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ALG II

Hartz 4 plus zusätzlich ALG I - Darlehen, Probleme wg. Anrechnung; in Forum: Information; Hallo, bitte dringend um Hilfe! Folgende Situation: 1. 27.01.2007 Wegeunfall - BG übernimmt bis 15.03.2007 Behandlungskosten. Danach Krankenkasse - bis zum 30.07.2007. Durch MDK Gutachten arbeitsfähig(13.07.2007), Gutachten eines Fachartzes widerspricht ...
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Alt 09.09.2008, 17:17   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2008
Ort: Geversdorf-an der Oste
Beiträge: 2
Standard Hartz 4 plus zusätzlich ALG I - Darlehen, Probleme wg. Anrechnung

Hallo,
bitte dringend um Hilfe!
Folgende Situation:
1.
27.01.2007 Wegeunfall - BG übernimmt bis 15.03.2007 Behandlungskosten.
Danach Krankenkasse - bis zum 30.07.2007. Durch MDK Gutachten arbeitsfähig(13.07.2007), Gutachten eines Fachartzes widerspricht dem Gutachten des MDK. Widerspruch gegen Krankenkasse.
Seit 08.2007 Hartz IV(Widerspruch gegen Krankenkasse und BG läuft noch).
Mitte Februar 2008 ALG I anspruch( Arge stellte dies fest).
Bedingung für Gewährung ALG I war Erwerbsminerungsrente beantragen.
Dadurch das ich jetzt ALG I beziehe und dies erst am ende eines Monats erhalte, die Arge aber am ersten eines Monats ihre Zahlung tätigt habe ich für 30 tage kein Einkommen(Zuflussprinzip). Arge gewährte uns daraufhin ein Darlehen, das von unseren Hartz IV Zuschuss abgezogen wurde.
Ich habe einen Widerspruch schriftlich geltend gemacht. Dieser wurde abgelehnt. RA hat frist zur Klage versäumt, was kann ich tun???
2.
Stromnachzahlung wurde von Arge nicht übernommen. Gewährten mir
ein 2tes Darlehen. Wurde wieder von meinem Hartz IV abgezogen. Kann ich jetzt nach 3 Monaten noch einen Widerspruch durchführen? Muss die Stromnachzahlung von der Arge komplett angerechnet werden?
Wohne im Eigenheim mit 4 Personen in Bedarfsgemeinschaft.
Seit dem Wegeunfall leide ich unter starken HWS-BWS Beschwerden.
Bitte um Hilfe!
sozimod22 ist offline  
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Alt 09.09.2008, 17:42   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 19.03.2008
Beiträge: 141
Standard AW: Hartz 4 plus zusätzlich ALG I - Darlehen, Probleme wg. Anrechnung

Die Stromkostennachzahlung übernimmt die Arge nur als Darlehen, denn die Stromkosten müssen aus dem Regelsatz bestritten werden.

Die Arge übernimmt lediglich Stromkosten wenn sie zum Beheizen der Unterkunft oder als Betriebsenergie des Heizgerätes benötigt werden.

Ob der sofortige Abzug des Darlehens zulässig ist, weiss ich nicht, ich vermute eher nein, dieses muss eigentlich tilgungsfrei sein, schließlich liegts du ja unter allen Einkommensgrenzen...

Gruß
Nur_mal_So ist offline  
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