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| Tags: alg, eigener, kuendigung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.07.2007
Beiträge: 4
| Hallo, ich erhalte in meinem Job 600 Euro netto und bekomme dazu ca. 232 Euro unterstützendes ALG II für meine Miete. Nun überlege ich zu kündigen, um eine Selbstständigkeit zu versiuchen. Wegen dem Existenzgrüderzuschuss habe ich mich schon mal erkundigt. Nur wenn ich kündige, wird mein ALG I für 3 Monate gesperrt. Der Existenzgründungszuschuss greift auch erst nach Abklauf der 3 Monate. Kann ich trotzdem während der 3 monatigen Sperrfrist ALG II, dann Volleistung beantragen, um während dieser Zeit finanziell über die Runden zu kommen? Mich kündigen zu lassen - machen sie nicht!!! Will jetzt auch nicht ewig Streit und Ärger machen, um ne Kündigung zu bekommen, außerdem würde dann die Sperre trotzdem eintreten. Muss selber kündigen. Ich arbeite jedoch auch ohne geregelte Mittagspausen, so z.b. 7 Stunden am Stück, da für ne Pause einfach keine Zeit ist, esse dann schnell was nebenbei. Es ist doch "Grundsicherung", und steht jedem zu, welcher die Grundvoraussetzungen erfüllt? Hoffe, Ihr könnt mir was raten ??? Gruß Marisa |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Vergiß den Gedanken an eine eigene Kündigung. Mein Rat (selbst erprobt): erkundige Dich genauestens nach den gesetzlichen Bestimmungen für Deinen Job, und dann - Dienst nach Vorschrift, gnadenlos. Bei mir kam die Kündigung dann recht schnell, die erste Krankschreibung nach einigen Wochen "Dienst nach Vorschrift" reichte. Viele Grüße, angel |
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