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| Tags: abgebrochen, eklat, erstgespraech, jobcenter, pankow, protokollantin, rausgeschmissen |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 371
| Hallo, ich hatte heute ein Erstgespräch beim Jobcenter Pankow weil ich vor zwei Wochen ALG II beantragt habe. Aufgrund früherer, sehr unangenehmer Erfahrungen habe ich eine Begleitperson mitgenommen, die auch Protokoll geschrieben hat. Nach einiger Zeit - die Sachbearbeiterin hatte sich lange nicht über das Protokollieren beschwert, brach die SB plötzlich mitten im Satz ab und fragte: "Schreibt Ihre Freundin da jetzt alles mit? Das kann sie nicht." Ich sagte darauf in sehr ruhigem Ton. "Das kann sie und das darf sie auch" Die SB: "Dann hole ich mir jetzt auch einen Kollegen dazu." Ich nicke einverstanden. Sie bittet uns, kurz rauszugehen. Dann geht eine andere SB, die Teamleiterin wie sich später herausstellt, in ihr Büro. Wir werden wieder hereingerufen, meine SB ist alleine aber die Verbindungstür zum Büro ihrer Teamleiterin (die glaube ich, auch da drin geblieben ist) steht offen. Sie sagt mir, meine Freundin könne dabeisitzen, dürfe aber kein schriftliches Protokoll schreiben. Ich sage, dass meine Freundin selbstverständlich weiter mitschreibt. (Ich habe selbst aus das Wort Protokoll/protokollieren nicht in den Mund genommen.) Die SB sagt, dann breche sie das Erstgespräch jetzt ab. Ich sage, wegen mir müsse sie das nicht tun, sie könne sich auch gerne einen Kollegen oder eine Kollegin dazunehmen (wie sie selbst es vorher vorgeschlagen hat). Sie sagt nur wieder: "Ich breche das Erstgespräch jetzt ab." Mich würde interessieren, welche Konsequenzen ich nun erwarten muss und was es mit der Formel "abgebrochenes Erstgespräch" nun auf sich hat. Bei Antragstellung hatte mir eine andere SB eingeschärft, dass sie jetzt sofort einen Termin für ein Erstgespräch mit mir und meiner späteren SB machen müsse, da dies unbedingt in den ersten drei Wochen ab Antragstellung geführt werden müsse. - Was hat es damit auf sich? Und was passiert jetzt, wenn es von der SB abgebrochen wurde? Außerdem wüsste ich natürlich gerne, ob die SB tatsächlich/überhaupt das Recht hat, ein schriftliches Protoll zu schreiben abzulehnen. Wichtig ist auch, dass ich damit einverstanden war und dies wiederholt deutlich gemacht habe, dass von ihrer Seite ein Kollege dazukommt, ihrem Vorschlag also zugestimmt und diesen auch explizit noch einmal aufgegriffen habe, als sie damit drohte, das Erstgespräch abzubrechen. Auch dies wurde alles von meiner Begleitperson im schriftlichen Protokoll festgehalten. Vielen Dank und viele Grüße Sun PS.: Ich finde, das gehört eigentlich in "Abwehr von Behördenwillkür" aber da konnte ich diesen Thread leider nicht posten. Nochmal vielen Dank.
__________________ Alles, was ich schreibe, gibt meine persönliche Meinung/Einschätzung wieder und stellt keine Beratung dar. Wegen Beratung bitte zum Profi (Anwalt, Steuerberater oder weitere ausgewiesene Spezialisten) gehen. Geändert von sun2007 (15.09.2008 um 13:26 Uhr). |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| war die einzig richtige Entscheidung. Folgen sollte es keine geben.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 371
| Vielen Dank, wolliohne. Da wäre ich mir jedoch nicht so sicher. Das mit der Formel "Abgebrochenes Erstgespräch" in Verbindung mit der Aussage der anderen SB (Antragsannehmerin), die sagte, ein Erstgespräch innerhalb der ersten drei Wochen sei ein unbedingtes MUSS lässt mir keine Ruhe. Im Gegenteil, es lässt mich Böses ahnen. 1. Weiß jemand, was es mit dieser Formulierung auf sich hat? 2. Weiß jemand, ob die es wirklich verbieten können, dass meine Begleitung mitschreibt? 3. Dürfen die sich eigentlich einen Kollegen dazuholen, weil ich eine Begleitung dabei habe (auch wenn ich heute gar nicht dagegen sondern sogar dafür war in dem Moment, interssiert es mich für die Zukunft)? Vielen Dank und viele Grüße Sun
__________________ Alles, was ich schreibe, gibt meine persönliche Meinung/Einschätzung wieder und stellt keine Beratung dar. Wegen Beratung bitte zum Profi (Anwalt, Steuerberater oder weitere ausgewiesene Spezialisten) gehen. |
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| | #4 | |||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 15.09.2007
Beiträge: 444
| Zitat:
Zitat:
Kann man wohl so und so sehen. Jedenfalls haben die gewissermaßen Hausrecht und was nicht ausdrücklich im SGB erlaubt ist, kann erstmal unterbunden werden. Meine Meinung: Notizen erlaubt, aber keine Protokollierung, da eh kein erhöhter Beweiswert. Zitat:
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 141
