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| Tags: abgesagtem, algii, algitermin, sperrfrist, umzug, wegen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 28
| Ich habe eine Nachricht von der ARGE erhalten, deren Inhalt mich irritiert. Daher möchte ich euch um Rat fragen. Vorgeschichte: Im Februar 2008 war ich kein ALG2-Bezieher. Da mein Studium bald endete, habe ich einen Termin beim Hochschulteam der BA vereinbart, um über berufliche Perspektiven zu sprechen. Die Mitarbeiterin dort sagte mir, dass sich jetzt zu kümmern noch nicht wirklich lohnen würde (da ich das Diplom noch nicht habe) und ein neuer Termin für Mai 2008 wurde vereinbart. Ich habe ihr auch gesagt, dass ich voraussichtlich meinen Wohnsitz in eine andere Stadt verlegen werde und so den für Mai vereinbarten Termin nicht mehr wahrnehmen könnte. Sie sagte, sollte ich den Umzug bei der BA anzeigen, würde der Termin automatisch gecancelt werden. Mit dem Umzug habe ich die Veränderung der BA mitgeteilt und bin davon ausgegangen, dass alles seinen Weg geht und die zuständige BA Kontakt mit mir aufnimmt. Seit Juli 2008 wohne ich jetzt wieder mit Hauptwohnsitz in Berlin und habe ALG2 beantragt gehabt. Jetzt meine Situation aktuell: Ich bein ALG2-Bezieher. Telefonisch habe ich bei der ARGE um einen Termin gebeten, da ich ein Praktikum machen möchte. Die Betreuerin rief mich an und teilte mir mit, dass sie den Termin in die Wege leitet. Den Brief mit der Einladung habe ich gestern erhalten. Jedoch: In dem Brief steht, dass ich den Termin im Mai 2008 nicht wahrgenommen habe ohne dies zu begründen und mir deswegen mein ALG2 für 3 Monate abgesenkt wird. Ich soll zu diesem Sachverhalt bei ihr zu dem Termin Stellung beziehen. Dazu stelle ich fest: - im Mai 2008 war ich in keiner Betreuung bei der ARGE und habe keine Leistungen bezogen (auch nicht bei der BA) - den Umzug habe ich rechtzeitig postalisch bekannt gegeben und bin davon ausgegangen, dass der Termin gestrichen wurde (wie es mir die Mitarbeiterin der BA sagte) - ich hatte mich am 02.01.2008 arbeitssuchend gemeldet, dies aber bei der BA nicht erneuert. Im Mai 2008 war ich nicht mehr arbeitssuchend (habe mich nicht mehr rückgemeldet), stand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung Meine Frage: - Kann mir ALG2 gekürzt werden entsprechend der beschriebenen Situation, immerhin habe ich den Umzug ja gemeldet? Was ist aber, wenn der Brief das BA nie erreicht hat, weil er bei der Post verloren gegangen ist. Immerhin habe ich nie eine Antwort bzw. erneute Einladung der zuständigen BA des Ortes, in den ich gezogen bin, erhalten - Wieso wird, nur weil ich um einen Gesprächstermin zu einem anderen Thema gebeten habe, plötzlich zu einer Äußerung Sperrzeit eingeladen? Danke für Meinungen. |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Zitat:
Was ich nicht verstehe. Du hattest im Mai einen Termin und bist nicht hin wegen Umzug. Aber in Berlin wohnst du erst seit Juli. Bist du genau an diesem Termin im Mai umgezogen oder bist du nicht hin, weil du nicht mehr arbeitssuchend warst?
__________________ lg andine Geändert von andine (15.09.2008 um 13:11 Uhr). | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.106
| Hallo ! Sanktionen haben zeitnah zu erfolgen. Leider ist der Begriff "zeitnah" in der Rechtssprechung nicht genau definiert. Ich weiß nur, in Finanzbehörden werden max. 4 Wochen als zeitnah angesehen. Wegen eines angeblich nicht wahrgenommenen Termins im Mai 2008, egal, ob ALG I oder II, kann nicht im September sanktioniert werden. Schon gar nicht, wenn erst seit Juli 2008 ALG II bezogen wird. Das wäre dann Sache des im Mai zuständigen Leistungsträgers. Dem ganzen kannst Du gelassen entgegensehen. Wie so oft, ein dä..... SB. Nehme Dir aber trotzdem, wenn möglich, einen Beistand mit. MfG Geändert von Sissi54 (15.09.2008 um 13:26 Uhr). |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 28
| Ich habe in Berlin schon sehr lange meinen Erstwohnsitz. Im Mai habe ich ihn gewechselt, aber dann doch nur kurzfristig und seit Anfang Juli wohne ich wieder mit Hauptwohnsitz in Berlin. Als ich die Ummeldung hatte, habe ich die Veränderungsmeldung geschickt. Hinzu kommt, dass ich im Grunde nicht mehr arbeitssuchend war. Im Beiblatt der damaligen Einladung stand auch, dass man die Aufforderung als hinfällig betrachten könne, wenn das Interesse an einer weiteren Leistungsgewährung erloschen ist. Zu keinem Zeitpunkt habe ich als Ex-Student Leistungen (Arbeitslosengeld) bezogen. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 28
| Heute war ich bei meinem Betreuer und es stellte sich heraus, dass da wohl was falsch angeklickt wurde. D.h. die Sperrfrist stand nie zur Debatte, alles ist geklärt. :) |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Gott sei Dank. Wollte schon grade schreiben warum das Ganze rechtswidrig ist.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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