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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hello again Hab leider noch ein Frage ![]() Formular Einkommensbescheinigung. Da keiner Beschäftigung nachgegangen wird kann ich diese auch nicht ausfüllen. Logisch. Was verursacht das in den Hirnwindungen eines SB? Versteht der das? Ich hatte vor, dass Formular unausgefüllt (leer) zurück zu schicken, weil dort Sachen gefragt werden die eindeutig auf eine Beschäftigung abzielen. Wie gesagt. Keine Beschäftigung = keine Infos. Was meint ihr? Danke im Voraus. Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hoch was. Ich glaube die Diskussion ob Kontoauszüge bei einem Folgeantrag vorgelegt werden müssen haben sich heute erledigt. Siehe hier: http://www.elo-forum.org/news-diskus...-rechtens.html
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.049
| Sorry, aber das ist Quatsch. Denn auch das (im Übrigen schon eine Weile alte, und nur jetzt wieder im Forum herausgebuddelte) BSG-Urteil besagt NUR, daß WENN die arge ARGE das verlangt, Kontoauszüge vorzulegen seien. Nur: Beim Weiterbewilligungsantrag wird ebendies NICHT standardgemäß verlangt, sondern nur in einigen Fällen. Also: Wenn Arge nach Kontoauszügen wirklich und schriftlich verlangt, dann kann man diesem Ansinnen nachkommen. Verlangt sie diese jedoch nicht, dann läßt man die Kontoauszüge auch da, wo sie hingehören: Zuhause. Vorauseilender Gehorsam hat sich nur seltenst ausgezahlt. Ach ja: Wenn die wollen, daß Du EK ausfüllst, dann füllst sie halt aus, die wollen da drauf Deinen Namen lesen, und ein Ort, Datum und Unterschrift,- und wenn Du keine Einnahmen hast, dann machste da, wo die Einnahmen hinsollen, eben einen Strich. Dann hast Du Deine SB befriedigt, ohne Dich danach unter die Dusche stellen, oder zum HIV-Test zu müssen. Der einzige Unterschied zwischen ausgefüllter und weggelassener Anlage EK ist in dem Fall, wenn Du das Ding per Post retournierst: Der Weiterbewilligungsantrag ohne Anlage EK hat in der Regel drei Blätter, das paßt in ein Standandkuvert mit 55 Cent, der Antrag plus Anlage EK sind dann vier Blätter, und kostet im Standardkuvert 90 Cent Porto.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hallo nochmal, eine Sache wäre da noch. Der sog. Mehrbedarf. Dieser wurde bereits im Erstantrag gestellt und bewilligt. Da es sich hierbei um eine chronische Krankheit handelt hat das der behandelde Arzt auch auf der Bescheinigung so vermekrt. Also quasi da wo steht "kostenaufwendige Ernährung von - bis". Eine Nachuntersuchung ist ebenfalls nicht erforderlich, weil wie gesagt, es sich um eine chronische Erkrankung handelt und dies ein Dauerzustand sein/bleiben wird. Nun ist die Frage, ob bei einem Folgeantrag der Mehrbedarf erneut mit einer neuen Bescheinigung beantragt werden muss oder nicht. ![]() Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Paolo
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| | #30 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hallo Rounddancer, Zitat:
Das Formular leer zurück schicken? Oder kann sich ein SB denken, dass man kein Einkommen aus Arbeit hat wenn man es garnicht mitschickt? ![]() Danke im Voraus. Paolo
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.129
| Zitat:
Habe den Antrag bei der ARGE persönlich abgegeben (und gestempelte, unterschriebene Kopie bekommen) und der ARGE-Angestellte fragte mich nach dem Einkommensblatt und da ich es nicht hatte, ließ er mich eins ausfüllen. Also nicht einfach leer abgeben sondern schon ausfüllen, so, dass man sieht, dass man halt keine Einkommen hat. (Bin auch in NRW). | |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.129
| Zitat:
Rounddancer hat schon richtig auf deine Frage geantwortet, meine Antwort ist praktisch dieselbe. | |
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| | #33 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Nönö, es gibt die Anlage EK und die Einkommensbescheinigung. Anlage EK umfasst ja z.B. auch Kindergeld u.a. - also jegliches Einkommen. Zitat:
Bei der Einkommensbescheinigung http://www.arbeitsagentur.de/zentral...cheinigung.pdf geht es um den Nachweis der Höhe des Arbeitseinkommens. Wenn Du kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast, brauchst Du auch keine ausfüllen lassen - von WEM denn auch, wenn Du keinen Arbeitgeber hast?
__________________ LG biddy | |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| @ biddy Danke für deine Antwort. Nach meiner Logik ist das auch so wie du es mir geschildert hast bzw. ich es mir auch so gedacht habe. Allerdings weiss ich ja nicht, was in den Hirnwindungen eines SB so abläuft wenn sein Schema unterbrochen/gestört wird. Danke nochmals:icon_klarsch: @ Kaulquappe Auch dir vielen Dank. Wahrscheinlich hab ich Rounddancers Beitrag wohl nicht so recht verstanden, deshalb auch die Rückfrage. Ich weiss, dass das für euch Profis bestimmt furchtbar ätzend ist aber ich möchte einfach nur alle Eventualitäten berücksichtigen um nicht auf einer Klippe auf zu laufen. Habt Verständnis LG Paolo
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.129
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| | #36 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.129
| @ biddy @ paolo pinkel Sorry, ich meinte NICHT die Einkommensbescheinigung, sondern die "Anlage EK" (den Namen wußte ich nicht mehr). Und dass du, paolo, "Einkommensbescheinigung" geschrieben hast, habe ich irgendwie nicht richtig mitgekriegt bzw. habe ich nicht mal daran gedacht, dass es so ein Ding gibt ... |
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| | #37 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hi Kaulquappe, Zitat:
Trotzdem stelle ich sie Das sollte ein Kompliment sein. Nicht falsch verstehen. Paolo
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| | #38 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.05.2006
Beiträge: 1.129
| Zitat:
Du und deine Fragen sind nicht 'ahnungsloser' als die von vielen anderen inklusive derer, die schon länger hier sind, wie zB ich :-))Ne, ich dachte: "Profi"? Profesionelle Erwerbslose? Oder: Mitarbeiter der ARGE? Beides will ich nicht ;-)Gruß K. | |
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Zitat:
Also nochmal. Gemint war eure Kompetenz und nichts anderes. Guck mal ich hab jetzt meinen 50. Beitrag. Da muss ich noch lang für stricken
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| | #40 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Würde ich auch blöd finden, denn alle waren ja irgendwann mal "Frischlinge" und haben hier alle Infos aufgesogen wie ein Schwamm. Nachtrag: Du hast nun 54 Beiträge.
__________________ LG biddy | |
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