| Hi sun2007 das SG Kassen (Nordhessen) hat die Begleitung durch bis zu 3 Personen als Beistände erlaubt und das dementsprechend begründet. siehe: http://www.elo-forum.org/erfolgreich...tml#post301622 Man/Frau gehe also durchaus mit mehreren zu Terminen mit Sozialbehörden. Wir machen das seit Jahren so, und bei uns protokollieren sogar meistens zwei Leute gleichzeitig mit. Die ARGEr haben auch versucht, uns das zu untersagen, und wir haben ihnen dann mit einer Strafanzeige wegen Nötigung gemäß § 240 StGB gedroht, da es das gute Recht eines jeden Beistandes ist, sich Gesprächsnotizen zu machen, dann hernach ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, das alle Teilnehmer, also Beistände und betroffener Leistungsbezieher unterschreiben, und das der Leistungsbezieher dann aufbewahrt für den Fall, daß die ARGE etwas, was in dem Gespräch gelaufen ist, leugnet. Funktioniert gut. Ich an Deiner Stelle, sun2007, wurde schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Leiter/die Leiterin des Jobcenters einen Antrag auf Uaskunft gemäß § 13-15 SGB I dahingehend stellen, warum eine seiner SB meint, Dir Dein Recht auf Beistand gemäß § 13 Abs 4 SGB X auf diese Weise untersagen zu können. Schildere den Vorfall und frag, was das soll und weise darauf hin, daß Du Dir nen Anwalt nimmst, wenn sie mit dem Mist nicht aufhören (kannst es etwas höflicher formulieren ;-)) Geh das nächste Mal nicht nur mit einer Person als Beistand, sondern mit drei Personen hin. Les bitte auch folgendes: http://www.elo-forum.org/abwehr-beho...html#post63616 und http://www.elo-forum.org/abwehr-beho...html#post64182 N. Geändert von norman_x (15.09.2008 um 21:29 Uhr). |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Alternativ solte man deshalb mit noch mehr Personen auftauchen und falls die Polizei gerufen wird, diese darauf aufmerksam machen, dass § 13 SGB X verweigert wird und die Polizei deswegen auffordern, dass sie dies aufnehmen. So etwas wirkt ungemein.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Jedenfalls kann man Notizen nicht verbieten. Bleibt also zu klären: Was unterscheidet ein Protokoll von einem Notizzettel. Aber wo wir schon beim Protokoll sind: Wenn eben nur Notizen da sind, sollte nach dem Besuch unverzüglich ein Gedächtnisprotokoll durch alle beteiligten Personen angefertigt werden. Darüber hinaus kann man am Ende eines Gesprächs natürlich die Gesprächsnotiz des SB sich vorleg/sen lassen, um etwaigen Fehleinträgen entgegenzuwirken. Mario Nette |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 141
| Zitat:
Haben Bekannte von unserem Chefchen vor kurzem in einer ARGE genauso durchgezogen, und es war wohl, um es sachlich und knapp auszudrücken, recht göttlich ;-) Naja, und wenn man dann noch das Kasseler Urteil dabei hat - die Polizisten kennen ja das Sozialgesetz nicht so gut und wissen net, daß das nicht unbedingt bundesweite Wirkung hat, was da in Kassel beschlossen wurde - dann rappelt es richtig ;-) N. | |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Vielleicht für andere noch zusätzlich hilfreich: Bei jedem Rauswurfversuch als Beistand verlange ich das sofort schriftlich mit Begründung. Das ist dann eigentlich immer der Moment des Umdenkens bei den SBs, wenn auch wider Willen. Vor nichts haben sie mehr Angst, als sich schriftlich festlegen zu müssen - freihändig, ohne Textbausteine... Und käme die Polizei und ich würde erklären, daß ich das lediglich noch schriftlich möchte, dann ginge ich ja - sie würden wohl die SBs ungläubig anschauen ob der Weigerung. Viele Grüße, angel |
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| | #10 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 20
| Zitat:
Ganz allgemein: letztenendes sitzen die SB am längeren Hebel, Widersprüche hin, Einstweilige Anordnungen her. Genau das führt in der Konsequenz zu Frust auf beiden Seiten. Meine (Überlebens)Strategie dort: immer "ja" sagen, das schmeichelt den Damen und Herren am Tisch vor dem "Katzenstuhl". Das gibt ihnen das Gefühl, wer zu sein, denken kann ich stets etwas anderes, so werde ich zumeist von Unsinnigem, was das Sozialgesetzbuch hergibt, verschont. Zu guter letzt wird noch ein Lächeln aufgesetzt, ein schönes Wochenende gewünscht, so es denn ansteht, und beide sind "glücklich". Geändert von VerliererNr.:3,6Mill. (16.09.2008 um 08:34 Uhr). | |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2007 Ort: Klopsheim a.d. Sauce
Beiträge: 279
| Zitat:
__________________ Gruß, Heinz "Hartz IV ist offener Strafvollzug." (Götz Werner) Wer einmal in den Fängen einer Arge war, wird nie wieder SPD wählen. | |
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| | #12 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Mein Traum ist es nicht, als Schleimer durchs Leben zu kriechen. Schon allein aus dem Grund, weil ich mit solchen Menschen auch keinen Kontakt haben möchte.
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |||
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| | #13 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 20
| Zitat:
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| | #14 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Als ich im Mai 2007 die EGV nicht unterschrieben habe, und ich bis heute auch nicht mehr aufgefordert wurde dazu, bekam ich auch das Wahre Gesicht zu sehen meine bis dahin freundlichen Fa. Ab dann hatte und habe ich nur noch Ärger aber ich lasse mich nicht brechen, denn ich möchte nicht als Marionette in diesem Theater die Hauptrolle spielen. LG TOTO |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| Zitat:
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