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| Tags: arbeitsamt, fordert, mir, zweitjob |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 11
| Hallo, ich wurde am 16.8.08 nach der Ausbildung direkt übernommen, jedoch nur auf 25-Stunden-Basis. Ich wohne bei meinen Eltern und erhielt während der Ausbildung aufstockend ALG2 samt Beihilfe zur Miete vom Arbeitsamt, da meine beiden Eltern auch arbeitslos waren. Mein Vater arbeitet nun wieder - Zuverdienst. Jetzt bekomme ich 520 Euro Brutto und das Arbeitsamt schickt mir andauernd Briefe zu das ich dort hinkommen soll weil sie über mein Bewerberangebot sprechen möchten. War auch da und eine Frau vom Arbeitsamt meinte, ob ich flexibel sei, denn ich solle noch eine zweite Arbeit oder einen Vollzeitjob aufnehmen sonst streichen sie mir das Geld. Meine Ausbildung habe ich mir übrigens damals selber beschafft weil in den 2 Jahren sich niemand beim JobCenter bzw. Amt kümmerte - wie sollte es da jetzt anders sein... Aber wie soll ich das machen, ich arbeite eine Woche Frühschicht und eine Woche Spätschicht. Und bei Notfällen arbeite ich auch mal einen ganzen Tag und habe den anderen frei. Wie soll ich das denn mit einer zweiten Arbeit vereinbaren ? Soll ich jetzt bei Netto auspacken gehen oder wie... Derzeit arbeite ich in einem Fotofachgeschäft. MfG |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Bleib mal entspannt. Du wirst kaum einen Arbeitgeber finden, der sich auf so etwas einlässt, wenn du wechsenlnde Schichten hast. Es sei denn, du findest einen Arbeitgeber bei dem Dui Vollzeit arbeiten kannst. Also bewirb dich, wenn du ein Stellenangebot bekommst. Im Vorstellungsgespräch kannst du dann sagen, dass du Schichtarbeit machst.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 11
| Nur ich liebe meinen derzeitigen Job. Meine Arbeit macht mir Spaß und auch das Team ist hervorragend. Warum muss ich dann eine Vollzeitstelle annehmen bzw. mich woanders bewerben. Dann komm ich vielleicht irgendwo hin wo mir die Arbeit nicht Spaß macht, man gemobbt wird und ich wieder nervlich krank bin bzw. Magersucht. Mir geht es derzeit wieder gut, seitdem ich dort arbeite. Warum soll ich einen Job annehmen, wo andere Jugendliche vor dem Netto sitzen und den ganzen Tag nur saufen. Ich arbeite doch. Vielen lieben Dank schonmal für Deine Antwort. MfG |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 260
| Weshalb bist du noch beim Arbeitsamt gemeldet ? Da stelle ich mir einmal vor du meldest dich dort ab, ziehst in eine eigene kleine Wohnung, beantragst zusätzlich noch Wohngeld und damit bist du mehr als raus. Deinen Eltern kann dein Geld dann auch nicht angerechnet werden. Jede Möglichkeit wahrnehmen diese Center von der Backe zu bekommen. |
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| | #5 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Das lassen wir jetzt mal mit anderen die Saufen. Dies ist nun mal nicht die Mehrheit. Die Gesetzeslage sieht nunmal so aus, dass Du verpflichtet bist, deine Hilfebedrüftigkeit zu verringern bzw. alles dafür zu tun, damit Du ALG II erst gar nicht in Anspruch nehmen musst. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.239
| Zitat:
Du eine Vergangenheit mit psychischer Erkrankung? Dann lass Dir das von einem Psychiater attestieren daß der Wechsel der Arbeitsstelle Dir aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Und überhaupt, kannst Du aus den 520 Euro deinen Lebensunterhalt incl Mietanteil decken? Dann hat Dir das Amt rein garnichts vorzuschrieben und Du kannst aus der Bedarfsgemeinschaft austreten. Du musst nicht mehr Einkommen erzielen um damit Deine Eltern druchzufüttern. | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 11
| Ich bin unter 25, somit gehöre ich doch automatisch zur Bedarfsgemeinschaft. Oder ? Was ist wenn ich Wohngeld beantrage und mich beim Amt abmelde. Geht das ? MfG |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 260
