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| Tags: brauche, rat, sanktionsbescheid, unserioeser |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 14
| Hallo liebe Gemeinde ich komme mal gleich zur Sache: (SANKTIONSBESCHEI IM ANHANG!) Also ich habe am 10.09.08 einen Sanktionsbescheid erhalten, mit folgender Begründung: Ich habe den Intake Termin bei der Hamburger Arbeit am 14.07.08 und den ersatztermin am 01.08.08 nicht eingehalten. Am 13.07.08 habe ich bei der kostenlosen Rufnummer der Hamburger Arbeit angerufen und gefragt ob Sie den Termin verschieben können, sprich auf nächste woche. Die haben mir mit netter Stimme einen Termin zum 01.08.08 gebeben. Am 01.08.08 konnte ich den zum Termin weil ich schon das Wochenende davor krank im Bett lag, ich habe bei der HA nochmal angerufen und bescheidgesagt, sie sagten mir dann das ich mich bei der ARGE melden soll bezüglich eines neuen Termins. Später in der woche war ich auch beim Arzt und habe mir eine Krankmeldung geben lassen. Wiegesagt auf dem Sanktionsbescheid steht das ich die Termine nicht eingehalten habe, nun hatte ich aber den Termin am 14.07.08 verschoben und für den Termin am 01.08.08 habe ich ja eine Krankmeldung. Was soll ich nun machen? Muss ich die Sanktion hinnehmen oder sollte ich ein wiederspruch einlegen? Ich bin total Ratlos. Die Krankmeldung hatte ich bei Ihr persöhnlich eingereicht, nach einer Woche sagte sie mir jedoch das sie nicht erhalten hat?! Daraufhin war ich bei meinem Arzt und habe mir eine Kopie der Krankmeldung geben lassen, danach habe ich sie angerufen und bescheid gesagt, sie meinte dann wäre alles ok! Warum dann die Sanktion? Ich war heute Morgen dort und habe mit ihr gesprochen, ich sagte ihr: Sie haben doch gesagt wenn ich die Krankmeldung nochmal nachreiche wäre alles OK? Aber sie konnte mir daraufhin keine Antwort geben! Stattdessen tippte sie auf der Tastatur, und druckte eine neue EGV aus welche ich auch unterschrieben habe. Ich brauche dringend Rat! |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| auf jeden Fall Widerspruch (sobald es dir schriftl. vorliegt) einlegen. Den genauen Sachverhalt schriftl darlegen (wie oben)und vorsichtshalber juristische Hilfe suchen. Anm. "NUR schriftl".mit dem Amt korrespondieren wg evtl. Beweisbarkeit
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 20
| Zitat:
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 93
| "nun hatte ich aber den Termin am 14.07.08 verschoben und für den Termin am 01.08.08 habe ich ja eine Krankmeldung. " Das hast Du hoffentlich schriftlich. Sonst hast Du leider die Arschkarte |
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| | #5 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 14
| Zitat:
Eine schriftliche bestätigung werde ich ab heute immer fordern wenn ich etwas bei der ARGE abgebe, Ich gebe euch bescheid wenn die Sache hier geklärt ist! | |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Zitat:
Mario Nette | |
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