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| Tags: alg2, neuantrag |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 6
| Hallo zusammen. Ich habe eine Frage an euch. Mein Freund bezog ein halbes Jahr ALG 2 und hat dann "vergessen" den Antrag auf weitere Zahlung (oder wie das heißt) abzugeben. Er ist aber noch bei der Arge als arbeitslos registriert. Was muss er jetzt tun? Reicht es wenn er das Formular (welches? Kann man sich das downloaden?) per Post an die zuständige Stelle schickt oder Muss er wieder ALLE Formulare bei einem persönlichen Termin abgeben? Vielen Dank wenn ihr mir helfen könnt. lg Kirschenkern |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Am besten sollte er, eher heute als morgen, zur zuständigen Arge marschieren und dort den Sachverhalt schildern und um Aushändigung des neuen Antrages bitten, sofern die Fortzahlung nicht mehr möglich ist (wovon ich ausgehe). Er soll darum bitten, dass man seine Vorsprache, die am besten direkt Morgen früh stattfinden sollte, als Antragstermin vermerkt wird, weil er frühestens ab dem Tag des Antrages wieder Leistungen bekommt. Das soll er sich schriftlich bestätigen lassen. Vielleicht kann er auch alle relevanten Unterlagen direkt mitnehmen und hoffen, dass jemand mit ihm direkt den Antrag aufnimmt, kommt aber auf die Arge und den Andrang an. Auf dem Postweg verliert er unnötige Tage, die dann auch nicht gezahlt werden! Vielleicht, wenn er ganz viel Glück hat und nen netten Sachbearbeiter, kann er vielleicht auch Gnade vor Recht erwirken, wenn er argumentiert, dass ihm damals, beim Erstantrag gesagt wurde, dass der Folgeantrag automatisch rechtzeitig an ihn geschickt würde, aber leider keiner angekommen wäre und er diesen Fehler, der vermutlich bei der Post liegt, dummerweise zu spät bemerkt hat, weil er nicht das genaue Datum im Kopf hatte, wann der Folgeantrag fällig war und er den letzten Bescheid leider nicht finden konnte. Hoffe ich konnte helfen! Gruß René PS: Vielleicht sollte er in Zukunft nicht so leichtfertig mit seiner finanziellen Existenz umgehen und den Antrag auch wirklich rechtzeitig abgeben und sich schon einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Vermerk in den Kalender machen, damit er es nicht wieder vergisst! Geändert von ReneOlig (03.09.2008 um 22:39 Uhr). |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 6
| Ja danke du hast uns geholfen. Das Problem ist nur, dass bei der Arge bei uns (Köln) nichts mehr ohne Termin geht. Die schicken einen direkt wieder weg. Einen Termin hat er per Post gesandt bekommen: Erst im Oktober. Ich bin mir sicher, dass man telefonisch schon vorher etwas vereinbaren kann, aber das dauert auch mind. ne Woche Also lieber doch Postweg? Meine Bedenken waren nur, dass man den nur persönlich abgeben darf und er per Post nicht angenommen wird. lg kirschenkern Edit: Ja es ist auch schon ein ziemlich leichtfertiger Umgang, aber er ging davon aus ab August wieder zu arbeiten, was aber durch gewisse Umstände nicht mehr möglich war. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Trotzdem hingehen, Sachverhalt an der Info schildern und um Aushändigung eines Antrages mit den Tagesstempel, als Nachweiß des Antragsdatums, darauf verlangen, dass müssen die eigentlich machen! Gegebenenfalls die Argumentation, die ich erwähnte, dort anbringen und auf die Dringlichkeit der Situation, die scheinbar, durch Zustellfehler der Post, entstandenen ist hinweisen und auf sofortiges Gespräch bestehen da er ja nicht wirklich was dafür kann!!! Greetz René |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Ich würde immer persönlich den Antrag abgeben und um eine mit Eingangsstempel bestätigte Kopie bitten. Postweg ist zu unzuverlässig, es sei denn mit Einschreiben mit Rückschein, was aber a) zu teuer ist und b) mehrere Tage dauern würde, wodurch er noch mehr Tage verpasst, die er dann nicht bezahlt bekommt! |
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