| Automatisch gehörst du nirgendwo hinein. Nur wenn du selbst unter 18 bist und aus deinen eigenen Mitteln nicht leben kannst. Rechne einfach mal nach. Wieviel stände dir seitens der ARGe zu ? Bist du in deinem Job KV-Versichert ? Prima. Denke 280 € plus Mietanteil. Wenn dieser Mietanteil 240 € nicht übersteigt sondern darunter liegt, dann melde dich ab. Alles oberhalb deines Mietanteils gehört dann dir und du hast die ARGE von der Backe. KVversichert bist du ohnedies, - also was soll´s. Und deinen Eltern kann davon nichts angerechnet werden, da dein Einkommen dafür noch immer zu gering ist. |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.239
| Zitat:
Eltern sind verpflichtet bis 25 ihre arbetislosen Kinder durchzufüttern. Aber Kinder sind nicht verpflichtet ihre arbeitslosen Elten durchzufüttern. Naja, um auszuziehen verdienst Du wahrscheinlich zu wenig, oder? | |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 11
| Naja, um die 440 Euro Netto. Das reicht nicht unbedingt für eine Wohnung mit Nebenkosten, wenn man noch Essen möchte bzw. andere Dinge dazukommen. |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 108
| hast du mit deinem arbeitgeber schonmal darüber gesprochen, vielleicht hat er ein herz und legt noch was drauf ... wo kannst du vielleicht bei dir selber einsparen? der staat möchte deine verwertbarkeit im system optimieren - da du dazu um deiner gesundheit willen nicht bereit bist, musst du bei dir selber abstriche machen. Zitat:
__________________ Wer von der Befreiung der Gesellschaft redet, darf von der Befreiung der Tiere nicht schweigen (Ingolf Bossenz) | |
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 11
| Erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich hatte heute erneut einen Termin und dort meinte man wiederum, ich muss mich jetzt in Bonn um die Ganztagsstelle bewerben. Ich lebe in Brandenburg, besser gesagt meine ganze Familie und Verwandten. Ich hätte dort 80 Euro mehr zum Leben und die müssten mir keinen Mietanteil mehr geben. Meine Chefin würde mir gerne mehr geben, aber die derzeitigen Umstände lassen es nicht zu. Wahrscheinlich könnte ich in einem Jahr dort ganztags arbeiten. Aber soviel Zeit habe ich ja nun nicht, denn ich soll ja nach Bonn. Ich werde mich dennoch nach dem Wohngeld umhören, denn ich benötige 187 Euro Mietanteil, etwas anderes nicht. Aber da meinte die vom Amt, ich müsste der Wohngeldstelle sagen das ich Arbeit ablehne. Verstehe trotzdem nicht warum einem das Leben so schwer gemacht wird. Ist ja nicht so, dass ich zu Hause sitze und garnichts mache. PS: Bin chronisch Nierenkrank, durch Ärztepfusch. Aber da meinte die vom Amt selbst Krebs wäre heilbar, da könnte man auch in anderen BL arbeiten. MfG |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
| Zitat:
Kleiner Tip am Rande: nimm Dir Beistand mit zu Gesprächen der ARGE. Dies darf Dir nicht verwehrt werden.
__________________ Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl) Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF) von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht | |
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| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 11
| Was ich nicht verstehe ist folgendes. Als ich noch geringfügig (14,5 Stunden) beschäftigt war meinte mein FM das ich mich bewerben muss. Wenn ich aber mehr als diese 14,5 Stunden beschäftigt wäre müsste ich mich drum bemühen was besseres zu finden aber könnte nicht von ihm dazu "gezwungen" werden und bei einer Vollzeitstelle wäre das eh egal. Hat der mir damals was falsches erzählt? |
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| | #17 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Was dein damaliger SB dir gesagt hat, galt nur für ihn. Laut Gesetz mußt du alles tun, um deine Hilfebedürftigkeit zu verändern - und jeder SB meint, er wisse, wie man das macht So kommts dann manchmal zu seltsamen Ideen, z.B. daß verlangt wird, einen sicheren Job zu kündigen, um woanders vielleicht schon in der Probezeit zu fliegen: man liest hier so einiges! | |
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| | #18 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 11
| Doch, vom Amt bekomme ich derzeit 187 Euro Mietanteil, da ich ja in dieser "Bedarfsgemeinschaft" wohne. Warmmiete ist bei uns 536 Euro. So, und die meinte, ich müsste dann bei denen einen Verzicht unterzeichnen, wenn ich anstelle von ALG 2 nun Wohngeld beantrage. Aber wie gesagt, ich werde mich bei der Wohngeldstelle mal beraten lassen. Guter Tip! Ich meinte auch zu i |