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ALG II

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Alt 16.09.2008, 11:44   #1
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Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 14
Standard Unseriöser Sanktionsbescheid! brauche Rat.

Hallo liebe Gemeinde
ich komme mal gleich zur Sache:

(SANKTIONSBESCHEI IM ANHANG!)

Also ich habe am 10.09.08 einen Sanktionsbescheid erhalten, mit folgender Begründung:

Ich habe den Intake Termin bei der Hamburger Arbeit am 14.07.08 und den ersatztermin am 01.08.08 nicht eingehalten.

Am 13.07.08 habe ich bei der kostenlosen Rufnummer der Hamburger Arbeit angerufen und gefragt ob Sie den Termin verschieben können, sprich auf nächste woche. Die haben mir mit netter Stimme einen Termin zum 01.08.08 gebeben. Am 01.08.08 konnte ich den zum Termin weil ich schon das Wochenende davor krank im Bett lag, ich habe bei der HA nochmal angerufen und bescheidgesagt, sie sagten mir dann das ich mich bei der ARGE melden soll bezüglich eines neuen Termins. Später in der woche war ich auch beim Arzt und habe mir eine Krankmeldung geben lassen.

Wiegesagt auf dem Sanktionsbescheid steht das ich die Termine nicht eingehalten habe, nun hatte ich aber den Termin am 14.07.08 verschoben und für den Termin am 01.08.08 habe ich ja eine Krankmeldung.

Was soll ich nun machen? Muss ich die Sanktion hinnehmen oder sollte ich ein wiederspruch einlegen? Ich bin total Ratlos.

Die Krankmeldung hatte ich bei Ihr persöhnlich eingereicht, nach einer Woche sagte sie mir jedoch das sie nicht erhalten hat?! Daraufhin war ich bei meinem Arzt und habe mir eine Kopie der Krankmeldung geben lassen, danach habe ich sie angerufen und bescheid gesagt, sie meinte dann wäre alles ok! Warum dann die Sanktion?

Ich war heute Morgen dort und habe mit ihr gesprochen, ich sagte ihr: Sie haben doch gesagt wenn ich die Krankmeldung nochmal nachreiche wäre alles OK? Aber sie konnte mir daraufhin keine Antwort geben! Stattdessen tippte sie auf der Tastatur, und druckte eine neue EGV aus welche ich auch unterschrieben habe.

Ich brauche dringend Rat!
freaky ist offline  
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Alt 16.09.2008, 11:52   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
Standard AW: Unseriöser Sanktionsbescheid! brauche Rat.

auf jeden Fall Widerspruch (sobald es dir schriftl. vorliegt) einlegen.

Den genauen Sachverhalt schriftl darlegen (wie oben)und vorsichtshalber juristische Hilfe suchen.

Anm. "NUR schriftl".mit dem Amt korrespondieren wg evtl. Beweisbarkeit
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 16.09.2008, 12:04   #3
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Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 20
Standard AW: Unseriöser Sanktionsbescheid! brauche Rat.

Zitat:
Zitat von freaky Beitrag anzeigen
Die Krankmeldung hatte ich bei Ihr persöhnlich eingereicht, nach einer Woche sagte sie mir jedoch das sie nicht erhalten hat?!
Das Wesentliche hat dir Wolliohne ja schon geraten, merke dir daher wirklich für die Zukunft: niemals, aber auch wirklich niemals etwas beim JobCenter einreichen, ohne eine schriftliche Bestätigung von Seiten der Behörde entgegenzunehmen, denn du siehst ja: einmal etwas abgegeben, tja, und (selbstverständlich nur rein zufällig) es verschwindet..
VerliererNr.:3,6Mill. ist offline  
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Alt 16.09.2008, 12:12   #4
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 93
Standard AW: Unseriöser Sanktionsbescheid! brauche Rat.

"nun hatte ich aber den Termin am 14.07.08 verschoben und für den Termin am 01.08.08 habe ich ja eine Krankmeldung. "

Das hast Du hoffentlich schriftlich. Sonst hast Du leider die Arschkarte
Braeburn1977 ist offline  
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Alt 16.09.2008, 12:18   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 14
Standard AW: Unseriöser Sanktionsbescheid! brauche Rat.

Zitat:
Zitat von VerliererNr.:3,6Mill. Beitrag anzeigen
Das Wesentliche hat dir Wolliohne ja schon geraten, merke dir daher wirklich für die Zukunft: niemals, aber auch wirklich niemals etwas beim JobCenter einreichen, ohne eine schriftliche Bestätigung von Seiten der Behörde entgegenzunehmen, denn du siehst ja: einmal etwas abgegeben, tja, und (selbstverständlich nur rein zufällig) es verschwindet..
Danke euch allen für eure Mühe,

Eine schriftliche bestätigung werde ich ab heute immer fordern wenn ich etwas bei der ARGE abgebe,
Ich gebe euch bescheid wenn die Sache hier geklärt ist!
freaky ist offline  
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Alt 16.09.2008, 17:56   #6
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
Standard AW: Unseriöser Sanktionsbescheid! brauche Rat.

Zitat:
Zitat von Braeburn1977 Beitrag anzeigen
"nun hatte ich aber den Termin am 14.07.08 verschoben und für den Termin am 01.08.08 habe ich ja eine Krankmeldung. "

Das hast Du hoffentlich schriftlich. Sonst hast Du leider die Arschkarte
Nicht zwangsweise. Mit dem Sanktionsbescheid wird ja indirekt zugegeben, dass die Terminverschiebung geklappt hat.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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