibt es dort auch eine feste Regelung was den Zeitraum der Kontoauszüge angeht oder handhabt das jede ARGE anders bzw. gibt es dazu gesetliche Grundlagen oder Grundsatzentscheidungen?

Ich hatte mir gedacht, die Kontoauszüge der letzten drei Monate mit zu schicken. Ist das so in Ordnung oder zu viel/wenig?

Dann habe ich auch noch das Problem mit dem Formular EK und Einkommensbescheinigung. Da arbeitssuchend besteht somit auch kein Einkommen aus nicht/selbständiger Tätigkeit geschweige den anderes Einkommen. Wie ist dort zu verfahren? Mitschicken (leer) oder nicht mitschicken?

Würde mich freuen wenn dazu vielleicht noch jemand Stellung nehmen könnte.

Vielen Dank im Voraus.

Paolo
Also freiwillig würde ich überhaupt keine Kontoauszüge vorlegen.
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Alt 18.09.2008, 18:25   #15
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Zitat:
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Der SB könnte noch behaupten, dass da ein leeres Blatt drin wr, auf dem ausser der Anschrift nichts stand und das er deswegen vernichtet hat, um die Akte nicht unnötig aufzublähen.
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Alt 18.09.2008, 18:33   #16
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Hallo Kerstin,

zu deiner Aussage:

Zitat:
Also freiwillig würde ich überhaupt keine Kontoauszüge vorlegen.
Kann ich nachvollziehen aber die Konsequenz wird doch dann sein, dass man keine Leistung bewilligen wird bzw. sich der Antrag in die Länge zieht, weil man auf fehlende Unterlagen die zur Bewilligung notwendig sind, verweisen sind. Daher bin ich mir da noch ein wenig unsicher.

Ach ja. Kann mir jemand von euch bitte erklären wie ich das mit den Zitaten so schön hinbekomme wie ihr?

Vielen Dank im Voraus.

Paolo
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