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ALG II

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Alt 13.09.2008, 10:04   #1
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Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 98
Standard Anhörung angeblich mit mir, reicht denen,um Widersprüche als erledigt zu betrachten

Hallo zusammen. Seit Juli laufen meine Widersprüche gegen beide Bescheide, seit Ende Juli ist auch eine Begründung vor Ort für Widerspruch1. Ende August schrieb ich an die Beschwerdestelle, weil ich sah, dass nix aber auch gar nix getan worden war.
Vorige Tage nun habe ich ein Schreiben im Kasten, wo mir mitgeteilt wird, dass ich "im Rahmen einer Anhörung zu den hier geführten Widersprüchen im zuständigen Leistungsteam vorgesprochen" haben soll. Er betrachtet die von mir im Anschreiben benannten leistungsrechtlichen Unklarheiten als erle(di)gt. Sollte ich Fragen, auch zu meiner (angeblichen) Vorsprache haben, wird er versuchen, die Fragen schnellstmöglich zu meiner Zufriedenheit zu lösen.
Ach ja, entschuldigt hat er sich für die entstandenen Irritationen.
Meine Güte, wo war ich nur am 1.9.? Grübel, grübel... und siehe da: sicher nicht in der ARGE! Ich kann erst am Dienstag eine Bescheinigung bekommen über meinen Aufenthalt in der Gruppe, wo ich von Montag bis Freitag bin. Schreiben werde ich ihm heute, und dies am Montag abgeben und dann mal auf das Donnerwetter gespannt sein...
Wie frech und dreist können die eigentlich noch sein? In einem anderen Schreiben unterstellen die mir, dass ich im persönlichen Gespräch "eingehend über das Thema" informiert worden sei, obwohl mein Begleiter und ich kein Wort zum Thema gehört haben.
Ich befürchte, dass mein Name bei der ARGE bald ein rotes Fähnchen bekommt: "Vorsicht, bissig!" Tut mir leid, wenn ich nur mein Recht bekommen will. Betrügen will ich auf gar keinen Fall.
__________________
Mein Motto: Schönheit liegt im Auge des Betrachters
Wenn ich in den kleinen Dingen nicht geduldig bin, werde ich in den großen scheitern

Geändert von lehenanne (13.09.2008 um 10:36 Uhr).
lehenanne ist offline  
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Alt 13.09.2008, 12:32   #2
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Beiträge: 4.426
Standard AW: Anhörung angeblich mit mir, reicht um Widerspruch zu erledigen

Richtig so - die Lügen belegen. Lass dir sowas nicht gefallen und bestehe darauf, vollständig angehört zu werden - alles schriftlich.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 13.09.2008, 14:38   #3
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Benutzerbild von Bruno1st
 
Registriert seit: 21.12.2005
Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
Standard AW: Anhörung angeblich mit mir, reicht denen,um Widersprüche als erledigt zu betracht

Zitat:
Zitat von lehenanne Beitrag anzeigen
Ach ja, entschuldigt hat er sich für die entstandenen Irritationen.

Ich befürchte, dass mein Name bei der ARGE bald ein rotes Fähnchen bekommt: "Vorsicht, bissig!" Tut mir leid, wenn ich nur mein Recht bekommen will. Betrügen will ich auf gar keinen Fall.
Entschuldigung von der ARGE ? Das war doch ein Fake :-)))

Wenn du Widerspruch eingelegt hast, dann gehört auch ein schriftlicher Bescheid dazu - denn den brauchst du fürs Klageverfahren.
Frage doch einfach mal nach dem Protokoll der Sitzung und den Teilnehmern (Falschaussage:-)))
In meinem Fall hat mir die FM schriftlich zugesagte Fahrtkosten im Termin verweigert, weil die im Regelsatz sein sollten. Später schrieb sie, daß ich diese bekommen hätte, wenn ich bei Gesprächsende (nach der Ablehnung) nochmals eingefordert hätte. Später schireb ein anderer arger Mitarbeiter, daß mir in diesem Gespräch erklärt wurde, daß die Fahrtkosten beim nächsten Termin erstattet würden. Für mich ist das ein Beweis, daß meine Akten frisiert sind - vor allem auch, weil nicht auf diesen Verdacht eingegangen wurde. Vermutlich dichten die nun ganze Seiten neu :-)))

das Warnzeichen rote Fahne/Wimpel/Winkel hast du dir automatisch mit deinem Widerspruch erarbeitet und das wirst du auch nicht mehr los. Also mach ihm alle Ehre
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
Bruno1st ist offline  
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Alt 13.09.2008, 17:22   #4
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Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
Standard AW: Anhörung angeblich mit mir, reicht um Widerspruch zu erledigen

Widerspruch erledigt?
Dann ist der Schrieb von ARGE der Widerspruchsbescheid.
Damit sollte dann der Gang zum SG möglich sein.
Wenn zusätzlich nachgewiesen werden kann, dass am 1.9. kein Gespräch stattgefunden hat, wird der Sozialrichter keine andere Möglichkeit haben als weitere Justizbehörden pflichtgemäß zu informieren.
kleindieter ist offline  
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Alt 13.09.2008, 17:28   #5
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 98
Standard AW: Anhörung angeblich mit mir, reicht um Widerspruch zu erledigen

Zitat:
Zitat von kleindieter Beitrag anzeigen
Widerspruch erledigt?
Dann ist der Schrieb von ARGE der Widerspruchsbescheid.
Damit sollte dann der Gang zum SG möglich sein.
Wenn zusätzlich nachgewiesen werden kann, dass am 1.9. kein Gespräch stattgefunden hat, wird der Sozialrichter keine andere Möglichkeit haben als weitere Justizbehörden pflichtgemäß zu informieren.
Meinst du wirklich?! Ich will am Montag ein Schreiben gegen Quittung rechtssicher abgeben im Haus. In diesem Schreiben werde ich angeben, wo ich nachweislich war und die Bestätigung dafür lasse ich ihm zufaxen. Mir wird die ganze Sache langsam zu heiss, nicht dass ich da ungewollt auf einem Pulverfass tanze...
Ich kann eindeutig nachweisen, dass weder eine Einladung noch sonstwas von dem untätigen Volk vorliegt. Ende Juli wurde mir gesagt, da ich noch nicht beim Arzt von denen gewesen sei, könne ich in den kommenden 2 Wochen mit einer entsprechenden Einladung rechnen.
Wieviele kommende 2 Wochen meinte er?!
__________________
Mein Motto: Schönheit liegt im Auge des Betrachters
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lehenanne ist offline  
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